Regierender Bürgermeister und Senatorin - Beziehung von Wegner und Günther-Wünsch bestätigt
Jetzt ist es offiziell: Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und Senatorin Katharina Günther-Wünsch sind seit einigen Monaten ein Paar. Sie würden Privates und Berufliches strikt trennen, betonte Wegners Anwalt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat seine Beziehung zu Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) bestätigt. "Wir haben jetzt für Transparenz gesorgt, diese Transparenz wurde erwartet", sagte Wegner dem rbb24 Inforadio am Freitag. Weiter wolle er sich dazu nicht äußern, er habe alles über seinen Anwalt mitteilen lassen.
Wie Wegners Rechtsanwalt Christian Schertz zuvor der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, entschieden Wegner und Günther-Wünsch im Herbst 2023, eine Beziehung einzugehen. Sie hätten ihn gebeten, "dieses aus Gründen der Transparenz zu bestätigen, um Klarheit für alle Beteiligten in der professionellen Zusammenarbeit sicherzustellen".
Beziehung offenbar erst nach Senatoren-Ernennung
Schertz erklärte weiter: "Unabhängig davon, dass eine derartige Konstellation keinen rechtlichen Bestimmungen widerspricht, ist es natürlich selbstverständlich, dass die Beteiligten im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung Privates und Berufliches strikt trennen." Der Anwalt bat zudem darum, die Privatsphäre beider auch im Interesse ihrer Familien zu respektieren.
Auf die Frage, warum er so lange geschwiegen habe, bis er die Beziehung öffentlich gemacht habe, sagte Wegner, es handele sich um ein privates Thema. Man habe noch Dinge klären müssen, "das betrifft ja nicht nur zwei Personen allein."
Die Beziehung hat auch eine politische Komponente, weil der Regierende Bürgermeister zum Beispiel Senatorinnen und Senatoren ernennt und entlässt. Den Angaben von Schertz zufolge wurden beide erst ein Paar, nachdem Wegner Günther-Wünsch im April 2023 zur Bildungssenatorin ernannt hat.
Keine Regelung zu Beziehungen im Senat
Unklar ist, ob eine solche Beziehung im Widerspruch zu Vorschriften oder Verhaltensregeln im Berliner Senat steht. Nach Informationen des rbb gibt es formell keine Regelungen, die sich direkt darauf beziehen könnten.
Erst im Dezember 2023 hatte Wegner die Trennung von seiner damaligen Lebensgefährtin bekanntgegeben, mit der er zwei Kinder hat. Günther-Wünsch ist verheiratet, lebt von ihrem Mann aber seit geraumer Zeit getrennt. Vor wenigen Tagen berichteten zuerst die Zeitungen "B.Z." und "Bild" über eine mögliche Beziehung von Wegner und Günther-Wünsch. Beide Berliner Regierungsmitglieder hatten sich dazu zunächst nicht geäußert. In Medien wurden Fragen nach einem möglichen Interessenskonflikt und möglichen politischen Konsequenzen aufgeworfen.
Kritik von der Opposition
Die Berliner Grünen-Fraktion sieht in der Beziehung des Regierenden Bürgermeisters mit der Bildungssenatorin das Risiko von Interessenskonflikten. "Das betrifft beispielsweise Konflikte zum Haushalt und den Umgang mit der Richtlinienkompetenz des Regierenden", erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch am Freitag. Ebenso sei die Frage offen, wie bei Konflikten zwischen Senatsmitgliedern entschieden werde. "Kann Kai Wegner dann noch Führung übernehmen oder ist er befangen?" Der Regierende Bürgermeister sei in der Pflicht, Klarheit zu schaffen, wie der Senat mit diesen Konflikten umgehen werde.
Auch aus Sicht der Berliner AfD ist längst noch nicht alles geklärt: "Es stellt sich weiterhin die Frage, ob das Verhältnis bereits vor der Wiederholungswahl bestand", sagte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker am Freitag. Aber nicht nur das: "Zukünftige Budgetfragen und kritische Entscheidungen werden ab heute immer unter dem Verdacht stehen, vorher abgesprochen worden zu sein", sagte Brinker.
Berlins Linke-Landesvorsitzende Franziska Brychcy sagte, Wegner und Günther-Wünsch seien auch Menschen, die ein Recht auf Glück und Privatsphäre hätten. "Jedoch erwarten wir von ihnen, dass Interessenkonflikte zwischen Privatleben und dem Wohl der Stadt ausgeschlossen werden."
Verfassungsrechtler hat keine Bedenken
Der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis sieht in der Beziehung rechtlich keine Probleme. "Hier geht es nicht um ein Unternehmen, in dem Compliance-Vorschriften gelten", sagte Battis der dpa. "Es gelten in diesem Fall weder arbeitsrechtliche noch verfassungsrechtliche Beschränkungen. Entscheidend ist, ob einer von beiden oder beide ihren Amtseid verletzen. Das ist nicht ersichtlich."
Medien und Experten hatten die Frage aufgeworfen, ob Wegner die Bildungssenatorin Günther-Wünsch dienstlich bevorzugt haben könnte, indem er ihr Ressort von Sparvorgaben ausnahm. Battis sieht auch das anders: "Dass jetzt die Ansage Wegners problematisiert wird, bei der Polizei und bei Bildung dürfe nicht gespart werden, halte ich für Unsinn. Das würde doch jeder so unterschreiben."
Sendung: rbb24 Abendschau, 05.01.2024, 19:30 Uhr