Bei Razzia in Berlin verhaftet - Disziplinarverfahren gegen Richterin Malsack-Winkemann eingeleitet

Do 08.12.22 | 18:18 Uhr
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Birgit Malsack-Winkemann (AfD) spricht bei der Haushalts-Beratung des Etats vom Bundesministerium für Gesundheit im Deutschen Bundestag. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.12.2022 | Lena Kreck | Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Im Zuge der bundesweiten Razzia gegen Mitglieder der "Reichsbürger"-Szene wurde auch die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann verhaftet. Nun drohen ihr auch berufliche Konsequenzen.

Gegen die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die "Reichsbürger"-Szene verhaftet wurde, läuft ein Disziplinarverfahren. Dies habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag dem rbb.

Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei. Für die Richterin werde es nun "physisch schwierig" sein, ihrem Beruf nachzugehen, sagte Senatorin Kreck im rbb24 Inforadio.

Kreck über Malsack-Winkemann: "brandgefährliche Person"

Kreck wiederholte, dass die Senatsjustizverwaltung alle Instrumente nutzen werde, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst "zu entfernen". Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, so Kreck. Es sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlins. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.

Darüber hinaus erwäge die Senatsjustizverwaltung zwei Eilanträge, einmal auf vorläufige Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte sowie auf vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.

Die Juristin habe sich demokratiegefährdend geäußert, so Kreck. Sie habe deshalb bereits vor der Verhaftung von Malsack-Winkemann die Auffassung gehabt, dass diese eine "brandgefährliche Person" sei. "Wie gefährlich diese Frau wohl zu sein scheint, habe ich auch erst gestern am Morgen erfahren", sagt Kreck dem rbb. Sie sei im Vorfeld nicht über die Ermittlungen informiert gewesen.

Malsack-Winkemann in U-Haft

Nach Angaben ihres Sprechers hat die Senatsjustizverwaltung nun vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Berufung. In diese sollen dann auch die neuen Erkenntnisse einfließen. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Senatsverwaltung das Disziplinarverfahren gegen die Richterin an sich ziehe.

Malsack-Winkemann war am Mittwoch im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die Reichsbürgerszene festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft befindet sie sich in Untersuchungshaft. Sie gehörte zu den insgesamt 19 Verdächtigen, gegen die die Haftbefehle bis zum Mittwochabend vollzogen wurden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.1122022, 8:20 Uhr

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41 Kommentare

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  1. 41.

    @ Herr Schütz, wenn sie auch im Oktober hier im rbb24 Informationen gelesen hätten, wüssten Sie mehr. Aber im Nachhinein kann man sich diesbezüglich auch informieren. Wäre besser als sich jetzt bagatellisierend zu äußern.

  2. 40.

    wenn auch , die Richter sind unabhängig, und das ist der wichtigste Unterschied zu Beamten!

  3. 39.

    Genauso fehl am Platz, wie ihr Beitrag.
    Im Gegensatz zu ihnen war ich jahrzehntelang in der Strafverfolgung/Bearbeitung tätig und weiß manchmal schon, wovon ich schreibe.

  4. 38.

    Strategisch werden solche Kräfte immer versuchen leise die Schlüsselpositionen zu unterwandern.
    Meine persönliche Meinung ist aber schon, dass mit Thomas Haldenwang ein neuer und kompetenter Wind im Bundesamt für Verfassungsschutz weht, wie man inzwischen unschwer erkennen kann.

  5. 37.

    Eine vom sogenannten „Mainstream“ abweichende Haltung lässt sich vielleicht auch besser aufrecht erhalten, wenn man sich nicht gründlicher informiert. Sie haben bei rbb24 auch die Möglichkeit, sich über frühere Beiträge tiefer mit der Person zu beschäftigen.

  6. 36.

    Dass mit viel Engagement gegen Clankriminalität vorgegangen wurde und wird, konnte und kann man voraussichtlich auch in Zukunft in anderen Artikeln von rbb24 lesen. An dieser Stelle ist Ihr Beitrag fehl am Platz.

  7. 35.

    Das hat mit der richterlichen Unabhängigkeit zu tun, da Beamte weisungsgebunden sind. DENNOCH: Sie stehen beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienst­verhältnis, das dem Beamten­verhältnis ähnelt. Richter sind Beamten in vielen Dingen gleichgestellt.

  8. 34.

    .Bernhard Berlin Donnerstag, 08.12.2022 | 17:34 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 08.12.2022 um 12:01
    "Richter sind keine Beamte!"

    Da haben Sie natürlich Recht. Also müsste sie die Richterinnenverhältnis-Pension verlieren.
    Was an meinem generalpräventiven Argument nichts ändert.

    "Berufsrichter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist."

  9. 32.

    Gerade diese Einstellung des Diszplinargerichtes ist für mich nicht nachvollziehbar. Man hat zwar als Abgeordnete Immunität, aber diese Immunität schützt nur vor der Strafverfolgung, aber aus den Äußerungen keine Rückschlüsse auf die Einstellung zur FDGO zuziehen ist schon äußerst fragwürdig, wie sich ja jetzt gezeigt hat.

  10. 31.

    Schön wäre es, wenn so konsequent und mit dem Aufwand auch gegen Clankriminalität vorgegangen würde, insbesondere hier in Berlin.

  11. 30.

    Gerd BerlinDonnerstag, 08.12.2022 | 14:48 Uhr
    Antwort auf [Lincoln ] vom 08.12.2022 um 13:00
    "Das empfinde ich auch so!"

    Schön das Sie und "Lincoln" empfinden. Und auch so offen über Ihre Gefühle sprechen.
    Nur hat es mit dem Sachverhalt, der Wahrheit und den vorliegenden Tatsachen nichts tun. Was Sie beide so empfinden und fühlen.

    Zum Einen ist mir keine "linke" Richter/in bekannt, die gegen die demokratische Ordnung putschen, ein völkisch-national-autoritäres Regime errichten will, oder systematisch gegen meinen Nachbarn hetzt, weil sie nicht weiss wie Deutsche aussehen und was ein "Deutscher" in einem Einwanderungsland ist.
    Zum Anderen hat die zuständige Politik, also die Justizsenatorin im Rahmen ihrer zu Recht eingeschränkten Weisungsbefugnis die Amtsenthebung angestrebt. Das hierfür innerhalb der Justiz vorgesehene zuständige Gremium lehnte das aber ab.

    Sie beide kann man offenbar leicht bei ihren Gefühlen abholen. Nichts muss stimmen. Ausser das Gefühl.

  12. 29.

    So dumm hat unsere Politik auch lange Zeit gedacht und gemeint, man könne diese Leute zu Maulhelden und Feiglingen degradieren.
    Liebe Martina, Sie äußern hier überall einen Bullshit, der nicht zu überbieten ist. Sie stellen Thesen und Behauptungen auf, da fragt man sich, aus welcher Quelle Sie Ihr "Wissen" haben. Sind sie involviert?

  13. 28.

    Wer in einer Demokratie leben will, muß ganz klar die vom Volk gewählten Volksvertreter akzeptieren. Als Richterin muß man sich erst recht an das Gesetz halten. Hoffentlich entzieht man ihr auch die Beamtenpension. Wir sind doch nicht in den USA, wo der Tump das Capitol stürmen ließ.

  14. 27.

    "Sie verharmlosen Rechtsextremismus" - Eine weitere falsche Behauptung über Kommentartoren.
    Sie sind es, der Rechtsextremismus hier jedes mal verharmlost. Das liegt daran, dass Sie die Deutungshoheit fahrlässig an sich "reißen". Das gilt auch für die Meinungsfreiheit. Die ist ja weitläufig die Einsicht in die Notwendigkeit. (Wie an einer roten Ampel, wenn man aus Einsicht stehen bleibt.)
    In diesem Fall entscheiden nicht Sie, sondern die demokratischen Institutionen. Und das ist richtig so. Das eine Linke sich hier besonders hervortut, um selbst eigene radikale Positionen einem demokratischen Anstrich zu geben, ist sehr durchsichtig. Nach mehrmaligen lesen fällt auf, dass das auch "nach hinten losgehen kann" (Wie bei der Armbindendiskussion), denn sie ist hier ein Arbeitgeber. Wissen Sie was das für Sorgfalt erfordert?

  15. 26.

    Im Zweifelsfall ist dafür die Unschuldsvermutung verantwortlich, die ja erst einmal auch sehr gut ist. Allerdings wissen das einschlägige Charaktere und Menschen, die verbal 0,01 Mü. unterhalb der Volksverhetzungsschwelle bleiben, weidlich für sich zu nutzen. Auch da gibt es etliche Juristen, die solchen einschlägig veranschlagten Menschen ein Stop ins Ohr flüstern, bevor sie die genannte Schwelle überschreiten.

    Das AfD-Wahlprogramm stellt in seinen verharmlosten Formulierungen zehnmal mehr eine PR nach außen dar, als dass es in dieser Form eine Widerspiegelung der Auffassungen der Mitglieder wäre. Da muss schon "zwischen den Zeilen" gelesen werden.

  16. 25.

    Die 3000 Beamten haben 150 Objekte bundesweit durchsucht. Die Stärke der Einsatzkräfte pro Objekt ist durchaus normal, weil es sich um teils bewaffnete Kriminelle handelt. Die Polizisten haben ja nicht "nur" die Terror-Verdächtigen festgenommen, sondern auch Beweismittel gesichert und abtransportiert. Grundstücke sind akribisch nach Waffen und Munition durchsucht worden. Schauen Sie sich nur mal die "Schaltzentrale" dieser Gruppe an, ein Grundstück mit Jagdschloss in Thüringen. Das werden Sie wohl nicht mit zwei, drei Schutzmännern erledigt kriegen. Da ist mehr Personal erforderlich. Wer einen gewaltsamen Umsturz plant, ist ziemlich unberechenbar. Schon aus Eigenschutz der Polizei ist da das große Programm nötig. Natürlich ist es klar, dass dies Reichsbürgern und Rechtsextremen nicht passt, wenn ihre wahnsinnigen Pläne von den Sicherheitskräften der "bösen" BRD durchkreuzt werden. Da lenkt man lieber vom Thema ab und beschwert sich über die Anzahl der Einsatzkräfte. Laaangweilig.

  17. 24.

    Das Schlimme ist, dass diese Leute in Schlüsselpositionen saßen und sitzen und es fällt JETZT ERST auf? Sind die Verf-Schützer schon so unterwandert, dass derlei Elemente mind. toleriert werden? Dieses Nicht-Eingreifen macht diese Organe mitschuldig. Wer weiss, wieviel Blut bei einem Anschlag geflossen wäre? Wahrscheinlich unnutz, weil dieser Haufen sich schnell zerstritten hätte: die Revolution frisst ihre Kinder!

  18. 23.

    "Dadurch kann durchaus der Eindruck entstehen, dass man schon ein Demokratiefeind ist, wenn man nur seine - vom Mainstream vermutlich abweichende - Meinung zu Flüchtlingen äußert. Und das halte ich doch für sehr weit hergeholt!"

    Dann sollten sie sich mal mit den Reden und Gesinnung der Frau auseinandersetzen, bevor man wirr drauflostippt.

  19. 22.

    Nicht ganz, das liegt daran, dass die Judikative Neutralität wahren muss, als besonderes Kontroll- und Sicherungselement unseres Grundgesetz und der darin enthaltenden und dringend zu bewahrenden und schützenden Grundrechte. Als Richter ist man somit in dieser gesonderten Stellung, auch privat. In etwas abgeschwächter Form gilt das übrigens auch für Beamte. Ich kann eben, wenn ich verfassungswidrige Zeichen in der Öffentlichkeit verwende, meine Amtsfähigkeit- und ggf. würdigkeit verlieren…

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