Bundesverkehrsministerium - Geplante Regeln für Nutzung von E-Scootern stoßen auf Widerstand

Di 30.07.24 | 13:13 Uhr
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Haufen von E-Scootern verschiedener Marken am 27.08.2023 in Berlin-Mitte. (Quelle: Picture Alliance/Daniel Kalker)
Video: rbb24 Abendschau | 01.08.2024 | Julia Kubowicz | Bild: Picture Alliance/Daniel Kalker

E-Scooter gehören seit nunmehr fünf Jahren vielerorts zum Straßenbild. In Berlin stehen sie an jeder Ecke, in Potsdam an jeder zweiten. Das Regelwerk soll nun geändert werden. Es wird aber schon Kritik laut.

  • Neue Regeln für E-Scooter geplant - darunter Angleichung an den Radverkehr
  • Bußgelder sollen etwas steigen, Parkrecht soll festgeschrieben werden
  • Fußgänger-Fachverband sieht "grobe Attacke" auf zu Fuß gehende Menschen

Das Bundesverkehrsministerium plant neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor [bund.de]. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen, hieß es. Im Fokus stehen die "verhaltensrechtlichen Regelungen" zu E-Scootern. Sie sollen, wo es möglich ist, den entsprechenden Radverkehrsregeln angeglichen werden.

 

E-Scooter den Fahrrädern angleichen

Fahrer von E-Scootern sollen demnach künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält zudem den Vorschlag, dass das Schild "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Die Schilder stehen meist in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen.

Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass neu zugelassene E-Scooter ab 2027 Blinker haben müssen. Der Grund: Viele Nutzer würden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher empfinden. Darüber hinaus sollen die Bußgelder etwas erhöht werden. Für illegales Gehwegfahren werden künftig laut Entwurf 25 Euro Strafe fällig, für gefährliches, schnelles Slalomfahren in dichtem Gewühl 35 Euro.

"Grobe Attacke" auf Menschen zu Fuß?

Beim Fußgänger-Fachverband Fuss e.V. lösen die Vorhaben schon jetzt Kritik aus. Der Verband sieht eine "grobe Attacke" auf die Menschen zu Fuß - auch weil der bisher vorgeschriebene Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Meter beim Überholen abgeschafft werden soll.

Die Gefahren und Hindernisse für Millionen Menschen zu Fuß seien Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) offenbar egal, so der Verband. Der FDP-Politiker wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe, so der Verband. Auch fordert Fuss e.V. deutliche höhere Strafen.

Ende des E-Scooter-Chaos? Den rbb24 explainer anschauen:

Die Pläne streben teils auch den Berliner Ideen entgegen. Zum Start in das Jahr waren in der Hauptstadt strengere Regelungen für die E-Tretroller in Kraft getreten. So dürfen im Bezirk Mitte beispielsweise die Roller nur auf eigens dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Zudem wurde die Gesamtzahl der Scooter in Berlin begrenzt. Der Senat ging damit gegen das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von E-Rollern und E-Scootern vor. Zudem hatte die BVG die Mitnahmen der Tretroller in ihren Fahrzeugen verboten.

Auch ADAC fordert Nachbesserungen - TÜV begrüßt Pläne

Aber auch der ADAC forderte schon jetzt Nachbesserungen: Aus Sicht des Automobilclubs fehlt auch in den neuen Regelungen der Opferschutz. Das sei ein zentrales Problem, denn es bestehe aufgrund der vergleichsweise geringen Geschwindigkeit von E-Scootern keine Gefährdungshaftung. Daher müssen Geschädigte dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten.

Der TÜV begrüßt hingegen die Pläne. Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt der Deutschen Presse-Agentur, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit. Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Übergangszeit bis 2026

Die neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll im April 2025 in Kraft treten, die Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später vollzogen werden. Das Jahr sollen die Kommunen laut Ministerium nutzen, um zu entscheiden, ob für den Radverkehr zugelassene Gehwege und Fußgängerzonen auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden.

Bis zur Umsetzung der Vorschläge wird es noch dauern. Im April wurde der Entwurf des Verkehrsministeriums veröffentlicht. Bis 9. August können Länder und Verbände nun Stellung dazu nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 01.08.2024, 19:30 Uhr

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91 Kommentare

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  1. 91.

    Ach echt…. Als was für ein Teilnehmer am Verkehr richten sie sich nach rechter Arm draußen ? Wenn sie mit dem Auto fahren … was machen sie dann anders wenn der Radler den rechten Arm rausstreckt ?
    Als Radler… fahren sie nicht auf Kreuzungen zu mit mindestens einem Finger an der Bremse, egal ob der Vordermann seinen Arm rechts rausstreckt oder nicht ?
    Als Fußgänger… Radler macht keinen Arm raus also können sie einfach draufloslaufen ?
    Wie gesagt rechts abbiegen… links ist was anderes…. Da kreuzt man mindestens eine Spur.

  2. 90.

    Die E-Roller haben absolut nichts auf Gehwegen zu suchen! Radweg oder Fahrbahn, wo alles Motorbetriebene außer Elektrorollstühle hingehört. Mit Rollator benutzt auch niemand die Fahrbahnen. Und Abstellen nur auf extra ausgewiesenen Parkplätzen.
    Analog zum Spruch des Finanzminis „Es ist nicht Volker Wissing, der die Klimaziele nicht erreicht, es sind die Bürgerinnen und Bürger, die die Klimaziele nicht erreichen, ...“ Es ist auch nicht Volker Wissing, der die Verkehrsprobleme löst, Im Gegenteil: Der schafft noch welche zusätzlich!

  3. 89.

    Viel zu selten halten sie Radfahrende und Rollerfahrende an Verkehrsregeln. Was nützen neue Gesetze, wenn niemand die Verstöße kontrolliert?
    Und Einsicht kann man bei den Meisten auch nicht erwarten. Mehr Kontrollen und höhere Bußgelder. Es geht immer alles nur übers Geld.

  4. 88.

    ......wenn Fahrradfahrer mit ihrem eigenen Fahrrad unterwegs sind, dann wird es wohl kaum jemand so abstellen, sondern eher an irgendetwas anschließen, wenn sie es noch wiedersehen wollen. Kein Fahrradfahrer würde sein eigenes Fahrrad so in der Mitte abstellen, jedenfalls keiner, den ich kenne.

  5. 86.

    Dasselbe hätten Sie mit einem Fahrrad erleben können. Liegt nicht am Fahrzeug, sondern am Fahrer.

  6. 85.

    "da ist manch sehr schneller Fahrradfahrer eine größere Waffe."

    Was sind Autos dann?
    Massenvernichtungswaffen?

  7. 84.

    Einige lesen offenbar nicht richtig, es geht um die Angleichung an den Radverkehr. Was spricht dagegen? Und nicht um generelles Fahren auf Gehwegen.

  8. 83.

    .......ich hatte heute gerade einen E-Scooter mitten auf dem Gehweg. Nichts links oder rechts, einfach völlig in der Mitte. Ich denke, so etwas ist vielleicht ein dummer Scherz oder Provokation, allerdings für Blinde z.B. oder Menschen mit Rollstuhl überhaupt nicht witzig, denn der Rollstuhl wäre nicht mehr daran vorbeigekommen. Ein Blinder hätte es hoffentlich gerade noch geschafft mit seinem Blindenstock oder auch nicht. Wer ist so gedankenlos, ich verstehe es nicht.

  9. 82.

    "E-Scooter sind kein Spielzeug sondern gefährliche Waffen!" Das finde ich vollkommen übertrieben, da ist manch sehr schneller Fahrradfahrer eine größere Waffe.

  10. 81.

    Reicht es nicht, was uns dieser CDU-Redmann aus Brandenburg gezeigt hat>>>>>? E-Scooter sind kein Spielzeug sondern gefährliche Waffen!

  11. 80.

    E-Scooter gehören nicht auf Gehwege! Außerdem müssen endlich mehr Kontrollen und technische Beschränkungen Kinder unter 16 davon abhalten, damit herumzufahren und Fußgänger sowie sich selbst zu gefährden. Wildes Abstellen mitten auf Gehwegen musszeitweilige Nutzungsverbote nach sich ziehen. - Der FDP-Minister sollte mal zu Fuß in Berlin unterwegs sein. Er kennt offenbar das Chaos auf den Fußwegen und die Gesichtsverletzungen der Scooterfahrer nach Unfällen nicht. So ein blödes Gesetz braucht keiner!

  12. 79.

    "die seitens des Kfz-Verkehrs überfahren werden können, soweit kein Mensch auf dem Rad ihn beansprucht." So wird es praktisch meist gehandhabt, wenn die Straße eigentlich zu schmal ist. Das ist aber eigentlich nicht zulässig, da ein dauerhaften Befahren durch Autos nicht zulässig ist.

  13. 78.

    Und trotzdem dürfen solche Schutzstreifen nicht auf zu engen Straßen eingerichtet werden, wenn die Autos den Streifen dauerhaft benutzen müßten, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Die Regelung ist da eingentlich ganz klar, wo die Einrichtung erlaubt ist in Bezug auf die dann noch zur Verfügung stehende Straßenbreite.

  14. 77.

    Falls Sie wissen wollen, warum ich so über Volker Wissing geschrieben habe, könnte ich Ihnen eine Kolumne von Christian Stöcker vom Spiegel empfehlen:

    "Warum ist Volker Wissing noch Minister?"

    Quelle Spiegel, 21.07.2024, 06.48 Uhr

    Dort finden Sie eine lange Liste mit Daten darüber, was Volker Wissing bisher alles erreicht hat.

  15. 76.

    Treffender hätte ich natürlich Angebotsstreifen schreiben müssen - das sind jene unterbrochene Streifen, die seitens des Kfz-Verkehrs überfahren werden können, soweit kein Mensch auf dem Rad ihn beansprucht. Die Fahrbahnbreite insgesamt bleibt erhalten, sodass eine Vorbeifahrt zwischen zwei Kfz. grundsätzlich erhalten bleibt, aber eben nicht in jeder Situation und vor allem dann nicht, wenn a) ein Radfahrender sich auf dem Angebotsstreifen rechts befindet und die Gegenspur auch noch belegt ist.

    Deshalb: Ein Recht auf Vorbeifahrt besteht nicht, nur, wenn es die verkehrlichen Verhältnisse zulassen. Das betrifft übrigens auch Radfahrende untereinander, bspw. bei der Planung des Radstreifens auf der Oberbaumbrücke.

  16. 75.

    "Gab es nicht gerade einen Bericht über die Zunahme von tödlich verunglückten E-Scooter-Fahrern?" Da war statistisch zweifelhaft, ob es nicht einfach an der gestiegenen Anzahl der E-Scooter-Fahrer liegen könnte, da diese Basisdaten zum Bezug nicht ermittelt wurden.

  17. 74.

    "Es gibt kein Recht auf Vorbeifahrt, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen." Die Vorbeifahrt bezog sich auf den Gegenverkehr. Es muß neben den Schutzstreifen genügend Platz sein, daß sich zwei Autos gefahrlos begegnen können, ansonsten darf es keinen Schutzstreifen geben, da man bei dichtem Verkehr dauerhaft als Auto auf diesem fahren müßte (sowas wie dauerhaften Ausweichen, was es nicht gibt) und das nicht statthaft ist.

  18. 73.

    Sie haben es erfasst. Mich stört seine Politik. Wenn Sie meinen, ist es meinetwegen auch Sarkasmus. Mit Ihrem Kommentar kann ich vollkommen leben und wollte es zuerst sogar Sarkasmus nennen, kein Problem. Wer kann schon objektiv sein?

  19. 72.

    Das ist keine Ironie. Vlt Sarkasmus, auf jeden Fall einfach nicht objektiv, weil jemand nicht die von Ihnen gewünschte Politik macht.

  20. 71.

    Volle Zustimmung!

    Gab es nicht gerade einen Bericht über die Zunahme von tödlich verunglückten E-Scooter-Fahrern?
    Hier stimmt etwas nicht!

  21. 70.

    Es tut mir leid, aber hier geht es nur mit Ironie: wenn das Verkehrsministerium unter Volker Wissing neue Regeln einführt, dann kann ja nur was ganz tolles dabei herauskommen, wie die ganze Zeit schon, seit Volker Wissing Verkehrsminister ist. Hurra, was für eine Freude. Vor allem der Mindestabstand von 1,5 m zu Fußgängern, wozu braucht man den denn? Weg damit! Warum sollte man auch Fußgänger schützen?! Das ist vollkommen überflüssig so etwas. Danke Volker Wissing, Sie bleiben nach wie vor Ihrer Linie treu.

  22. 69.

    Ja,liebe Karin.Ich Frage mich auch wer dafür bezahlt wird so ein Unfug zu verfügen.Wird und kann doch eh nicht kontrolliert werden.Klappt doch jetzt schön nich.Diese Roller liegen überall herum,obwohl das schon so oft bemängelt und thematisiert wurde.In Berlin klappen nur noch die Türen.

  23. 68.

    Angebots- und Schutzstreifen sind ja bundesweit Bestandteil der Errichtung von Radverkehrsanlagen. Anders als eine Anordnung "Radfahrer frei" auf Gehwegen gibt es eine Quasi-Verpflichtung, diese Streifen auch zu benutzen. Der Kfz-Verkehr hat sich dann demgemäß zu verhalten, deshalb wird in Potsdam dazu übergegangen, die unterbrochene Mittelmarkierung auf den Fahrbahnen nicht mehr aufzubringen, weil das Hauptaugenmerk der Autofahrenden sich auf den am rechten Fahrbahnrand vorhandenen Schutzstreifen richten soll. Wenn kein Vorbeikommen ist, heißt es eben, hinterherzufahren. Ganz einfach. Es gibt kein Recht auf Vorbeifahrt, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen.

  24. 67.

    Ein Schutzstreifen muß aber nicht benutzt werden. Außerdem erfordert die Anlage eines Schutzstreifens eine gewiesse Mindestbreite der Straße, damit der motorisierte Verkehr ohne Gefahr aneinander vorbeifahren kann - das dürfte in vielen Innenstädten eine starke Einschränkung sein für die Anlage von Schutzstreifen. Ein richtiger Fahrradweg oder sogar eine Fahrradstraße hat schon Vorteile.

  25. 66.

    Das Foto zeigt offenbar korrekt, platzsparend und im Sinne des Fußgänger*Innenschutzes perfekt abgestellte E-Roller. Na bitte beim Parken geht's doch auch, worin liegen den die Probleme während der Nutzung, liebe Leute?

  26. 65.

    Radwege werden im Zuge von Fahrbahnen angelegt. Insofern weiß ich nicht, worauf Sie hinauswollen. Entlang von Fahrbahnen sind Fahrrad-Angebotsstreifen und Sicherungsstreifen am Besten angelegt, damit Radfahrende auch gesehen werden, während sie entlang von Bürgersteigen aus Sicht von Autofahrenden "urplötzlich" auftauchen.

    Nur über Land verhält es sich anders, weil es a) hohe Geschwindigkeitsunterschiede zw. Rädern und Kfz. gibt und b) die Zahl der potenziell gefährlichen Ein- und Ausmündungen vglw. gering ist.

  27. 64.

    Wofür werden Radwege ansonsten erstellt, wenn keiner verpflichtet wird die auch zu nutzen.

    Viele Radwege sind in einen baulichen Zustand wo die Benutzungspflicht aufgehoben werden mußte. Und warum sollte man E-Scooter auch noch auf die Radwege quetschen?

  28. 63.

    Für Fahrräder gilt das doch schon.
    "Ein Radweg muss amtlich ausgewiesen sein, damit eine Benutzungspflicht besteht. Dies geschieht durch die Verkehrszeichen 237, 240 und 241."

  29. 62.

    "Schauen sie sich Schweiz und Lichtenstein an … die haben Erfahrung mit der Velovignette… und sie wieder abgeschafft… zu teuer für die Bürokratie…."

    Die Velovignette war übrigens nie ein Kennzeichen im Sinne von, "anhand der Nummer kann ich den Halter feststellen".
    Die Buchstaben-/Zahlenkombinationen waren immer nur ein Hinweis auf den Kanton, die Versicherungsgesellschaft und das Ausgabejahr, folglich waren sie bei sehr vielen Fahrrädern identisch.
    Es gab auch 20 Jahre vor der Einstellung dieser Maßnahme keine Verpflichtung mehr sich beim Kauf der Vignette zu registrieren. Das war schon in den 90ern freiwillig und diente lediglich dazu ein gestohlenes Rad eventuell einem Besitzenden zuzuordnen. Letzteres war aber, ähnliche wie bei der Fahrradcodierung in D, über private Firmen ebenfalls möglich, dazu brauchte es keine staatlichen Stellen.
    Dazu kam, die Velovignette war übertragbar, hat kaum jemand gemacht weil die so billig war, aber es möglich.

  30. 61.

    Auch Fußgänger nehmen am Straßenverkehr teil, dann müssten die auch ein Kennzeichen tragen. Autofahrer, Radfahrer usw. werden auch zu Fußgängern wenn sie ihre Autos bzw. Fahrräder abstellen.

  31. 60.

    "Alle am Straßenverkehr teilnehmenden"

    ...folglich auch die größte Gruppe im Straßenverkehr überhaupt, nämlich die Zu Fuß Gehenden. Also wir alle...

    eScooter müssen übrigens sowieso ein Versicherungskennzeichen haben, diese Forderung ist bereits erfüllt, und bei den Fahrrädern gibt es schon einen Grund, warum kein Land auf der Welt Kennzeichen für Fahrräder ausgibt. Ich bin fast sicher alle Regierungen dieser Länder haben sich etwas dabei gedacht.

  32. 59.

    Und wie sieht es dann mit Fußgängern aus? Zählen die dann auch unter "alle" die am Straßenverkehr teilnehmen?

  33. 58.

    Jegliche Neuregelungen bringen nichts, wenn sie nicht engmaschig überprüft und im Bedarfsfall sanktioniert werden, sonst werden Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen ... (die schwächsten der Gesellschaft) noch mehr Gefahren ausgesetzt als bisher.
    Konsequenterweise müsste das Land Berlin sagen: "Wir haben nicht genug Personal, das die Gehwege kontrolliert. Weil wir deshalb die betroffenen Bürger nicht ausreichend schützen können, müssen wir die E-Roller abschaffen."

  34. 57.

    Zu zweit auf dem e-Scooter… tja als Kids haben wir immer mal wieder einen Kumpel/Kumpeline auf dem Gepäckträger mitgenommen.
    Haben sie das nie gemacht ?
    Und …. Überraschung… auch das ist verboten.
    Schauen sie sich Schweiz und Lichtenstein an … die haben Erfahrung mit der Velovignette… und sie wieder abgeschafft… zu teuer für die Bürokratie….
    Und der Nutzen…. Ist eh egal… sollten sie einen Führerschein haben machen sie doch mal online die Theorie-„Prüffung“ also so einen Bogen ausfüllen…. Sie werden mit Sicherheit durchfallen.
    Ach und in der Jahrgangsstufe 4 wird zusammen mit der Polizei eine Fahrradprüfung gemacht… theoretisch und praktisch… was wollen sie denn noch ?

  35. 56.

    Mich interessiert das. Ich richte mich nach den Abbiegeanzeigen anderer Verkehrsteilnehmenden und bin auch auf sie angewiesen. Wie auch umgekehrt.
    Mehr Ärmchen raus, mehr Blinker benutzen und dann ab in drölf Jahren auch bei eTrettrollern ist top.

  36. 55.

    Genau, nochmwhr Eingriff in das persönliche Freiheitsempfinden. Wieviel Schäden entstehen in Berlin durch Radfahrer wo die Geschädigten mangels fehlender Haftpflicht auf den Kosten sitzen bleiben? Bevor was gefordert wird sollte man erst die Statistik anschauen.

  37. 54.

    Ich hatte schon vorgeschlagen, diese "Installation" auf dem Mittelstreifen der Frankfurter Allee als Kunst zu verewigen!
    Kunstaffine können sich dort daran mit Rezensionsübungen abarbeiten.

  38. 53.

    Es wird Zeit, das Rad und E-Scooter verbindlich Radfahrwege zu benutzen haben. Wofür werden Radwege ansonsten erstellt, wenn keiner verpflichtet wird die auch zu nutzen. Schließlich darf ein Fahrzeug sich auch nicht aussuchen ob er die Fahrbahn nutzt oder den Gehweg. Da werden Millionen in neue Radwege investiert, aber die meisten benutzen die Fahrbahn. Auch sollten Scooter besser abgesichert werden, da selbst Jugendliche die Kurzschliessen können und damit andere gefährden. Seh fast täglich Jugendliche im Alter von 10j. wie sie gefährlich durch die Gegend sausen ohne auf den Verkehr zu achten.

  39. 52.

    Wow, die geplanten Strafen sind ja sowas von abschreckend und dienen präventiv zur "Verkehrserziehung"...ich lach´ mich schlapp. Welcher Schreibtischtyp hat sich denn DAS wieder ausgedacht? Vielleicht macht es Sinn, diesbzgl. mal nach Europa zu sehen! In Spanien wurden Leih-Scooter verboten und andernorts gibt´s saftige Strafen, die mal richtig im Geldbeutel wehtun (bis 1000 €, nach nach Verstoß?). DAS sind Strafen, aber doch nicht dass PillePalle von Wissing...wie lächerlich. Ok, wer ständig nur mit seiner Limo kutschiert wird, kann ja auch keinen keinen Plan von der bürgerlichen Realität haben.

  40. 51.

    Es sei denn es ist ein Elektro-Rad und fährt mit Motor Unterstützung

  41. 50.

    Außerdem wäre eine theoretische Prüfung zur StVO mit entsprechendem Nachweis sinnvoll, denn oftmals habe ich den Eindruck, dass viele Radfahrer /E-Sooter-Nutzer die Regeln im Straßenverkehr entweder nicht kennen oder aber bewusst ignorieren.

    Was nutzt eine Prüfung wenn die Regeln danach absichtlich ignotiert werden? Wie es btw 99% aller Autofahrer tun?

  42. 49.

    Ein Fahrrad nicht, aber jedes Zweirad mit E-Maschine, also ein E-Bike, Pedelec, ect.

  43. 47.

    Konsequent und den Umständen entsprechend richtig, im sinne der Sicherheit, wäre ein Verbot E-Scootern und Fahrräder.

    Konsequent und umweltfreundlich wäre ein komplettes Verbot aller privaten KfZ in der Stadt!

  44. 46.

    Ihrer Meinung bin ich auch. Alle am Straßenverkehr teilnehmenden - und dazu gehören auch Rad- und E-Scooterfahrer - sollten über eine Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung verfügen. Außerdem wäre eine theoretische Prüfung zur StVO mit entsprechendem Nachweis sinnvoll, denn oftmals habe ich den Eindruck, dass viele Radfahrer /E-Sooter-Nutzer die Regeln im Straßenverkehr entweder nicht kennen oder aber bewusst ignorieren.
    Die Scooter sind eigentlich nur ein beliebtes Freizeitobjekt, welches von überwiegend jungen Menschen zu zweit oder zu dritt genutzt wird. Regeln der StVO? Was ist das. So der Ist-Zustand, der zuallererst geändert werden sollte.

  45. 45.

    "Der Grund: Viele Nutzer würden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher empfinden."

    Gegen Unsicherheit im Strassenverkehr hilft eine Busfahrkarte. Niemand muss sich quälen...

  46. 44.

    Ich verstehe nicht, dass dieses "neue" Problem nicht gleich einheitlich in EU Recht übergeht, so dass jeder Tourist in der EU die gleichen Regeln hat und somit auch kennen sollte.

  47. 42.

    Aber nur die Mietroller. Die in Privatbesitz sollen weiter genutzt werden. Mit Eigentum wird auch anderes umgegangen als mit Mietsachen

  48. 41.

    Die meisten Leute auf den E-Scootern habe ich bislang als recht vernünftig empfunden.
    Klar kommen mir auch manchmal 3 Jugendliche schreiend entgegen.
    Aber wir haben früher auch Blödsinn gemacht.
    Aber die sind mir als Fußgänger bislang immer ausgewichen incl. einem "Sorry".
    Mit erwachsenen Fahrradfahrern habe ich schlimmere Erfahrungen gemacht was Agression, Arroganz und Rücksichtslosigkeit angeht. Und da sollte man doch meinen, Erwachsene sind reifer als Jugendliche.
    Die meisten Fahrradfahrer sind allerdings vernünftig.
    Der Ehrlichkeit halber.
    Gemessen an der Reife benehmen sich viele Jugendliche rücksichtsvoller als Erwachsene zwischen 20 und 40.
    Und ob man E-Scooter braucht?
    Nun ja, das steht auf einem anderen Blatt.
    Aber 90% dessen, was wir kaufen können, brauchen wir nicht wirklich.

  49. 40.

    Ggf. wäre das Verkehrs- und Finanzministerium zu vereinigen, denn nichts anderes ist es, jeglichem geschäftlichem Gebaren auf den Straßen freie Hand zu geben. Alles andere erscheint den Marktliberalen dabei nachrangig. Etwas Almosen dürfen der öffentlichen Hand als Steuern dabei zukommen. ;-

    Eine sinnvolle Regelung wäre bspw., den Batterie-Rollern denj. Aufgabenbereich zukommen zu lassen, zu dem sie ursprünglich auch gedacht waren - zur so bezeichneten letzten Meile in denjenigen Gebieten, in denen der öffentl. Nahverkehr nicht recht lohnt und in denen wenig Komplikationen mit dem Fußverkehr bestehen. Alles andere wäre fahrlässig. Mithin Ausschluss in sämtlichen Tarifbereichen "A".

    Dagegen steht das geschäftlich-kommerzielle Interesse der Anbieter auf hohe Zugriffsquoten und die werden in den Zentrumslagen erzielt, aquieriert von einer gut-gehenden Gruppe bis Mitte 30, während 75 Jährige getrost beiseite springen müssen.



  50. 39.

    Verbietet diese Dinger ganz!

  51. 38.

    Einziehen und verschrotten. Für die Umwelt und Verkehr ist kein Nutzen erkennbar.

    Mal ne ketzerische Frage, gilt das auch für KfZ? Schließlich sind vorherige Generationen auch ohne ausgekommen.

  52. 37.

    Heute früh in Spandau. Aus einem Dieselbulli heraus wurden die Batterien für E - Roller gewechselt. Ökologische Verkehrswende pur!!!

  53. 36.

    Ich bin der Außenseiter mit meiner Ansicht, finde das E-Scooter und auch Fahrräder in einer Großstadt bzw. Metropole nichts zu suchen haben. Es ist einfach surreal zu Glauben eine Lösung zu finden und großflächig umsetzbar wäre, die mit Sicherheit zu vereinbaren ist. Auf dem Bürgersteig sind Fahrer von E-Scootern und Fahrräder eine Gefahr für die Fußgänger, auf der Strasse Autos für die e-scooter- unf Fahrradfahrer. Konsequent und den Umständen entsprechend richtig, im sinne der Sicherheit, wäre ein Verbot E-Scootern und Fahrräder. Ein Verbot von PKWs ist ebenfalls unrealistisch, interessanter als ein Geschwindigkeitslimit fände ich ein PS limit bei motorisierten Fahrzeugen, jeder Art. Kein PKW braucht mehrere hundert PS.

  54. 35.

    Die Tatsachen sind. leider umgekehrt. Statt die Sanktionen für unsachgemäße Nutzung zu verschärfen, sollen sie in nächster Zukunft weiter aufgeweicht werden.Wer hat's erfunden? Einer mit Defiziten im Oberstübchen, würd ich mal annehmen.

  55. 33.

    Für Herrn Wissing und sein Ministerium fängt der Mensch offenbar erst an, wenn er sich auf einem Fahrzeug bewegt. Die Kritik von FUSS e.V. ist völlig berechtigt und wird hoffentlich auch berücksichtigt, denn der jetzige Vorschlag ist eine „grobe Attacke“ auf Fußgänger jeden Alters.

  56. 32.

    Alles richtig, was sie schreiben. Vor allem die Ahndung des rücksichtslosen sehr dichten Vorbeifahrens erfolgt nicht. Wie selbstverständlich wird zentimeternah an Fußgängern vorbeigerast.

  57. 31.

    Das Beitragsbild finde ich schon mal toll - so stell ich mir die Anfänge des Verschwindens dieser nun wirklich nicht unwelttechnisch/ökonomisch wirkenden "E-Mobilität vor!

  58. 30.

    Weg mit den Dingern. Braucht kein Mensch. Überall liegen die Teile rum. Sieht so unschön aus.

  59. 29.

    Neue Regeln für E-Scooter???? Was wird sich wirklich ändern??? Wer wird es umsetzen? Wer wird sich letztendlich daran halten??? Schade um das Papier und die Arbeit. Es wird zum Schluss alles bleiben wie es ist.

  60. 28.

    ... und eine Rücksichtnahmepflicht für diejenigen, die eingehüllt in 1,5t Stahl und Gummi durch die Stadt römern.

  61. 26.

    Das ist keine gute Nachbesserung, besser wäre es gewesen es dem Mofa gleichzusetzen. Also Verkehrsregeln Nachweis und Helmpflicht!

  62. 25.

    Um die Scooter wird so ein Aufheben gemacht. Was ist eigentlich mit den E Bikes? Ein Pedelec bis 25 km/h benötigt keine Versicherung und kein Kennzeichen. Ein E Scooter mit 20 km/h schon. Ist die Radlerlobby so stark, dass man das nicht angleichen kann? Wenn man dann sieht wie die E Biker umher rasen, dann besteht da ordentlich Handlungsbedarf.

  63. 24.

    - Kennzeichen vorn und hinten
    - Helmpflicht
    - erweiterte Notwehrmöglichkeiten für Fußgänger
    - usw.

  64. 23.

    Wenn ich mir die geplanten Strafen ansehen, fasse ich mir an den Kopf.
    25 bzw. 35€...
    Da sollten auf jeden Fall jeweils 2 Nullen angehängt werden!

  65. 22.

    E-scooter Fahrer sind genau solche Verkehrsrowdys wie die Fahrradfahrer. Keine Ahnung von Verkehrsregeln. Machen was sie wollen.

  66. 21.

    „ In Berlin stehen sie an jeder Ecke,“

    Lieber RBB, Ihr sprecht bestimmt von der Innenstadt. Bei mir ist kein einziger in Laufentfernung zu sehen, Grüße aus dem Südwesten Berlins.

  67. 20.

    "E-Scooter den Fahrrädern angleichen" Warum war das nicht sowieso von Anfang an gleich? Ein Roller (ob nun mit Minimotor oder fußgetrieben) erreicht ähliche Geschwindigkeiten wie ein Fahrrad und ist ähnlich verkehrsgefährdet (keine Knautschzonen) und verkehrsgefährdend - warum behandelt man also diese Verkehrsmittel bisher überhaupt unterschiedlich.

  68. 19.

    Zu der Kennzeichen Pflicht für Fahrrad sage ich schon lieber garnichts mehr aber auch die Spiegel bringen doch absolut nichts. Haben mittlerweile schon viele an den Rädern (vor allem die Generation 50+) aber ich habe noch nie erlebt, dass diese genutzt wurden. Die Fahrer sind immer verwundert wenn man hinter ihnen auftaucht. Ein gelegentlicher Schulterblick und aufmerksames, rücksichtsvolles fahren reicht bei den Fahrrädern vollkommen aus!

  69. 18.

    "... daß neuzugelassene E-Scooter ab 2027 Blinker haben müssen. Der Grund: Viele Nutzer würden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher empfinden." Was ist viele und wie und wer ermittelt sowas? Kommt das dann auch für Fahrräder, da das dort wohl für manche auch ein Problem ist mit dem Handzeichen (zumindest sieht man es immer weniger)?

  70. 17.

    Schlimm, wie rücksichtslos dieser Plan die schwachen Verkehrsteilnehmer verdrängt. Das Ministerium sollte sich ein Beispiel nehmen an fortschrittlichen Hauptstädten.

  71. 16.

    Neulich kamen 2 Personen auf einem E-Scooter daher, auf Nachfrage ob ich auch noch mitkommen könnte, kam ein klares: Nein. :0)

    Es hilft nur ein weltweites Verbot! Die Dinger liegen in Paris, München, Berlin..... rum.

  72. 15.

    "Zudem wurde die Gesamtzahl der Scooter in Berlin begrenzt." Wie geht das rechtssicher und wirksam? Wie überprüft man sowas wirksam?

  73. 14.

    Warum nicht auch Kennzeichen- und Rückspiegelpflicht für Fußgänger und Kinderwagen?

    Und täglich grüsst das...

  74. 13.

    Begrenzung der Anzahl der Scooter in Berlin - ist das nur für den Verleih gemeint oder auch inklusive privat gekaufter Scooter?

  75. 12.

    Hallo,
    E Scooter braucht kein Mensch. Abschaffen!

  76. 11.

    Da die Leute mit den Dingern nicht umgehen können, gehört das Vermieten verboten. Wer sich selbst so ein Fahrzeug kauft, muß es kennzeichnen und versichern. Damit wäre das Problem gelöst, nur darauf werden wir wohl noch ein paar Jahre warten müssen....

  77. 10.

    Einziehen und verschrotten. Für die Umwelt und Verkehr ist kein Nutzen erkennbar. Schadensverursacher bleiben frei von Sanktionen. Unsere Generation ist ohne Scooter ausgekommen und lebt auch noch.

  78. 9.

    Die Ansätze zur Verbesserung der Technik und Sicherheit an den Fahrzeugen begrüße ich ausdrücklich. Jedoch bin ich der Meinung, dass sie noch viel weiter speziell bei Mietrollern, den Nutzern und Verleihern gehen sollten.
    Es stellt sich mir auch die Frage, ob unsere Politiker, deren Staatssekretäre und Beamte überhaupt wissen, wie heutzutage der Verkehr in einer deutschen größeren Stadt abläuft?
    Das beginnt bei Kindern, Fußgängern bis hin zum ÖPNV und Schwerlastverkehr. Scheinbar nicht... :-((

  79. 8.

    Die Scooter nutzen wertvolle Ressourcen, die im Bereich der Batteriestellung für Elektrofahrzeuge sinn voller eingesetzt worden wären. Zudem beobachte ich vermehrt private Scooter, die ohne Nummernschild, also ohne Versicherung hier in Berlin auf den Gehwegen unterwegs sind. Auch die Art und Weise, dass sich Kids mit Smartphones zur Gaudi die Scooter ausleihen, obwohl sie altersmäßig noch nicht berechtigt wären stellt erhebliche Fragen an die Kontrollfunktion der App's!
    Ich frage mich, wo ist die viel gerühmte Fahrradstreife? Oder wieso wird der Aufgabenbereich der Parkraumüberwachung nicht erweitert?

  80. 7.

    ... erweitert um fest definierte und eingeschränkte Abstellbereiche für Kfz!

  81. 6.

    Es hilft nichts, die Scooter müssen - wie andernorts ja schon erfolgreich praktiziert - in Berlin offenbar komplett verboten werden, um sich vor Wissings Maßnahmen zu schützen. Hier gibt es zu viele Menschen und genügend Verkehrsalternativen. Besoffene Touris auf E-Scootern brauchen wir nicht. Vorrang den Fußgängern als schwächsten Verkehrsmitgliedern!

  82. 5.

    Ich glaube es ist an der Zeit,dass sich auch Fußgänger und Nutzer drs ÖPNV stärker bemerkbar machen.Während alles zugeparkt werden darf
    ,werden die Leute an Haltestellen mit Zäunen an praktisch jeder Haltestelle in die, laut Politik, richtige Richtung genötigt.
    Wenn man eine Straße mit Querstraße überqueren will,steht man bis zu 6 x.(Erste Fahrbahn,Straßenbahn,2.Fahrbahn,dann quer 1.Fahrbahn,Straßenbahn,2.Fahrbahn) Und die 2.Fußgänherampel wird mit Sicherheit rot,wenn die erste grün bekommt.

  83. 4.

    Unglaublich... es wird etwas vereinfacht... der Unterschied zwischen e-Scooter und Fahrrädern mit Akku war nicht sinnvoll.
    Naja das mit den Blinkern... die gabs mal vor 40 Jahren an Fahrrädern... wir Jungs fanden die cool... aber nützlich... naja wenn man meint.
    Aber man trifft ja auch an jeder Kreuzung Radfahrer die brav ihren Arm raushalten wenn sie rechts abbiegen :-) als würde das wirklich jemanden interessieren.

  84. 3.

    Das Problem sind nicht ansatzweise die Scooter, sondern die damit fahrenden Menschen. Verstärkt wird das oft ignorante, gefährliche Fahren und Abstellen durch viel zu geringe Kontrollen und Sanktionen.
    Es wird sich im alltäglichen Zusammenleben nichts ändern, solange die Strafen nicht finanziell schmerzen.

  85. 2.

    Höhere Strafen sind hier erforderlich - speziell für Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und dem Autoverkehr. Ein verbindlicher Nachweis durch Anbieter, wer, wann den Roller genutzt hat ist erforderlich. Registrierung und Betrieb nur mit gültigen Ausweisdokumenten möglich. Benutzerkontensperrung bei Ablauf des Legitimationsdokuments. Wird der Nachweis auf Nachfrage der Polizei im Falle eines Ermittlungsverfahrens/einer Anzeige nicht erbracht, sollte hier der Anbieter mit einer empfindlichen Geldstrafe haften und im Wiederholungsfall die Betreibererlaubnis widerrufen werden. In Großstädten sollten nur definierte Bereiche zum Abstellen erlaubt werden.

  86. 1.

    Warum nicht auch Kennzeichen- und Rückspiegelpflicht für Roller und alle Fahrräder? Dazu eine Haftplicht-Pflicht und Kenntnisnachweis der StVO ? Dann wäre Sache endlich mal rund statt diese stückweise Flickwerk

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