Tödliche Infusion - Berliner Arzt in Sterbehilfe-Prozess zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Mo 08.04.24 | 11:14 Uhr
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Archivbild: Der angeklagte Arzt Christoph Turowski (l) und sein Anwalt Thomas Baumeyer stehen im Gerichtssaal 500 des Kriminalgerichts Moabit, weil Turowski einer an einer schweren Depression erkrankten Frau Medikamente zur Selbsttötung überlassen haben soll. (Quelle: dpa/Carstensen)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.04.2024 | C. Ernst | Bild: dpa/Carstensen

Ein Hausarzt, der einer Studentin zum Suizid verholfen hat, ist am Montag vom Landgericht Berlin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Arzt hatte sich auf den klaren Willen der Patientin berufen - das sah das Gericht anders.

Im Prozess um einen Berliner Sterbehilfe-Fall ist am Montag am Berliner Landgericht das Urteil gegen den angeklagten Arzt ergangen. Der 74-jährige ist wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. Der Mediziner habe "die Grenzen des Zulässigen überschritten", sagte Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einlegen werde.

Die Verteidigung des Arztes hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

Arzt beruft sich auf die freie Urteils- und Entscheidungsfreiheit der Studentin

Die Studentin der Tiermedizin soll Anfang Juni 2021 Kontakt zu dem Arzt aufgenommen haben. Laut Anklage stellte er ihr knapp zwei Wochen später tödlich wirkende Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch erbrach. Am 12. Juli 2021 soll der Arzt dann der 37-Jährigen in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament gelegt haben. Diese habe die Frau laut Ermittlungen selbst in Gang gebracht. Kurz darauf sei sie gestorben.

Der Arzt hatte zu Prozessbeginn erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an ihrer "Urteils- und Entscheidungsfreiheit" gezweifelt. "Ich sah die große seelische Not und die Entschlossenheit, notfalls einen Gewaltsuizid zu begehen." Sein Verteidiger sagte im Plädoyer, es fehle an einer gesetzlichen Regelung - "das ist ein großes Problem".

Interview

Arzt in einem früheren Prozess um Sterbehilfe freigesprochen

Der Angeklagte war früher 30 Jahre als Hausarzt in Berlin tätig. 2015 habe er seine Praxis abgegeben, so der Mediziner. Der Mann gehört einer Sterbehilfeorganisation an und hat nach eigenen Angaben für diese bislang etwa 100 Menschen beim Suizid begleitet.

In einem früheren Prozess um Sterbehilfe war der Arzt freigesprochen worden. Damals entschied das Berliner Landgericht im Fall einer an einer chronischen Darmerkrankung leidenden Frau. Der langjährige Hausarzt hatte der 44 Jahre alten Patientin bei ihrer Selbsttötung geholfen und ihr Tabletten verschrieben, die sie allein eingenommen hatte. Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigte.

Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner, auch anonym.

Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 www.telefonseelsorge.de

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Sendung: rbb24 Inforadio, 08.04.2024, 08:00 Uhr

101 Kommentare

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  1. 101.

    Das freut mich zu hören. Nach eigener aber ähnlicher Geschichte lese ich gerade "Unzertrennlich" von Irving & Marylin Yalom. Könnte sein, dass es auch Ihnen Wiedererkennen und Trost gibt.

  2. 99.

    Das ist wirklich traurig. In der Logik des Gerichts heute wäre wohl auch sie in deren Augen wegen des Zustand nicht "kompetent" genug, diesen Wunsch zu äußern.
    Ich hoffe, dass Sie dennoch Frieden finden konnten und selbst palliative Hilfe haben, wenn nötig. Es ist noch so viel zu tun.

  3. 98.

    Hallo Neo. Was für eine Gesellschaft würden Sie sich wünschen? Ich habe den Eindruck, dass die gegenwärtige Gesellschaft viele zu ihren Bäumen treibt, statt dass sie darunter sitzen möchten.
    Horror z. B. die Perspektive Altenheim.

  4. 97.

    Bitte was?!? In welchem Reich leben wir?!? "Lebenswertes" Leben?!? Und (Sie?) entscheiden, was das sein soll?!?

    Wenn eine Zwangseinweisung aufgrund der erkrankungsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit in die Behandlungsmöglichkeit und -bedürftigkeit dann letztendlich zu einer erfolgreichen Behandlung mit anschließendem lebenswerten Leben führt, dann ist dies lebenswert!

  5. 96.

    Oje: "Leben retten, wenn es lebenswert geführt werden kann"
    Und das entscheidet auch noch DER Arzt, der niemals irrt?

  6. 95.

    Zur Urteils Begründung. ...aus Sicht der Richter sei die Frau nicht in der Lage zur freien Willensbildung !! Woher weiß das der Richter hat er mit ihr persönlich gesprochen?
    Welcher Gutachter oder Arzt hat ihn beraten?
    Auf welcher Grundlage kommt das Urteil zustande? ? Was für Beweise gibt es? Oder nur auf Vermutungen?
    Aus meiner Sicht ist das Urteil zu recht anfechtbar

  7. 92.

    Dann legt der BGH hoffentlich den Parlamentariern klar dar, wie GG und BVerfG-Urteil gelten und anzuwenden sind. Es lebe die Freiheit!

  8. 91.

    Hören Sie den Audiobeitrag. Die Frau hatte 7 J. Langzeittherapie und -medikation hinter sich. Oft verschlimmern Antidepressiva die Erkrankung bis hin zum Suizid. Ab davon: Wieso sollten nur Nicht-Kranke bzw. Nicht-Diagnostizierte Sterbehilfe erhalten?
    Als ob nicht gehen dürfte, wer gehen will.

  9. 90.

    Urteil also: Diskriminierung von Menschen mit Psyche-Erkrankung. Gegen GG und BVerfG. Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte.

    Strafe also: Arzt, Menschen mit Psyche-Erkrankung, alles wegen des Wegduckens der Parlamentarier, die ihre Arbeit nicht tun. Pfui.

  10. 89.

    Ich möchte in diesem Staat einfach die Möglichkeit und die Entscheidungsfreiheit haben, selbstbestimmt und zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt den Schritt vom Leben in den Tod zu gehen - warum auch immer. Das wäre MEINE Entscheidung und niemand hätte das Recht, meine Entscheidung in Frage zu stellen.
    Und diesen, meinen letzten Schritt würde ich lieber friedlich mit ärztlicher Hilfe gehen als mich von einem Hochhaus zu stürzen, vor einen Zug zu werfen o. ä. und damit Unbeteiligte evtl. auf lange Zeit zu traumatisieren ...

  11. 88.

    Danke, gern geschehen. Das ist bei mir über 30 Jahre her. Hilfe und ne Krücke gab mir der Sport und Musik, besonders das Lied "Steh auf" von MMW. Das muss auch jeder für sich herausfinden, was ihm oder ihr hilft. Mein Therapeut sagte dann, er wisse, dass sich eines Tages nicht mehr zu ihm käme und ess wäre dann gut so. So kam es auch, ich hab mich Jahre danach nochmal mit bei ihm gemeldeten uns mich entschuldigt. Wir lachten uns in die Augen und wir beide waren sehr zufrieden. Er hat mit sehr geholfen und dafür bin ich bis heute sehr dankbar. Ich weiß aber auch, dass es anderen nicht so gut geht, bis es dazu kommt, was jetzt verurteilt wurde, weil ein Mensch absolut keinen Ausweg mehr sah. Friede ihrer Seele und Gnade dem Arzt.

  12. 87.

    Schauen Sie mal bitte den Film Gott von Ferdinand Schirach. Da wird auch dieses Thema aus allen möglichen Perspektiven (Rechtslage,Kirche, Arzt und Patient)diskutiert und dort wird auch die Sache mit dem hypokratischen Eid sehr, sehr gut erläutert.

  13. 86.

    Wie gesagt, der BGH wird über die rechtlichen Fragen abschließend entscheiden.

  14. 85.

    Das Landgericht hat entschieden, der verurteilte Arzt hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Nach § 333 StPO i.V.m. § 135 Abs. 1 GVG handelt es sich um Revision zum BGH. Wir werden sehen, wie der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht depressiver Personen einschätzt.

  15. 83.

    Ich warne davor, zu pauschalisieren, ohne die genaue Situation zu kennen. Auch eine dauerhafte Depression, die medikamentös nicht eingestellt werden kann oder deren Therapierung zu schwersten Nebenwirkungen führt, kann ein Leiden hervorrufen, welches ein Leben nicht mehr lebenswert macht. Selbstverständlich muss vor einer Sterbehilfe immer sichergestellt sein, dass es tatsächlich keine andere Möglichkeit mehr gibt und dass der Patient zum Zeitpunkt seiner Entscheidung Herr seiner Sinne war und damit selbstbestimmt. Aber für einzelne Erkrankungen generell zu sagen, da geht es und bei anderen nicht, ist genau so inhuman, wie ein generelles Verbot. Niemand von uns kennt die genauen Umstände, daher ist das Bilden eines Urteils schwierig.

  16. 82.

    Nicht zu fassen, daß Sie diesem Arzt Unverständnis des "Hippokratischen Eides", Altersstarrsinn und Demenz unterstellen! Unfassbar, daß Sie aus dem geschilderten Fall ein "Geschäftsmodell alter Ärzte" konstruieren!
    Ein Mensch, der sein Leben durch schwere, unheilbare organische oder psychische Erkrankungen als Qual empfindet, der einfach nicht mehr leben will, sollte durchaus die Hilfe von Medizinern für ein menschenwürdiges, friedliches und schmerzfreies "Einschlafen" bekommen!
    Aber in unserer "zivilisierten" Gesellschaft wird ein (erst recht selbstbestimmter) Tod als letzter Teil des Lebens einfach nicht akzeptiert.
    Das eingangs erwähnte Geschäftsmodell ist doch eher, daß todkranke Patienten mit allen technischen und pharmazeutischen Mitteln am "Leben" erhalten werden, auch wenn dieses Leben alles andere als lebenswert ist.

  17. 81.

    Kurt:
    "Sterbehilfe ist Mord auf Verlangen."

    Nein! Sterbehilfe ist Tötung auf Verlangen, aber nicht Mord, solange keine Mordmerkmale verwicklicht sind!

    Die Mordmerkmale stehen in § 211 Absatz 2 StGB:

    "Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet."

  18. 80.

    Nicht nur die, sondern auch die Hilfsmittellieferanten und vor allem die Pharmaindustrie. Denn nur wenn Medikamente gegeben und Wunden versorgt werden, verdient der Pflegedienst daran. Das ist von den Pflegekassen so angeordnet. Das muss man sich mal vorstellen. Ich konnte das nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren.

  19. 79.

    Ich will in Würde und in Selbstbestimmung sterben und wenn ich dazu Hilfe benötige bin ich denjenigen Dankbar der mir beisteht bis in den Himmel! ! Meine Frau ist so elendig an Krebs in meinem Arm gestorben! !Wer das erlebt hat wird über sterbehilfe ganz anders denken. Aufrechten Dank an die , die ein Würde volles sterben ermöglichen !!!
    Ich hoffe sehr das der Arzt freigesprochen wird

  20. 78.

    Ich möchte hinweisen, dass der Arzt nicht umsonst wegen des Totschlags und nicht wegen der Tötung auf Verlangen verurteilt ist. Offenbar ist der Richter zum Schluss gekommen, dass die Frau nicht geistig kompetent war, ein solches Verlangen wirksam auszusprechen

  21. 76.

    Und auch Ihnen steht als Laie kein Urteil zu. Nur mal am Rande: ich wollte auch mal nicht mehr leben und habe kurz vor dem Baum noch die Kurve gekriegt. Der Baum steht heute noch und mein damaliger Therapeut reagierte mit Schrecken auf unseren Gesprächsinhalt in der Folgewoche. Er verschrieb mir keine Psychopahrmaka, überwies mich nicht in eine Stationäre, weil er wusste, dass das Eingesperrtsein und solche Pillen dann für mich der sichere Tod gewesen wären. Wer nicht mehr leben möchte und dabei keine Hilfe bekommt, wenn auch mehrere Ärzte darin involviert wären und die Meinung des Suizidalen unumstößlich ist, wird dann irgendwann als Schlagzeile durch einen Suizid enden, der mitunter auch Unbeteiligte mit in das eigene Schiksal zieht. Fänden Sie das besser? Übrigens wissen meine Lieben von dem Baum und wo er steht..... Und die Sterbehilfe muss unbedingt verfeinert und angepasst werden - dazu braucht es Experten und keine Laien.

  22. 75.

    Kein Dr.med. ist von seiner Ausbildung her in der Lage, Depression oder depressive Verstimmungen zu erkennen, dazu gibt es Spezialisten.
    Aber das spielt keine Rolle: Wer sterben will, sollte das tun können. Alles Andere ist moralisierende Gefühlsduselei.

  23. 73.

    Ich wüsste nicht, dass ein „ordinärer“ Mediziner in der Lage wäre, eine Depression diagnostizieren zu können. Dazu bedarf es psychiatrischen oder psychologischen Sachverstands. Diesem Arzt wäre allenfalls Fahrlässigkeit, aber kein Vorsatz vorzuwerfen. Bei seiner Vorbildung muss ihm die Patientin „normal“ und fähig zur Willensäußerung erschienen sein.

  24. 71.

    Ja, wer die Rechnungen bezahlen muss, kann als letztes nur auf Ihre Meinung kommen. Daher wäre es besser man würde den Menschen einfach gehen lassen. Aber nein, dann kommen Außenstehende u. interpretieren "sonst etwas" hinein. Und davor habe ich auch Angst. Als ob es der audrüclkliche Wille eines jeden Menschen wäre, an den Geräten zu hängen, dabei wird meistens kaum eine neue Lebensqualität erreicht, weil irgendwann auch das menschliche Leben zu Ende ist. Sagt man so etwas, ist man gehasst. Warum?
    Mit dem im Artikel verhandelten Fall hat das jetzt gar nichts zu tun. Wenn der Arzt diese Frau 7 Jahre therapiert hat, u. der Wunsch nach Freitod wurde größer, dann kann man es ihm nicht anlasten wollen. Dann mus er das mit seinem ärztlichen Gewissen vereinbaren können. Nicht mehr u. weniger, da die Betr. selbst den entscheidenden, auslösenden Schritt vollzogen hat. Sie wusste ja, was passieren würde - und hat es willentlich selbst vollzogen...Wäre Sturz vom Hochhaus humaner gewesen????

  25. 70.

    Leider sind die Gründung unseres Staates und die Formulierung des Grundgesetzes unter Führung einer „christlichen“ Partei erfolgt. Trotz formaler Trennung von Kirche und Staat wird das Recht auf den eigenen Tod klerikal verunmöglicht. Es geht hier nicht, wie bei den Nazis, um Euthanasie oder die Ausmerzung „lebensunwerten“ Lebens“, sondern um das Recht auf Selbstbestimmung.

  26. 69.

    Was hat dieser Arzt nicht vom Eid des Hippokrates nicht verstanden?

    Oder ist es wirklich nur Altersstarrsinn der zu diesen Auswüchsen führt? Dann sollten kompetente Kollegen sich um diese Ausfallerscheinung der Demenz kümmern um weiteren Schaden zu unterbinden. Es wird sich hoffentlich nicht um ein spätes Geschäftsmodel alter Ärzte entwickeln.

    Der weiße Kittel ist nicht die Berufskleidung eines Henkers.

  27. 68.

    Sie spekulieren genauso wie ich.
    Keiner von uns kennt die Vorgeschichte.

    Wie viele Therapien hat sie schon gemacht?
    Wie viele Medikamente hat sie täglich genommen bzw. wie oft wurde sie neu eingestellt?
    Bei wie vielen Ärzten war sie bereits in Behandlung und wie viele Klinikaufenthalte (auch zwangsweise) hatte sie bereits?
    Studentin mit 37 Jahren?
    Seit wann hat sie Depressionen und warum?
    Fragen über Fragen - wir werden es nicht erfahren und wenn, können wir es m.E. nicht beurteilen!

  28. 66.

    Über den vorliegenden Fall zu diskutieren ist müßig, da niemand von uns die genauen Hintergründe gut genug kennt, um hier selbst urteilen zu können.
    Dennoch muss das Thema Sterbehilfe an sich weiter diskutiert werden. Wir alle brauchen Rechtssicherheit und die ist im Moment nicht wirklich gegeben.
    Diskutieren sollte man aber auch über die Ausweitung eines Hospiz-Netzes, palliative Betreuung in Pflegeheimen und ein Zentralregister für Patientenverfügungen sowie Betreuungsverfügungen. Es gibt in diesen Bereichen unglaublich viele weiße Flecken, die man nicht nur auf einen Mangel an Medizinern und Pflegekräften oder fehlende Digitalisierung zurückführen kann. Die Politik sollte sich endlich in gleichem Maße für Menschen einsetzen wie für Autos.

  29. 65.

    Und das ist in Stein gemeißelt?
    Für Immer und Ewig? Es darf sich nichts verändern, entwickeln?
    Wie oft hast Du Todkranke betreut, die täglich um den Tod betteln?
    Diese moralinsauren Sprüche von Menschen, die überhaupt nichts davon nachvollziehen können, sind verstörend.

  30. 64.

    Das ist keine Ideologie. Sondern sind bittere Erfahrungswerte und der Austausch mit Betroffenen, Angehörigen und Ärzt_Innen.
    Gesetze müssen immer wieder geändert werden, Menschen und Gesellschaften verändern sich. Es bleibt aber leider bisher Tabuthema, wie so vieles in Deutschland.
    Hier stagniert so vieles, die Ewiggestrigen sind in der Mehrzahl.

  31. 63.

    Ein depressiver Mensch darf auch eine weitere Therapie ablehnen. Auch das ist eine freie Entscheidung und sein Recht. Kein Arzt darf einen Menschen zu einer wie auch immer gearteten Therapie zwingen, es sei denn, dieser Mensch würde andernfalls eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellen. Das sollten Sie vielleicht bedenken. Niemand von uns kennt ausreichend die Hintergründe, um den vorliegenden Fall wirklich sachgemäß beurteilen zu können.

  32. 62.

    Die Politik sollte sich dem selbstbestimmten Sterben ein weiteres Mal annehmen, denn Sterbewünsche können auch der Noblesse entspringen, den individuellen Fussabdruck, zum verminderten Leid der Nachwelt, freiwillig auf Null senken zu wollen und auch das sollte, vor dem Hintergrund schleichender Überbevölkerung, im längst überfälligen Sterbehilfereformgesetz berücksichtigt werden.

  33. 61.

    Sehe ich ähnlich ...
    Die Infusion zu legen, war wohl die "strafbare Hilfe".
    Wahrscheinlich wäre bei "Tabletten zur Verfügung stellen" evtl. ein anderes Urteil zustande gekommen.

  34. 60.

    sabi:
    "Ich hoffe, das Urteil wird in der nächsten Instanz nicht bestätigt."

    Ich hoffe, dass das Urteil bestätigt wird, dass Sterbehilfe nur dann statthaft ist, wenn dem Patienten nicht anders (z.B. durch erfolgversprechende Therapie) geholfen werden kann.

    Warum Sterbehilfe, wenn Therapie zu einem - auch aus Sicht der Patientin - lebenswertem Leben führen kann, die Patientin dies aber krankheitsbedingt lediglich jetzt nicht sehen kann?

  35. 59.

    sabi:
    "Es hört sich nicht nach einer depressiven Zeit/Phase an - reine Spekulation meinerseits.
    Was wäre denn die Alternative? Eigentlich nur die Zwangseinweisung? Ist dies dann lebenswert?"

    Wenn eine Zwangseinweisung aufgrund der erkrankungsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit in die Behandlungsmöglichkeit und -bedürftigkeit dann letztendlich zu einer erfolgreichen Behandlung mit anschließendem lebenswerten Leben führt, dann ist dies lebenswert!

    Erst dann, wenn es keine erfolgversprechenden Behandlungsmöglichkeiten gibt, ist Sterbehilfe statthaft.

  36. 57.

    Mein Dankeschön für Ihren Kommentar kommt von Herzen, vor allem für den ersten Teil. Was bin ich froh, dass Sie darauf hinweisen. Aber auch beim zweiten Teil bin ich völlig Ihrer Meinung, in allem.

  37. 56.

    "aber wenn ein Arzt wissentlich einer Depressiven, die ohnehin in dieser Phase sterben will, Unterstützung gibt und sie nicht therapieren möchte, ist das tatsächlich gruselig. Eine Depression sollte man heilen, denn jeder 2. hat wenigstens 1x im Leben eine depressive Phase und wenn die alle sterben wollen geben Sie keine Hilfe, sondern helfen beim Sterben? Was für ein Arzt wären Sie dann?"

    ......Sie kannten weder die Patientin noch kennen Sie den Arzt. Also warum schreiben Sie so etwas Herr/Frau "Ethik und Moral"? Wäre es nicht besser, sich mit Vorwürfen zurückzuhalten, wenn man die Situation nicht genügend kennt? Und selbst wenn ich die Situation kennen würde, wäre ich extrem vorsichtig mit Vorwürfen an dieser Stelle.

  38. 55.

    Kaum zu fassen, dass Sie sich "Populismus" nennen und dann wirklich einen so oberflächlichen Kommentar schreiben...

  39. 54.

    Wenn ich hier die meisten der Kommentare lese, schüttelt es mich und ich bin entsetzt.
    Keine Ahnung von Depression, gleich mal mit depr. Verstimmung in einen Topf geworfen. Und den Arzt verurteilen. Er hat nicht nur Aufgabe zu heilen, sondern auch, Leiden zu beenden. Was soll ein Betroffener tun? Sich vor den Zug werfen? Und damit andere traumatisieren? Depression ist nicht immer heilbar. Auch psychisch Kranke haben das Recht auf selbstbestimmtes Sterben! Der Arzt gehört freigesprochen.

  40. 53.

    .....ich würde mir wünschen, dass hier der eine oder andere Forist (wobei ein Forist, sehr ersichtlich durch seine Nicknamen, unter mehreren Nicks agiert) etwas vorsichtiger mit einer Schuldzuweisung bzw. Vorverurteilung umgehen würde. Wir alle kannten weder die Patientin und deren Leidensdruck noch den Arzt. Sich an diesem Artikel profilieren zu wollen, halte ich deshalb für falsch.

  41. 52.

    und genau Eure Sparte verdient sich daran eine goldene Nase. Genau, wie in der Altenpflege. Damit, dass sich alte Menschen darin lange aufhalten, verdienen einige nicht gerade schlecht daran. Kenne ICH aus beruflicher Erfahrung. Noch Fragen?

  42. 51.

    Wir alle wissen nicht, wie die genauen (!) Umstände bei der betroffenen Person waren und sind nicht autorisiert, mit irgendeinen Urteil über diesen Fall um die Ecke zu kommen. Wie auch sonst Sterbehilfe immer individuell und von Profis (!) abgewogen werden sollte. Prinzipiell finde ich aber, dass Sterbehilfe erlaubt sein darf. Ich möchte allerdings niemand sein, der sich daran beteiligt, Ich stelle mir das äußerst schwer und belastend vor.

  43. 50.

    Eine Depression ist leider nicht heilbar, aber wenn man einen guten Arzt hat, kann dieser mit der richtigen Medikamentierung seinen Patienten gut einstellen. Jedoch ist es nicht leicht, für Jeden gleich das richtig helfende Medikament zu finden

  44. 48.

    Die Studentin war 37 Jahre alt.
    Weder Sie noch ich kennen die Vorgeschichte.
    Es hört sich nicht nach einer depressiven Zeit/Phase an - reine Spekulation meinerseits.
    Was wäre denn die Alternative? Eigentlich nur die Zwangseinweisung? Ist dies dann lebenswert?

    Ich hoffe, das Urteil wird in der nächsten Instanz nicht bestätigt.


  45. 47.

    Eine psychisch Erkrankte äußert in der 5. Phase der Depression immer, dass sie sterben möchte, gehört zum Krankheitsbild. Das hat der Arzt dann wohl nicht einordnen können. Das ist gruselig.

  46. 46.

    Nein, ich wollte damit niemanden ausgrenzen. Ich halte es aber ethisch für geboten, keine vorschnelle Unterstützung zur Sterbehilfe zu geben, wenn Therapien das Leiden, welcher Art auch immer es sein mag, behandeln können. Es ist eben auch die absolute Pflicht eines Arztes, Leben zu retten, wenn es lebenswert geführt werden kann und es damit Alternativen zum Freitod gibt. Ich bin im Grunde absolut pro Sterbehilfe, aber sie benötigt gewisse Hürden, sichergestellt durch neutrale ärztliche Beratung, um übereilte und undurchdachte Suizide zu verhindern. Der Weg des Freitods mag Manchem als der leichteste erscheinen, aber er ist trotzdem nicht immer geboten.

  47. 45.

    Ärzte sollen Leben retten, Kranke heilen und Schwerstkranke erlösen, aber solange Hoffnung lebt, sollte man die Hoffnung schützen.
    Ein Arzt setzt das um, was ein depressiver Mensch äußert? Hat er da nicht seinen Beruf verfehlt?

  48. 44.

    Ich kann das Urteil nich ganz nachvollziehen. Soweit ich das verstanden habe, hat sich die Patientin das tödliche Mittel selbst gegeben und der Arzt hat nur eine Infusion gelegt. Wie kann das dann Totschlag sein?
    Sie hat aus meiner Sicht einfach Selbstmord begangen. Und besser so, als vor eine U- Bahn springen oder ähnliches.

  49. 43.

    Die "Rechtsprechung" handelt und entscheidet nur auf der Grundlage der Gesetze die vom Bundestag, also den gewählten Volksvertretern, beschlossen wurden. Also wären der Bundestag bzw. die Abgeordneten im Zugzwang. Aber haben die, u.a. durch mich gewählten Abgeordneten, wirklich das "Recht" derartig tiefgreifend über mein Leben und meinen Tod zu entscheiden? Das Bundesverfassungsgericht verneint dies, also sollten die Abgeordneten auch danach handeln. Ideologie + Recht vertragen sich selten.

  50. 42.

    DieserLuchs:
    "Kaum zu fassen, dass ein Arzt ins Gefängnis muss, nur weil er Sterbehilfe zugelassen hat."

    Er hat jeine Sterbehilfe zugelassen, sondern geleistet. Und er hat die Sterbehilfe an einer Person geleistet, die nicht zur freien Willensbildung in der Lage war. So hat es jedenfalls das Gericht festgestellt.

    Wenn ein Betrunkener Ihnen im Vollrausch sagt, dass er gerne sterben will, dürfen Sie auch keine Sterbehilfe leisten!

    Voraussetzung für Sterbehilfe ist die freie Willensbildung des Sterbehilfesuchenden!

  51. 41.

    Euthanasie=Sterbehilfe. Wir haben die sogenannte Sterbehilfe in unserer Vergangenheit gegen das Leben missbraucht und ich finde es durchaus beruhigend, wenn nicht jeder, der sterben möchte, das in einer Ausnahmesituation äußert, auch durch fremde Hilfe sterben kann. Wer will das verantworten, mit seinem Gewissen vereinbaren?
    Studenten und Suizide sind auch ein Thema, deshalb sollte man Studenten therapeutisch helfen. Da gibt es derart viele Ansätze.
    Eine psychisch Kranke wünscht den Tod und der Arzt hilft ihr nicht, sondern unterstützt den Wunsch, den sie in der depressiven Zeit äußert? Klingt nicht gut.

  52. 40.

    Das Landgericht hat entschieden, der verurteilte Arzt hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Nach § 333 StPO i.V.m. § 135 Abs. 1 handelt es sich um Revision zum BGH. Wir werden sehen, wie der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht depressiver Personen einschätzt.

  53. 38.

    Sie vergleichen depressive Phasen mit einer Depression? Sie haben keine Ahnung! Zum Glück haben Sie die nicht, denn das wünscht man niemandem. Und wenn sich jemand z.B. eventuell auch nicht weiter behandeln lassen möchte, dann ist das ebenfalls ihr/sein gutes Recht. Niemand kennt die Leidensgeschichte dieser jungen Frau, was sie zu diesem Entschluss getrieben hat. Sie geht auch niemanden etwas an. Aber es kann doch nicht sein, dass sie gezwungen gewesen wäre, sich gewaltsam aus dieser Welt zu verabschieden, weil die Ignoranz dieser Welt bis heute nicht bereit ist anzuerkennen, was für eine in Teilen wirklich schreckliche Erkrankung eine Depression sein kann.

  54. 37.

    Ich kann dazu sehr den Podcast "Justitias Wille" auf zB spotify empfehlen: Dort wird in 10 Folgen dieser Gerichtsprozess hier begleitet, mit viel Hintergrundinformationen und auch verschiedenen Blickwinkeln auf das Thema Sterbehilfe.

  55. 35.

    Typisch für Depressionen ist, das man eben nicht mehr in der Lage ist, das Leben als lebenswert zu schätzen. Insofern besteht hier durchaus eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Person nicht zurechnungsfähige Entscheidungen trifft. Statt Hilfe zur Selbsttötung sollte ein Arzt alle Möglichkeiten der psychologischen Behandlung, auch in einer gesicherten Umgebung, ausschöpfen.
    Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht für die Hilfe, das Vorliegen einer freien und bewussten eigenen Entscheidung zu Grunde gelegt.
    Wer mit depressiven Menschen schon einmal zu tun hatte kann zu keiner anderen Schlussfolgerung als der Richter kommen.
    Ich gehe davon aus, das das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt wird.

  56. 34.

    Kaum zu fassen, dass der Arzt nicht wusste, dass Depressionen heilbar sind. Kaum zu fassen, dass der Arzt Menschen in einer depressiven Phase dabei unterstützt, sterben zu wollen.

  57. 33.

    Bei Ihrer Äußerung bin ich tatsächlich froh, dass man hier etwas genauer hinschaut und die Gesetze es nicht zulassen, dass man Depressiven einfach beim Sterben hilft. Welcher Arzt würde das tatsächlich tun? Also, Sie gehen zum Arzt, sind depressiv und sagen ihm, Sie hätten suizidale Gedanken und dann sagt der Arzt, na klar, ich helfe dir beim Sterben?
    Haben Sie sich mal mit der Erkrankung und den therapeutischen Ansätzen auseinandergesetzt?
    Ich denke, Sie haben gar keine Ahnung, um was es hier geht.

  58. 32.

    Das mag Ihnen vollkommen neu erscheinen aber eine Depression ist ebenso eine Krankheit, wie ein körperliches Leiden. Und die Betonung liegt dabei auf LEIDEN. Sie kennen die Beweggründe dieser jungen Frau nicht, urteilen hier aber munter drauf los.

  59. 31.

    Kaum zu fassen, dass ein Arzt ins Gefängnis muss, nur weil er Sterbehilfe zugelassen hat.

  60. 30.

    Eine heilbare Erkrankung sollte den Arzt dazu ermächtigen, Sterbehilfe zu leisten? Aus welchem Grund? Ärzte müssen das Leben schützen und erhalten, Depressive kann man heilen, fast jeder ist mal depressiv. Also soll der Arzt willkürlich entscheiden dürfen?

    Das erinnert mich an irgendwas.

  61. 29.

    Das haben Sie falsch verstanden, Sie können abtreten, wie Sie so schön sagen, es steht jedem frei, diese Entscheidung zu treffen, aber wenn ein Arzt wissentlich einer Depressiven, die ohnehin in dieser Phase sterben will, Unterstützung gibt und sie nicht therapieren möchte, ist das tatsächlich gruselig. Eine Depression sollte man heilen, denn jeder 2. hat wenigstens 1x im Leben eine depressive Phase und wenn die alle sterben wollen geben Sie keine Hilfe, sondern helfen beim Sterben? Was für ein Arzt wären Sie dann?

  62. 28.

    Das Sie Ihre Meinung äußern dürfen, ist äußerst demokratisch. Jedoch ist der fahrlässige Umgang mit der Sterbehilfe problembehaftet, die Deutschen haben da eine schlechte Vergangenheit. Wenn eine Depressive um Sterbehilfe bittet, sollte man hellhörig werden. Ich kann es bei Schwerkranken, unheilbar Kranken verstehen, aber nicht von einem Menschen in der depressiven Phase, denn da wollen viele Menschen sterben, meinen aber eigentlich, dass sie Hilfe benötigen und leben wollen.
    Die Suizidrate unter jungen Menschen ist übrigens in der DDR sehr hoch gewesen, auch ein Thema, welches nie wirklich öffentlich laut werden konnte. Schauen Sie mal nach Russland.

  63. 27.

    Hier mein eigenen Erfahrungen zur schweren Depressionen mit Selbstmordgedanken.
    Nach ca. 30 Jahren und vielen Recherchen wurde meiner Frau nun endlich von einem Neurologen, ein dafür übliches Medikament verschrieben. Man kann es kaum glauben, wir haben ein neues Leben. Wir bedauern nur die verlorene gemeinsame Lebenszeit. Therapie Versuche von Psychologen waren alle erfolglos. Es gibt verschiedene Arten von Depressionen. Aber da kennt sich ein Hausarzt natürlich nicht aus. Ganz klar Gefängniss

  64. 26.

    Ganz zu schweigen davon, dass depressiv Erkrankte wieder mal in die Ecke gedrängt werden, über ihre Erkrankung Stillschweigen zu wahren, um nicht noch weiter in ihrer Menschenwürde, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt zu werden, weil dies ihnen von einem Gericht mal wieder abgesprochen wird.

  65. 25.

    Es muss gar nichts ausgeschlossen werden. Mit welchem Recht wird in solchen Fällen immer wieder versucht, am freien Willen von Menschen herumzudeuteln? Wenn ein Mensch - egal aus welchen Gründen - nicht mehr leben will, hat er das Recht zu gehen. Er soll das in Würde tun können, ohne Quälerei und ohne andere zu schädigen. Dafür soll er dann auch jede Hilfe bekommen. Dieses ist ein ganz schlimmes Urteil. Man kann nur hoffen, dass es von höheren Instanzen revidiert wird.

  66. 24.

    Hier geht es doch nicht um tumbe, populistische Politikmeckerer.

    Die Politik hatte lange Zeit, die offenbar eindeutigen Vorgaben der Verfassungsrichter umzusetzen. Und hat dies verzögert, verwässert und teils konterkariert.

    Und daher stimmt die Aussage: Dieser Arzt soll für das Versagen der Politik büßen.
    Ich wünsche ihm viel Erfolg im Berufungsverfahren. Und ich wünsche mir, dass unsere Politik an dieser Stelle ihren Pflichten nachkommt. Ich wünsche das nicht nur, ich erwarte dies!

  67. 23.

    Wer je mit AUSTHERAPIERTEN Depressionserkrankten zu tun hatte, weiß, wie wahnsinnig schmerzhaft und unerträglich der Leidensdruck sein kann.
    Wer alles an medikamentösen und psychologischen Therapien durch hat, dauerhaft arbeitsunfähig und sozial isoliert ist und keine Aussicht auf Besserung da ist, muss selber entscheiden dürfen.
    Nach dem Durchlaufen prüfender Instanzen müsste dann auch ein Arzt den Suizid begleiten dürfen..
    Unsere Rechtssprechung ist völlig verstaubt und inhuman.

  68. 22.

    Das ist wirklich alles ganz schwer zu beurteilen. Ich würde mir mehr Informationen über die verstorbene Frau wünschen. Welcher Art war die Depression, reaktiv? ein Ergebnis eines schlimmen Ereignisses in ihrem Leben, oder drogenindiziiert.? Wurden körperliche (Stoffwechsel) Probleme ausgeschlossen? Depressionen sind durchaus heilbar und der Wunsch zu sterben ist häufigster Begleiter dieser Erkrankung, eigentlich auch ein Symptom der Erkrankung, was das Dilemma des Arztes nun auch ist.

  69. 21.

    Bin ich froh, dass ich auf ihre "berufliche Tätigkeit" nicht angewiesen bin!

  70. 20.

    Wer die Gnade erfährt, in einem Hospiz liebevoll begleitet gehen zu können statt alleingelassen auf Station mit Personalmangel oder im staatl. Verwahrheim, weiß, wovon ich rede – ich möchte jederzeit frei die Möglichkeit und Unterstützung haben, gar nicht erst in ein Verwahrheim eingewiesen zu werden, wenn ich alt bin oder krank. Ich möchte dann liebevoll begleitet gehen können, auch ohne Krankheit.
    Eine Alternative wäre nur ein liebe- und würdevolles System mit gutem Personalschlüssel. Aber das ist auf dem Kapitalmarkt nur wenigen zugänglich.

  71. 19.

    Ich glaube kaum, dass Sie sich beruflich mit dieser Thematik auskennen; Ihr empathieloser Text widerspricht dem. Oder Sie machen einen schlechten Job….

  72. 18.

    Steffen, damit grenzen Sie ja aber alle aus, die diesen Weg gehen wollen ohne, wie Sie sagen, "Situationen, die den Betroffenen ein Weiterleben zur Qual machen". Es gibt tiefe innere Wünsche, z. B. ein Kind ja/nein und andere, wie leben/sterben, die zutiefst innerlich und privat, intim sind.

    Politik hat sich da nicht einzumischen und bspw. zu verlangen, dass man sein Innerstes nach außen und in Akten hinein kehrt, damit andere nach Aktenlage statt man selbst über den eigenen Lebensweg entscheiden, ob man leben muss bzw. gewaltvoll sterben, weil man übergangen wird.

    Wie der Arzt im Audiobeitrag sagt, werden manche Menschen diskriminiert, nicht für voll genommen, zwangsbehandelt, auch wenn sie klar äußern, dass sie nur in Ruhe und nicht qualvoll ihren Weg gehen wollen. Der letztlich für alle gleich endet. Nur um das Wie geht es hier.

  73. 17.

    Nach 7 J. Psychiater, Medikation, jeder Tag eine Qual, Perspektive: Die Krankheit geht nie wieder weg. Interessanter Audio-Beitrag. Mir fehlt in diesem System generell die Orientierung hin zu Salutogenese. Auch die neueste "Charité"-TV-Staffel betont, wie sehr das Mikrobiom die Gesunderhaltung beeinflusst.
    Hier kann der Staat einsetzen, bspw. durch vielfältige bunte naturbelassene Nahrung statt Industriefutter für die Massen, die Armen.

  74. 16.

    Bitte lesen Sie einmal, was das Verfassungsgericht dazu gesprochen hat. Es gibt keine Bedingungen und Einmischungen von Dritten für Entscheidungen für das eigene Leben, der Staat hat sich da rauszuhalten. Oder möchten Sie zurück zu zugewiesenen Lebenspartnern, Berufen etc.?
    Hier geht es darum, diese Lebens-/Sterbensentscheidung würdig zu begleiten, damit Menschen eben nicht die Wege wählen wie immer wieder mal mit Erschrecken in den Medien zu sehen ist. Das betrifft auch das gesamte Lebensumfeld von Menschen, das traumatisiert wird – oder erfährt, dass ein Mensch ohne Qualen gegangen ist.

  75. 15.

    Wer freie Gesellschaften will, muss unbedingt die individuelle Souveränität stärken.

    Die Reform zur Sterbehilfe ist im letzten Jahr gescheitert und das Cannabisgesetz ist nun, trotz enormer Widerstände, in Kraft getreten.

    Beide Bestrebungen haben aufgezeigt, wie groß die Schwierigkeiten von Teilen der Gesellschaft mit der Selbstbestimmung sind und welch lange Wegstrecken noch vor unserer Gesellschaft liegen.

  76. 14.

    Ich möchte darauf verweisen: Auch die Lebensperspektive ist maßgebend für Suizid-Entscheidungen. Ein Leben lang unterbezahlte Minijobs mit Aufstockung, danach Armutsrente wäre so etwas für mich. Nie wieder wirklich mitmachen, mitleben, erleben können, weil allees Geld kostet und das Geld fehlt. Weil Freunde all das machen können, man selbst aber nicht, und also die Freunde verliert.
    Wegziehen muss, weil das Produkt Wohnen auf dem Kapitalmarkt zu hoch spekuliert wäre. Man in einer Betonwüste am Stadtrand verkümmern sollte, draußen Lärm und Gewalt.
    Dann lieber die Pille statt des gewaltvollen Sauts.

  77. 13.

    Sehe ich auch so. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch selbstbestimmtes Sterben und wenn der Sterbewillige im vollen Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, dann haben weder Staat noch Gesellschaft da reinzupfuschen. Dann sollen sich diese Menschen bewusst und verantwortlich für das eigene Ableben entscheiden dürfen, ohne eine Suizid-Art wählen zu müssen, die Unschuldige und Unbeteiligte noch mit reinzieht und schädigt. Es gibt nun mal leider Situationen, die den Betroffenen ein Weiterleben zur Qual machen und wo auch die beste Medizin und Behandlung, zum Beispiel mit starken Schmerzmitteln, das Leben nur verlängern und das auch noch entweder unter Schmerzen oder durch starke Schmerzmittel vernebelt. Da muss Jeder frei entscheiden dürfen, ob er das wirklich will und es ist Aufgabe der Politik, das so zu ermöglichen, dass niemand diesen Schritt übereilt und unüberlegt geht. Leben ist wertvoll, die Würde des Einzelnen aber auch.

  78. 12.

    Pardon, aber Menschen müssen IMMER FREI entscheiden dürfen, nicht nur Wenn es keine Aussicht auf Genesung oder Verbesserung der Lebensqualität gibt. Genau das hat ja auch das BVerfG in seinem Grundsatzurteil hervorgehoben – auch ein gesunder, auch ein kranker, auch ein junger/alter, fröhlicher/trauriger … Mensch ist stets frei und ist so für voll zu nehmen und zu unterstützen.

  79. 11.

    Danke diesem Arzt! – Es fehle an einer gesetzlichen Regelung, das ist ein großes Problem – so ist es. Es ist eine Schande, dass auch nach der Klarstellung des BVerfG zur Freiheit der Lebens- und Sterbensgestaltung das Parlament als Gesetzregler die Bürger weiterhin im Regen stehen lässt.

    Wie viele gewaltvolle Suizide bewirken sie damit weiterhin? Wie viel Leid für Angehörige, ÖPNV-Leute, Ersthelfer etc.? Ohne Abschied, mit Gewalt.

    Mit der Würdigung des freien Willens könnten Menschen in Ruhe Abschied nehmen, ohne Qualen gehen. Schämt Euch, die Ihr Euch wegduckt. Politiker ist man, um zum Besten für alle einzustehen, im Sinne des Grundgesetzes. Dieses und das BVerfG waren hierzu klar. Menschen sind frei, kein Eigentum eines Gebildes.

  80. 10.

    Ich denke man sollte den Willen eines kranken Menschen akzeptieren. Wenn er sich selbst das Leben nimmt, werden womöglich noch andere gefährdet. Der Staat hat keine Lösung für das Problem. Hinzu kommt ein Mangel an Ärzten Pflegeeinrichtungen und Pflegepersonal . Solange man nicht selbst von diesem Thema betroffen ist, kann man natürlich leicht urteilen. Ich drücke dem Arzt die Daumen denn er tut das, wovor sie die Politik drückt.

  81. 9.

    Die ewigen Politikmeckerer nerven so richtig.
    Keine Ahnung vom Thema, aber die da oben sind schuld!
    Dieses Thema ist weitaus komplexer, um hier schnell mal eben jemanden um die Ecke zu bringen. Auch rechtlich ist es kompliziert, denn Missbrauch oder Fehleinschätzungen durch Ärzte bspw. müssen ausgeschlossen werden und, und, und…

  82. 8.

    Ich drücke dem Arzt die Daumen. Es ist fraglich, ob jemand wirklich nicht er Selbst ist, nur weil er unter Depressionen leidet. Wie wird denn da das Selbst definiert. Nur wenn wir Dich unter Drogen setzen und Du eine Therapie machst, damit Du wieder in diese Gesellschaft passt, bist Du Du SELBST?

  83. 7.

    Generell bin ich ein Befürworter von ärztlicher Sterbehilfe. So wie die Schweiz sie praktiziert.

    Der Arzt in diesem Fall kannte die Patientin knapp 2 Wochen. Bei der Art ihrer Erkrankung bin ich nicht sicher, ob Sterbehilfe angebracht war. M.E. hat der Arzt der Sache Sterbehilfe hier einen schlechten Dienst erwiesen.

  84. 6.

    Sehe ich genauso, ist doch am Ende jedem selbst überlassen ob er das tun möchte oder nicht.
    Finde eine Frechheit hier den Arzt anzuklagen.

  85. 5.

    Generell bin ich ein Befürworter von ärztlicher Sterbehilfe. So wie die Schweiz sie praktiziert.

    Der Arzt in diesem Fall kannte die Patientin knapp 2 Wochen. Bei der Art ihrer Erkrankung bin ich nicht sicher, ob Sterbehilfe angebracht war. M.E. hat der Arzt der Sache Sterbehilfe hier einen schlechten Dienst erwiesen.

  86. 4.

    Wenn es keine Aussicht auf Genesung oder Verbesserung der Lebensqualität gibt, müssen Menschen selber entscheiden dürfen.
    Wenn Ärzt_Innen dabei unterstützen können, um den Suizid zu erleichtern, der ohnehin stattfinden würde, muss das legal werden.
    Die Medizin hat ihre Grenzen, die Justiz muss ihre diesbezüglich endlich erkennen.
    Habe zwei Angehörige jahrelang beim qualvoll vor sich hin siechen begleitet. Die nicht mehr leben wollten.
    Das ist inhuman.

  87. 3.

    Sterbehilfe ist Mord auf Verlangen.

    Und gerade bei psychischen Problemen ist die freie Willensbildung stark eingeschränkt. Kenne ich aus meiner beruflichen Tätigkeit.

    Ich hoffe der verbringt den Rest seines Lebens im Gefängnis.

  88. 2.

    Erneut politisches Versagen auf ganzer Linie. Niemand außer mir sollte entscheiden, wann und wie ich abtreten möchte. Und das würde ich auch gern meinen Eltern ermöglichen, die das für sich ebenso entscheiden möchten.

  89. 1.

    Die Justiz soll nun richten was die Politik umgehen will. Trotz Urteil vom BVG suchen die Politiker Wege um sich vor einer entsprechenden Entscheidung zu drücken. Sie reden zwar von Demokratie aber wollen selbst beim letzten Willen reinreden und reinregieren.

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