Ostprignitz-Ruppin - Fehlfahrten von Krankenwagen müssen künftig vom Verursacher selbst gezahlt werden

Mo 02.12.24 | 15:41 Uhr
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Symbolbild: Rettungswagen in Brandenburg, aufgenommen am 13.08.2024. (Quelle: Picture Alliance/Schoening)
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Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 02.12.2024 | Streiter, Britta | Bild: dpa/Schoening

Immer öfter wird der Rettungsdienst gerufen - auch wenn das medizinisch nicht immer notwendig ist. In Ostprignitz-Ruppin entstehen dadurch Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro pro Jahr. Ab 1. Januar müssen nun die Verursacher der Fehlfahrten zahlen.

In Brandenburg gibt es einen anhaltenden Streit zwischen Landkreisen und Krankenkassen über die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten von Rettungsdiensten. Aktuell werden die Kosten für diese Fahrten noch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat nun eine Änderung beschlossen: Sofern ein Krankenwagen umsonst ausrückt, müssen dort künftig diejenigen zahlen, die ihn alarmiert haben. Der Kreistag hat am vergangenen Donnerstag eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung [ostprignitz-ruppin.de] beschlossen. Sie wird ab 1. Januar 2025 gelten.

Bis zu 3.600 Fehlfahrten pro Jahr

"Wenn festgestellt wird, dass überhaupt keine medizinische Notwendigkeit bestand, dann wird hinterher tatsächlich ein entsprechender Gebührenbescheid kommen", sagte Landrat Ralf Reinhardt dem rbb auf Nachfrage: "Wir müssen uns an dieser Stelle den Entwicklungen auch anpassen, und darauf Rücksicht nehmen, dass die Krankenkassen nicht mehr bereit sind, das zu bezahlen." Es seien bereits Klagen der Kassen eingegangen, erklärte Reinhardt.

Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass die Krankenwagen und die Ärzte dann gebunden seien und für andere Notfalleinsätze nicht zur Verfügung stehen, betonte der Landrat.

Durch bis zu 3.600 Fehlfahrten der Einsatzfahrzeuge werden im Kreis Ostprignitz-Ruppin pro Jahr Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro verursacht. Mehr als 1.000 Euro können im Einzelfall an Kosten anfallen - je nachdem welches Fahrzeug zu einem Einsatz ausrückt.

Diese Kosten werden nun an diejenigen weitergegeben, die die sogenannten Fehlfahrten verursachen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Einsatz medizinisch notwendig war oder ist, trifft grundsätzlich ein Arzt.

Der Kreistag hat auch die Gebührensätze angepasst: Rückt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein Rettungswagen aus, werden künftig laut neuer Satzung pauschal 1.023,48 Euro fällig. Fährt ein Krankentransportwagen los, kostet das 320,30 Euro. Kommt ein Notarzt-Einsatzfahrzeug (inklusive Notarzt) zum Einsatz, entstehen in Zukunft Kosten in Höhe von 1.045,14 Euro.

Sendung: rbb Antenne Brandenburg (Büro Perleberg), 02.12.2024, 08:30 Uhr

Kommentar

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58 Kommentare

  1. 58.

    Ich bitte mal alle hier, die Schnappatmung zu beenden und auf den Boden der Realität zu kommen.
    Es geht in der neuen Satzung Landkreis OPR nur um unberechtigten Rettungswageneinsatz! Also alle Fahrten, die wegen Bagatellfällen oder gar Missbrauch auf sonst was für Langeweile getätigt werden müssen. Das entscheiden die Einsätzkräfte vor Ort. Es kommt wirklich in dieser Rundumversorgungsmentalität vor, dass Menschen die 112 wählen und einen Haushaltsunfall vorgeben, um dann zum Arzttermin gefahren werden zu wollen. Selbst eine verwirrte Person, die aus irgenwelchen wirren Gedanken heraus den Notruf wählt und offensichtlich vor Ort ein wenig neben der Spur scheint und nicht mehr weiß, wo sie ist, fällt nicht in den Notrufmissbrauch.

  2. 57.

    Und genau damit rechnet ja der Notdienst, da er selber weiß, das der Anrufer nichts dafür kann, da jeder Fall von der Leitstelle überprüft und abgefragt wird, bevor ein Notdienst losfährt. Erst mal wird Geld gefordert, aber nicht jeder hat danach die Nerven eine Klage einzureichen.

    Ist genauso, wenn ich jetzt unberechtigte Forderungen in Höhe von 10 Euro an mir völlig unbekannte Personen stellen würde, würden 20 % trotzdem bezahlen, obwohl sie es nicht müssten.

    Und die hier angegebenen Kosten in Höhe von 1.045,14 Euro sind schon mehr als dreist. Jeder weiß das Benzin teuer ist, aber z.B. für eine Fahrt von 10 Minuten mehr als 1.000,00 Euro zu berechnen ist ein Unding. Die Kosten für den Notdienst selber für Notarzt, usw. bleiben gleich, unabhängig ob es einen Einsatz gibt oder nicht.

  3. 56.

    "Sehr arme Menschen" und alle Bürgergeldempfänger zahlen gar keine Krankenkassenbeiträge selbst. Sie müssten auch die neuen Gebühren nicht bezahlen und müssen sich deshalb keine Gedanken machen. Bezahlen muss wieder einmal nur, wer etwas mehr als Bürgergeld hat.

  4. 55.

    Nun ja, wer ist denn der, der die Kosten einer Fehlfahrt tragen soll? Liest man den Text genau, dann wird an einer Stelle der Verursacher genannt, an anderer derjenige, der angerufen hat. Eine Fehlfahrt mag entstehen, weil manche Leute den Rettungsdienst mit einem Hausbesuchsdienst verwechseln. Was aber ist im öffentlichen Raum bei der Alarmierung wegen z.B. einer hilflosen Person, die nicht zwangsläufig "nur" ihren Rausch ausschläft? Da kommen ja durchaus andere Ursachen in Frage. Ist die vermeintlich hilflose Person dann doch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes abgängig und nicht mehr auffindbar, ist eine Fehlfahrt entstanden. Wer soll also dafür zahlen? Genau hier steckt der fatale Fehler im angedachten System, bzw. seiner Kommunikation: Die Bereitschaft zur Hilfeleistung kann dadurch sinken, denn sie birgt plötzlich ein eigenes, finanzielles Risiko für Hilfeleistende, die gleichzeitig den Notruf wählen. Nicht jede Situation ist eindeutig und für Nichtfachkräfte einschätzbar.

  5. 54.

    >"Wenn ich den Notarzt rufe und sich dann herausstellt, dass es kein lebensbedrohlicher Notfall ist, bin ich erstmal froh und kann aufatmen. "
    Wenn der Notarzt an Ihnen Untersuchungen oder gar Behandlungen gemacht hat, war er berechtigt da. Alss raus aus der Nummer unberechtigter Notruf. Es geht in der neuen Satzung LAndkreis OPR nicht um den Notarzteinsatz, sondern den Rettungswageneinsatz. Das sind zwei unterschiedliche Aktionen.

  6. 53.

    >"Also Telefon gegriffen und 112 angerufen. Bin dann noch mal eine Runde gefahren, da waren die Helfer da, haben ihn in den RTW geladen."
    Na siehste... alles richtig gemacht. Erst Recht in dieser Verkehrssituation ist diese Situation unüblich und ein Anruf bei der 112 mit Schilderung für Sie kein unberechtigter Notruf. In diesem Fall hätte ich erstmal die 110 gewählt, weil diese Szenerie in einer Verkehrssituation naben der Fahrbahn war. Auch wenn der Mann nur geschlafen hätte, wäre dies für Sie nicht erkennbar gewesen und damit für Sie ohne Konsequenzen. Eine Strafe von der Polizei und evtl. auch die Umsonst-Anfahrt des Rettungswagens bekommt er dann aufgebrummt.

  7. 52.

    Verdacht auf Herzinfarkt: Diagnose stellt ein Arzt. Bis der da ist, könnte es zu spät sein. Ich denke, man muss klar differenzieren und jeden Fall einzeln bewerten.

  8. 51.

    Wenn ich den Notarzt rufe und sich dann herausstellt, dass es kein lebensbedrohlicher Notfall ist, bin ich erstmal froh und kann aufatmen. Ob dann eine Rechnung kommt ist für mich dann nachrangig und wird durch den Arzt entschieden. In der Regel wird es im Zweifelsfall zu einer Erstattung durch die Krankenkasse kommen. Wenn nicht, steht mir immer noch der Widerspruchs- bzw. Klageweg offen.

  9. 50.

    .....ehrlich gesagt verstehe die Aufregung bei manchen nicht wirklich. Wenn man die 112 wählt wird zunächst sofort abgefragt was vorliegt, Symptome usw. Wenn man dort ehrlich antwortet, kann entschieden werden, ob ein Notfall vorlegt und ob der Rettungswagen sofort kommen wird. Falls nicht, wrd emtweder geraten, ein Arzt aufzusuchen oder bei Unsicherheit (oder nachts) ruft die 116117 zurück, fragt nochmal alles nach und entscheidet dann, ob ein Krankentransport in ein Krankenhaus notwendig ist oder nicht bzw. ob ein Arzt kommen muss. Wenn man also nach bestem Wissen und Gewissen handelt, kann einem meiner Meinung nach nichts passieren. Natürlich immer weiterhin die 112 anrufen, wenn man als Laie der Meinung ist, hier liegt ein Notfall vor. Die Klärung erfolgt dann telefonisch über einen Arzt. Ich hatte dieses Jahr genau solch ein Fall. Bitte im Zweifelsfall immer anrufen, es wird alles abgefragt.

  10. 48.

    Die Notwendigkeit einer Fahrt des RTW wird meist durch die Befragung der Leitstelle geklärt, so weit so gut.
    Was aber wenn der Anrufer der deutschen Sprache nicht oder nur wenig mächtig ist und die Symptome daher nicht richtig benennen kann? Muss derjenige dann auch die Kosten tragen?
    Hier in der Straße gibt es ein Wohnheim mit afrikanischen Bewohnern und da steht fast täglich die Feuerwehr vor der Tür. Deshalb kam ich auf die Frage, ich weiß nicht ob die Bewohner sich sicher verständigen können. Das wäre dann ja nicht gerecht, wenn die Menschen es nicht besser können.

  11. 47.

    Vor einiger Zeit an einem Autobahnkreuz: Ein Fahrzeug stand mit offenem Fenster an der rechten Seite. Der Fahrer sah "schlafend" aus. Gefährliche Stelle, anhalten war nicht einfach möglich. Also Telefon gegriffen und 112 angerufen. Bin dann noch mal eine Runde gefahren, da waren die Helfer da, haben ihn in den RTW geladen. Zukünftig würde ich wohl in einer solchen Situation den armen Kerl einfach im Stich lassen. Denn selbst gefährden muss ich mich per Gesetzeslage auch nicht. Dumme Idee!

  12. 46.

    >"Und Sie trauen sich zu, das sicher einschätzen zu können? Ich mir jedenfalls nicht. "
    Kann eigentlich jeder. Einfach mal in sich rein hören, wann Sie dringende Hilfe anfordern würden. Weil Sie oder jemand anders nicht mehr aufrecht stehen, sich normal verständigen und bewegen kann, oder massig Blut fließt, evtl. auch offene Wunden zu sehen sind. Das sind die Grundmerkmale eines dringenden Notfalls. Der angeknackste kleine Finger oder gar die Fahrt zum Arzttermin sind kein Notfall für die 112. Jemand, der wegen einer hilflosen und nicht mehr ansprechbar scheinender Person auf der Parkbank den Notruf wählt, der sich dann als doch nicht so dringend rausstellt, fällt nicht in diesen unberechtigten Notruf oder gar Notrufmissbrauch.

  13. 45.

    Na toll. So fängt es an. Leute haben Angst den Notruf zu wählen weil die behandelnden Personen vor Ort individuell entscheiden dürfen ob ein Notfall vor lang.
    Ganz große Klasse.
    Wegen sowas sterben Menschen und Leute verschulden sich siehe usa.

  14. 44.

    Sie sagen es, das die Leitstelle am Telefon entscheidet, ob eine Fahrt notwendig ist oder nicht. Also müsste die doch dann auch die Kosten für Fehlfahrten tragen. Oder anders gesagt, der Notdienst der in Zukunft den Anrufer eine Rechnung stellen will, ist selbst der eigentliche Verursacher. Nette selbstverursachte Kostenabwälzung ist das.

  15. 43.

    Makabre aber ernsthafte Frage. Was ist z.B. wenn man eine leblose Person findet und dann selbstverständlich den Rettungsdienst anruft. Aber bis der Rettungsdienst eindrudelt, die Person auf einmal aufsteht, da diese “nur“ ohnmächtig geworden ist, und dann einfach weggeht und verschwindet.

    Hat man dann wirklich eine Rechnung zu erwarten, obwohl es zum Zeitpunkt des Anrufs ein echter Notfall war.

  16. 42.

    Es ist eigentlich wie immer. Jeder schildert seinen ganz speziell Notfall. Letzlich entscheidet nicht der Anrufer ob der Notarzt und der Rettungswagen kommt, sondern die Leitstelle. Grundlage ist dann die Befragung des Rettungsanitäters am Telefon. Das Ganze wäre nicht so problematisch, wenn der Notruf auch wirklich nur im Notfall genutzt werde würde. Der häufige Missbrauch führt letzlich zu solchen drastischen Massnahmen.

  17. 40.

    Also egal, wie viele Notfälle aufgrund der neuen Regelung nicht mehr versorgt werden, Hauptsache die Einsparungen kommen Ihnen zugute. Mir scheint das eine menschenverachtende Einstellung

  18. 39.

    Viele Menschen in Brandenburg/in Deutschland leiden unter Depressionen unter Angststörungen.
    Da ist dann, die eigene gesundheitliche Selbsteinschätzung, sehr sehr schwierig.
    Mir kommt es langsam so vor : Vater Staat hat zu viele Menschen zu viele Sozialausgaben und will dafür selne eigenen Mitbürger/innen ,,schröpfen,, und ,, schröpfen,,

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