Wohnsitz falsch angegeben - AfD-Abgeordneter Ruschin verliert Kreistagsmandat endgültig

Fr 18.10.24 | 13:37 Uhr
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Eine Wahlurne mit den abgegebenen Stimmzetteln für die Landtagswahl in Brandenburg wird nach dem Schließen der Wahllokale ausgeschüttet © picture alliance/dpa | Patrick Pleul
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Audio: Antenne Brandenburg | 18.10.2024 | Gianluca Siska | Bild: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Der bei der Kommunalwahl in den Kreistag von Elbe-Elster gewählte Abgeordnete Thomas Ruschin von der AfD verliert sein Kreistagsmandat endgültig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hat einen Einspruch gegen die Entscheidung des Kreiswahlleiters abgelehnt. Ruschin will nun nicht weiter dagegen vorgehen, wie er dem rbb bestätigte. Zuvor hatte die "Lausitzer Rundschau" [Bezahlinhalt] berichtet.

Der Kreiswahlleiter von Elbe-Elster, Dirk Gebhard, hatte Ruschin das Mandat entzogen, weil dieser seinen Lebensmittelpunkt nicht im Landkreis hat. Ruschin hat zwei Wohnsitze, einen in Elbe-Elster, einen in Berlin. Der Hauptwohnsitz sei im Elbe-Elster-Kreis gemeldet.

Ruschins Familie lebt allerdings in Berlin. Wie Kreiswahlleiter Gebhard bei seiner Entscheidung im August erklärte, müsse sich der "Schwerpunkt des persönlichen Lebens" im Kreis befinden. Dabei müssten alle persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Ruschin droht auch Rauswurf aus Stadtverordnetenversammlung

Gegen die Entscheidung hatte Ruschin zunächst Einspruch beim Cottbuser Verwaltungsgericht eingelegt. Dieses hatte den Einspruch abgelehnt, weshalb sich Ruschin an das Oberverwaltungsgericht gewandt hatte.

"Das ist eine gerichtliche Entscheidung, die habe ich soweit zu akzeptieren", sagte Ruschin dem rbb am Freitag. "Es gibt juristisch immer mehrere Meinungen. Am Ende zählt die Meinung des Gerichts, ich hatte eine andere." Für Ruschin sei das aber kein Grund "politisch den Kopf in den Sand zu stecken", wie er sagt.

Ruschin droht nun auch der Verlust seines Sitzes in der Stadtverordnetenversammlung von Herzberg. Laut Ruschin sei das aber die logische Konsequenz aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Dagegen wolle er nicht mehr juristisch vorgehen, wie er dem rbb weiter sagte.

Herzbergs Wahlleiterin Stephanie Kuntze erklärte dem rbb am Freitag, sich dem Urteil anschließen zu wollen. Sie habe das Urteil abwarten wollen um Kosten und Aufwand zu sparen. Das Urteil biete nun Rechtssicherheit, Ruschin werde demnächst den entsprechenden Bescheid bekommen. Einen Nachrücker gebe es in der Herzberger AfD nicht, deshalb werde Ruschins Platz nicht nachbesetzt. Anschließend könnte sich auch die Sitzverteilung in den Ausschüssen verändern, so Kuntze.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.10.2024, 14:30 Uhr

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4 Kommentare

  1. 4.

    "Einen Nachrücker gebe es in der Herzberger AfD nicht". Wie ist das möglich? hat die AfD keinen Nachrücker? Schließlich war die AfD in Herzberg mit 33,7% stärkste politische Kraft, dazu noch mit einer Top Steigerung von +6,0!

  2. 2.

    Typisch Altparteien. Sie wollen die Alternative von der Macht fernhalten, wenn diese an Recht und Gesetz vorbei erlangt wird, indem sie das Untergraben unser Demokratie verhindern. *Ironie off*

  3. 1.

    Nachdem "Die Atzen" der AfD verboten haben ihren Song zu eine Art Erkennungszeichen zu mißbrauchen könnte man doch mal bei der ARD anfragen. Das Titellied der "Pfefferkörner" würde sich doch geradezu aufdrängen.

    Räuber und Gangster
    Gauner und Verbrecher

    Ist nur so eine Idee...

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