Finanzamt - Berlin ist bundesweiter Spitzenreiter bei Abgabe der Grundsteuererklärungen

Sa 27.01.24 | 12:55 Uhr
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Symbolbild:Häuser in Berlin aus der Vogelperspektive.(Quelle:picture alliance/Westend61/A.Bogacki)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.01.2024 | Alexander Schmidt-Hirschfelder | Bild: picture alliance/Westend61/A.Bogacki

Millionen Eigentümer in Deutschland mussten eigentlich bis Ende Januar 2023 ihre Grundsteuererklärungen einreichen. Ein Jahr später laufen Finanzämter - auch in Brandenburg - immer noch vielen Erklärungen hinterher. Berlin hingegen ist fast durch.

Ursprünglich war als Abgabefrist der neuen Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert. Ein Jahr später liegen den Berliner Finanzämtern inzwischen fast alle neuen Grundsteuererklärungen vor. Geringer ist der Rücklauf anderswo, etwa in Brandenburg, wie eine Auswertung der Deutschen Presse-Agentur vom Samstag ergibt.

Insgesamt erwarteten die Berliner Finanzämter 868.000 Grundsteuererklärungen. Davon steht nur noch ein Bruchteil aus - etwa 4.000 Erkärungen. Laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sind auch schon 97 Prozent der neuen Bescheide ausgestellt. Nach seinen Worten ist Berlin damit bundesweit Spitzenreiter.

Abgabefrist bereits seit einem Jahr abgelaufen

Den Finanzämtern in Brandenburg fehlen dagegen noch 150.000 Grundsteuererklärungen - das ist mehr als ein Zehntel der erwarteten 1,25 Millionen. Säumnisgebühren musste laut Finanzministerium bisher aber niemand zahlen.

Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert. Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind deshalb verpflichtet, in einer Grundsteuererklärung ihre Informationen dazu abzugeben. Machen sie das nicht, werden die Angaben geschätzt.

Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935). Trotz der vielfach fehlenden Erklärungen gingen die Finanzressorts davon aus, dass der Beginn der neuen Berechnung eingehalten werden kann.

Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Das geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten an Vermieter weiterreichen.

Berlin plant niedrigeren Hebesatz

Laut Bundesregierung soll mit der Reform nicht mehr Geld eingenommen werden. In Berlin können Eigentümer auf einen niedrigeren Hebesatz hoffen und somit weniger Abgaben. Das hatte Finanzsenator Evers Mitte Januar angekündigt. "Ohne jetzt eine konkrete Zahl nennen zu können, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, den Hebesatz sehr deutlich zu senken", hatte er bei einer Plenarsitzung gesagt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.01.2024, 10:32 Uhr

11 Kommentare

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  1. 10.

    Eigentümer können die Grundsteuer an Vermieter weiterreichen?
    Kann es sein, dass das so keinen Sinn macht?

  2. 9.

    Findet das Projekt langsam ein Ende und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts setzt die Finanzverwaltung jetzt um. Die Hebesätze verändert sich ab 2025, im Artikel ist die Rede von einer Senkung.
    Warum jetzt diesen ganzen Aufwand? Die Bewertungen, auf den Grundlagen der Zahlen von 1964 und früher, war nicht mehr umsetzbar. Führte es doch zu Verzerrungen. Nun bei dem jetzigen Verfahren, wird es Nachbesserung geben. Zuerst seinen die Ergebnisse der Bodenrichtwert genannt.
    Ist die Einteilung der Gebiete so umsetzbar?
    In sieben Jahren sind wir schlauer und wissen mehr.

  3. 8.

    Auf den großen Aufschrei der Gutmenschen und Demokraten werden Sie lange und vergeblich warten müssen. Dabei geht es hier um die weitere Verteuerung von bald dann für viele nicht mehr bezahlbarem Wohnraum. Dazu müsste man die Stimmung im Land aber erstmal medial richtig anheizen. Daran hat aber niemand ernsthaft Interesse. Lieber demonstriert man gegen Rechte, deren Anträge für die Beseitigung von Belastungen für Mieter und Vermieter dummerweise im Bundestag von der Mehrheit der Parlamentarier abgelehnt wurden. Auch darf an die gutsituierten linksgrünen Hausbesitzer erinnert werden, die auch als Spekulanten tätig geworden sind und gleichzeitig diese Machenschaften angeprangert haben. Welche Bigotterie !

  4. 7.

    „ Laut Bundesregierung soll mit der Reform nicht mehr Geld eingenommen werden. In Berlin können Eigentümer auf einen niedrigeren Hebesatz hoffen und somit weniger Abgaben.“
    Wie war das nochmal mit der Erhöhung des CO2 Preises ? Der sollte als Klimageld zurückfließen.
    Aber klar wird die Grundsteuer billiger es sei denn ….

  5. 6.

    Nicht Berlin ist topp.

    Die Berliner Vermieter/Eigentümer sind die Besten - nun offiziell!

  6. 5.

    Kleiner Hinweis: Eigentümer können die Grundsteuer wohl kaum an ihre Vermieter weiterreichen - richtig wäre wohl "Mieter", was leider auch ein Grund dafür sein dürfte, dass Eigentümern von vermieteten Wohnungen die Höhe der Grundsteuer ziemlich egal sein dürfte und sie deshalb eher selten Rechtsmittel gegen den Grundbescheid einlegen werden.

  7. 4.

    Die Behörden müssen nicht nur eine kleine sondern eine große Anzahl von Grundstücken erklären. Das kann zum Teil sehr aufwändig sein. Das Personal ist dafür wie immer kaum da, die Aufgabe neu; Schulungen gibt es meist nicht.. ist doch klar, dass die in Verzug sind. Trösten wir uns damit, dass sich hier vielleicht nicht die ganz großen Abgabesummen verbergen.

  8. 3.

    Wen interessiert eine Grundsteuererklärung, deren Grundlage gegen das Grundgesetz verstößt ?
    Wo bleibt der Aufschrei der Gutmenschen und Demokraten ?

    Danke

  9. 2.

    ..wäre auch mal interessant gewesen ob auch für die staatlichen und kommunalen Grundstücke die Abgabe der Erklärung erfolgt ist , die waren ja wohl weit in Verzug.

  10. 1.

    Warum ist das ein wichtiges Ranking? Oder ist es ein Beleg dafür, dass die Berliner wenig Gegenwehr, bei der „kalten Enteignung“, entwickeln?

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