Steuerreform - Grundsteuer-Erhöhung: Wohl nur moderate Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter

Mi 21.02.24 | 14:28 Uhr
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Finanzsenator Stefan Evers (CDU) stellt den neuen Hebesatz für die Grundsteuer vor, die ab Januar 2025 gelten soll.(Quelle:rbb)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.02.2024 | Jonas Ziegler | Bild: rbb

Eine neue Grundsteuer wird in Berlin ab Januar 2025 erhoben. Die Kosten dürften für viele nicht deutlich steigen. Trotzdem müssen einige Eigentümer jetzt mit einer Steuererhöhung rechnen - vor allem in den östlichen Bezirken der Stadt.

  • Grundsteuer-Hebesatz soll von 810 Prozent auf 470 Prozent sinken
  • Grundsteuer wird sich eher für Eigentümer in den östlichen Bezirken erhöhen
  • Für etwa 80.000 Berliner Kleingärtner entfällt die Grundsteuer nach dem Bundeskleingartengesetz

Bei der Reform der Grundsteuer, dürfte die von Eigentümerverbänden befürchteten massiven flächendeckenden Kostensteigerungen für Eigentümer und auch für Mieter ausbleiben.

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) stellte am Mittwoch die Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer in Berlin vor. Demnach soll der Hebesatz von aktuell 810 Prozent auf 470 Prozent sinken. Der Schritt sei notwendig, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung der Grundsteuer zu vermeiden, sagte er. Der Hebesatz ist einer von drei Werten, die für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.

Der Wert der sogenannten Steuermesszahl bleibt in Berlin bei 0,31 Promille für Wohngrundstücke. Teurer wird es für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, da steigt die Steuermesszahl auf 0,45 Promille. Mit diesen Anpassungen dürften die auch von Eigentümerverbänden befürchteten massiven flächendeckenden Kostensteigerungen für Eigentümer und auch für Mieter ausbleiben.

Zusätzlich wird es noch eine Härtefallregelung geben, wenn Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien durch etwaige Erhöhungen in eine existenzielle Schieflage geraten.

Kleingärtner von Grundsteuer befreit

Pauschal lässt sich sagen, dass sich die Grundsteuer eher für Eigentümer in den östlichen Bezirken erhöhen wird. Hier wurde bislang auf Basis völlig veralteter Werte gerechnet, was vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war. Allerdings kann es in Einzelfällen auch innerhalb von Bezirken Anpassungen sowohl nach unten als auch nach oben geben.

Finanzsenator Evers unterstrich erneut, dass das Ziel der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit sei. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die Einnahmen des Staates zu steigern. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro.

Erfreuen dürfte die Reform zahlreiche Kleingärtner. Sie werden, sofern sie dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, von der Grundsteuer befreit. Im Schnitt macht das 16 Euro pro Kleingärtner und Jahr aus. Davon dürften rund 80.000 Kleingärtner profitieren.

Die neue Grundsteuer wird ab Januar 2025 erhoben.

Befürchtungen des Bunds der Steuerzahler

Der Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hat die angekündigte Senkung des Grundsteuerhebesatzes grundsätzlich begrüßt. Er befürchtet jedoch, dass die neue Bewertung im Bundesmodell in zahlreichen Fällen zu realitätsfernen Grundsteuerwerten geführt hat. Ab dem Jahr 2025 wird das aus seiner Sicht bei vergleichbaren Wohnungen zu völlig unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen führen. Die Anpassung bei den Grundsteuermesszahlen würde daran nichts ändern, so Kraus weiter.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.02.2024, 12:20 Uhr

78 Kommentare

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  1. 78.

    „Für ein Nullsummenspiel gilt: wenn einer das Doppelte zahlt, dann zahlt ein anderer nichts.“

    …oder 4 andere jeweils ¾ des bisherigen Betrags.

  2. 76.

    M.R.:
    "Antwort auf [Realität] vom 21.02.2024 um 15:04
    Finden Sie es richtig, dass jemand, der selbst alle Kosten für die Errichtung seines Wohnraums getragen hat, auf diese Kosten bereits Mehrwertsteuer und (anteilig) Grunderwerbsteuer entrichtet hat, jetzt nochmals eine Steuer entrichten muss auf fiktive(!) Mieteinnahmen, welche er als Selbstnutzer eines Eigenheimes definitiv nicht hat?"

    JA!

    1. EIgentum verpflichtet!

    2. Die Erde - also aller Grund und Boden - ist für alle Lebewesen da! Wenn einige Menschen für sich ein exklusives Recht (Grundeigentum) beanspruchen, dann haben Sie der Gesellschaft dafür etwas zu zahlen, dass sie andere Menschen von diesem Grund und Boden ausschließen! Das ist gerecht!

  3. 75.

    Haben Sie meinen Kommentar richtig gelesen?
    "Man kann grundsätzlich über die Grundsteuer diskutieren"
    Reicht Ihnen das als Antwort nicht aus? Genau das meinte ich damit, dass man auch grundsätzlich über die Grundsteuer diskutieren kann, aber darauf wird sich der Staat eben nicht einlassen, denn es ist eine wichtige Steuereinnahmequelle für ihn. Ich bin da einfach realistisch. Deswegen ist es völlig unerheblich, was ich für richtig halte, denn die Menschen, die darüber entscheiden, wird es 0,0 interessieren. Glauben Sie denn, dass jemals eine Regelung gefunden werden kann, die jedem gerecht wird? Das ist meiner Meinung nach unmöglich. Es wird immer Menschen geben, die sich benachteiligt fühlen oder es tatsächlich auch sind.

  4. 74.

    Finden Sie es richtig, dass jemand, der selbst alle Kosten für die Errichtung seines Wohnraums getragen hat, auf diese Kosten bereits Mehrwertsteuer und (anteilig) Grunderwerbsteuer entrichtet hat, jetzt nochmals eine Steuer entrichten muss auf fiktive(!) Mieteinnahmen, welche er als Selbstnutzer eines Eigenheimes definitiv nicht hat? Während das Land Berlin es nicht hinbekommt, ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen? Wenn der Eigentümer einer Immobilie diese eines Tages wieder verkauft, also tatsächlich zu Geld macht, fällt erneut Grunderwerbsteuer an. Erklären Sie mir bitte mal, was an der Grundsteuer überhaupt „gerecht „ ist.

  5. 73.

    Der Widerspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid sollte sich gegen den Vervielfältiger (Faktor) gem. Anlage 37 zum BewG gerichtet haben, da die Grundsteuer jährlich zu zahlen ist und nicht mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
    Ich habe keine Immobilie und bin deshalb, wie jeder Mieter, nicht widerspruchsberechtigt.

    Der Vervielfältiger macht Sinn zur Feststellung des Verkehrswertes durch Gutachter bei Veräußerung/Erwerb, aber nicht bei der laufenden Grundsteuer.
    Das Finanzamt hat keine Info zum Sanierungsstand des Gebäudes und kann die Restnutzunsdauer gar nicht einschätzen.
    Das FA rechnet einfach
    80 - (2022 - Baujahr) = Restnutzungsdauer.

    Zur Ermittlung des Grundsteuerwertes sollte der Vervielfältiger immer 1 sein.
    Der höhere Wert einer neuen Immobilie wird schon indirekt bei der Ermittlung des Rohertrages berücksichtig; denn für eine neuere Immobilie gelten höhere steuerliche Ansätze für erzielbare Kaltmieten.

  6. 72.

    Was mir in der ganzen Diskussion fehlt ist, was die Entscheidungsgrundlage war, den Hebesatz auf 470% zu senken. Nach den vorherigen Äußerungen sollte man ja annehmen, dass die jetzt vorliegenden Daten von mindestens 90% der Eigentümer zu dieser Reduzierung geführt haben und auch zukünftig die Berliner Grundsteuereinnahmen bei jährlich ca. 900 Millionen Euro liegen. Oder werden es trotz gegenteiliger Behauptungen plötzlich 1,5 Milliarden Euro sein? Diese Fragen sollten eigentlich vom RBB an die Senatsverwaltung gestellt werden.

  7. 71.

    „Was geschieht, wenn der Wert der Grundstückes sich erheblich verbessert oder verschlechtert? “

    Bei erheblichen Wertänderungen (mehr als 15.000€) durch Bau- oder Abrissmaßnahmen o.ä. innerhalb dieser 7 Jahre wird auch zwischendurch die Grundsteuer neu berechnet, und zwar ab dem Jahr nach der Werterhöhung oder -minderung.
    Wertänderungen, die durch Änderungen der Bodenrichtwerte, der Baupreise oder einfach der Abnutzung der Gebäude (Abschreibung) zustande kommen, werden aber erst nach den 7 Jahren wieder berücksichtigt.

  8. 70.

    Für ein Nullsummenspiel gilt: wenn einer das Doppelte zahlt, dann zahlt ein anderer nichts.
    Ich warte auch auf die, die jetzt fast nicht an Grundsteuer bezahlen müssen :-)

    Es gibt eine Art variablen Mindest-Grundsteuerwert, so dass niemand Null bezahlt, außer er kann sich von der Grundsteuer befreien lassen.

  9. 69.

    Das Alter des Wohngebäudes hat eine wichtige Einflussgröße für den Grundsteuerwert.
    Wobei von 80 Jahren Nutzungsdauer ausgegangen wird.
    Bei über 80 Jahre alten Häuser ist der Faktor 0,98 ( bei jetzigen Liegenschaftszinssatz).
    Bei 20 Jahre alten Häusern ist der Faktor bei ca. 30 und bei 3 Jahre alten Häusern bei 37.
    Deshalb kann der Nachbar mit seinen neuen Haus jetzt eine 3-fach Grundsteuer zahlen müssen.

    Wird das alte Haus aber saniert, dann kann die Lebensdauer des Gebäudes neu bewertet werten und die Grundsteuer sprunghaft steigen.

    Tendenziell wird der Grundsteuerwert in 7 Jahren sinken, weil die Bestands-Wohngebäude weniger Restnutzungsdauer haben.
    Aber dann wird am Hebesatz gedreht.

  10. 68.

    Ich habe mit angebenden Messbetrag und dem Hebesatz nachgerechnet. Bei uns ergibt sich eine Erhöhung auf das Siebenfache. Es wird sich natürlich keine Erhöhung des Steueraufkommens ergeben, haben Sie die Nase des Senators wachsen sehen.

  11. 67.

    Grundstück in Mahlsdorf mit kleinem Bungalow drauf

    Grundsteuer bis 2024: ca. 80 EUR
    Grundsteuer ab 2025: ca.1.000 EUR

    Also moderater Anstieg um das 12,5 fache.

    Grundstück daneben, gleiche Größe aber Einfamilienhaus drauf, zahlt ca. die Hälfte. Genau meine Definition von Gerechtigkeit!

  12. 66.

    „Wird das denn vom Finanzamt jährlich eingepreist“

    Es ist vorgesehen, alle 7 Jahre die für alle Grundstücke die Grundlagen für die Grundsteuer neu zu ermitteln. – Hoffen wir mal, dass es mit der heutzutage möglichen technischen Unterstützung auch klappt und diese sogenannte Hauptfeststellung nicht wieder ausgesetzt wird wie bei der alten Grundsteuer, wo eigentlich alle 6 Jahre eine komplette Neuberechnung vorgesehen war.

    Und übrigens: dass die Bodenrichtwerte vielleicht zu hoch sind, hat eher keinen Einfluss auf die Grundsteuer – solange *alle* Bodenrichtwerte zu hoch sind. Wichtig ist das Verhältnis der Bodenrichtwerte untereinander. Dass ein Grundstück am Ku'damm mehr wert ist als eines in Eiskeller, dürfte ja wohl unstrittig sein.
    Würde man die Bodenrichtwerte beispielsweise nur zu 50% ansetzen, müsste der Hebesatz doppelt so hoch sein, um in der Summe wieder aufs gleiche Steueraufkommen zu kommen (vereinfacht gesagt).

  13. 65.

    „Bei uns wird die Steuer um über 50 Prozent steigen. Wenn ich die Kommentare so durchgelese, bin ich da nicht allein“
    Ich schätze mal, es wird sich hier keiner melden und jubeln, dass er künftig weniger Grundsteuer zu zahlen hat – die Welle der Missgunst und des Hasses, die entgegenkommen würde, ist ja abzusehen. Von daher dürften die Kommentare kein realistisches Lagebild ergeben.

  14. 64.

    Hier hat der rbb falsch recherchiert und berichtet. Die Grundsteuer wird sich bei vielen im Osten der Stadt mindestens verdreifachen, wenn es sich um Neubauten handelt. Der toll reduzierte Hebesatz ändert doch an dieser Tatsache gar nichts. Wir kleinen Hausbesitzer werden unverschämt enteignet! Hier muss nachgebessert werden!!!

  15. 63.

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Was geschieht, wenn der Wert der Grundstückes sich erheblich verbessert oder verschlechtert?
    Z. B. Um 20.000 EUR
    20.000 x 0.31 ‰ x 4.50 = 27,50 €
    Gibt es dann einen neuen Bescheid?
    Erst nach sieben Jahren oder vorher?

  16. 62.

    Was genau hat jemand davon, wenn das Finanzamt einen theoretischen Wert festlegt, den das Haus zum einen nicht hat und zum anderen keine Rolle spielt, wenn man dort wohnen bleiben möchte? Das reale Einkommen um die Grundsteuer zu bezahlen steigt nämlich nicht. Weder beim Selbstnutzer noch beim Mieter.

  17. 61.

    Grundstück 600m2 in Mahlsdorf, kleiner Bungalow, Grundsteuer nun mehr als verdreifacht. Ich hab immer gearbeitet, hab mir mein Häuschen angespart, bin nun Rentnerin. Ich bin echt sauer. Wenn das eine moderate Erhöhung sein soll, bitte ich um moderate Erhöhung meine Rente um das Dreifache!!!

  18. 60.

    Grundsteuer bis 2024 :556,60€
    Grundsteuer ab 2025: 607,13€
    Selbstbewohntes 2 Familienhaus, Baujahr 1930, ehemals Ostberlin- am Stadtrand
    Der Bodenrichtwert ist in den letzten Jahren stark gestiegen.
    Mit dieser Erhöhung können wir leben.

  19. 59.

    Dein Grundstück ist also 892.000 EUR wert.
    Fast Vermögens-Millionär aber jammern.

  20. 58.

    Das betrifft wohl alle im Ost-Berlin, die nach dem Jahr 2000 neu gebaut oder neu gekauft haben, weil das Baujahr ein Größe bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes ist.

    Bei der nächsten Hauptfeststellung des Grundsteuerwertes müsste die Grundsteuer für Bestandsbauten tendenziell sinken, weil das Haus altersbedingt weniger wert ist. Aber Einnahmeverluste für Berlin werden über den Hebesatz wieder ausgeglichen.


  21. 56.

    Wie praktisch, dass die Bodenwerte in dem Jahr der Festsetzung am höchsten waren und man die nächsten 10 Jahre üppige Grundsteuer erhält obwohl die Grundstücke und Immobilien inzwischen wieder deutlich weniger wert sind. Ich würde für das Haus jedenfalls im Leben nicht den Preis erzielen, den das Finanzamt ansetzt.

  22. 55.

    Kleines Einfamilienhaus in Pankow: Grundsteuer nun 3 mal so hoch. Klingt nicht sehr moderat.

  23. 54.

    Die Werte sind jetzt festgesetzt und sollen künftig alle 10 Jahre (wenn ich mich nicht irre) neu festgesetzt werden.

  24. 53.

    Bei uns ganz konkret:
    Vorher 430 € pro Jahr.
    Jetzt 1.300 € pro Jahr.

    Also mal eine lockere Verdreifachung. Hier macht sich die Stadt die Taschen voll.

  25. 52.

    Danke für den Hinweis. Einerseits bleibt die Steuermesszahl für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille.
    Und andererseits wird der in Berlin besonders hohe Hebesatz von 810 Prozent auf 470 Prozent reduziert.

  26. 51.

    Ich habe mir gerade den Beitrag in der Abendschau angeschaut. Da haben sie aber auch nur die harmlosen Fälle betrachtet. Bei mir steigt die Grundsteuer von 364 € auf 1520 €. Bei einer Alleinstehenden mit zwei Kindern in Ausbildung und einem normalen Einkommen ist das ganz schön viel und ich glaube nicht, dass ich als Härtefall eingestuft werde.

  27. 50.

    Komisch. Alle müssen spürbar bis unverschämt mehr zahlen aber der RBB findet es toll. Wo sind die Beispiele die weniger zahlen?

  28. 49.

    Hallo, was heißt hier : zentrale flächen nutzen?! Diese Flächen sind zum Teil 100 Jahre alte kleingartenanlagen in Gesamtberlin. Und die Pächter /Mieter zahlen jeden Monat für die Nutzung Pacht usw. Nichts ist umsonst. Und generell für alle Kommentare mal das Bundeskleingartengesetz lesen.Da war einmerkwürdiger
    -von nach dem Krieg....

  29. 48.

    Recht hast Du. Wir, die über die Grundsteuerformulare graue Haare bekommen haben, wie Du sagst, schneller als einen lieb ist, hatten die für uns mühselige und zeitraubende Aufgabe, den Schreibkram zu erledigen. Dabei haben die Finanzämter alles vorrätig. Die hätten die gesamten Daten nur übernehmen und übertragen brauchen. Ein Knopfdruck - fertig. Aber nein, es muß alles kompliziert und mit emensem Aufwand betrieben werden. Deutsches Land, Bürokratie Land.

  30. 46.

    Gutachterausschuss Berlin, Grundstücksmarktbericht. Kann sein, dass es in vereinzelten Bereichen in 2023 noch Steigerungen gab, die Tendenz geht seit 2023 aber stramm nach unten.

  31. 45.

    Das ist ja eine super Idee, ich bin dabei :-) leider wird es wohl nichts werden-die Kassen sind leer :-(

  32. 44.

    Stimmt so auch nicht, dass die Werte in Westberlin gleich bleiben. Hier im Bayrischen Viertel habe ich nach meiner Neuberechnung für meine kleine Wohnung mit 45qm und ehemals 1953 soz. Wohnungsbau, über 140 € mehr zu zahlen im Jahr. Der Bodenrichtwert ist unglaublich hoch gesetzt worden.

  33. 42.

    Da immer mehr Wohnungen in Berlin mittlerweile nur noch von einer weltweit agierenden wohlhabenden Elite bezahlt werden können, steigen die Preise für den Normalbürger in Deutschland in unbezahlbare Höhen.
    Man darf einfach nicht mehr mitspielen, weil zu arm.
    Wie kann es sein, dass nicht die Berliner über den Berliner Wohnungsmarkt herrschen - sondern irgendwelche Superreiche?

  34. 41.

    Habe mal nachgerechnet. Bei uns wird die Steuer um über 50 Prozent steigen. Wenn ich die Kommentare so durchgelese, bin ich da nicht allein. Wie der Senator da auf einkommensneutral kommt, ist nicht nachvollziehbar. Eher das Gegenteil, hier scheint der Berliner Senat kräftig zu zulangen.

  35. 40.

    Guter Vorschlag!
    Zumal ansonsten hier das nächste Gesetz gegen Menschen mit kleinem Einkommen gerichtet ist.
    Reiche interessiert die Grundsteuer wenig.
    Und wer seine Miete vom Amt bekommt, ist auch fein raus.

  36. 39.

    Worin begründet der rbb seine Aussage "wohl nur moderate Kostensteigerungen"?
    - vom Hörensagen?
    - nachgerechnet?
    Oder haben Politiker dieses Wording rausposaunt?
    Ein vom Volk über Gebühren bezahlter Sender könnte auch mal eine Tabelle anbieten, wo man nachlesen kann, was "moderat" bedeutet.

  37. 38.

    Es ist nicht nachvollziehbar , warum Mieter einer Gartenlaube keine Grundstücksteuer zahlen brauchen, es wohnen viele dauerhaft dort und haben keinen anderen Wohnsitz. Das sind Mieter die nach dem Krieg keine Wohnung hatten.

  38. 37.

    Haha, welch ein Witz, Mehreinnahmen in die Infrastruktur stecken! Bloß nicht in das schwarze Loch DB, bewirkt absolut gar nichts!

  39. 36.

    Ich möchte noch etwas Grundsätzliches einwerfen: Anstelle der ungerechten Enteignung mittels Grundsteuer zur kommunalen Finanzierung als Bürokratiemonster, können KI unterstützte gerechtere Finanzierungen leicht erfolgen: Über die Lohnsteuern.

  40. 35.

    Wie wär es eigentlich mit einer Grundsteuerbefreiung für 5 jahre? Da wir alle die Arbeit für die Ämter erledigt haben ...

    Ich war wohl nicht die Einzige, die über den Fomularen saß und sicherlich ein paar graue Haare mehr bekommen habe?

  41. 34.

    Ich möchte noch etwas Grundsätzliches einwerfen: Anstelle der ungerechten Enteignung mittels Grundsteuer zur kommunalen Finanzierung als Bürokratiemonster, können KI unterstützte gerechtere Finanzierungen leicht erfolgen: Über die Lohnsteuern.

  42. 33.

    Ich möchte noch etwas Grundsätzliches einwerfen: Anstelle der ungerechten Enteignung mittels Grundsteuer zur kommunalen Finanzierung als Bürokratiemonster, können KI unterstützte gerechtere Finanzierungen leicht erfolgen: Über die Lohnsteuern.

  43. 32.

    Lässt sich aus dem Text umrechnen. Sie können auch mit 0,31 Promille malnehmen und davon 470% ausrechnen (so steht es im Text)- dürfte aber mit dem Taschenrechner einfacher mit 0,00031 und 4,7 zu rechnen sein.

  44. 31.

    Die theoretischen Grundstückswerte sind nicht gleich erzielte Preise. Die können zu recht steuerpflichtig sein. Wenn aber der theoretische Wert steigt, weil ich mit versteuertem Geld eine Aufwertung bezahle, dann wird die eigene Wertsteigerung besteuert... also werde ich bestraft und Stück für Stück enteignet, wenn ich selbst bewohne.

  45. 30.

    Die theoretischen Grundstückswerte sind nicht gleich erzielte Preise. Die können zu recht steuerpflichtig sein. Wenn aber der theoretische Wert steigt, weil ich mit versteuertem Geld eine Aufwertung bezahle, dann wird die eigene Wertsteigerung besteuert... also werde ich bestraft und Stück für Stück enteignet, wenn ich selbst bewohne.

  46. 29.

    Schön, dass man jetzt ausrechnen kann wie "gerecht" die Grundsteuer ausfallen wird:
    Süd-Pankow (nicht Prenzlauer Berg), keine fancy Wohnlage, sanierter Altbau: dreifache Grundsteuer. Mir ist unklar wie das im Mittel aufkommensneutral werden soll...

  47. 28.

    Das Fiese an der neuen Grundsteuer ist ja, dass sie an den Bodenrichtwert gekoppelt ist. Und der wird in einem ziemlich intransparenten Verfahren ermittelt. Und auch so ganz grundsätzlich muss schon die Frage erlaubt sein, warum ich mehr Grundsteuer zahlen soll, nur weil in meiner Umgebung Grundstücke verkauft wurden, und die Käufer offenbar bereit waren, jeden beliebigen Preis zu bezahlen. Meine Familie hat das Grundstück vor über 100 Jahren gekauft, und seitdem wohnen wir dort. Sonst könnte ich mir das gar nicht leisten. Es ist sowieso sehr eigenartig, dass in Deutschland so viele Leute in Wohnungen leben, die ihnen nicht gehören, und sie dafür jeden Monat Miete an irgendjemanden überweisen. Das gibt es in fast keinem anderen Land der Welt.

  48. 27.

    Schön und gut, aber die Berechnung dieses "Wert" ist nicht nur fehlerhaft sondern auch ungerecht. Beispiel: Bodenrichtwert einfache Wohngegend in Pankow: 2200€, eine Straße weiter 1000 €, Alt-Tegel, erste Reihe am Tegler See 580 € (!!). Wie kann das sein? Die Berechnung ist jetzt nicht nur komplizierter sondern halt auf eine andere Art ungerecht!

  49. 26.

    Booa, das ist ja einfach. Woher haben Sie denn die beiden Zahlen 0,00031 und dann noch mal mit 4,7 ?

  50. 25.

    Also hier am Westberliner Stadtrand sind die Bodenrichtwerte in 22 und 23 gestiegen. Woher haben Sie diese Information?

  51. 24.

    Da haben Sie genau den wunden Punkt getroffen und leider recht. Ich wüsste allerdings auch nicht, wie man das gerechter handhaben könnte, denn in manchen Gebieten ist die Grundsteuererhöhung ja auch wirklich berechtigt.

  52. 23.

    Sie argumentieren von der falschen Seite. Die Klage welche die alte Grundsteuer gesetzeswidrig gemacht hat hat keine Vorteile sondern nur Nachteile.

    Wäre es so das die Grundsteuer in den westlichen Bezirken verringert worden wäre hätte man dort eine Entlastung erziehlt. Nun werden die östlichen Bezirke mehr belastet und deshalb regen sich Leute zu Recht auf.

    Die Klage gegen die alte Grundsteuer ist doch sowieso ein Akt reinen Neides gewesen. Nun wird den Immobilienbesitzern im Osten eine saftige Rechnung präsentiert und diese kommt nun auf die Situation oben auf die gestiegenen Kosten drauf.

    Da werden sich anfang nächsten Jahres auch die Mieter freuen die die Steuer komplett Tragen müssen.

  53. 22.

    Man kann sich als Senat aber nicht über die bösen Spekulanten aufregen und dann selber genau dasselbe machen. Wie kann es sein, dass der Bodenwert ums 7fache steigt, wenn sich im Umfeld überhaupt nichts Wertsteigerndes verändert hat? Der Senat erhöht die Wohnkosten für alle und schimpft gleichzeitig über die ach so bösen Vermieter.

  54. 21.

    Ich weiß nicht, warum einige sich jetzt hier ärgern, also ich weiß es schon aber man könnte es auch umgekehrt betrachten. Denn Tatsache ist doch, dass die Grundsteuer in den letzten Jahren bei vielen zu niedrig war und man eigentlich zu wenig bezahlt hat. Jeder hat also jahrelang Geld gespart. Wenn der Wert jetzt angepasst wurde, ist das nur folgerichtig. Man kann grundsätzlich über die Grundsteuer diskutieren, aber doch nicht darüber, dass sie angepasst werden sollte. Die Grundstückspreise haben sich in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten nun mal stark verändert. Ich sehe allerdings auch, dass die Steuer dann regelmäßig angepasst werden müsste, also auch, falls die Preise wieder sinken.

  55. 20.

    Nach neuer Berechnung mit dem ach so großzügig reduzierten Hebesatz werden für unser Haus in Köpenick mehr als das 5-fache der bisheigen Steuer zahlen müssen. Mir verbietet nur noch mein Anstand, hier zu veröffentlichen, was ich davon halte...

  56. 19.

    same here. Wir werden das Dreifache zahlen müssen trotz neuem Hebesatz! ... Vor allem müssen in meinem Umfeld ALLE mehr zahlen als vorher.... entweder, ich lebe in einer Bubble (was durchaus sein kann --> Ost-Berlin) ODER die zukünftigen Einkünfte des Landes sind doch nicht so neutral, wie behauptet! Mich würde nach Anpassung im nächsten Jahr dann mal eine transparente Auskunft interessieren, wie sich die Einkünfte in Berlin entwickelt haben.

  57. 18.

    Um nahezu den bisherigen Betrag an Grundsteuer zu zahlen, müsste der Hebesatz für meine Wohnung in Kreuzberg auf ungefähr 210% sinken.

  58. 17.

    Für meine Wohnung in Kreuzberg werden künftig mehr als das doppelte an Grundsteuer fällig. Hoffentlich werden die zusätzlichen Einnahmen dann auch zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt.

  59. 16.

    Dann werden bei vielen Mietern die Nebenkosten des Wohnens weiter steigen. Schuld ist der Berliner Senat, der den Hebesatz nicht weiter ablenkt.

  60. 15.

    Kleingärten sollten zu 50% mit einbezogen werden. Verbrauchen ja auch Flächen. Es kann nicht sein, dass etwa 80.000 Berliner Kleingärtner keine Grundsteuer zahlen und zentrale Flächen nutzen. Alternativ müssen diese an den Stadtrand in C-Lagen umgesiedelt werden.

  61. 14.

    Falsch, als Mieter kann ich nicht ausrechnen. Das kann lediglich der Eigentümer da diesem die notwendigen Angaben zur Verfügung stehen

  62. 13.

    Das wird noch spannend. Meiner Kenntnis nach, basiert die neue Grundsteuer auf u.a. den Bodenrichtwerten 2021. Diese haben sich schon per 2023 deutlich reduziert, Tendenz 2024-25 weiter fallend. Wird das denn vom Finanzamt jährlich eingepreist oder ein jährlich wiederkehrendes Widerspruchverfahren losgetreten? Quasi zum Murmeltiertag.

  63. 12.

    Weil wohnen jetzt schon so teuer ist, muss der Senat noch einen drauflegen. Für die Vermieter sind das sicher Kosten, die umgehend weitergereicht werden. Wenn nicht sofort, dann später.
    Und morgen wird wieder über die böösen Hausbesitzer geschimpft.

  64. 11.

    Also, wenn der Online Rechner richtig liegt, zahle ich zukünftig mehr als das 4fache von dem was ich jetzt zahle. Das ist wohl kaum ein Steuergeschenk. Zumal die Grundstückspreise gerade wieder sinken. Mal abgesehen davon, zahlen nicht nur Eigentümer diese Steuer, sondern auch alle Mieter. Die Bodenwerte, die in diese Berechnung eingeflossen sind, sind eine Unverschämtheit. Angeblich ist das Grundstück in den letzten 14 Jahre im Wert um das 7fache gestiegen, obwohl sich in der Umgebung nichts verändert hat, außer das ein paar Geschäfte für die Nahversorgung geschlossen haben. Womit rechtfertigt der Senat das Bitteschön? Für mich ist der Senat der größte Bodenspekulant von allen.

  65. 10.

    Steuergeschenk, wo denn? Im Endeffekt werden die Steuereinnahme für Berlin gleich bleiben oder sogar leicht höher ausfallen. Wo sieht hier einer ein Steuergeschenk an Hausbesitzer, dass es günstiger wird mit dem heuen, gesenkten Hebesatz? Wenn der Hebesatz im neuen Grundsteuermodell gleich bleiben würde, würde ich als Hausbesitzer das Doppelte bezahlen, von 1200 Euro auf 2400 Euro! Mit dem gesenkten Satz würde ich umgerechnet bisschen mehr bezahlen, was aber noch verschmerzbar wäre, auch wenn nicht schön.
    Gut das der Hebesatz gesenkt wird um die Grundsteuer nicht ins Unermessliche steigen zu lassen und Eigentümer und auch Mieter nicht noch weiter zusätzlich zu belasten.

  66. 9.

    Um ein Steuergeschenk handelt es sich nicht. Im Text wird beschrieben, das man im Ostteil mehr bezahlen muss und im Westteil bleibt es vermutlich bei der gleichen Höhe. Die Grundsteuer wird auf jeden Mieter umgelegt. Also kein Geschenk an Eigentümer von Wohnungen. Wie sich das genau verhält, wird man erst bei den Bescheiden vom Amt sehen. Ob diese Änderungen überhaupt rechtens sind, wird man auch abwarten müssen. Es gibt bereits diverse Klagen gegen die neue Regelung.

  67. 8.

    Gerade mit dem Hebesatz von 470% ausgerechnet: für unsere Wohnung (Schöneberg) eine Erhöhung von 56%.
    Auf den letzten Drücker vor der Neuberechnung der Grundsteuerwerte wurden die Bodenrichtwerte dermaßen hochgesetzt, dass sowas zu befürchten war.
    Vielleicht sollten die Bürger Daten sammeln, um zu Überprüfen, was aus dem Versprechen "insgesamt Kostenneutral" wurde.

  68. 7.

    Wenn die Hebesätze sinken müssen, um nicht mehr einzunehmen als vorher, dann ist das formal richtig. Aber die Hebesätze haben Einfluss auf die Schlüsselzuweisungen in Flächenländern wie Brandenburg. D.h., sinken diese, überweist der „Zuteiler“ im Land weniger an die Kommunen! Ein richtiger Widerspruch.

    P.S. Für alle, die meinen das etwas „geschenkt“ wird: Eine Grundsteuer für selbstgenutztes Eigentum, von versteuertem Geld errichtet, ohne eine Einnahmemöglichkeit, ist eine Enteignung, Stück für Stück.

  69. 6.

    Sie können den konkreten Betrag jetzt genau ausrechnen. Sie müssen den Betrag aus dem Wertbescheid, den Sie vom Finanzamt gekriegt haben, mit 0,31 Promille, d. h. mit 0,00031 und dann noch mal mit 4,7 multiplizieren, und Sie wissen, wie viel Sie insgesamt im Jahr 2025 zahlen müssen.

  70. 5.

    Das ist kein Steuergeschenk. Im übrigen sind auch Mieter direkt davon betroffen. Zahle an Grundsteuer für eine 71 qm Wohnung im Westteil im Jahr aktuell 410 Euro. Die Grundlage sind natürlich die alten Werte plus der Hebesatz. Würde der Hebesatz so bleiben wäre die neue Steuer vermutlich weit über 1000 Euro.

  71. 3.

    Und wir Bürger haben wieder weniger Steuergeld um die notwendigen Grundsanierungen, Sozialausgaben in der Stadt bezahlen zu können.

  72. 2.

    Ist das ein Steuergeschenk an Hausbesitzer?

    Würde ich in den meisten Fällen nicht als angemessen ansehen. Bitte erklären Sie das!

  73. 1.

    Super wenn auch mal etwas gesenkt wird, dann fällt die wahrscheinliche Steuererhöhung nicht so krass aus! Hoffentlich nehmen sich die Brandenburger Kommunen daran ein Beispiel.

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