Berliner Bildungsverwaltung -
Schülerinnen und Schüler in Berlin können künftig auch im dritten Schuljahr gebührenfrei in die Hortbetreuung gehen. Der Senat brachte dazu am Dienstag eine entsprechende Vorlage auf den Weg.
Bislang zahlen Eltern für die Hortbetreuung nur in den ersten beiden Schuljahren nichts. Ab dem nächsten Schuljahr soll dies auch für die Jahrgangsstufe drei gelten. Im Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses ist diese Gebührenbefreiung bereits eingeplant.
Die Vorlage geht nun an die Bezirksbürgermeister, die dazu Stellung nehmen können. Anschließend wird der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf beschließen. Im letzten Schritt berät dann das Berliner Abgeordnetenhaus über die Gebührenfreiheit in Klassenstufe drei.
Sendung: Radioeins, 18.04.2023, 08:28 Uhr