Brandenburg - Lange will Verfassungstreue-Check für Beamte prüfen und anpassen lassen

Sa 28.12.24 | 14:59 Uhr
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Archivbild: Finanzministerin Katrin Lange von der SPD während einer Pressekonferenz am 07.11.2023. (Quelle: IMAGO/Martin Müller)
Bild: IMAGO/Martin Müller

Die Brandenburger Innenministerin Katrin Lange (SPD) will eine kritische Überprüfung des erst im September eingeführten Verfassungstreue-Checks für angehende Beamte bereitwillig angehen. Das Land werde dazu externen Rat einholen, kündigte Lange im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.

Verfassungstreue-Check soll überprüft und angepasst werden

Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und BSW, dass der Verfassungstreue-Check bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst werde, inwiefern er geeignet sei und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe angemessen sind. Das BSW hält nichts von der vor wenigen Monaten eingeführten Regelung, die im früheren CDU-geführten Innenministerium vorangetrieben wurde.

"Beim Ziel gibt es dabei keinen Dissens: Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst", sagte Lange der DPA. "Wir hatten aber auch vorher schon alle Möglichkeiten, Extremisten wirksam aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Ich war schon einmal Innenstaatssekretärin, ich kann das beurteilen."

Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgesehen

Mit dem neuen Verfassungstreue-Check, für den sich der frühere CDU-Innenminister Michael Stübgen (CDU) starkmachte, sollen Extremisten unter angehenden Beamten besser aufgespürt werden. Nach Angaben des Innenministeriums vom April ist die Regelung bundesweit einmalig. Vor dem Amtseid gibt es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Richter und Staatsanwälte sind von der Anfrage ausgenommen.

In Brandenburg wurde zugleich das Vorgehen im Disziplinarrecht nach dem Vorbild des Bundes und Baden-Württembergs gegen mögliche Verfassungsfeinde verschärft, die schon im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat das anordnen. Die Änderung ist stark umstritten.

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9 Kommentare

  1. 9.

    Bitte erstmal an der Rechtschreibung arbeiten (3 Fehler in einem Satz mit 8 Wörtern !!!), aber Hauptsache "Stöckchen werfen" gegen den vermeintlich politischen Gegner.
    Verstehe ich übrigens auch nicht, warum StA und Richter von der Regelanfrage ausgenommen sind?!

  2. 8.

    Richter und Staatsanwälte sind deshalb ausgenommen, weil sich Frau Langes Behörde nicht überprüfen lassen will.

  3. 7.

    Woher wollen Sie das wissen? Richter oder Staatsanwalt sein heißt nicht, daß man automat. vefassungstreu ist. Und wer prüft eigtl. die Verfassungstreue der regierenden Politiker? Denn da mangelt es ja offensichlich am meisten.

  4. 6.

    Wenn man sich den Wortlaut des Gesetzes genau ansieht, erkennt man schnell, dass auch angehende Richter und Staatsanwälte von dem Check erfasst sind. @rbb beim nächsten Mal bitte genauer recherchieren, dann sorgt das für weniger Verwirrung.

  5. 4.

    Das Problem mit solchen Regelungen sehe ich vorallem, sollte es politisch mal anders kommen. Dann wären schon alle Regeln da, den Staatsdienst von Gegnern vollkommen rechtskonform zu säubern.

  6. 3.

    Warum sind Richter und Staatsanwälte ausgenommen? Wäre es da nicht noch wichtiger, wenn man es Ernst damit meint?

  7. 2.

    die Brandenburger AFD ist auf dem besten Wege als "gesichert rechtsextrem" eingestuft zu werden. was bringt es dir dann, wenn die AFD "demokratisch" ist; das ist Die Heimat " (ehemals NPD) auch, inhaltlich jedoch weit von demokratisch entfernt.

  8. 1.

    Wenn der Dienstherr ohne Klage entlassen kann öffnet dies ggfs das Tor zur Willkür. Als Brandenburger Beamter werde ich es für Mi behalten das ich Mitglied in einer demokratischen Partei (AfD) Mitglied bin

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