Berlin-Charlottenburg - Polizei schießt auf mit Messer bewaffnete Frau

Fr 02.08.24 | 19:08 Uhr
01.08.2024, Berlin: Die Berliner Polizei hat die Straße um den U-Bahnhof Mierendorffplatz nach einem Polizeieinsatz abgesperrt. Polizisten haben in Berlin-Charlottenburg auf eine Frau geschossen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll es sich um eine «verhaltensauffällige Person» gehandelt haben. Sie sei verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher.(Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Audio: Fritz vom rbb | 01.08.2024 | Britta Nothnagel | Bild: dpa/Fabian Sommer

Einsatzkräfte der Polizei haben am Donnerstagnachmittag in Berlin-Charlottenburg auf eine Frau geschossen und sie am Fuß verletzt.

Der Vorfall ereignete sich nach Polizeiangaben in der Nähe des Mierendorffplatzes, in der Kaiserin-Augusta-Allee. Die Frau sei mit einem Messer bewaffnet gewesen und habe Passanten bedroht, sagte ein Polizeisprecher dem rbb. Auch sei sie auf die alarmierten Polizeikräfte losgegangen.

Zunächst hatte die Polizei nur angegeben, die Frau sei "verhaltensauffällig" gewesen, ohne dies genauer zu präzisieren. Die Beamten hätten daraufhin mehrere Schüsse auf die Frau abgegeben, hieß es am Donnerstag weiter.

Polizei ergänzt Beschreibung des Einsatzes - Mordkommission ermittelt

In einer Mitteilung vom Freitag beschrieb die Polizei den Einsatz und den Ermittlungsstand genauer. Demnach hatte die Frau ihren 59-jährigen Ehemann am Kopf verletzt. Im Anschluss habe sie mit einem Messer in der Hand die Wohnung verlassen. Auf ihrem Weg über die Kaiserin-Augusta-Allee bis zur Sömmeringstraße sei sie dann mehrmals bedrohlich auf zwischenzeitlich alarmierte Polizeieinsatzkräfte zugegangen. Sie habe eine an einer Ampel wartende Rollerfahrerin attackiert und mit einem Schlag leicht verletzt.

Den mehrfachen Aufforderungen der Polizeieinsatzkräfte, das Messer fallen zu lassen, sei die Frau nicht nachgekommen, hieß es weiter. Die Einsatzkräfte hätten darauf von der dienstlichen Schusswaffe Gebrauch gemacht und die Frau am Fuß getroffen.

Auch sei ein Schuss in einer Scheibe eines Geschäfts eingeschlagen, wobei aber niemand verletzt worden sei. Die Frau kam der Polizei zufolge zur Aufnahme und Behandlung in ein Krankenhaus und werde nun ambulant behandelt. Lebensgefahr bestehe nicht. Ihr Ehemann habe ärztlich nicht behandelt werden müssen.

Die Ermittlungen habe nun die Mordkommission übernommen. Dies gehört nach Angaben der Polizei zu den dienstlichen Vorgaben, wenn Polizisten von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen. Wann sie dies tun dürfen, ist gesetzlich geregelt. Beispielsweise erst dann, wenn weitere Maßnahmen nicht wirkten oder aussichtslos erscheinen.

Sendung: Fritz vom rbb, 01.08.2024, 18:30 Uhr

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