Vorwurf der Körperverletzung -
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Erlass eines Strafbefehls gegen Tennisspieler Alexander Zverev beantragt. Das hat eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte rbb|24 bestätigt. Zuerst hatte RTL berichtet. Laut der Sprecherin beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass bereits am 7. Juli beim Amtsgericht Tiergarten. Zverev wird demnach Körperverletzung vorgeworfen. Nun müsse das Gericht entscheiden, ob der Strafbefehl erlassen wird.
Der Olympiasieger äußerte sich mittlerweile zu dem Vorwurf. Beim ATP-Turnier in seiner Geburtsstadt Hamburg bestritt er ihn am Montag deutlich: "Ich weise diese Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache", sagte der 26-Jährige.
Sprecherin nennt keine weiteren Details
Die Berliner Strafgerichte hatten keine weiteren Details genannt - auch nicht zur mutmaßlich geschädigten Person. Außerdem betonte die Sprecherin, "dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt". Laut RTL soll es sich bei der Geschädigten um eine Ex-Freundin des Tennisprofis handeln.
In einem Strafbefehlsverfahren wird anders als bei einer regulären Anklageerhebung zunächst keine Hauptverhandlung - also ein Termin vor Gericht - beantragt. Die Verhängung einer möglichen Strafe erfolgt schriftlich.
Im Falle eines Erlasses des Strafbefehls müsste Zverev vorerst also nicht vor Gericht erscheinen. Gegen eine mögliche Strafe könnte er zwei Wochen lang Einspruch einlegen, bevor der Strafbefehl rechtskräftig werden würde.
Sendung: rbb24 Inforadio, 19.07.23, 16:15 Uhr