Osterbrauch - Was beim Osterfeuer in Brandenburg zu beachten ist
Der Brauch des Osterfeuers hat in Brandenburg Tradition. Dieses Jahr werden an mehreren Orten am Karsamstag große Feuer erwartet. Kleinere Osterfeuer darf man ohne Genehmigung anzünden - doch es gibt mehrere Regeln zu beachten.
Es ist das erste Osterfest ohne Corona-Maßnahmen seit drei Jahren - und doch gelten bei Osterfeuern in Brandenburg einige Regeln. Dabei geht es um den Schutz von Wald, Tieren und Menschen bei möglichen unkontrollierten Bränden. Ohne Genehmigung sind nur kleine Holzfeuer im Freien erlaubt, doch größere Osterfeuer können von den örtlichen Ordnungsbehörden auf Antrag genehmigt werden.
Je nach Gemeinde müssen die Anträge bis zu drei Wochen im Voraus gestellt werden. Interessierte sollten sich deswegen noch schnell um eine Genehmigung kümmern - mancherorts kann es dafür bereits zu spät sein.
Verbrennen von Holz im Freien grundsätzlich verboten
Jedes Jahr zünden Brandenburgerinnen und Brandenburger traditionelle Osterfeuer am Karsamstag. Dieses Jahr fällt der Tag auf den 8. April. Der Brauch des Osterfeuers geht auf einen heidnisch-germanischen Ursprung zurück. Die Christen übernahmen die Tradition, für sie steht das Feuer als Symbol für Jesus als "Licht der Welt".
Wegen Feuergefahr, aber auch wegen der Emissionen von Kohlendioxid und anderen Umweltschadstoffen sowie Feinstaub ist das Osterfeuer in Brandenburg inzwischen stark reguliert. Unter anderem gelten das Landesemissionsschutzgesetz, die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung, das Waldgesetz des Landes Brandenburg und das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz. Das Land Brandenburg verbietet damit grundsätzlich das Verbrennen von Holz im Freien, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder belästigt werden. Doch einige Ausnahmen machen Osterfeuer in Brandenburg möglich.
Bis 20.000 Euro Bußgeld
Laut dem Brandenburger Umweltministerium sind Feuer mit trockenem und naturbelassenem Holz ohne Genehmigung erlaubt, wenn der Brennhaufen nicht höher oder breiter als ein Meter ist. Abfälle wie Reifen oder Gartenabfälle gehören nicht ins Holzfeuer, auch Brandbeschleuniger wie Benzin sind wegen der Explosionsgefahr nicht erlaubt. Notwendig ist auch ein Abstand von mindestens 50 Metern zum nächsten Wald.
Bei starkem Wind und ab Waldbrandgefahrstufe 4 ist jede Art von Feuer im Freien verboten. Da der Winter überdurchschnittlich feucht war, gelten aktuell laut dem Brandenburger Umweltministerium nur die Gefahrstufen 1 bis 2 und damit sehr geringe bis geringe Gefahr. Trotzdem müssen bei jedem Osterfeuer Löschmittel bereitstehen. Zudem können in den Kommunen strengere Regeln gelten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Hohe von bis zu 20.000 Euro.
Nabu warnt vor Gefahr für Kleintiere
Der Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) warnt bei Osterfeuern vor der Gefahr für Kleintiere, die sich im Holzhaufen verstecken können [nabu.de]. Um Tiere wie Insekten, Igel oder Rotkehlchen vor dem Feuer zu schützen, empfiehlt der Nabu, das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufzuschichten. Wenn das Holz bereits angehäuft wurde, muss es am Tag des Anzündens vorher umgeschichtet werden, so die Empfehlung des Nabu. Das gebe den Tieren die Möglichkeit, aus ihrem Versteck zu fliehen, bevor das Holz brennt.
In Brandenburg sind mehrere große Osterfeuer geplant. In der Uckermark wird zum Beispiel in Lychen das Osterfeuer auf der großen Festwiese am Karsamstag ab 17:30 Uhr brennen. In Müllrose (Oder-Spree) wird es im Schützenpark ein etwas kleineres Osterfeuer geben, dazu soll ein DJ für Stimmung sorgen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 20.03.2023, 16:10 Uhr
Mit Material von Martina Rolke