Bundesverkehrsministerium - Geplante Regeln für Nutzung von E-Scootern stoßen auf Widerstand

Di 30.07.24 | 13:13 Uhr
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Haufen von E-Scootern verschiedener Marken am 27.08.2023 in Berlin-Mitte. (Quelle: Picture Alliance/Daniel Kalker)
Video: rbb24 Abendschau | 01.08.2024 | Julia Kubowicz | Bild: Picture Alliance/Daniel Kalker

E-Scooter gehören seit nunmehr fünf Jahren vielerorts zum Straßenbild. In Berlin stehen sie an jeder Ecke, in Potsdam an jeder zweiten. Das Regelwerk soll nun geändert werden. Es wird aber schon Kritik laut.

  • Neue Regeln für E-Scooter geplant - darunter Angleichung an den Radverkehr
  • Bußgelder sollen etwas steigen, Parkrecht soll festgeschrieben werden
  • Fußgänger-Fachverband sieht "grobe Attacke" auf zu Fuß gehende Menschen

Das Bundesverkehrsministerium plant neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor [bund.de]. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen, hieß es. Im Fokus stehen die "verhaltensrechtlichen Regelungen" zu E-Scootern. Sie sollen, wo es möglich ist, den entsprechenden Radverkehrsregeln angeglichen werden.

 

E-Scooter den Fahrrädern angleichen

Fahrer von E-Scootern sollen demnach künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält zudem den Vorschlag, dass das Schild "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Die Schilder stehen meist in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen.

Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass neu zugelassene E-Scooter ab 2027 Blinker haben müssen. Der Grund: Viele Nutzer würden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher empfinden. Darüber hinaus sollen die Bußgelder etwas erhöht werden. Für illegales Gehwegfahren werden künftig laut Entwurf 25 Euro Strafe fällig, für gefährliches, schnelles Slalomfahren in dichtem Gewühl 35 Euro.

"Grobe Attacke" auf Menschen zu Fuß?

Beim Fußgänger-Fachverband Fuss e.V. lösen die Vorhaben schon jetzt Kritik aus. Der Verband sieht eine "grobe Attacke" auf die Menschen zu Fuß - auch weil der bisher vorgeschriebene Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Meter beim Überholen abgeschafft werden soll.

Die Gefahren und Hindernisse für Millionen Menschen zu Fuß seien Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) offenbar egal, so der Verband. Der FDP-Politiker wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe, so der Verband. Auch fordert Fuss e.V. deutliche höhere Strafen.

Ende des E-Scooter-Chaos? Den rbb24 explainer anschauen:

Die Pläne streben teils auch den Berliner Ideen entgegen. Zum Start in das Jahr waren in der Hauptstadt strengere Regelungen für die E-Tretroller in Kraft getreten. So dürfen im Bezirk Mitte beispielsweise die Roller nur auf eigens dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Zudem wurde die Gesamtzahl der Scooter in Berlin begrenzt. Der Senat ging damit gegen das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von E-Rollern und E-Scootern vor. Zudem hatte die BVG die Mitnahmen der Tretroller in ihren Fahrzeugen verboten.

Auch ADAC fordert Nachbesserungen - TÜV begrüßt Pläne

Aber auch der ADAC forderte schon jetzt Nachbesserungen: Aus Sicht des Automobilclubs fehlt auch in den neuen Regelungen der Opferschutz. Das sei ein zentrales Problem, denn es bestehe aufgrund der vergleichsweise geringen Geschwindigkeit von E-Scootern keine Gefährdungshaftung. Daher müssen Geschädigte dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten.

Der TÜV begrüßt hingegen die Pläne. Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt der Deutschen Presse-Agentur, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit. Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Übergangszeit bis 2026

Die neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll im April 2025 in Kraft treten, die Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später vollzogen werden. Das Jahr sollen die Kommunen laut Ministerium nutzen, um zu entscheiden, ob für den Radverkehr zugelassene Gehwege und Fußgängerzonen auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden.

Bis zur Umsetzung der Vorschläge wird es noch dauern. Im April wurde der Entwurf des Verkehrsministeriums veröffentlicht. Bis 9. August können Länder und Verbände nun Stellung dazu nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 01.08.2024, 19:30 Uhr

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91 Kommentare

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  1. 91.

    Ach echt…. Als was für ein Teilnehmer am Verkehr richten sie sich nach rechter Arm draußen ? Wenn sie mit dem Auto fahren … was machen sie dann anders wenn der Radler den rechten Arm rausstreckt ?
    Als Radler… fahren sie nicht auf Kreuzungen zu mit mindestens einem Finger an der Bremse, egal ob der Vordermann seinen Arm rechts rausstreckt oder nicht ?
    Als Fußgänger… Radler macht keinen Arm raus also können sie einfach draufloslaufen ?
    Wie gesagt rechts abbiegen… links ist was anderes…. Da kreuzt man mindestens eine Spur.

  2. 90.

    Die E-Roller haben absolut nichts auf Gehwegen zu suchen! Radweg oder Fahrbahn, wo alles Motorbetriebene außer Elektrorollstühle hingehört. Mit Rollator benutzt auch niemand die Fahrbahnen. Und Abstellen nur auf extra ausgewiesenen Parkplätzen.
    Analog zum Spruch des Finanzminis „Es ist nicht Volker Wissing, der die Klimaziele nicht erreicht, es sind die Bürgerinnen und Bürger, die die Klimaziele nicht erreichen, ...“ Es ist auch nicht Volker Wissing, der die Verkehrsprobleme löst, Im Gegenteil: Der schafft noch welche zusätzlich!

  3. 89.

    Viel zu selten halten sie Radfahrende und Rollerfahrende an Verkehrsregeln. Was nützen neue Gesetze, wenn niemand die Verstöße kontrolliert?
    Und Einsicht kann man bei den Meisten auch nicht erwarten. Mehr Kontrollen und höhere Bußgelder. Es geht immer alles nur übers Geld.

  4. 88.

    ......wenn Fahrradfahrer mit ihrem eigenen Fahrrad unterwegs sind, dann wird es wohl kaum jemand so abstellen, sondern eher an irgendetwas anschließen, wenn sie es noch wiedersehen wollen. Kein Fahrradfahrer würde sein eigenes Fahrrad so in der Mitte abstellen, jedenfalls keiner, den ich kenne.

  5. 86.

    Dasselbe hätten Sie mit einem Fahrrad erleben können. Liegt nicht am Fahrzeug, sondern am Fahrer.

  6. 85.

    "da ist manch sehr schneller Fahrradfahrer eine größere Waffe."

    Was sind Autos dann?
    Massenvernichtungswaffen?

  7. 84.

    Einige lesen offenbar nicht richtig, es geht um die Angleichung an den Radverkehr. Was spricht dagegen? Und nicht um generelles Fahren auf Gehwegen.

  8. 83.

    .......ich hatte heute gerade einen E-Scooter mitten auf dem Gehweg. Nichts links oder rechts, einfach völlig in der Mitte. Ich denke, so etwas ist vielleicht ein dummer Scherz oder Provokation, allerdings für Blinde z.B. oder Menschen mit Rollstuhl überhaupt nicht witzig, denn der Rollstuhl wäre nicht mehr daran vorbeigekommen. Ein Blinder hätte es hoffentlich gerade noch geschafft mit seinem Blindenstock oder auch nicht. Wer ist so gedankenlos, ich verstehe es nicht.

  9. 82.

    "E-Scooter sind kein Spielzeug sondern gefährliche Waffen!" Das finde ich vollkommen übertrieben, da ist manch sehr schneller Fahrradfahrer eine größere Waffe.

  10. 81.

    Reicht es nicht, was uns dieser CDU-Redmann aus Brandenburg gezeigt hat>>>>>? E-Scooter sind kein Spielzeug sondern gefährliche Waffen!

  11. 80.

    E-Scooter gehören nicht auf Gehwege! Außerdem müssen endlich mehr Kontrollen und technische Beschränkungen Kinder unter 16 davon abhalten, damit herumzufahren und Fußgänger sowie sich selbst zu gefährden. Wildes Abstellen mitten auf Gehwegen musszeitweilige Nutzungsverbote nach sich ziehen. - Der FDP-Minister sollte mal zu Fuß in Berlin unterwegs sein. Er kennt offenbar das Chaos auf den Fußwegen und die Gesichtsverletzungen der Scooterfahrer nach Unfällen nicht. So ein blödes Gesetz braucht keiner!

  12. 79.

    "die seitens des Kfz-Verkehrs überfahren werden können, soweit kein Mensch auf dem Rad ihn beansprucht." So wird es praktisch meist gehandhabt, wenn die Straße eigentlich zu schmal ist. Das ist aber eigentlich nicht zulässig, da ein dauerhaften Befahren durch Autos nicht zulässig ist.

  13. 78.

    Und trotzdem dürfen solche Schutzstreifen nicht auf zu engen Straßen eingerichtet werden, wenn die Autos den Streifen dauerhaft benutzen müßten, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Die Regelung ist da eingentlich ganz klar, wo die Einrichtung erlaubt ist in Bezug auf die dann noch zur Verfügung stehende Straßenbreite.

  14. 77.

    Falls Sie wissen wollen, warum ich so über Volker Wissing geschrieben habe, könnte ich Ihnen eine Kolumne von Christian Stöcker vom Spiegel empfehlen:

    "Warum ist Volker Wissing noch Minister?"

    Quelle Spiegel, 21.07.2024, 06.48 Uhr

    Dort finden Sie eine lange Liste mit Daten darüber, was Volker Wissing bisher alles erreicht hat.

  15. 76.

    Treffender hätte ich natürlich Angebotsstreifen schreiben müssen - das sind jene unterbrochene Streifen, die seitens des Kfz-Verkehrs überfahren werden können, soweit kein Mensch auf dem Rad ihn beansprucht. Die Fahrbahnbreite insgesamt bleibt erhalten, sodass eine Vorbeifahrt zwischen zwei Kfz. grundsätzlich erhalten bleibt, aber eben nicht in jeder Situation und vor allem dann nicht, wenn a) ein Radfahrender sich auf dem Angebotsstreifen rechts befindet und die Gegenspur auch noch belegt ist.

    Deshalb: Ein Recht auf Vorbeifahrt besteht nicht, nur, wenn es die verkehrlichen Verhältnisse zulassen. Das betrifft übrigens auch Radfahrende untereinander, bspw. bei der Planung des Radstreifens auf der Oberbaumbrücke.

  16. 75.

    "Gab es nicht gerade einen Bericht über die Zunahme von tödlich verunglückten E-Scooter-Fahrern?" Da war statistisch zweifelhaft, ob es nicht einfach an der gestiegenen Anzahl der E-Scooter-Fahrer liegen könnte, da diese Basisdaten zum Bezug nicht ermittelt wurden.

  17. 74.

    "Es gibt kein Recht auf Vorbeifahrt, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen." Die Vorbeifahrt bezog sich auf den Gegenverkehr. Es muß neben den Schutzstreifen genügend Platz sein, daß sich zwei Autos gefahrlos begegnen können, ansonsten darf es keinen Schutzstreifen geben, da man bei dichtem Verkehr dauerhaft als Auto auf diesem fahren müßte (sowas wie dauerhaften Ausweichen, was es nicht gibt) und das nicht statthaft ist.

  18. 73.

    Sie haben es erfasst. Mich stört seine Politik. Wenn Sie meinen, ist es meinetwegen auch Sarkasmus. Mit Ihrem Kommentar kann ich vollkommen leben und wollte es zuerst sogar Sarkasmus nennen, kein Problem. Wer kann schon objektiv sein?

  19. 72.

    Das ist keine Ironie. Vlt Sarkasmus, auf jeden Fall einfach nicht objektiv, weil jemand nicht die von Ihnen gewünschte Politik macht.

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