Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Klage gegen Grundsteuerreform eingereicht

Fr 06.10.23 | 14:32 Uhr
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Das Gebäude des gemeinsamen Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg aufgenommen am 02.01.2007 in Cottbus. (Quelle: dpa-Zentralbild/Michael Helbig)
Bild: dpa-Zentralbild/Michael Helbig

Gegen die Grundsteuerreform hat ein Betroffener Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Das teilte der Eigentümerverband Haus Grund am Freitag mit, der die Klage nach eigenen Angaben unterstützt.

Der Verband richtet sich damit gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer, das aus Sicht von Haus Grund verfassungswidrig ist. Weitere Klagen in anderen Bundesländern seien geplant, sagte eine Sprecherin. Das sei allerdings in der Regel erst möglich, wenn die Finanzverwaltungen entsprechende Einsprüche von Betroffenen abgelehnt hätten.

36 Millionen Grundstücke betroffen

Ab 2025 soll die Grundsteuer auf neuer Basis berechnet werden. Das hat das Verfassungsgericht vorgeschrieben, weil bislang mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wird. Die Bundesländer können selbst entscheiden, wie sie die Steuer künftig erheben. Die meisten von ihnen übernehmen aber das vom Bund vorgeschlagene Berechnungsmodell.

Für die Berechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.10.2023, 13:50 Uhr

20 Kommentare

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  1. 20.

    Ein Dilemma für die Kommunen. Das Sinken der Hebesätze wird durch das Land bestraft. Mit weniger Schlüsselzuweisungen. Weil die Möglichkeit der Hebesätze nicht genügend ausgeschöpft wird. Noch ein Grund dagegen vorzugehen. Und zeigt das Absurde an.

  2. 19.

    Mit dem derzeitigen Hebesatz (400) wird sich die Grundsteuer für uns ab 2024 verdreifachen.
    Ich gehe stark davon aus, daß unser neuer Bürgermeister den Hebesatz nach 26 Jahren nicht auf 100 senken wird, damit es für die Bürger nicht teurer wird.....
    Flüchtingsunterkunft (4 Millionen €) und Hallenbad (32 Millionen) müssen ja irgendwo herkommen.

  3. 17.

    Immanuel, die alte Grundsteuer wurde reformiert weil das Modell als verfassungswidrig eingestuft wurde. Doch auch an der neuen Grundsteuer gab es verfassungsrechtliche Zweifel. Es liegt ein Gutachten vor vom Steuerrechtler( für öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht) Prof Gregor Kirchhof ,das das Bundesmodell der neuen Grundsteuer für verfassungswidrig einstuft.
    Wie man schon des öfteren lesen konnte, wird sich das Bundesverfassungsgericht noch einmal mit der neuen Grundsteuer beschäftigen müssen, deshalb wurde auch dazu geraten gegen den Bescheid des Finanzamtes in Wiederspruch zu gehen, bis über eine endgültige Rechtmäßigkeit entschieden wird.

  4. 16.

    Ich wünsche den Damen und Herren viel Erfolg dabei und bleibt am Ball. Bei einer Sammelklage würde ich mich wahrscheinlich anschließen. Grundsätzlich ist an der Neubewertung der Grundstücke nichts auszusetzen, nur die heran gezogenen Parameter sind einfach nicht im Gleichklang. Schon allein der Umstand das jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen kocht steht einer deutschen Vereinigung im Weg.
    Und die paar "Hanseln", die evtl. weniger zahlen sind einkalkulierter Ausschuss. Ich Frage mich nur warum man dieses "von hinten durch die Brust ins Auge" immer machen muss und nicht direkt sagt: "wir heben jetzt die Abgabe XYZ an."

  5. 15.

    Danke für die Belehrung. Aber sie sagen mir nichts Neues. Und ich sage nur, was viele hier denken. Und immer höhere Forderungen seitens des Staates werden die Meinung und das Empfinden der Bürger nicht ändern.

  6. 14.

    Sie haben ja offensichtlich noch Luft nach oben? Dann Zahlen sie doch freiwillig mehr und unterstützen den “Staat“ der die Steuergelder dann verbrennt. Viele Bürger haben schon mit den derzeit steigenden Lebensmittel und Energiekosten zu kämpfen. Und ich kenne keine automatische jährlich Erhöhung meines Gehalts um ca fünfhundert Euro. Dafür muss ich mir noch Gedanken machen, wie ich mein Alter bestreite. Hoffentlich kann ich noch arbeiten, denn die Rente wird wohl Gerade mal ein Almosen sein.

  7. 13.

    Es wäre mal interessant, zu erfahren, wie der Kläger seine Klage begründet. Ich vermute, dass die Klage unbegründet sein wird, denn die Bemessung der Grundsteuer am Grundstücks- und Gebäudenutzungswert dürfte dem Urteil des BVerfG entsprechen. Vermutlich will da ein Eigentümer lediglich nicht seinen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten.

  8. 12.

    Kessi:
    "Man tat es, weil es Sinn machte und verzichtete der Kosten wegen in den darauf folgenden Jahren auf so einiges. Dafür zahlen wir Eigenheimer dann zukünftig die Miete an den Staat - für etwas, was rechtmäßig erworben wurde , Privateigentum ist und wofür der Staat nicht das Geringste tut."

    Steuern sind keine Gegenleistung, für das der Staat etwas tun müsse, sondern das Steueraufkommen dient der Finanzierung aller Staatsausgaben.

    Eigentum verpflichtet! (Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 GG)
    Und Grundeigentum verpflichtet zur Grundsteuerzahlung!
    Grundsteuerfreies Grundeigentum gibt es in Deutschland nicht! Wer dieses will, der muss im Ausland suchen!

  9. 11.

    Kessi:
    "In den 90ern hat man uns erklärt: Schafft euch Wohneigentum an, dann könnt ihr im Alter mietfrei wohnen."

    Aber selbstbewohntes WOhneigentum ist doch weiterhin mietfrei! Niemand hat erklärt, dass Eigentum mit keinerlei weiteren Kosten verbunden ist! Es war schon immer klar, dass auf Grundeigentum Grundsteuer zu zahlen ist. Sie wird jetzt lediglich gerechter verteilt.

  10. 10.

    Enteignung = Steuern auf versteuertes geschaffenes Wohneigentum das keine Einnahmen erzeugt.
    Gerechter ist die kommunale Finanzierung durch Gewerbe und Enikommenssteuer u.a. Schlüsselzuweisungen.

  11. 9.

    Nun - die Strasse vor meinem Grundstück ist aus tiefsten DDR Zeiten. Eine sogenannte Anliegerstrasse, die von den Anliegern gepflegt wird (auch wenn in aller Regelmäßigkeit Durchgangsverkehr durchbrettert.
    Polizeifahrzeuge hat hier seit Jahren keiner gesehen - außer ein Nachbar, der wegen eines gerade bei ihm passierenden Einbruches die Polizei rief. Die kam nach 2 Stunden um eine Anzeige aufzunehmen - die natürlich nichts brachte.
    Man kann sicher nicht alle Wohngebiete auf die gleiche Stufe stellen. Der normale Eigenheimer ist - außer Nachbarschaftshilfe - meist auf sich allein gestellt. Unterm Strich wird es so wie in vielen Bereichen: Man bekommt weniger für mehr Geld.
    Was die Grundsteuer bei vermieteten Objekten betrifft - die holt der Eigentümer sich natürlich von den Mietern wieder, so dass nicht er sondern die Mieter draufzahlen müssen. Also auch der einfache Bürger.

  12. 7.

    Der Staat bezahlt also nicht die Straße vor Ihrer Haustür oder die Polizisten, die versuchen, die Einbrecher zu fangen, die bei Ihnen ins Haus eingebrochen sind?

    Mal abgesehen davon, dass Sie auch als Mieter Grundsteuer zahlen würden – dann in den Betriebskosten „versteckt“.

  13. 6.

    Oh, Sie wissen schon wieviel Sie ab 2025 zu zahlen haben? Hat Neuenhagen den neuen Hebesatz schon festgelegt?
    Ich dachte, das soll erst Mitte nächsten Jaheres passieren.

  14. 5.

    In den 90ern hat man uns erklärt: Schafft euch Wohneigentum an, dann könnt ihr im Alter mietfrei wohnen. Man tat es, weil es Sinn machte und verzichtete der Kosten wegen in den darauf folgenden Jahren auf so einiges. Dafür zahlen wir Eigenheimer dann zukünftig die Miete an den Staat - für etwas, was rechtmäßig erworben wurde , Privateigentum ist und wofür der Staat nicht das Geringste tut.

  15. 4.

    Gerechter? In welchem Zusammenhang? Viele können sich ihr Haus möglicherweise nicht mehr leisten? Mieten werden steigen?
    Ich kann mir auch vorstellen, dass einige alte (vererbte) Wohnhäuser einfach im Wege stehen. Da passen doch eher Villen hin?
    Die Kommunen sind pleite. Zu viele Aufgaben, die vom Bund instruiert werden? Hauptsache irgendwie fließt wieder das Geld in Richtung Staat.

  16. 3.

    Was ist denn kalte Enteignung? Was wäre gerechter? Wie sieht Ihre Lösung aus? Meckern ist keine.

  17. 2.

    Das würde alles schon mal berechnet. Warum soll ich ab 2025 das doppelte bezahlen? Ist Deutschland noch lebenswert ? Nur noch abzocke.

  18. 1.

    Der Kampf gegen die kalte Enteignung muss ausgetragen werden. Die Finanzierung der Kommunen gehört neu und gerechter geregelt. Es ist mit der Klage ein Anfang gemacht. Parteien können sich der Sache annehmen statt über Grammatik zu reden.

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