Neufassung von Bestattungsgesetz geplant - Berliner Senat will schnellere Bestattungen erlauben

Di 07.02.23 | 14:26 Uhr
  16
Symbolbild: Ein Bestatter transportiert Särge mit einem Transporter. (Quelle: dpa/T. Frey)
Bild: dpa/T. Frey

Künftig sollen Bestattungen in Berlin weniger als 48 Stunden nach dem Tod erlaubt werden, wenn die Religion des Verstorbenen das verlangt. Das sieht der Entwurf eines modernisierten Bestattungsgesetzes vor, den der rot-grün-rote Senat am Dienstag auf den Weg gebracht hat.

Das Land Berlin folge mit der Reform des Bestattungsrechts unter anderem der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen.

Entwurf wird an Rat der Bezirksbürgermeister weitergegeben

Der Gesetzentwurf hebt die 48-Stunden-Frist zwar nicht grundsätzlich auf, aber wenn es religiöse Gründe für eine schnellere Beisetzung gibt, soll eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ob die Änderung wie vom amtierenden Senat geplant kommt, ist unklar. Zunächst wird der Gesetzentwurf an den Rat der Bezirksbürgermeister weitergeleitet, danach soll er wieder zurück in den Senat und das letzte Wort hat das Abgeordnetenhaus.

Ähnliche Regelungen auch in Hessen und im Saarland

Ähnliche Regelungen gibt es der Justizverwaltung zufolge bereits in Bundesländern wie Hessen und dem Saarland. Andere wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben keine Mindestfristen für die Bestattung Verstorbener mehr vor.

"Ich bin sehr zufrieden, diese jahrelang geforderte Änderung des Bestattungsrechts in Berlin jetzt umsetzen zu können", sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke). "Die Gesetzesänderung stellt jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich."

Gote: wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ergänzte, die Änderung des größtenteils aus dem Jahr 1973 stammenden Berliner Bestattungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht. "Diese Änderung kann allerdings nur als ein erster Aufschlag für eine Novellierung des Bestattungsrechts gesehen werden." Der Senat werde unter Federführung ihrer Senatsverwaltung zeitnah einen Entwurf vorlegen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 07.02.023, 15:00 Uhr

Korrekturhinweis: In einer ersten Fassung hieß es, dass Gesetz sei bereits beschlossen. Das stimmt nicht, es wurde hingegen ein Entwurf eines modernisierten Bestattungsgesetzes auf den Weg gebracht.

16 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 16.

    Wenn das die Begründung für die 48h war, dann sollte die Regelung aber für alle wegfallen, wenn es heute irrelevant wird.

  2. 15.

    Wie viele Fälle von Scheintoten, die innerhalb der 48 Stunden wieder aufwachen, sind wissenschaftlich belegt?

  3. 14.

    Zitat: "Die Gesetzesänderung stellt jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich."
    Die Unterscheidung in christliche Gläubige und Nichtgläubige ist unsinnig, da für beide schon lange ein Gesetz gilt. Dieses Gesetz der Wartezeit nach Eintritt des Todes ist übrigens auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgt, nicht auf religiöser. Im 18. Jahrhundert rangen Vertreter der Jüdischen Gemeinde Berlin - wie Mendelssohn und Friedländer - um die Gleichstellung und zwar innerhalb ihrer Gemeinde.
    Eine muslimische Gemeinde gab es damals nicht. Daß wir uns in im Jahr 2023 als säkularer Staat gegen wissenschaftliche Erkenntnisse auf die Seite religiöser Gesetze, die vor vielleicht 1400 Jahren ohne jede wissenschaftliche Grundlage gefasst wurden, stellen ist absurd.

  4. 13.

    Ergebnis Google:
    Die Mindestfrist beträgt grundsätzlich in allen Bundesländern 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Damit soll die Möglichkeit eines Scheintodes ausgeschlossen werden. Außerdem lassen sich - bei Bedarf - noch Obduktionen und Spurensicherungen durchführen.

    Aber eigentlich sollte man sich bzgl. Scheintod heute durch die Technik auch schon vorher sicher sein können. Oder nicht?
    Frage 2 würde ich auch gern beantwortet bekommen.

  5. 12.

    Man kann sich streiten, wozu es ein BestattungsGESETZ gibt. Aber dies gibt es anscheinend. Und m.E. sollte sich jeder an Gesetze halten müssen. Es kann doch keine Ausnahmen für bestimmte Religonsgemeinschaften geben. Vor dem Gesetz sind alle gleich! Also geht das nur durch eine Gesetzesänderung, und diese Änderung gilt dann bitte auch für alle.

  6. 11.

    "Künftig sollen Bestattungen in Berlin weniger als 48 Stunden nach dem Tod erlaubt werden, wenn die Religion des Verstorbenen das verlangt."
    Frage 1: Was war denn der Grund für die bisherige Regelung?
    Frage 2: Ist das dann nicht eine Diskriminierung von Atheisten?

  7. 10.

    Stimmt, die Bestattungsgenehmigung reicht (erstmal) aus, um beizusetzen. Aber: die dauert in Berlin auch eine Woche. Na, das klappt dann schon alles irgendwie prima...

  8. 9.

    Das Bestattungsgesetz sollte für alle gleich sein. Ohne Sonderregelungen.

  9. 8.

    In Berlin Sterben , heißt Zweimal Sterben.Willkommen in Deutschland,wir können Alles nur nicht Respekt, Humanität, Gesellschaft.Entschuldigungen als Form der Hilfslosigkeit.Politisches Nichtwissen der Intressenlosigkeit,ist ein Zeichen, der Über Jahre Angeschaffenen Politik der Demokratie ohne Lösungen.Berliner Politik ein Kuttelmuttel der Hilflosigkeit.ohne Strategien.

  10. 7.

    Alle Urkunden werden schnell fertig sein. Sehr schnell. Denn es wurde eine Reform verabschiedet......von Leuten die es können und gewählt werden wollen?

  11. 6.

    Soweit ich informiert bin, hat "1. - Schneider" recht:
    "Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument bei jedem Todesfall, denn ohne diese Urkunde darf der Bestatter keine Beerdigung durchführen."

    Kann sich natürlich - vor der Wahl - auch geändert haben ;-)

  12. 5.

    Leichen in der Rechtsmedizin können erst bestattet werden, wenn die Staatsanwaltschaft sie freigegeben hat.

    Naturgemäß dauernd die Untersuchungen in der Rechtsmedizin länger.

  13. 4.
    Antwort auf [Schneider ] vom 07.02.2023 um 13:57

    Soweit mir bekannt, wird bestattet mit einem "Bestattungsschein" vom Standesamt. Die Sterbeurkunde wird später (oft sehr spät) ausgestellt

  14. 3.

    Und wozu die Eile? In der Regel braucht man ja mehr Zeit in Termin zu finden etc. Es sei denn jemand ist der letzte der Familienkette, dann spielt das vielleicht keine Rolle mehr...

  15. 2.

    Und wie ist das in der Rechtsmedizin?

  16. 1.
    Antwort auf [Schneider ] vom 07.02.2023 um 13:57

    Genau so ist es. Aber hier werden sich mal wieder Theorie und Praxis unterscheiden. Sicherlich gibt's dann Ausnahmeregelungen, ich denke da z.B. "vorläufige" Urkunden. Hilft zwar nicht gerade den Ämtern aber wenigstens den Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung.

Nächster Artikel