Berlin - 27-Jährige wegen anti-israelischer Posts in sozialen Medien verurteilt

Do 20.06.24 | 19:10 Uhr
Symbolbild: Eine junge Frau schaut auf ihr Smartphone. (Quelle: dpa/Christin Klose)
Audio: rbb24 Inforadio | 20.06.2024 | Anke Arndt | Bild: dpa/Christin Klose

Nach anti-israelischen Posts auf Social-Media-Kanälen ist eine Berlinerin nur knapp einer Haftstrafe entgangen. Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrem Plädoyer, dass solche Taten dazu beitrügen, dass sich Juden in Berlin nicht mehr mit Kippa auf die Straße trauten.

  • Frau aus Berlin bekommt wegen Social-Media-Post Bewährungsstrafe
  • Post sei klar antisemitisch gewesen, so die Richterin
  • 27-Jährige hatte auch zu propalästinentischen Ausschreitungen in Neukölln aufgerufen
  • Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe gefordert

Eine 27-jährige Frau ist vom Berliner Landgericht wegen anti-israelischer Beiträge in sozialen Medien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Sie habe mit ihren Posts "geistige Brandstiftung" begangen, sagte Richterin Susann Wettley am Donnerstag in ihrer Begründung. "Es ging Ihnen darum, den Kampf derer, die gegen Juden hetzen, zu unterstützen."

Das Ziel der Angeklagten sei es gewesen, aufzuwiegeln. Die Posts seien geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören und Juden auf der ganzen Welt zu verängstigen. "Sie haben dem Hass Nährboden gegeben", sagte Wettley. Das Handeln sei "ganz klar antisemitisch" gewesen.

Staatsanwaltschaft wollte Haftstrafe

Die 27-Jährige wurde wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenso ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten gefordert, allerdings ohne Bewährung.

Solche Taten tragen dazu bei, dass sich Juden nicht mehr mit Kippa auf die Straße trauen

Die Beschuldigte hatte unter anderem am 7. Oktober 2023, dem Tag des Überfalls der Hamas auf Israel, ein von der Hamas verbreitetes Foto über soziale Medien verbreitet. Darauf war ein getöteter israelischer Soldat zu sehen, auf dessen Kopf jemand einen Fuß abgestellt hatte.

Dies sei eine Billigung des Angriffskrieges durch die Hamas und zudem Volksverhetzung, sagte die Richterin. "Solche Taten tragen dazu bei, dass sich Juden in Berlin nicht mehr mit Kippa auf die Straße trauen", sagte Staatsanwalt Alexander Roth in seinem Plädoyer.

Zudem hatte die 27-Jährige am 18. Oktober auf der Onlineplattform Instagram, wo sie zu jenem Zeitpunkt 450 Follower hatte, zu propalästinentischen Ausschreitungen in Neukölln aufgerufen. Tatsächlich kam es dort zu Krawallen, bei denen Autos und Mülltonnen brannten sowie 65 Polizisten verletzt wurden. In einer ohnehin schon aufgeheizten Stimmung habe die Angeklagte mit ihrem Aufruf Öl ins Feuer gegossen, sagte Richterin Wettley.

Zum Schluss folgte Entschuldigung der Angeklagten

Der Anwalt der Angeklagten hatte hingegen auf eine Geldstrafe plädiert. Er sprach in seinem Schlussantrag von einer "unfassbaren Dummheit", die seine Mandantin im schnelllebigen Internet begangen habe. Sie sei keine Rädelsführerin und keine Hasspredigerin. Das Verfahren gegen seine Mandantin sei für sie ein "Schuss vor den Bug" gewesen. Bei den 450 Followern auf Instagram handle es sich auch nicht um radikale Männer, sondern vor allem um junge Frauen und Mädchen.

In ihrem Schlusswort entschuldigte sich die Frau für ihre Taten. "Das war auf allen Ebenen falsch." Als Teil der Bewährungsauflage muss die 27-Jährige 600 Euro an die Organisation Hate Aid zahlen, die sich gegen Hass im Internet einsetzt. Außerdem muss sie 20 Sitzungen beim Violence Prevention Network absolvieren, das mit ideologisch gefährdeten Menschen arbeitet.

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.06.2024, 17:20 Uhr

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