Denkmalschutzgesetz geändert -
Brandenburg erleichtert den Ausbau erneuerbarer Energien an Denkmälern. Dazu beschloss der Landtag am Mittwoch in Potsdam eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes.
Damit soll die Möglichkeit zur Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien im Denkmalbereich von der Ausnahme zur Regel werden. Kulturministerin Manja Schüle (SPD) sagte in der Debatte, es würden zugleich Denkmäler geschützt und Hemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien abgebaut.
Im Denkmalschutzgesetz heißt es nun, das überragende öffentliche Interesse an Anlagen für erneuerbare Energien überwiege in der Regel, wenn Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes von Denkmälern reversibel und nicht erheblich sind. Außerdem darf der Neuregelung zufolge "in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen" werden. Der Errichtung von Windenergieanlagen können dem Gesetz zufolge Belange des Denkmalschutzes künftig nur noch bei besonders landschaftsprägenden Denkmälern entgegengehalten werden.
Neuregelungen betreffen drei Prozent des Gebäudebestandes
Schüle betonte, in die Liste besonders landschaftsprägender Denkmäler seien 65 Anlagen aufgenommen worden, darunter auch historische Orte der NS-Konzentrationslager in Brandenburg. Im Einzelfall werde weiter der Denkmalschutz entscheiden. Auch eine Evaluierung sei vorgesehen.
Nach Angaben des Kulturministeriums betreffen die Neuregelungen rund drei Prozent des Gebäudebestandes in Brandenburg. Größte Eigentümerinnen von Gebäuden unter Denkmalschutz sind laut Ministerium die evangelische und die katholische Kirche.
Sendung: Antenne Brandenburg, 21.06.2023, 10:00 Uhr