Fall aus Brandenburg - Bundessozialgericht: Auf Zug surfender Schüler ist unfallversichert

Do 30.03.23 | 15:47 Uhr
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Symbolbild:Jugendliche auf dem Dach einer S-Bahn.(Quelle:imago images/suedraumfoto)
Audio: Fritz | 30.03.2023 | Timo Mascheski | Bild: imago images/suedraumfoto

Ein Schüler, der beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen B2U3/21R). Bei einem entsprechenden Ereignis handle es sich um einen Wegeunfall, bei dem der Schutz der Schülerunfallversicherung greife, hieß es zur Begründung.

Im Januar 2015 war der damals fast 16-jährige Kläger aus Brandenburg auf der Zugfahrt von der Schule nach Hause in Rangsdorf (Teltow-Fläming) auf die den Regionalexpress anschiebende Lok geklettert. Auf dem Dach erlitt er einen Starkstromschlag aus der Oberleitung. Der Kläger überlebte schwer verletzt. Er zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen von etwa 35 Prozent der Körperoberfläche zu.

Unfallkasse lehnte Übernahme der Behandlungskosten ab

Die Unfallkasse Brandenburg lehnte die Anerkennung eines Wegeunfalls und die Übernahme der Behandlungskosten ab. Zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit bestünde "kein innerer sachlicher Zusammenhang".

Dagegen hatte der Schüler zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Potsdam geklagt. In zweiter Instanz verneinte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen Wegeunfall und wies die Klage ab. Der 2. Senat des BSG hob diese Entscheidung nun auf. Die Kasseler Richter argumentierten unter anderem, der Aufstieg auf die Lok habe den unmittelbaren Heimweg von der Schule nicht unterbrochen.

Sendung: Fritz, 30.03.2023, 17:30 Uhr

89 Kommentare

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  1. 89.

    Verkehrte Welt. Vorsatz ist also versichert. Dann können wir ja alle Mist bauen.

  2. 88.

    Ich höre das schallende Gelächter der Juristen bis hierher: "da haben wir den gesunden Menschenverstand mal wieder so richtig verarscht! Das beste war der Spruch, er hat den Zug nicht verlassen! hahaha!"

    Und vor solchen Leuten soll ich Achtung haben?

  3. 87.

    Das Urteil ist nur eins:
    eine massive Rechtsbeugung. durch ide Richter des Bundessozialgerichts.
    >> Die Kasseler Richter argumentierten unter anderem, der Aufstieg auf die Lok habe den unmittelbaren Heimweg von der Schule nicht unterbrochen.
    ist ein Satz, den nur Leute von sich geben/schreiben können, die die reale Welt schon vor Jahren verlassen haben.

    (wenn man auf dem Weg von der Arbeit/Schule nach Hause mal kurz Abbiegt, um pinkeln zu gehen und dabei einen Unfall hat, bricht die Gesetzeswelt über einem herein, doch wenn man sich wissentlich, freiwillig und dann auch noch absichtlich solch eine Gefahr aussetzt, ist das vom Unfallschutz gedeckt?
    Die Richter, die diesem Urteil zugestimmt haben, sind vom Gerichtspräsident des BSozG des Amtes zu entfernen.

  4. 86.

    Grober Unfug darf nich von der Unfallversicherung übernommen werden. Und mit 16 sollte er eine gewisse Einsichtsfähigkeit haben.

    Wenn man sieht, mit welchen Spitzfindigkeiten teilweise die Kostenübernahme bei normalen Arbeitnehmern abgeleht wird, ist das Urteil einfach völlig daneben.

  5. 85.

    "Was für ein Quark."

    Ja, ist Quark, aber ich habe diese Regelung nicht zu verantworten, ich informierte sie nur darüber. Wenn sie mir nicht glauben, so rufen sie ihren Versicherungsmakler an.

  6. 84.

    Der hätte zur Kasse gebeten müssen, für die Krankenhauskosten und den Ausfall der Bahn etc.
    Er ist doch selbst schuld und jetzt wird er noch belohnt. Wie viele Gehirnlose wird das jetzt zeigen, das sie mit allem davon kommen und noch Geld für den Blödsinn bekommen.
    Bekommen jetzt vielleicht noch die Klimaklebeidioten geld dafür, das sie sich festgeklebt haben und die Polizei sie entfernen musste.

  7. 83.

    RECHT bedeutet nicht immer GERECHTIGKEIT!
    Dieses Urteil bestätigt das mal wieder !

  8. 82.

    Andi, guter Kommentar, hatte ich so ähnlich geschrieben, leider gibt es Leute die wissen alles besser.

  9. 81.

    Es geht hier aber eben nicht um die Krankenversicherung. Die zahlt immer und hat auch die Behandlungskosten für den jungen Mann bezahlt. Das war mit Sicherheit nicht billig. Es geht hier um die gesetzliche Unfallversicherung und die daraus folgenden Ansprüche, bis hin zu einer Zusatzrente.

  10. 80.

    Das ist eben das Streitbare. Selbstverständlich kann man argumentieren, dass er den Arbeitsweg verlassen hat, als er auf die Lok geklettert ist. Der übliche Arbeitsweg findet schließlich während der Fahrt ausschließlich innerhalb des Waggons statt. Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt dann auch ein Selbstmörder, der auf dem Weg zur Arbeit absichtlich gegen einen Brückenpfeiler kracht als Unfallopfer. Das ist doch absurd! Ja, das Beispiel ist krass. Aber genau so wäre das Urteil dann zu deuten. Arbeitsweg ist Arbeitsweg, egal was man darauf tut.

  11. 79.

    Hier geht es aber eben nicht mehr um grobe Fahrlässigkeit sondern eindeutig um Vorsatz.

  12. 78.

    Gerne beantworte ich ihre Frage: In Fällen grober Fahrlässigkeit gilt § 110 SGB VII. Dieser ordnet dann an, dass Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung haften ...

  13. 77.

    Es geht nicht um den Weg sondern um grobe Fahrlässigkeit (surfen auf einer Bahn) und leichte Fahrlässigkeit (Raser). Das eine bedeutet Ausschluss aus der DGUV, das andere nicht. So einfach ist das ...

  14. 76.

    Leider hat das Gericht recht. Der junge Mann hat den Zug nicht verlassen . Er ist ja nur auf das Dach gestiegen (auch wenn das absolut idiotisch ist)und hat den Zug somit nicht verlassen. Wenn man als Autofahrer dagegen nicht die direkte Richtung nimmt um noch einzukaufen, ist man natürlich nicht mehr Unfallversichert, da man nicht den direkten Weg genommen hat. …. Nach meinem persönlichen Empfinden hätte niemand außer der Junge Mann selbst die Behandlung zahlen müssen, da eigen Verschulden.

  15. 75.

    Wo soll das stehen, dass grobe Fahrlässigkeit "per se" ausgeschlossen sein soll?

    Die große Mehrzahl der Kommentierenden lässt vollkommen außer Betracht, dass sich die Beschäftigtenversicherung (mit der Erweiterung der Wegeversicherung) von der Schülerunfallversicherung nach ihren Voraussetzungen unterscheidet. Ein Vergleich "gehe auf dem Weg zur Arbeit zum Bäcker" und "surfe auf dem Weg von der Schule auf der Regionalbahn" ist dann eben ein Vergleich zwischen "Äpfeln und Birnen".

  16. 74.

    Wenn man als Arbeitnehmer einen geringen Umweg zum Einkauf von Lebensmitteln nimmt ist das schon ein Grund nicht zu zahlen.Nehme ich den Weg über das Dach eines Zuges bin ich versichert.Gerichtslogik.

  17. 72.

    Der Weg war der Weg, von dem wurde nicht abgewichen. Auch Raser werden über KV u. a. Versicherungen behandelt.

  18. 71.

    Pubertät, Hormone, Gehirnumbau. Wir haben nur das Archaische ausgetrieben, was nicht immer funktioniert, wie man sieht.

  19. 70.

    Stimmt. Da darf man dann auch nicht über juristisch geförderte Vollkaskomentalität klagen.

    Die Richter sind unabhängig, müssen sich aber an die Gesetze halten. Wenn die Richter Seltsames entscheiden (um es mal vorsichtig zu formulieren), müssen eben die Gesetze geändert werden.

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