Landgericht Berlin - Wohnungsbaugesellschaft muss Mieter im Rollstuhl mit 11.000 Euro entschädigen

Fr 11.10.24 | 13:11 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann im Rollstuhl fährt auf der Straße.(Quelle:imago images/J.C.Ichiro)
Audio: rbb24 Radio Fritz | 11.10.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/J.C.Ichiro

Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss einem behinderten Mieter 11.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Die Entschädigung stehe dem im Rollstuhl sitzenden Mieter zu, weil die Gesellschaft den Anbau einer Rampe am Haus mehr als zwei Jahre lang abgelehnt habe, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Freitag mit.

Gesellschaft zum Bau der Rampe verpflichtet

Das Landgericht habe die Höhe der Entschädigung mit den schwerwiegenden Folgen für den betroffenen Mieter und mit dem Verhalten der Vermieterin begründet. Der Kläger sei zum Verlassen des Wohnhauses auf Hilfe angewiesen gewesen, weil er die sechs Treppenstufen zum Eingang nicht eigenständig habe überwinden können, erklärte das Gericht. Er sei dadurch in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt gewesen. Dennoch habe die Wohnungsbaugesellschaft zwei Jahre lang "hartnäckig die Zustimmung zum Bau der Rampe aus pauschalen Gründen" abgelehnt, die "nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten". Dadurch habe sie den Mieter "durch Unterlassen unmittelbar benachteiligt".

Im Vergleich zu anderen Mietern ohne körperliche Behinderung sei dem Kläger der Zugang zur Wohnung rechtswidrig versagt worden, betonte das Gericht. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sei das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In einem weiteren Verfahren in der Angelegenheit hat das Landgericht Berlin den Angaben zufolge die Vermieterin inzwischen zudem verpflichtet, dem Anbau einer Rampe zuzustimmen.

Sendung: Radio Fritz, 11.10.2024, 13:00 Uhr

40 Kommentare

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  1. 39.

    Hatte mal eine Kollegin die trotz ihrer massiven Behinderung in einer "" Behinderten gerechten Wohnung zu ebener Erde wohnte.Für 60qm hat sie 1000€ bezahlt die musst du erst mal haben.Zumal du in der Whg mit einem Rollstuhl eien grösseren Wendekreis benötigst.Ausserdem sind diese Wohnungen lange vermietet und Herder der so einebenötigt bleibt so lange wie möglich drin.Da wo ich wohne hat die Gesellschaft eine Grösse Rampe gebaut leider noch nicht frei gehen da die Sicherheitsgeländer fehlen!

  2. 38.

    In anderen Quellen steht dass der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts angeboten hatte was der Mieter aber ablehnte.

  3. 37.

    Ich halte 11.000 für zu wenig. Der Mieter wurde 2 Jahre von der Wohnungsbaugesellschaft (rbb: Welche? Landeseigen?) hingehalten und in seiner Lebensqualität eingeschränkt.
    Vom Ergebnis her ist es ein gutes Urteil, dass die eigentlich selbstverständliche Rampe nun gebaut werden darf.

  4. 36.

    ...es gibt genug behindertengerechte Wohnungen???? W O ???? Doch nicht in Deutschland !!!
    Nun werden Sie mal wach !!!! Bin selber in Rollstuhl und weiß wie es ist eine Wohnung zu finden wo man mit den Rollstuhl rein darf. Selbst mit meiner guten Rente ist es fast unmöglich eine passende Wohnung zu finden,weil es Keine gibt. Hatte mit meiner jetzigen Wohnung ein Gewinn.

  5. 35.

    LG Berlin II 66. Zivilkammer, Urteil vom 30.September 2024 , Az: 66 S 24/24

    "Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte über mehr als 74.000 Wohnungen verfügt, ist die hier zuerkannte Höhe der Entschädigung auch geeignet und erforderlich, um..."

  6. 34.

    Startrampen zu Rollirampen!!

  7. 33.

    Hallo, Tobi,
    schon mal darüber nachgedacht, dass der betroffene Mieter evtl.schon lange in diesem Haus lebt und erst später bewegungseingeschränkt wurde? Barrierefreie Häuser/Wohnungen sind in auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt auch nicht gerade leicht zu finden, von Unterstützung beim Umzug seitens des Vermieters erst gar nicht zu reden.
    Man kann Ihnen nur wünschen, dass Sie weiterhin gesund durch´s Leben gehen und nie in diese Lage kommen.

  8. 32.

    Ich finde das es eine gute Entscheidung vom Gericht war, auch wenn ich das nicht so richtig nachvollziehen kann. Bis jetzt dachte ich, wenn man im Rollstuhl sitzt muss/würde man sich nach einer passenden Wohnung suchen (falls überhaupt vorhanden). Wenn nicht vorhanden, kann ich dies nachvollziehen.

    Durch die Entscheidung vom Gericht komme ich mal auf eine ganz andere Frage. Wie verhält es sich denn, wenn man immer älter wird und eines Tages keine Treppen mehr steigen kann. Kann man dann auf den Einbau eines Treppenlifts bestehen?
    Normaler Weise wäre ich nie auf diese Frage gekommen. Aber nach dem Urteil, warum nicht.

  9. 31.

    @Tobi "Wieso zieht man überhaupt in eine Wohnung, die beim Einzug offensichtlich baulich derart gestaltet ist, dass man keinen Zugang hat?"
    Die meisten Menschen mit Behinderung sind dies nicht von Geburt an, sondern erwerben ihre Behinderung durch Krankheit oder Unfälle. Auch gibt es tatsächlich nicht ausreichend behindertengerechte (meist ist damit nur Rollstuhlgerecht gemeint) Wohnungen, weder in Berlin noch bundesweit. Deshalb leben viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen in Heimen.

  10. 30.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Rollstuhlrampen zählen zu Hilfsmitteln und werden entweder von der Krankenkasse ( wenn es mobile sind) oder von der Pflegekasse ( wenn fest verbaut weil dauerhaft nötig) bezahlt. Das ist auch bei Badumbauten im Pflegefall so. Also nicht vom Vermieter. Aber vielleicht werden Sie ja mal etwas immobil im Leben und wären schon bei Rollator froh, einigermaßen unfallfrei ins Haus zu kommen. Vor allem, wann Sie möchten und nicht wenn Hilfspersonal da ist und Zeit für Sie hat.

  11. 29.

    An nörgelnde Gemeinde, Berlin gibt viele Möglichkeiten im Rollstuhl zu landen und es passiert schneller als man denkt. Dazu ist es sinnvoll, dass Rampen zum allgemeinen Stadtbild gehören, da sie auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Ich denke da auch an Radfahrer, Leute mit Kinderwagen und Rollatoren u. ä., desweiteren ist es auch bei Umzügen sehr hilfreich.

  12. 28.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Bevor Sie hier mit Ihrem vor Ignoranz und Arroganz eines (oder Einer??) Gesunden strotzenden Kommentar die Öffentlichkeit "beglücken", wäre ein Kurs in Orthographie und Grammatik empfehlenswert! Sollten Sie je auf fremde Hilfe angewiesen sein, drehen Ihnen hoffentlich potentiell zur Hilfe Fähige den Rücken zu! Ich könnte ko***

  13. 27.

    Die Kommentare sind erschreckend. Eine behinderte Person soll gefälligst umziehen? Was denkt Ihr Euch?
    Keiner bezahlt da etwas mit und welche genaue Erkrankung jemand hat, geht Euch auch nichts an.

  14. 26.

    Hallo lieber RBB, warum wird nicht der Name der Wohnungsgesellschaft genannt? Oder das Aktenzeichen, wegen Quelle und Transparenz. Danke!

  15. 25.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Eine Rollstuhlrampe ist für Sie also ein „kack“?
    Wegen eines Mieters? Mit dieser Formulierung tritt ihr egoistisches menschenverachtendes Weltbild zutage, pfui Teufel, Gott sei Dank wohne ich nicht mit Ihnen in einer Mietergemeinschaft. Wir leben in einer Stadt, in einem Mietshaus, wir sind Nachbarn, wir sind Menschen und achten auf einander, das ist mein Lebenskompass!

  16. 24.

    dass der Betreffende beim Einzug schon mit dieser Behinderung zu kämpfen hatte ?

  17. 23.

    Ich bin nicht Gehbehindert, habe aber einen hohen Schwehrbehindertengrad. Auf diesen beziehend habe ich die Gewobag WB, die Wohnbaugesellschaft in der ich gefangen bin, gebeten mir die leerstehende Wohnungen ein Stockwerk unter mir zu geben. Die Wohnung war noch nicht freigegeben, ich wusste von dem Nachbar das dieser auszieht und gekündigt hat. Die Antwort der Gewobag WG war ein maximales Desinteresse, das man nicht bereit stünde mir diese Wohnung zu geben. Ich habe keine Mietschulden oder anderes mir zur Last fallen lassen, was eine derartige Interessen- und Rücksichtslosigkeit erklärt.

  18. 22.

    Manche Menschen sind körperlich eingeschränkt, andere tragen ihre Behinderung zwischen den Ohren mit sich. Da hilft kein Gerichtsurteil und keine Smartphone-Prothese.

  19. 21.

    Zweiter Versuch da der erste wohl abgelehnt wurde, gestehe, ich wurde schorff...
    Wir müssen nicht so tun als ob freie Wohnungen, bezahlbar und behindertengerecht zur Verfügung stehen wie Sand am Meer. Und nein, insbesondere die landeseigenen Wohnbaugesellschaftren haben mit Kulanz nicht viel am Hut.

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