Landgericht Berlin - Wohnungsbaugesellschaft muss Mieter im Rollstuhl mit 11.000 Euro entschädigen

Fr 11.10.24 | 13:11 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann im Rollstuhl fährt auf der Straße.(Quelle:imago images/J.C.Ichiro)
Audio: rbb24 Radio Fritz | 11.10.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/J.C.Ichiro

Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss einem behinderten Mieter 11.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Die Entschädigung stehe dem im Rollstuhl sitzenden Mieter zu, weil die Gesellschaft den Anbau einer Rampe am Haus mehr als zwei Jahre lang abgelehnt habe, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Freitag mit.

Gesellschaft zum Bau der Rampe verpflichtet

Das Landgericht habe die Höhe der Entschädigung mit den schwerwiegenden Folgen für den betroffenen Mieter und mit dem Verhalten der Vermieterin begründet. Der Kläger sei zum Verlassen des Wohnhauses auf Hilfe angewiesen gewesen, weil er die sechs Treppenstufen zum Eingang nicht eigenständig habe überwinden können, erklärte das Gericht. Er sei dadurch in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt gewesen. Dennoch habe die Wohnungsbaugesellschaft zwei Jahre lang "hartnäckig die Zustimmung zum Bau der Rampe aus pauschalen Gründen" abgelehnt, die "nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten". Dadurch habe sie den Mieter "durch Unterlassen unmittelbar benachteiligt".

Im Vergleich zu anderen Mietern ohne körperliche Behinderung sei dem Kläger der Zugang zur Wohnung rechtswidrig versagt worden, betonte das Gericht. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sei das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In einem weiteren Verfahren in der Angelegenheit hat das Landgericht Berlin den Angaben zufolge die Vermieterin inzwischen zudem verpflichtet, dem Anbau einer Rampe zuzustimmen.

Sendung: Radio Fritz, 11.10.2024, 13:00 Uhr

40 Kommentare

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  1. 39.

    Hatte mal eine Kollegin die trotz ihrer massiven Behinderung in einer "" Behinderten gerechten Wohnung zu ebener Erde wohnte.Für 60qm hat sie 1000€ bezahlt die musst du erst mal haben.Zumal du in der Whg mit einem Rollstuhl eien grösseren Wendekreis benötigst.Ausserdem sind diese Wohnungen lange vermietet und Herder der so einebenötigt bleibt so lange wie möglich drin.Da wo ich wohne hat die Gesellschaft eine Grösse Rampe gebaut leider noch nicht frei gehen da die Sicherheitsgeländer fehlen!

  2. 38.

    In anderen Quellen steht dass der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts angeboten hatte was der Mieter aber ablehnte.

  3. 37.

    Ich halte 11.000 für zu wenig. Der Mieter wurde 2 Jahre von der Wohnungsbaugesellschaft (rbb: Welche? Landeseigen?) hingehalten und in seiner Lebensqualität eingeschränkt.
    Vom Ergebnis her ist es ein gutes Urteil, dass die eigentlich selbstverständliche Rampe nun gebaut werden darf.

  4. 36.

    ...es gibt genug behindertengerechte Wohnungen???? W O ???? Doch nicht in Deutschland !!!
    Nun werden Sie mal wach !!!! Bin selber in Rollstuhl und weiß wie es ist eine Wohnung zu finden wo man mit den Rollstuhl rein darf. Selbst mit meiner guten Rente ist es fast unmöglich eine passende Wohnung zu finden,weil es Keine gibt. Hatte mit meiner jetzigen Wohnung ein Gewinn.

  5. 35.

    LG Berlin II 66. Zivilkammer, Urteil vom 30.September 2024 , Az: 66 S 24/24

    "Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte über mehr als 74.000 Wohnungen verfügt, ist die hier zuerkannte Höhe der Entschädigung auch geeignet und erforderlich, um..."

  6. 34.

    Startrampen zu Rollirampen!!

  7. 33.

    Hallo, Tobi,
    schon mal darüber nachgedacht, dass der betroffene Mieter evtl.schon lange in diesem Haus lebt und erst später bewegungseingeschränkt wurde? Barrierefreie Häuser/Wohnungen sind in auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt auch nicht gerade leicht zu finden, von Unterstützung beim Umzug seitens des Vermieters erst gar nicht zu reden.
    Man kann Ihnen nur wünschen, dass Sie weiterhin gesund durch´s Leben gehen und nie in diese Lage kommen.

  8. 32.

    Ich finde das es eine gute Entscheidung vom Gericht war, auch wenn ich das nicht so richtig nachvollziehen kann. Bis jetzt dachte ich, wenn man im Rollstuhl sitzt muss/würde man sich nach einer passenden Wohnung suchen (falls überhaupt vorhanden). Wenn nicht vorhanden, kann ich dies nachvollziehen.

    Durch die Entscheidung vom Gericht komme ich mal auf eine ganz andere Frage. Wie verhält es sich denn, wenn man immer älter wird und eines Tages keine Treppen mehr steigen kann. Kann man dann auf den Einbau eines Treppenlifts bestehen?
    Normaler Weise wäre ich nie auf diese Frage gekommen. Aber nach dem Urteil, warum nicht.

  9. 31.

    @Tobi "Wieso zieht man überhaupt in eine Wohnung, die beim Einzug offensichtlich baulich derart gestaltet ist, dass man keinen Zugang hat?"
    Die meisten Menschen mit Behinderung sind dies nicht von Geburt an, sondern erwerben ihre Behinderung durch Krankheit oder Unfälle. Auch gibt es tatsächlich nicht ausreichend behindertengerechte (meist ist damit nur Rollstuhlgerecht gemeint) Wohnungen, weder in Berlin noch bundesweit. Deshalb leben viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen in Heimen.

  10. 30.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Rollstuhlrampen zählen zu Hilfsmitteln und werden entweder von der Krankenkasse ( wenn es mobile sind) oder von der Pflegekasse ( wenn fest verbaut weil dauerhaft nötig) bezahlt. Das ist auch bei Badumbauten im Pflegefall so. Also nicht vom Vermieter. Aber vielleicht werden Sie ja mal etwas immobil im Leben und wären schon bei Rollator froh, einigermaßen unfallfrei ins Haus zu kommen. Vor allem, wann Sie möchten und nicht wenn Hilfspersonal da ist und Zeit für Sie hat.

  11. 29.

    An nörgelnde Gemeinde, Berlin gibt viele Möglichkeiten im Rollstuhl zu landen und es passiert schneller als man denkt. Dazu ist es sinnvoll, dass Rampen zum allgemeinen Stadtbild gehören, da sie auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Ich denke da auch an Radfahrer, Leute mit Kinderwagen und Rollatoren u. ä., desweiteren ist es auch bei Umzügen sehr hilfreich.

  12. 28.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Bevor Sie hier mit Ihrem vor Ignoranz und Arroganz eines (oder Einer??) Gesunden strotzenden Kommentar die Öffentlichkeit "beglücken", wäre ein Kurs in Orthographie und Grammatik empfehlenswert! Sollten Sie je auf fremde Hilfe angewiesen sein, drehen Ihnen hoffentlich potentiell zur Hilfe Fähige den Rücken zu! Ich könnte ko***

  13. 27.

    Die Kommentare sind erschreckend. Eine behinderte Person soll gefälligst umziehen? Was denkt Ihr Euch?
    Keiner bezahlt da etwas mit und welche genaue Erkrankung jemand hat, geht Euch auch nichts an.

  14. 26.

    Hallo lieber RBB, warum wird nicht der Name der Wohnungsgesellschaft genannt? Oder das Aktenzeichen, wegen Quelle und Transparenz. Danke!

  15. 25.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Eine Rollstuhlrampe ist für Sie also ein „kack“?
    Wegen eines Mieters? Mit dieser Formulierung tritt ihr egoistisches menschenverachtendes Weltbild zutage, pfui Teufel, Gott sei Dank wohne ich nicht mit Ihnen in einer Mietergemeinschaft. Wir leben in einer Stadt, in einem Mietshaus, wir sind Nachbarn, wir sind Menschen und achten auf einander, das ist mein Lebenskompass!

  16. 24.

    dass der Betreffende beim Einzug schon mit dieser Behinderung zu kämpfen hatte ?

  17. 23.

    Ich bin nicht Gehbehindert, habe aber einen hohen Schwehrbehindertengrad. Auf diesen beziehend habe ich die Gewobag WB, die Wohnbaugesellschaft in der ich gefangen bin, gebeten mir die leerstehende Wohnungen ein Stockwerk unter mir zu geben. Die Wohnung war noch nicht freigegeben, ich wusste von dem Nachbar das dieser auszieht und gekündigt hat. Die Antwort der Gewobag WG war ein maximales Desinteresse, das man nicht bereit stünde mir diese Wohnung zu geben. Ich habe keine Mietschulden oder anderes mir zur Last fallen lassen, was eine derartige Interessen- und Rücksichtslosigkeit erklärt.

  18. 22.

    Manche Menschen sind körperlich eingeschränkt, andere tragen ihre Behinderung zwischen den Ohren mit sich. Da hilft kein Gerichtsurteil und keine Smartphone-Prothese.

  19. 21.

    Zweiter Versuch da der erste wohl abgelehnt wurde, gestehe, ich wurde schorff...
    Wir müssen nicht so tun als ob freie Wohnungen, bezahlbar und behindertengerecht zur Verfügung stehen wie Sand am Meer. Und nein, insbesondere die landeseigenen Wohnbaugesellschaftren haben mit Kulanz nicht viel am Hut.

  20. 20.

    Und was ist, wenn z. B. ein langjähriger Mieter - etwa durch einen Unfall - plötzlich und unvorhersehbar auf einen Rollstuhl angewiesen ist?

    Außerdem sind barrierefreie Wohnungen genauso knapp wie alle anderen auch, und wenn die Familie etwa aufgrund ihrer Größe einen entsprechenden Platzbedarf hat, wird es noch schwieriger.

    Eine geeignete Wohnung ist ja im vorliegenden Fall offensichtlich vorhanden - nur der Zugang muss eben noch angepasst werden (übrigens auf Kosten des Mieters!).

  21. 19.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Die Diktatur einer Mehrheit und das An-den-Rand-Drängen einr rechnerischen Minderheit war einmal. Mensch ist der Mensch mit allen früher oder später auftretenden Einschränkungen. Manche schieben das aber von sich weg. ;-

  22. 18.

    Es wäre sehr schön, wenn man nur noch Häuser bauen würden, die zumindest altersgerecht wären. Also mit Rampe, Fahrstuhl, Handlaufleisten und mindestens zur Hälfte mit ebenerdigen Duschen. Das wäre nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Menschen mit Rollator und Kinderwagen sowie alle älteren Menschen eine große Hilfe. Die Gesellschaft wird immer älter und es ist schon beruhigend zu wissen, dass man bei körperlichen Veränderungen dennoch in seiner Wohnung bleiben kann. Ich habe glücklicherweise so eine Wohnung und weiß das wirklich sehr zu schätzen. Für Rollstuhlfahrer könnte man selbst die sanitären Anlagen schnell entsprechend anpassen.

  23. 17.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Eigentlich sollte eine Rampe heutzutage Standard sein. Da geht es um Rollstuhlfahrer, die kleinen Rollis die ältere Leute vor sich her schieben, Räder und Kinderwagen. Die Bewohner eines Hauses entwickeln mit steigendem Alter halt auch Bedürfnisse. Ich verstehe deinen Kommentar überhaupt nicht, so ignorant kann man doch nicht sein...

  24. 16.

    Offensichtlich ist dieser Vermieter nicht kulant. Der wusste sehr genau, dass er den Bau der Rampe nicht ablehnen kann, wenn nicht gewichtige Gründe dagegensprechen. Das ist gängige Rechtsprechung. Er hat's einfach versucht und gehofft, dass der Mieter sich nicht sein gutes Recht verschafft. Glauben Sie ernsthaft, der Vermieter betriebt eine Tauschbörse oder wünschte, dem Mieter irgendwie zu helfen? Die Tatsachen sagen was anderes.

  25. 15.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Was soll dieses von keinerlei Wissen getrübte Rumgezetere? Der Mieter kann sehr wohl den Bau einer Rampe verlangen, wenn dem nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen (z.B. kein Platz). Auf seine Kosten. Weder Sie noch die Mieter noch der Vermieter zahlt da irgendwas.

  26. 14.

    Sie brauchen hier auch nichts zu beurteilen. Das Urteil wurde von dem zuständigen Gericht gefällt und dem haben mit Sicherheit alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegen.

  27. 13.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Doch, es geht hier um die Zustimmung der Vermieterin, nicht um die Kosten. Die Kosten für die Rampe müsste der Mieter selbst übernehmen, ggf. mit Unterstützung des Sozialamts oder anderer Träger. Die Vermieterin muss hierfür indes nichts (!) bezahlen.

    Seien Sie doch einfach froh und dankbar, dass Sie offensichtlich nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind und nicht täglich mit derartigen Barrieren zu kämpfen haben.

  28. 12.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Es ist schon schlimm genug, dass Sie den Eindruck machen, dass Behinderte nicht in unsere Wohnwelt passen, weil sie Geld kosten.
    Dazu kommt noch: "wegen einem Mieter."
    Meine Güte, es heißt: wegen eines Mieters!
    Genitiv bitte.
    Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod

  29. 11.

    Dann wäre trotzdem der für alle einfachere und günstigere Weg eine neue Wohnung innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft zu suchen. Die haben für sowas intern Tauschbörsen und sind kulant. Der Umzug wird bei Bedarf staatlich bezahlt. Immer noch viel unkomplizierter und schneller als die jetzige Lösung. Auch der Bau einer simplen Rampe bedarf großem Aufwand an Planung, Genehmigung und es entstehen erhebliche Kosten, welche alle anderen, unbeteiligten Mieter mit Erhöhung der Kosten tragen.

  30. 10.

    Es spielt doch überhaupt keine Rolle, wodurch der Mieter auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Weiß nicht, wieso Sie versuchen, das zu relativieren...

  31. 9.

    Wow, eine Idee kälter gehts nicht? Die Behinderung kann ja nach dem Einzug entstanden sein. Ein bisschen weiter Denken bitte. In einer Gesellschaft sollten wir füreinander da sein. Ihr Kommentar ist echt Geschmacklos!

  32. 8.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    An Ihnen sind ja wohl die rechtlichen Grundlagen des europäischen Behindertenrechts vollkommen vorüber gegangen. Schämen Sie sich. Ich hoffe für Sie, dass es Ihnen auch künftig gut geht und Sie zu Fuß gut durch den Tag kommen.

  33. 7.

    Da werde ich meine Nachbarin im Rollstuhl dazu ermutigen, sich mit einem Anwalt das Recht auf gefahrlose Fahrt auf der Straße vor unserem Haus zu ermutigen. Die Dörpfeldstr hat einen so stark schräg zur Straße abfallenden Bürgersteig, dass sie schon auf die stark befahrene Straße gerollt . Gleiche Gefahr droht Senioren mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen. Die Straße soll aufwendig umgebaut werden. Nur Sicherheit auf einem geraden Bürgersteig kommt in dem Plan nicht vor.

  34. 6.

    Um mir hier ein Urteil über die Gerechtigkeit zu bilden fehlen mir Informationen. War der Mieter schon behindert als er eingezogen ist? Ist er später Rollstuhlfahrer geworden? Wodurch? Krankheit? Unfall? Gibt es einen Unfallveruracher, der solche Kosten eventuell tragen müsste? Ohne alle Einzelheiten zu kennen kann man so einen Fall nicht beurteilen.

  35. 5.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Dann hoffen wir mal, dass du nie in die Lage kommst, auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein...

  36. 4.

    Wieso zieht man überhaupt in eine Wohnung, die beim Einzug offensichtlich baulich derart gestaltet ist, dass man keinen Zugang hat? Die Rampe hat ja sicherlich von Beginn gefehlt. Es gibt ja genug behindertengerechte Wohnungen. Vielleicht sind diese durch zusätzliche Baukosten etwas teurer, aber da gibt es bestimmt etwas vom Staat. Die Kosten tragen doch hier am Ende alle anderen Mieter, die keine Rampe benötigen. Das ist auch unfair.

  37. 3.

    Leider musste der betroffene vor Gericht ein Urteil erkämpfen. Das ist schon traurig in diesem Land. Wäre ich Richterin gewesen, hätte ich die Damen und Herren der Wohnungsverwaltung noch zusätzlich zu einem halben Jahr im Rollstuhl verurteilt damit Sie merken, welche Hürden, Behinderungen Menschen im Rollstuhl bzw. Sehbehinderte tagtäglich bewältigen müssen.

  38. 2.

    Ein gerechtes Urteil. Viel mehr " Behinderte " müssten auch die poltischen Verantwortlichen, des Berliner Senats verklagen. Für Rollstuhlfahrer, gibt es leider noch viel zu viele unüberwindbare Hürden, obwohl seit Jahren Besserung gelobt wurde.

  39. 1.

    Tolles Urteil ! Dank für diesen Beitrag !

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