Öffentlich zugängliches Register - Brandenburg veröffentlicht Hebesatz-Richtwerte für die Grundsteuer

Mo 02.12.24 | 15:57 Uhr
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Symbolbild: Einfamilienhaus in Brandenburg. (Quelle: dpa/Schoening)
Bild: dpa/Schoening

Für Brandenburger Grundstückseigentümer gibt es jetzt erste Hinweise, wie viel Grundsteuer sie in Zukunft zahlen müssen: Das Land hat das sogenannte Hebesatz-Register veröffentlicht. Dieses ist allerdings nur eine Orientierungshilfe.

Brandenburger Wohnungs- und Grundstücksbesitzer bekommen nun endlich Klarheit, wie viel Grundsteuer sie voraussichtlich ab 2025 zahlen müssen. Das Finanzministerium hat das Hebesatzregister, auch Transparenzregister genannt, veröffentlicht. Zuerst hatte die "Märkische Allgemeine Zeitung" berichtet.

Dieses Register gilt zum einen als Orientierungshilfe für Kommunen, denn diese legen den Hebesatz fest. Zum anderen kann auf der Internetseite des Finanzamts Brandenburg [finanzamt.brandenburg.de] jedermann einsehen, welcher Hebesatz für jede Kommune empfohlen wird.

Hausbesitzer können Register selbst einsehen

Dabei werden zwei Werte angegeben: Grundsteuer A ist ein Hebesatz für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Für Eigenheimbesitzer der Wert ist Grundsteuer B entscheidend. Er gibt den empfohlenen Hebesatz für Grundvermögen wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, Teileigentum und gemischt genutzte Grundstücke an.

Die Grundsteuer wird nach folgender Formel berechnet:
Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz 2025 ÷ 100.
Die Bescheide über Grundsteuerwert und Grundsteuermesszahl wurden von den Brandenburger Finanzämtern bereits verschickt.

Kommunen nicht an Vorgaben des Landes gebunden

Die Kommunen sind allerdings nicht an die Vorgaben des Landes gebunden. "Die Aufgabe der Bestimmung der konkreten Hebesätze liegt allein in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Daran hat sich durch die Reform der Grundsteuer auch nichts geändert", heißt es auf der Seite des Finanzamts.

Nach der Festlegung der endgültigen Hebesätze werden die Grundsteuerbescheide verschickt, in den die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer mitgeteilt wird. Dafür wird der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 dividiert.

Sofern Eigentümer noch keinen "neuen" Grundsteuerbescheid von der zuständigen Gemeinde erhalten, müssen sie die Vorauszahlungen nach Maßgabe des bisherigen Grundsteuerbescheids weiterhin leisten.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 2.12.2024, 19:30 Uhr

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22 Kommentare

  1. 22.

    Ja stimmt, sorry. Habe übersehen dass es in der Formel Messzahl und nicht Messbetrag heißt. Der Vollständigkeit halber: Grundsteuerwert x Messzahl = Messbetrag

  2. 21.

    Sie vergessen dabei aber, wenn die Grundstücksbesitzer/innen auch noch auf den Mietmarkt drängen, wird der Wohnungsmarkt noch angespannter und die Mieten werden noch weiter und noch stärker steigen.
    Sie haben dabei richtig erkannt: ca. 45 Prozent besitzen ein Häuschen oder eine Wohnung.
    Wenn diese 45 % auch noch eine Mietwohnung wollen, dann wird's in good old Germany so richtig eng und noch viel teurer für Mieter/innen.
    Fazit: Schadenfreude ist hier, überhaupt nicht angesagt.

  3. 17.

    Die Frage ist ja, wird denn diese Steuer auch nutzbringend verwendet? Schaue ich mir die Straßen, Rad- und Gehwege oder auch Brücken allein in Cottbus an, möchte ich behaupten: nein. Flickschusterei im Straßenbau, Rad- und Fußwege nur vorzeigewirksam in der Innenstadt. Für KITAs bezahlt man horrende Beiträge, für das städtische Schwimmbad so stolze Eintrittspreise, dass sich das Schwimmen auf den Sommer am See beschränkt. Ist eigentlich, wie mit allen Steuereinnahmen in Deutschland: wo keine Kontrolle, wird Verschwendung und Misswirtschaft Tür und Tor geöffnet...

  4. 16.

    Ich weiß ja nicht, wie Sie gerechnet haben, aber ich komme mit der Formel auf eine neue Grundsteuer von 229 €. Das wären ca. 60 € mehr als wir aktuell zahlen. Den neuen Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerwert mal Messzahl) sollten Sie von Ihrem Finanzamt vor ein paar Wochen zugeschickt bekommen haben. Das sind bei uns ca. 92 €. Die multipliziere ich mit dem neuen empfohlenen Hebesatz für unsere Gemeinde (250, vorher 400) und teile das Ganze durch 100.
    In den meisten Fällen sollte dabei ein 3-stelliger Betrag rauskommen. Vielleicht haben Sie irgendwo ein paar Nullen zu viel in der Berechnung?

  5. 15.

    Die Formel mit dem Grundsteuerwert ist ja auch Quatsch. Richtig ist: Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer p.a.

  6. 14.

    Bereits jetzt - ja. Die noch bis Ende diesen Jahres geltenden Hebesätze orientieren sich an den momentan noch geltenden Einheitswerten. Diese stammen in Neufünfland von 1935 (!!!). Meine Empfehlung: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal… Sie wissen schon.

  7. 13.

    Schauen sie sich einfach die aktuellen Hebesätze der Gemeinden bzw. Kommunen an. Diese sind bereits jetzt oftmals um ein Vielfaches höher als im Transparenzregister angegeben.

  8. 12.

    Grundstückseigentümer zählen regelmäßig zum ärmsten Viertel der Bevölkerung und sollten auf keinen Fall Steuern zahlen. Ah, Rechenfehler, in Brandenburg beträgt die Eigentümerquote 45%, da muss es sich wohl um die ärmere Hälfte handeln.

  9. 11.

    Wenn ich die im oben genannten Beitrag genannte Formel ("Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz 2025 ÷ 100) zur Berechnung der Grundsteuer heranziehe, dann kommt eine astronomische Summe dabei raus!
    Demnach müsste ich mein Grundstück quasi jedes Jahr neu "kaufen"... Da kann ja irgendwas nicht stimmen.
    Verwirrend wird es dann im weiteren Verlauf des Artikels: "...Dafür wird der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 dividiert." Das Ergebnis wird nicht sinnvoller!
    Fazit: Der Informationsgehalt des Artikels beschränkt sich auf die Meldung, dass das Finanzministerium eine Empfehlung zur Festlegung der Hebesätze der Kommunen herausgegeben hat. Alles weitere erfahren wir dann wohl erst im Bescheid der Kommune. Und der rbb hätte den Rest des Artikels weglassen können. Verursacht nur Verwirrung!
    Ich persönlich gehe davon aus, dass sich der Grundsteuerbetrag mindestens verdoppelt.

  10. 10.

    Ist doch schon seit Hunderten, besser gesagt Tausenden Jahren so : Steuern für Dies, Steuern für Das.
    Und immer bleibt die entscheidende Frage: Welche Steuer kommt als Nächstes, oder besser gesagt, welche Doppel-oder Mehrfachbesteuerung ????

  11. 8.

    Er hat erkannt, dass es sich um eine ungerecht anmutende schrittweise Enteignung für Selbstgenutztes handelt. Er hat erkannt, dass die Kommunenfinanzierung eine (Hebesatz)Willkür ist. Er hat erkannt, dass die Daten des Finanzamtes und der Formel dafür, nicht ein rechtssicheres Ergebnis liefert. Er hat erkannt, dass diesem System eine Magie innenwohnt, die innerlichen Ärger verursacht und man nicht dies einfach so sagen kann ohne auf Formulierungen zu achten.
    Jeder, der sich damit genauer beschäftigt erkennt leicht, dass es auch eine gänzlich andere Form der kommunalen Finanzierung über die Lohnsteuerschlüssel geben könnte. Einfacher, digitaler, billiger mittels KI.

  12. 7.

    Alles immer besteuern in Deutsche Land
    Steuern Steuern Steuern Beamte Beamte Beamte
    Niemand arbeiten wollen Niemand investieren wollen
    Nur kassieren kassieren kassieren
    Und jedes Jahr immer mehr - Bisse zum grossen Knall
    Dann Niemand mehr da zum Steuern bezahlen

  13. 6.

    Haben Sie sich mit der Materie überhaupt beschäftigt?
    Es gibt keinen prozentualen Anstieg den man einfach so in 2 Worten hinschreiben kann und erst recht nicht auf Landesebene gesteuert.
    Nun sind die Kommunen am Zuge, um die Grundsteuer für jeden zu kalkulieren.
    Für manche wird es mehr für manche weniger werden.
    Wenn Sie mit der Formel den Kraftstoffbedarf für einen Mondflug berechnen können, sollten Sie bei der NASA anheuern und dort einige teuere Spezialisten ersetzen.

  14. 4.

    Lieber rbb, die Stadt Werder z.B. müsste die Hebesätze senken bei gleichbleibenden Einnahmen. Das Land „bestraft“ dann dies durch die Kürzung der Landesumlagen (weil man nicht das Potential ausschöpft)?

  15. 3.

    Warum schreiben sie nicht einfach wieviel Euro Prozentual den Menschen mehr aus der Tasche gezogen werden.
    Anstatt eine Formel hinzustellen, mit der man auch den Kerosinverbrauch für einem Flug zum Mond berechnen könnte.
    Egal, wir können es sowieso nicht ändern.
    Vorteil für die Markler, die werden bestimmt jetzt mehr verdienen, da sich bestimmt einige dieses neue Permanent Settlement
    nicht mehr leisten können. Da ich mich nicht strafbar machen möchte, sage ich nur: Allet für Ditt hier.

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