Gerichtsurteil - Umwelthilfe muss Akteneinsicht in Berliner Radwegepläne bekommen

Mo 13.05.24 | 17:19 Uhr
Symbolbild: Ein Radwegzeichen mit Radfahrer.(Quelle: dpa/Sven Hoppe)
Audio: rbb|24 Inforadio | 13.05.2024 | Silke Mehring | Bild: dpa/Sven Hoppe

Die Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich auf Akteinsicht zum Radwegeausbau in Berlin geklagt. Wie das Berliner Verwaltungsgericht dem rbb am Montag bestätigte, stützte die Organisation ihr Anliegen auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und bekam Recht.

Demnach wurde die Senatsverkehrsverwaltung angewiesen, der Umwelthilfe entsprechende Papiere zugänglich zu machen. Konkret geht es um eine Anordnung für einen Radweg in der Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Laut Umwelthilfe ist der Bau dieses und zweier weiterer Wege nach wie vor ausgesetzt, obwohl alle drei Projekte bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet sind und sofort umgesetzt werden könnten.

Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch teilte mit, er erwarte von der designierten neuen Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU), dass sie den rückwärtsgewandten Kurs ihrer Vorgängerin, der kürzlich zurückgetretenen Manja Schreiner (CDU), umkehre und endlich grünes Licht für die Verkehrswende gebe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.05.2024, 16:20 Uhr

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