Landgericht Frankfurt (Oder) -
Nach einem Datenleck steht dem Nutzer eines sozialen Netzwerks kein Schmerzensgeld vom Internetkonzern Meta zu, zu dem unter anderem Facebook und Instagram gehören. Es sei für den Kläger ersichtlich gewesen, dass die Daten für Dritte einsehbar gewesen seien, begründete das Landgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch seine Entscheidung.
Der Kläger hatte bei der Erstellung seines Nutzerkontos unter anderem seine Telefonnummer angegeben.
Name, Telefonnummer und Beziehungsstatus abgerufen
Laut Mitteilung wurden im Jahr 2019 - wie erst 2021 bekannt wurde - persönliche Daten mit automatisierten Programmen von einer zu Meta gehörenden Social-Media-Plattform heruntergeladen. Darunter waren unter anderem der Name des Klägers, seine Telefonnummer, sein Beziehungsstatus und seine Mailadresse.
Der Nutzer zog vor Gericht und gab an, dass Meta die Daten nicht ausreichend geschützt habe. Er habe das Gefühl eines Kontrollverlusts erlitten und forderte mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte er aber keinen Erfolg, wie das Gericht nun mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits Anfang Juli.
Sendung: Antenne Brandenburg, 26.07.2023, 16:30 Uhr