Konsequenz aus Enteignungs-Volksentscheid - Wohnungs-Vergesellschaftung: Jetzt ist Schwarz-Rot am Zug

Mi 28.06.23 | 19:05 Uhr | Von Thorsten Gabriel
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Symbolbild: Aufkleber zur Enteignung von Deutsche Wohnen (Quelle: imago/Sabine Gudath)
Video: rbb|24 Abendschau | 28.06.2023 | Tobias Schmutzler | Bild: imago/Sabine Gudath

Ein Jahr lang hat eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission beraten, ob und wie die Bestände großer Wohnungsunternehmen vergesellschaftet werden könnten. Ihr Abschlussbericht fällt überraschend eindeutig aus. Von Thorsten Gabriel

Ein Grundgesetz-Artikel, über den das Bundesverfassungsgericht noch nie geurteilt hat, und eine Materie, die überhaupt juristisches Neuland ist – hinter den 13 Mitgliedern der Berliner "Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" liegt ein aufregendes Arbeitsjahr.

"Sie glauben doch nicht, dass es nur temperamentlose Juristinnen und Juristen gäbe", merkt die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin auf die Frage an, wie sehr man sich intern gezankt habe. "Sie können sich schon vorstellen, dass hier heftig diskutiert wurde, aber dies hat sich in aller Regel ausgesprochen freundschaftlich dargestellt."

Wegner: "Halte das weiterhin für den falschen Weg"

Den mehr als 150-seitigen Abschlussbericht überreicht Däubler-Gmelin am Mittwoch im Roten Rathaus an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD). Die zeigen sich dafür demonstrativ dankbar, auch wenn beide beim Thema Wohnungsvergesellschaftung bislang eher skeptische bis ablehnende Töne anschlugen.

"Es ist kein Geheimnis, dass ich, was das Thema Vergesellschaftung angeht, stets skeptisch war. Ich halte das weiterhin für den falschen Weg", sagt Wegner. Und Gaebler gibt am Rande der Übergabe erneut zu bedenken: Durch Vergesellschaftung entstünde keine einzige neue Wohnung. Das Thema sei komplex. Deshalb werde man sich den Bericht nun sehr genau anschauen.

Eine Kommission als Antwort auf einen erfolgreichen Volksentscheid

Die Kommission war noch vom rot-grün-roten Senat eingesetzt worden. Er reagierte damit auf den erfolgreichen Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" vom September 2021, bei dem sich fast 60 Prozent der abstimmenden Berlinerinnen und Berliner für die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände ausgesprochen hatten.

SPD, Grüne und Linke sowie die Volksentscheids-Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" konnten je drei Fachleute in das Gremium entsenden. Als 13. Mitglied kam die Kommissionsvorsitzende hinzu, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Im Verlauf des Jahres lud die Kommission sich mehrfach weitere Expertinnen und Experten zu mehrstündigen Anhörungen ein, um einzelne Facetten des Themas Vergesellschaftung zu beleuchten.

Kommission einig: Vergesellschaftungen grundsätzlich machbar

Der mehr als 100 Seiten starke Abschlussbericht beschreibt detailliert, welche Argumente die Kommissionsmitglieder in ihren Sitzungen abwogen. Nicht immer kamen sie dabei zu einem einhelligen Ergebnis, aber doch zu einer klaren Mehrheitsansicht. Dem Bericht sind einige "Minderheitsvoten" von Mitgliedern beigefügt, die in Einzelfällen ihre abweichende Meinung darlegen wollten.

Dass das Grundgesetz mit Artikel 15 dem Land Berlin das Recht zuspricht, ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg zu bringen, ist unter den Fachleuten unstrittig. Zwar spielte dieser Artikel in den Jahrzehnten seit Inkrafttreten des Grundgesetzes nie eine große Rolle, doch anwendbar bleibt er trotzdem, sind sich die Kommissionsmitglieder einig.

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enteignung vergesellschaftung
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Wäre der Eingriff ins Eigentum rechtlich vertretbar?

Bei der Frage, ob ein solcher Eingriff ins private Eigentum "verhältnismäßig", also angemessen, wäre, gab es in dem Gremium zwar keine einhellige Meinung. Immerhin zehn Mitglieder bejahten, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen nicht gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde. Drei Kommissionsmitglieder sahen das zwar anders, schlossen allerdings trotzdem eine Vergesellschaftung von Wohnungen nicht grundsätzlich aus.

In welcher Höhe betroffene Unternehmen entschädigt werden müssten, ist in der Kommission ebenfalls umstritten. Das Grundgesetz liefert hier nur nebulöse Hinweise: "Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen". Einig sind sich die Kommissionsmitglieder aber darin, dass Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts der betreffenden Immobilien machbar sein müssten. Ob der Verkehrswert überhaupt eine Rolle spielt, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Entschädigungen würden sich auf Milliarden summieren

Über die Entschädigungshöhe gingen die Meinungen schon auseinander, als die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" noch Unterschriften sammelte für Volksbegehren und Volksentscheid. Sie selbst ging in amtlichen Informationsbroschüre von etwa 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro aus, die es kosten könnte, rund 200.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Der Senat bezifferte damals die Kosten auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro.

Einhellig ist die Kommission der Auffassung, dass die von der Volksentscheids-Initiative benannte Grenze für Vergesellschaftungen rechtlich zu rechtfertigen wäre: Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von 3.000 Wohnungen oder mehr fielen unter ein Vergesellschaftungsgesetz. Eine solche Festsetzung verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, so die Kommission in ihrem Abschlussbericht. Das gleiche gilt auch für die gefordert Ausnahme von Genossenschaften oder bereits gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungsunternehmen.

CDU und SPD planen Vergesellschaftungsgesetz – nicht nur für Wohnungen

Für den schwarz-roten Senat bedeutet das Kommissionsvotum einen Spagat. Einerseits ist da der erfolgreiche Volksentscheid, über den man nicht einfach hinweggehen kann, auch wenn er nur Aufforderungscharakter hat. Andererseits lehnt die CDU – und in Teilen auch die SPD – Vergesellschaftungen strikt ab, weil durch sie keine neuen Wohnungen entstünden und sie obendrein teuer seien.

Im Koalitionsvertrag haben sich beide Parteien deshalb auf einen Kompromiss verständigt: Auf der Basis des Kommissionsberichts und juristisch neu bewertet soll ein "Vergesellschaftungsrahmengesetz" auf den Weg gebracht werden, das auch die Vergesellschaftung von Wohnungen möglich machen würde – aber nicht nur dort. Auch für andere Bereiche der Daseinsvorsorge wäre es gedacht. Der Fraktionschef der CDU im Abgeordnetenhaus, Dirk Stettner, hatte in einem Interview mit dem Tagesspiegel [www.tagesspiegel.de (€)] bereits laut darüber nachgedacht, Energieunternehmen zu "enteignen", um die Klimaziele zu erreichen.

Kommt ein neuer Volksentscheid?

Um sich allerdings nicht erneut nach einem in Gang gebrachten Prozess eine Abfuhr vom Bundesverfassungsgericht zu holen wie zuletzt beim gescheiterten Mietendeckel, soll diesmal dafür eine Frist eingebaut werden: Erst zwei Jahre nachdem das Abgeordnetenhaus ein solches Gesetz beschließt, soll es in Kraft treten – genug Zeit, damit es beklagt und vom Bundesverfassungsgericht beurteilt werden kann.

Sowohl die Volksentscheids-Initiative als auch der Berliner Mieterverein sehen diesen Plan der schwarz-roten Koalition kritisch. Sie unterstellen der Landesregierung, das eigentliche Ansinnen verschleppen zu wollen. Die Initiative hatte vor einiger Zeit bereits angedeutet, einen weiteren Volksentscheid auf den Weg zu bringen – dann mit einem konkreten Gesetzentwurf, der im Erfolgsfalle sofort in Kraft träte.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2023, 06:00 Uhr

 

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Beitrag von Thorsten Gabriel

75 Kommentare

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  1. 75.

    Ja, entschädigungslose Enteignungen hat es unter der sowjetischen Militärverwaltung in der Sowjetzone und anschließend in der DDR gegeben.

  2. 74.

    Da sollen Riesensummen für eine beschränkte Zahl von Nutznießern, nämlich den Mietern der Objekte, ausgegeben werden. Und die große Mehrheit der Steuerzahler soll diese Privilegien bezahlen. Das ist die Ausbeutung einer Mehrheit durch eine relativ kleine Minderheit. Das ist alles andere als sozial.

  3. 73.

    So wirds kommen: Entschädigungslose Enteignungen wie in der DDR/Ostzone geht nicht und Enteignungen in der Nähe des Verkehrswertes geht auch nicht, weil Berlin kein Geld hat. Denn woher soll das Geld kommen, wenn schon jetzt Schulen, Infrastruktur und Universitäten wegen Geldmangel vergammeln? Unter dem Strich wird sich in der Sache daher wenig tun. Nur viel heiße Luft.

  4. 72.

    Weiß jemand wann es in Deutschland Enteignungen unter Verkehrswert gab?

  5. 71.

    Weil die Diese eG zu den Luxusanbietern (Miete + Einlagen) gehört, aber nur schlechte Gebäudesubstanz liefert.

  6. 69.

    Interessante Wahrnehmung, denn jetzt müssen sie in ihrer These nur noch irgendwie widerspruchsfrei das Volksbegehren mit samt Volksentscheid unterbringen.

  7. 68.

    Wohnen ist doch bezahlbar, wo gibt es leerstehende Wohnungen? Es soll auch Leute geben, die mit ehrlicher Arbeit gutes Geld verdienen. Die wollen auch entsprechend wohnen. Wo ist das Problem? Es gibt in Berlin nicht nur Transferleistungsempfänger! Und in Marzahn kann man auch gut wohnen. Es gibt kein Grundrecht auf wohnen in Prenzlauer Berg.

  8. 67.

    Was ist mit der illegalen Untervermietung kompletter AirBnB Wohnungen? Die werden dem Wohnungsmarkt entzogen. Mitkommentatoren haben ja bereits noch andere Beispiele genannt. Der illegale Markt an Ferienwohnungen boomt regelrecht.

    "Das sind gebetsmühlenartig wiederholte Phrasen aus dem mietenaktivistischen Milieu, die einfach ermüdend sind und schon gar nicht dem Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, dienen."

    Lassen sie mich raten, sie sind Vermieter oder bieten Ferienwohnungen an?

  9. 66.

    Es gibt gar keine Mietpreisbremse für Neuvermietungen mehr in Berlin. Die mal geltende Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Ich denke, mit "illegaler" Untervermietung ist in der Regel die Vermietung als Ferienwohnung oder AirBnB gemeint. Diese Nutzung bedürfte einer Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die häufig aber nicht vorliegt.

  10. 65.

    Warum geht ein Baustadtrat Schmidt als zuständiger Politiker nicht dagegen vor und lässt sogar bei guten Bekannten Luxusausbeuten in Milieuschutzgebieten zu?

  11. 64.

    Ich kann nicht für Tom sprechen aber ich meinte mit illegaler Untervermietung u.a. AirBnB Wohnungen. Die werden dem Wohnungsmarkt entzogen. Mitkommentatoren haben ja bereits noch andere Beispiele genannt.

  12. 62.

    Prof. Dr. Eichberger - einziger ehemaliger Verfassungsrichter in der Kommission

    „Prof. Dr. Michael Eichberger (Bundesverfassungsrichter a.D.)“

    https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/mitglieder/

    „Sondervotum zur Entschädigung
    von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, Prof. Dr. Michael Eichberger, Prof. Dr. Christian Waldhoff
    Die bei Enteignungen im Grundsatz ebenso wie bei Vergesellschaftungen geforderte „Entschädigung (...) unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ kann nach unserer Überzeugung nur ausgehend vom Verkehrswert der in Ge- meineigentum zu überführenden Grundstücke abgewogen bestimmt werden „

    https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-230627.pdf?ts=1687954190

    Seite 122, Absatz 1

  13. 61.

    Illegal ist eine Untervermietung zum Beispiel dann, wenn der Preis über der Mietpreisbremse liegt… Und das dürfte ja wohl regelmäßig der Fall sein. Denn wenn ‚der Mieter‘ eine Möglichkeit sieht, sich an anderen Mietern zu bereichern, dann ergreift er sie in der Regel auch… So viel zum Thema böser Vermieter.

  14. 60.

    Die Wahl musste in Berlin ja bekannterweise wiederholt werden. Die Enteignungsabstimmung hat aber ihre Gültigkeit behalten. Merkwürdig.

  15. 59.

    Was ich nicht verstanden habe? Dass nicht existierender Leerstand und vor allem angeblich illegale Untervermietung zur Wohnungsnot beitragen sollen. Das sind gebetsmühlenartig wiederholte Phrasen aus dem mietenaktivistischen Milieu, die einfach ermüdend sind und schon gar nicht dem Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, dienen.

  16. 58.

    Wenn die Wohnung untervermietet wird, war sie auch vorher nicht frei, sondern es gibt offensichtlich eine reguläre Mietpartei. Was hat eine "illegale" (bitte definieren) Untervermietung jetzt also mit dem Wohnungsmangel zu tun?

  17. 57.

    "Denn nicht jeder Mietvertrag sieht vor, dass Untermieter beim eigentlichen Vermieter angezeigt werden müssen."

    Das braucht auch nicht im Mietvertrag zu stehen, weil es schon im Gesetz steht (§ 540 Abs. 1 BGB). Der Vermieter muss der Weitervermietung an einen Dritten zustimmen. Wenn er das tut, ist der Untervermieter aber nicht gehindert, die Wohnung teurer weiter zu vermieten, wenn ihm das möglich ist

  18. 56.

    "Das Märchen von den zehntausenden leerstehenden Wohnungen in Berlin wird langsam langweilig. "

    Was genau haben sie an "Leerstand, illegale Untervermietung..." nicht verstanden?

  19. 55.

    Wenn Sie wirklich in Prenzlauer Berg wohnen, wissen Sie auch, wie viele Wohnung dort illegal untervermietet werden. Das macht das Wohnen unbezahlbar und nimmt Wohnungen vom freien Mietmarkt weg.

  20. 54.

    "Die weitüberwiegende Mehrheit der Miete scheint zufrieden zu sein. Von übermäßigen Klagen, gegen Vermietern (Großkonzernen) ist mir nichts bekannt. "

    Aufgrund der einseitigen Rechtssprechung traut sich das kaum ein Mieter und wenn bekommen sie in den meisten Fällen recht.

  21. 53.

    KimTreptowMittwoch, 28.06.2023 | 13:34 Uhr
    Antwort auf [Max] vom 28.06.2023 um 13:03
    "Seit wann ist Untervermietung illegal?"

    Untervermietung ist nicht illegal. Aber es gibt illegale, beziehungsweise sittenwidrige Untervermietung. Zum Beispiel dergestalt, das Haupt-MieterInnen mit ihrem alten, günstigen Mietvertrag, quasi zur verdienenden VermieterIn werden, indem sie von ihren Untermietern soviel Miete nehmen, dass sie damit ihre eigenen Miete, manchmal sogar darüber hinaus verdienen. Denn nicht jeder Mietvertrag sieht vor, dass Untermieter beim eigentlichen Vermieter angezeigt werden müssen.
    Man glaubt gar nicht in wie vielen "Wohngemeinschaften" dieses Ausbeutungsprinzip Alltag ist. Oft auch noch von Leuten, die sich irgendwie links, cool, locker, sonstwie und alles andere als Ausbeuter empfinden.
    Zudem gibt es HauptmieterInnen, die lange schon nicht mehr in der Wohnung, in der Stadt wohnen - aber durch Besitz der Wohnung (Nicht Eigentum!) die eigentlichen Mieter ausbeuten.

  22. 52.

    VerwaltungsfreundMittwoch, 28.06.2023 | 11:33 Uhr
    Antwort auf [Paul] vom 28.06.2023 um 09:48
    "Stimmt so nicht. Viele der besten Juristen gehen ganz bewußt...(...)"

    Ist sowieso blosse Polemik. Wer die technokratischen Prüfungsbedingungen des Jurastudiums kennt, die vor allem das Auswendiglernen und schnelle richtige Auffinden von Gesetzestexten verlangt weiss: Die Note für diese Zurichtung, macht noch keine gute Juristin oder herausragenden Juristen. Gute Juristerei ist nicht die, die möglichst reibungsarm-unauffällig das bereits Vorhandene auffindet und wiederholt. Das ist bloss gut für die Karriere im Apparat. Der eben strukturell schwerfällig ist und das Unwidersprochene bevorzugt. Das Zentrale in der Juristerei sind nicht die Gesetze, es sind die akzeptieren Kommentare der Gesetze und daraus folgende Urteilspraxis. Bedeutend ist aber die Fortschreibung von Recht und Rechtsauffassungen. Das erfordert MUT. Und ist nie entkoppelt von gesellschaftlichen Veränderungen /Prozessen.

  23. 51.

    VerwaltungsfreundMittwoch, 28.06.2023 | 11:33 Uhr
    Antwort auf [Paul] vom 28.06.2023 um 09:48
    "Stimmt so nicht. Viele der besten Juristen gehen ganz bewußt...(...)"

    Ist sowieso blosse Polemik. Wer die technokratischen Prüfungsbedingungen des Jurastudiums kennt, die vor allem das Auswendiglernen und schnelle richtige Auffinden von Gesetzestexten verlangt weiss: Die Note für diese Zurichtung, macht noch keine gute Juristin oder herausragenden Juristen. Gute Juristerei ist nicht die, die möglichst reibungsarm-unauffällig das bereits Vorhandene auffindet und wiederholt. Das ist bloss gut für die Karriere im Apparat. Der eben strukturell schwerfällig ist und das Unwidersprochene bevorzugt. Das Zentrale in der Juristerei sind nicht die Gesetze, es sind die akzeptieren Kommentare der Gesetze und daraus folgende Urteilspraxis. Bedeutend ist aber die Fortschreibung von Recht und Rechtsauffassungen. Das erfordert MUT. Und ist nie entkoppelt von gesellschaftlichen Veränderungen /Prozessen.

  24. 50.

    "Den Ausführungen möchte ich beipflichten. Die Kommission wurde von RRG eingesetzt und die personelle Zusammensetzung wurde vom RRG Senat festgelegt. Die Kommission ist kein Gericht, sondern sollte helfen, die seinerzeit gültige politische Zielstellung durchzusetzen."

    Das ist FALSCH. Und dient nur einer weiteren Runde im Kreis, einen Aushandlungsprozess auf sachlich-rationaler Grundlage in den Bereich weltanschaulicher Beliebigkeit und in ideologische Schlachten zu verschieben. Hören Sie damit auf. Das hält uns alle und die ARBEIT in der Sache auf. Und die Sache ist: Bezahlbaren, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wohnraum schaffen. Was in den vorliegenden Strukturen offensichtlich und für jedermann sichtbar NICHT gelang. In VIELEN JAHRZEHNTEN.
    Zudem brauchte ich keine Kommission, um die recht eindeutigen Sätze zum Thema in der Verfassung zu verstehen. Das brauchen offensichtlich Milieus, die die Verfassung in dieser Frage zur Fassade, zum Potemkinschen Dorf machen wollen.

  25. 49.

    Berlin sollte das einfach mal durchziehen und schauen, ob es der Staat besser kann.
    Meine Prognose:
    Die neuen städtischen Vermieter werden schnell feststellen, dass sie ohne Quersubventionierung durch Steuergeld auch keine günstigeren Mieten nehmen können.

    Im schlimmsten Fall wird das Ganze eine große Belastung für die Staatskasse oder die Wohnungen verkommen, weil kein Geld für die Instandhaltung da ist.
    Das Signal an jeden Investor ist hierbei auch sehr deutlich:
    In Deutschland ist bauen schon schwierig und teuer genug und in Berlin kommt dann noch die Rechtsunsicherheit dazu, ob man das gebaute auch behalten darf.

  26. 47.

    https://checkpoint.tagesspiegel.de/telegramm/TYjE2Hfq5SlMd0mxfTwf4?utm_source=tagesspiegel&utm_medium=hp-teaser&utm_campaign=berlins-wohnungsbaugesellschaften-stoppen-neubauten

    Ups, mit Ansage. Tolle „Expertenkommission“. LOL

  27. 46.

    Es wird keine neue Wohnung gebaut. Der Druck auf den Bestand wird daher noch weiter steigen, die Mieten in einer noch fraglichen AÖR in jedem Fall. Die Illusion gleichbleibenden oder gar günstigerer Mieten im Bestand wird durch die Verhinderung von Neubau steigen.

  28. 44.

    ...zudem zweckentfremdeter Wohnraum. Spekulativ leer stehender Büroraum - offenbar tausende Quadratmeter - darüber berichtete gestern RBB 24 Inforadio, kann einen link dazu aber leider nicht finden. (Wäre schön der wäre hier zwecks sachlich-rationaler Diskussion irgendwo verlinkt...) Aus Kreisen der Immobilienwirtschaft wird zudem erwartet, dass der Markt für Büroraum in Berlin in der nächsten Zeit ZUSÄTZLICH einbricht.
    Weshalb zum Beispiel anstatt des "Party"REWE-Supermarktes Warschauer Brücke KEIN Büroraum gebaut werden sollte und wir als Stadtgesellschaft eine Politik unterstützen müssen, die Politik und Baurecht erlaubt, auf solche Änderung /Bedürfnisse der Stadtgesellschaft zu reagieren. DAS wäre "Regierbarkeit der Stadt" im konkreten, sachlichen alltagserfahrbaren Zusammenhang. DAS sind die rational begründeten Ziele, statt diesem von interessierter Seite am laufen gehaltener Kulturkampf, die "Ideologie"-Quatsch-Parolen.

  29. 43.

    Das Märchen von den zehntausenden leerstehenden Wohnungen in Berlin wird langsam langweilig. Hier steht gar nix leer, im Gegenteil: Erwachsene berufstätige Menschen wohnen zunehmend in WGs in dieser Stadt.

  30. 42.

    Die Berliner Mieten sind bezahlbar, sonst würde niemand mehr nachziehen wollen. Und selbst wenn nicht: Pech gehabt.

  31. 41.

    " Der rot-grün-rote Senat Senat hatte daraufhin die Kommision eingesetzt " Prima, jetzt weiß ich auch, wie das Ergebnis zustande gekommen ist. Gut, dass der BGH, mit wirklichen Experten der deutschen Verfassung, besetzt ist.
    Für Enteignungen ( Vergesellschaftungen ) sind zur Recht, sehr hohe Hüden gesetzt wurden. Diese sind hier leider nicht gegeben.
    Die Wohnungen sind vorhanden und zum Mietpreis vermieten, die dem Gesetz ensprechen. ( Ansonsten könnte man gegen den Mietzins klagen, wegen Wucher oder es vertstößt gegen den Mietspiegel )
    Die weitüberwiegende Mehrheit der Miete scheint zufrieden zu sein. Von übermäßigen Klagen, gegen Vermietern (Großkonzernen) ist mir nichts bekannt.
    Es ist eine kleine aber laute Minderheit ( Meist aus der Sozialtische Ecke ) die meint, wenn man politisch dafür keine Mehrheit bekommt, auf juritische Weise es versuchen zu müssen. Es wird scheitern, nach meinem Rechtsempfinden.

  32. 40.

    Ja aber wieso soll man Ihren Chauvinismus gegenüber Russland oder der Türkei zur Grundlage einer redlich rationalen Argumentation machen? In der Türkei sind gerade Zehntausende ums Leben gekommen. In Bauten komplett deregulierter Bauwirtschaft. In der herrscht was hier allenthalben propagiert wird: Dort wird keine Bauvorschrift eingehalten, oder es gibt keine. Das aber ist nicht "die Türkei" sondern die Politik der herrschenden und profitierenden Eliten.
    Es führt kein Weg an der Einsicht vorbei, dass die Rendite NICHT ZU MACHEN ist, die sich börsennotierte Immobilienwirtschaft und ihrer Aktionäre vorstellen. Für die Wohnraumversorgung ist die dysfunktional. Sie hatte viel Jahrzehnte Gelegenheit das Gegenteil zu beweisen. Wohnungssuchende /Mieter haben kein Interesse an ideologischen Diskussionen. Parolen wie "DDR 2.0" - die wollen erstellten, bezahlbar gehaltenen Wohnraum sehen. Zu Recht.

  33. 39.

    Zum tausendsten Mal... es geht um bezahlbare Mieten. Der Wohnraum ist da, es stehen 10.000de Wohnungen sofort zur Verfügung wenn Geisel und jetzt die Immobilienlobbyistin Schreiner endlich bestehende Gesetze umsetzen würden.

    Leerstand, illegale Untervermietung...

  34. 38.

    Wann stellen Sie sich der Realität, dass bauen zwar AUCH angesagt ist (Brot backen, Kühe melken, Suppe kochen übrigens auch) aber es hier um die EINE Sache geht: Wie im BESTAND bezahlbarer Wohnraum im Verhältnis zu REALlöhnen im Gemeinwesen geschaffen /erhalten wird. Zum anderen neu GEBAUT wird was GEBRAUCHT wird. Wie soll je rationale SACH & FACHpolitik gewählt werden, wenn ständig Politmarketing gewählt wird, das die beiden Bereiche ABSICHTSVOLL durcheinander schmeisst?
    Ihre Kritik des staatlichen Bauens in allen Ehren. Da muss man selbstverständlich kritisch bleiben. Aber die private Immobilienwirtschaft hat in vielen Jahrzehnten NICHT gebaut was gebraucht wird. Denn bauen ist teuer. Grund & Boden spekulativ überteuert. Und mit Miete die Rendite nicht zu machen, die die Erwartungen von Börsenspekulation ZUSÄTZLICH befriedigt. Weshalb übrigens kleine Vermieter NICHT enteignet werden. Sie profitieren nur nicht mehr von der Preisspirale, die die Marktmacht der Riesen treibt.

  35. 37.

    Das ist nur der Anfang. Es wird im Berlin von den großen Projektentwickler nicht mehr gebaut. Das wird die Preisen nicht günstiger machen.

    Aber das Versagen vom Markt ist noch schlimmer. So was würde man in Türkei oder Russland erwarten, nicht in Berlin. Wenn man Vonovia enteignen kann, da die mieten zu teuer sind, dann warum nicht eine Intel-Fabrik, da die Löhne zu klein sind, enteignen?

  36. 36.

    „Richter und Staatsanwalt kann man längst nicht mehr nur mit einem Doppelprädikat werden. In den meisten Ländern zählen immer häufiger auch andere Qualifikationen als Noten – und in einigen ist das Ergebnis im Ersten Examen sogar unerheblich.“

    https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvoraussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht-aller-bundeslaender#:~:text=So%20müssen%20Bewerber%3Ainnen%20insgesamt,15%20Punkten%20nicht%20unterschritten%20wird.

  37. 35.

    Da ist etwas dran. Ein Streit darüber lohnt nicht.

    Ich sagte nicht, dass Professoren oder Richter schlechte Juristen sind.

    Allerdings erhält man heute solche Stellen teilweise mit einem befriedigendem Examen.

    In Grosskanzleien haben sie mit einem befriedigend keinerlei Chance auf Anstellung.

  38. 34.

    Glaubt einer von den Ja-Sagern wirklich, dass durch die Enteignung preisgünstiger Wohnraum zu bekommen ist, geschweige neuer? Zu Urzeiten hatten die jeweiligen Bezirke eigene Häuser/Wohnungen und...das waren Abbruchhütten. Bauen ist angesagt, aber BITTE nicht durch den Staat denn das wird nichts (BER lässt grüßen)

  39. 33.

    Stimmt so nicht. Viele der besten Juristen gehen ganz bewußt in die Justiz oder an die Universitäten. Andere natürlich auch in die Wirtschaft.

  40. 32.

    Da hat der Senat, unter Führung der SPD, vor Jahren tausende Wohnungen sehr preiswert an Immobilienkonzerne verkauft. Hat zugelassen, daß mit Wohnungen spekuliert wird und einige wenige sich mehr als eine goldene Nase verdient haben. Jetzt steht man vor dem Scherbenhaufen. Das Volk hatte abgestimmt und mehrheitlich für die Enteignung gestimmt. Also liebe Politiker, setzt um was beschlossen wurde und dies fachlich korrekt.

  41. 29.

    Und wenn dieser Schritt nun nicht zu mehr Wohn-Lebensqualität führt empfehle ich den nächsten Schritt: m2/Person. Und sollte dann der Mangel doch immer größer werden, weil keiner investieren will: m2/Körpergröße.
    Natürlich muss es dann gut bezahlte Zuteilsachbearbeiter geben. Gut bezahlt deshalb, damit die unbestechlich bleiben...
    Und wenn einem das irgendwie bekannt vorkommt, dann kann man nur sagen: So ist es.

  42. 28.

    „Und dann hätte man wohl sinnvollerweise gleich die "unabhängigen Großkanzleien" genommen, die der Merkel-Regierung so hilfreich bei er Formulierung von Gesetzen unter die Arme griffen. „

    Lachhaft, die Linke hätten auch fähige Großkanhleien beauftragen können.

    Oder sitzen bei den „Besten“ keine linken Juristen?

  43. 27.

    Eine Katastrophe für die Menschen in Berlin! Keiner wird mehr in Berlin auch nur einen Cent in den Wohnungsneubau investieren und das bei steigendem Wohnungsbedarf. Am Ende wird aber des BVG das Gesetz kassieren; weiß aber auch jeder der Fachleute, passt nur nicht politisch in das Rote Berlin ... die ganze Aktion ist so sinnlos wie ein Kropf!

  44. 26.

    Mit Verlaub, Sie und auch kein anderer kann die Bestände derzeit seriös miteinander vergleichen.

    Lesen Sie sich die Kommissionsberichte durch und sehen Sie sich die Stellungnahmen der Wertermittler/Gutachter an.

    Eindeutig ist, es können derzeit keinerlei Vergleiche empirisch hergeleitet werden.

    Die Bestände der Vonovia wurden in den letzten Jahren oft durchsäuertes, bei den öffentlichen Gesellschaften geschieht dies seltener.

  45. 25.

    Ohne Berücksichtigung der Lage und der Ausstattung sowie Zustand sind die Mietpreisunterschiede zwischen Konzernen und Gemeinnützigen nicht allzu hoch, da haben Sie Recht. Schaut man sich aber das Baujahr, den Stand der Sanierung/Modernisierung, die Lage innerhalb Berlins etc. an, dann sind die Mieten bei den Gemeinnützigen definitiv deutlich günstiger.

    Es hilft zudem ein Blick in die Geschäftsberichte: Die Gemeinnützigen machen qua Definition kaum Gewinne und geben einen sehr großen Teil der Einnahmen für Instandhaltung und Neubau aus - je nachdem, welche Unternehmen man genau vergleicht, ist dieser Anteil rund achtmal so groß. Da die Konzerne ihre Bautätigkeit inzwischen weitestgehend eingestellt haben und auch Sanierungsprojekte auf den Prüfstand stellen, dürfte diese Kluft in den nächsten Geschäftsberichten sogar noch größer sein.

  46. 24.

    Eine Kommission aus unabhängigen Grosskanzleien hätte der Sache gut getan, "
    Und dann hätte man wohl sinnvollerweise gleich die "unabhängigen Großkanzleien" genommen, die der Merkel-Regierung so hilfreich bei er Formulierung von Gesetzen unter die Arme griffen.
    So bliebe alles in der Familie.

  47. 23.

    Der Rückzug großer profitorientierter Wohnungsunternehmen ist kein Nebeneffekt oder Kollateralschaden, sondern Ziel der Vergesellschaftung. Was wäre daran schlimm? Private bauen in Berlin aktuell kaum und wenn, dann vor allem Eigentums- und hochpreisige Mietwohnungen. Die brauchen wir nicht, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum, der von der öffentlichen Hand geleistet werden muss.

    Ansonsten frage ich Sie, ob durch den Radwege-Baustopp der CDU neue Wohnungen entstehen. Nein? Und das hat auch niemand behauptet? Stimmt, und genau so sieht es auch bei der Vergesellschaftung privater Wohnungskonzerne aus.

  48. 22.

    Die besten Juristen arbeiten nicht im öffentlichen Sektor (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Universitäten).

    Die besten Juristen arbeiten in Wirtschaft gegen teures Geld.

    Eine Kommission aus unabhängigen Grosskanzleien hätte der Sache gut getan, zumindest als Beimischung zu den Professoren.

  49. 21.

    Enteignung bringt keinen neuen Wohnraum! Ist demnach
    absoluter Unsinn!

  50. 20.

    Den Ausführungen möchte ich beipflichten. Die Kommission wurde von RRG eingesetzt und die personelle Zusammensetzung wurde vom RRG Senat festgelegt. Die Kommission ist kein Gericht, sondern sollte helfen, die seinerzeit gültige politische Zielstellung durchzusetzen.

  51. 19.

    Ich sehe schon die neue Immobilen Tycoon AG vor mir. Das ist natürlich nur eine Dachgesellschaft, welche die Firmen betreut, welche wiederum nur jeweils 2999 Wohnungen verwalten. Dazu gibt es dann noch Sub-Firmen die die Buchhaltung und Instandhaltung machen. Die werden natürlich von den Wohnungsfirmen bezahlt das zu tun. So kann man die Gewinne der gleich weiterleiten und die Dachgesellschaft profitiert davon.
    Ach ja, unsere Gesetzgeber. Die können auch nur von der Tapete bis zur Wand schauen.

  52. 18.

    Das Rahmengesetz ist natürlich vollkommen seriös.

    Ich erinnere mich nur zu gut an das Mietendeckeldesaster zurück.

    Das erinnerte mich an ein kleines Kind, dass alles sofort haben muss, sonst quengelt es.

    Gut Ding will Weile haben.

    Eine Vorabprüfung der Verfassungsmäßigkeit ist daher seriös, zielführend und nur logisch.

  53. 17.

    Vollkommen richtig, ich verweise auf meine Ausführungen.

    Das Ergebnis stand fest, die Kommission wurde nach politischen Mehrheitsverhältnissen besetzt.

    Es ist daher nur logisch, dass dieser "Expertenrat" politisch infiltriert ist.

    Richtig ist, dass diese Kommission keine Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Vereinbarung mit der Verfassungsmäßigkeit hat.

    Es werden Einschätzungen (z. B. könnte, sollte,) vorgenommen.

    Nicht politische Kommissionen entscheiden, sondern unabhängige Gerichte.

    Von daher ist der Dissens zwischen den Mitgliedern hier sehr gewichtig, da die Kommission nur politisch besetzt war, inkl. Mitglieder von DW und Co. enteignen selbst.

    Was erwartet man von dieser politischen Kommission ?

    Die wichtigen Punkte sind ungeklärt.

    Korrekt ist, dass es zu keiner Zeit strittig war, ob vergesellschaftet/enteignet werden kann.

    U. a. ist mehr als fraglich, warum dies zu "weit unter Marktwert" erfolgen soll.







  54. 16.

    Größter Knackpunkt scheint die Höhe der Entschädigung bei der Enteignung zu sein. Dass das Verfassungsgericht auch symbolische Entschädigungen weit unter Verkehrswert akzeptiert, ist fraglich. Und Berlin hat kein Geld. Die Infrastruktur und die Schulen und Universitäten vergammeln ja jetzt schon, ohne Entschädigungszahlungen.
    Und was gelegentlich untergeht, mit den dann zu zahlenden gewaltigen Entschädigungen entsteht keine einzige neue Wohnung, und natürlich werden große Wohnungsunternehmungen in Androhung von Enteignungen sich vom Berliner Wohnungsmarkt zurückziehen.

  55. 15.

    Deshalb - Aufruf an alle zur sachlichen Diskussion: Ja das ist ein sehr komplexes Thema, in der es um die Frage geht, welche Volkswirtschaft, welche Gesellschaft, welche gesellschaftliche Interessen einer Renditewirtschaft gegenüber stehen, die sich selbstverständlich und in der ihr eigenen Logik in das Eigentum von notorisch knappen Gut bringt. Das natürlich gerade deshalb ermöglicht, besonders grosse Gewinne zu privatisieren. Das skandalisiere ich nicht. Es ist einfach ein Interesse, das sich vom gesellschaftlichen Interesse, dem sozialen Ausgleich unterscheidet. Und weil Privatwirtschaft keine demokratisch gewählte und organisierte Sphäre /Struktur ist, wählen wir uns demokratische Vertretung, die meine Interessen Stimme verleiht, wo ich, wo wir als Gesamtgesellschaft gar keine haben.

    Wer - wie man hört - bessere Vorschläge hat, soll sie strukturiert-konkret vorbringen. Kenne keine, noch hat die derzeitige Strukturierung der Soziale Wohnen-Frage in den letzten Jahrzehnten einen.

  56. 13.

    Der Senat plant ein Rahmengesetz. Eine gute Idee,. Das Rahmengesetz solle zunächst vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. So will Schwarz-Rot die Panne vermeiden, die Rot-Grün-Rot beim Mietendeckel-Gesetz erlebt hat. Das war schon in Kraft, als die Richter in Karlsruhe es im April 2021 gekippt haben.
    So bekommt das Anliegen Rechtssicherheit. Denn es sind ja noch weitere Fragen offen. Der Senat sollte sich nicht von Polithasardeuren unter Druck setzen lassen.

  57. 12.

    An Sie stellt sich die Frage, ob Sie die Verfassung für gültig halten oder nicht. Zudem ob Sie bereit sind am Beispiel der "Deutsche Wohnen" die Frage redlich zu beantworten, wer und wie Bestand erarbeitet wird. Ich bin in einer Werkswohnung der Hoechst AG gross geworden, die meine Eltern, deren Eltern und Urgrosseltern in mehr als 100 Jahren erarbeiteten und für deren Unterhalt sorgten. Was etwas darüber aussagt, in welchen Zeitläufen diese zentrale Infrastruktur des Gemeinwesens erstellt, erhalten und ermöglicht wird. Das wird weder im Kaufpreis des Konzerns, noch den Aktiengewinnen der letzten Profiteure in diesem Pyramidensystem abgebildet. Der gemeinsinnig-gesellschaftliche Wert der Infrastruktur liegt viel höher, als diese Logik darstellt. Zudem darf nicht vergessen werden: Das System Werkswohnung, als Beitrag der Privatwirtschaft zur Daseinsvorsorge, wurde von einer neoliberalen Steuerpolitik gekillt, die sie zum "geldwerten Vorteil" erklärte.

  58. 11.

    Auch der Ökonom Marcel Fratzscher hat seine Zweifel: „Es gibt deutlich bessere Lösungen als Enteignungen".
    Die beabsichtigte Holzhammer-Methode ist "ökonomisch und sozial kontraproduktiv" und hilft keinem Wohnungsuchenden. Die Mieten würden sich noch mehr erhöhen, es gäbe weniger Wohnraum und noch mehr Verdrängung.
    Die Grenze von 3000 Wohnungen erscheint in der Tat willkürlich, sie wird ja auch von den Initiatoren nirgends begründet. Der Ökonom

  59. 10.

    Natürlich ist die Vergesellschaftung von allein 114.000 Wohnungen der "Deutsche Wohnen" in Berlin möglich. Das ist bereits seit der Ratifizierung der Verfassung der BRD geklärt. Die Zustimmung dazu drückt zugleich Hoffnung wie Forderung aus, dass demokratisch gewählte Vertretung die Gestaltung und Verantwortung der Wohnen-Frage nicht in die informellen Gesetze des sogenannten Marktes übergibt. Um fortan als Politik zwar das Mandat und Salär zu beanspruchen, die Arbeit und Zuständigkeit dafür in einer demokratisch-sozialen Volkswirtschaft aber gar nicht leisten zu wollen. Hier liegt auch ein Schlüssel zu der Frage, wie rechtsautoritäre, völkisch-sozialrevolutionäre Rethorik wirksam begegnet werden kann. Niemand behauptet, dass die Bereitstellung mit Wohnung, Unterhalt dieser Infrastruktur des Gemeinwesens, eine einfache Aufgabe ist. Den Grundstock des Bestandes des Konzerns, bildeten /bilden Wohnungen, die viele Generationen in mehr als 100 Jahren und nicht Aktionäre erarbeiteten.

  60. 9.

    Guten Morgen Helga, es gibt zu bestimmten Punkten abweichende Meinungen unter den Kommissionsmitgliedern, das stimmt und kann im Bericht in den sogenannten 'Sondervoten' einzelner Mitglieder nachgelesen werden.

    Die Praxis, wonach es zu einer juristischen Frage ein Mehrheitsvotum und gegebenenfalls Sondervoten gibt, existiert genau so beispielsweise auch beim Bundesverfassungsgericht. Ziehen Sie deshalb die Gültigkeit der Entscheidungen dieses Gerichts in Zweifel?

  61. 8.

    Guten Morgen Superman, bitte tun Sie mir und anderen Leser*innen den Gefallen und studieren Sie ab heute Nachmittag aufmerksam die Medienberichte zum Inhalt des Abschlussberichts der Kommission. Danach werden Sie einen solchen Kommentar nicht mehr verfassen. Einen schönen Tag wünsche ich!

  62. 7.

    Guten Morgen Detlef, tatsächlich haben die Berliner Genossen, auch genannt knapp 2,5 Millionen Wahlberechtigte, sich im September 2021 mit einer Mehrheit von 60 Prozent für die Vergesellschaftung der Bestände privater Wohnungskonzerne entschieden.

    Falls Sie es übrigens noch nicht bemerkt haben sollten, werden in Berlin aktuell bereits rund ein Viertel der Wohnungen gemeinnütizig bewirtschaftet, das heißt beispielsweise durch Landeseigene oder Genossenschaften. Sofern Sie in Ihrem Bekanntenkreis Menschen haben sollten, die zur Miete wohnen, fragen Sie doch mal rum, wo sich die Menschen wohler fühlen. Bei den Gemeinnützigen ist sicher nicht alles perfekt, aber deutlich besser als bei den Konzernen ist es allemal.

  63. 6.

    Völlig nutzlos!!! Die entscheidenden Punkte bleiben offen: Enteignung wird zum Marktwert erfolgen müssen (Danke Steuerzahler), die Grenze von 3000 Wohnungen ist willkürlich und wird nie gerichtlich halten, und wer garantiert dass danach Wohnungen billiger werden und auch neue Wohnungen billiger angeboten werden?

  64. 5.

    Nach den ersten Informationen scheint es so, als würde es gegenteilige Meinungen, die sich politisch orientieren, geben.

    Also keine Änderungen der Gegebenheiten.

    Die Kommission war politisch besetzt, mehrheitlich mit den Befürwortern.

    Das Ergebnis passt also, keine Einigung in den wesentlichen Punkten.


  65. 4.

    Unter den „Experten“ (Geisteswissenschaftler, Volkswirte u. a.) besteht also kein Konsenz.

  66. 3.

    Willkommen in der DDR 2.0, haben die Genossen entschieden das der Staat besser die Wohnungen runterwirtschaften kann, wenn Berlin hierfür wirklich Geld ausgeben 'muss" wird kein Geld mehr für irgendwas dasein, sann gibt es keine Modernisierung, keine neuen Infrastruktur und vielleicht irgendwann auch keine Gehälter mehr.....

  67. 2.

    „Experten“ sind keine Deutschen Gerichte und nicht alles was vernünftig klingt ist auch rechtlich möglich oder sinnvoll.

  68. 1.

    Ehrlich, die Kommission war eine parteipolitisch getragene Aktion mit feststehendem Ergebnis.

    Ein Erfolg wäre es nur gewesen, wenn die „Experten“ einstimmig Beschluss gefasst hätten.

    So gibt es gewichtiges Veto.

    Klar war immer, es kann gegen Entschädigung +/- enteignet werden.

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