Landgericht Frankfurt (Oder) - Kläger erhält nach Datenleck kein Schmerzensgeld von Konzern Meta

Mi 26.07.23 | 14:47 Uhr
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Symbolbild: Das Logo von Meta (Quelle: dpa/Mateusz Slodkowski)
Bild: dpa/Mateusz Slodkowski

Nach einem Datenleck steht dem Nutzer eines sozialen Netzwerks kein Schmerzensgeld vom Internetkonzern Meta zu, zu dem unter anderem Facebook und Instagram gehören. Es sei für den Kläger ersichtlich gewesen, dass die Daten für Dritte einsehbar gewesen seien, begründete das Landgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch seine Entscheidung.

Der Kläger hatte bei der Erstellung seines Nutzerkontos unter anderem seine Telefonnummer angegeben.

Name, Telefonnummer und Beziehungsstatus abgerufen

Laut Mitteilung wurden im Jahr 2019 - wie erst 2021 bekannt wurde - persönliche Daten mit automatisierten Programmen von einer zu Meta gehörenden Social-Media-Plattform heruntergeladen. Darunter waren unter anderem der Name des Klägers, seine Telefonnummer, sein Beziehungsstatus und seine Mailadresse.

Der Nutzer zog vor Gericht und gab an, dass Meta die Daten nicht ausreichend geschützt habe. Er habe das Gefühl eines Kontrollverlusts erlitten und forderte mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte er aber keinen Erfolg, wie das Gericht nun mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits Anfang Juli.

Sendung: Antenne Brandenburg, 26.07.2023, 16:30 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Als whatsapp bereits die AGB geändert hat (2021 ?), habe ich es vom Handy gelöscht & werder Insta, noch FB drauf.
    1x wöchtelich Cookies löschen und niemals alle zulassen (Einstellungen).
    "Big Brother ist watchi you".
    Bevor man anmeldet sollte auch das Kleingedruckte gelesen werden.
    Ja, hin und wieder kaufe ich auch bei amazon ein - ABER die Mobilfunknummer habe ich bis heute nicht angegeben.

  2. 7.

    Wir haben auch aus diesem Grund „Meta“ den Rücken gekehrt. Unsere FB-Fan-Seite hatte 4,5 Mio User/Monat und Insta bei 500.000/Monat. Dann wollte man die Zertifizierung von uns über Ausweis/Pass und Bankverbindung. Aber, man lebt ruhiger ohne SocialMedia. Ist nicht lebensnotwendig und wir keine offenes Buch sein für Meta. Einfach Account löschen

  3. 6.

    Meta ist eine der größten Datenkraken und einer der dreistesten. Im gesamten Bereich der sozialen Medien werden Daten mehr oder weniger legal abgegriffen. Installieren Sie doch einmal auf Ihrem Browser diverse Scanprogamme, die nach den einzelnen Cookies der unterschiedlichen sozialen Medien scannen und was werden Sie fast immer finden? Ein Cookie von Facebook, das versucht ihr Verhalten zu ermitteln. Es bleibt hier nur eines, mit seinen Daten so sparsam wie möglich zu sein.

  4. 5.

    Na da sind wir aber froh, dass Musk, Apple, Amazon, Alphabet und wie sie alle heißen, das nicht tun.

  5. 4.

    Na da sind wir aber froh, dass Musk, Apple, Amazon, Alphabet und wie sie alle heißen, das nicht tun.

  6. 3.

    Meine Provider u. meine Bank u. u. fragen mich ständig (zwecks Erhöhung der Sicherheit ;.) an Bewegungsdaten zu kommen) nach meiner Mobilnr.
    Hat der Kläger die Nummer in dem angeblich öffentlich nicht sichtbaren Bereih angegeben o. unter 'Ruf mich an!'
    Bei ersterem wäre für mich das 'vorläifige' Urteil nicht nachvollziehbar o. soll das jetzt heißen - Gerichte sagen - DGSVO etc ist Humbug ....

  7. 2.

    Eben wegen der unbewussten oder bewussten Datenlecks sollte man Meta meidend. Meta ist und bleibt eine Datenkrake die Daten für kommerzielle Zweck abgreift!

  8. 1.

    Besser: Er hätte statt Schmerzensgeld einen Verkaufspreis für seine Daten erstreiten sollen...

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