Mehr Rechte für Bergbau-Betroffene -
Weniger Fokus auf Bodenschätze und wirtschaftliche Aspekte - mehr Konzentration auf die Betroffenen. Die Grünen in Brandenburg und im Bund planen eine Reform des Bergrechts. Eine dazugehörige Studie ist am Mittwoch in Potsdam vorgestellt worden, der Gesetzentwurf soll in etwa einem Jahr fertig sein.
Nach Ansicht der Grünen ist das deutsche Bergrecht seit mehr als 30 Jahren kaum verändert worden. Die Partei kritisiert etwa, dass es vorrangig auf die Rohstoffgewinnung ausgelegt sei und die Interessen der betroffenen Bevölkerung oder des Umweltschutzes vernachlässige.
Keine Auswirkungen auf Braunkohleabbau
Aktuell regelt das Bergrecht vor allem Fragen der Suche und Gewinnung von Bodenschätzen, erklärte etwa der Umweltjurist Dirk Teßmer am Mittwoch. Die Bergbauunternehmen würden bislang, wenn auch auf eigenes Risiko, selbst entscheiden, welche Rohstoffe sie fördern wollen. "Aber wenn man sich überlegt, dass wir hier auf wichtige Ressourcen zugreifen, die auch den nachfolgenden Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen und im Zuge des Abbaus auch sehr wertvolle Belange der Biodiversität verlustig gehen, dann kann es nicht allein im Belieben der Unternehmer liegen", so Teßmer. Es müsse dabei beispielsweise auch ein Bedarf ermittelt werden, der mit der Raumordnung verzahnt werden könne.
Auf die Lausitzer Braunkohlegewinnung wird die Novellierung des Bergrechts allerdings keine Auswirkungen haben, erklärt die Lausitzer Grünen-Landtagsabgeordnete Ricarda Budke. Laufende und beschlossene Verfahren seien nicht betroffen. Neue Bergbauvorhaben könnten allerdings darunterfallen, etwa weitere Kiestagebaue in der Region Mühlberg (Elbe-Elster) oder der geplante Kupferabbau bei Spremberg (Spree-Neiße).
Die Erneuerung des Bergrechts ist in den Koalitionsverträgen der Bundes- und Landesregierung festgeschrieben.
Sendung: Antenne Brandenburg, 03.05.2023, 13:30 Uhr