Sonderregelungen für Hochhäuser - Solarstrom vom eigenen Balkon – ein Altbauprivileg?

Mo 06.03.23 | 06:26 Uhr | Von Björn Tritschler
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Eine private Solaranlage zur Stromerzeugung ist am 23.02.2023 auf einem Berliner Balkon installiert. (Quelle: Imago Images/T.See)
Video: Super.Markt | 06.03.2023 | Björn Tritschler | Bild: Imago Images/T.See

Kleine Balkon-Kraftwerke sollen die Energiewende unterstützen und werden seit neuestem auch vom Land Berlin gefördert. Trotzdem bekommt ein Mieter der Degewo keine Genehmigung für sein Balkon-Kraftwerk. Der Grund: Für Hochhäuser gelten andere Regelungen. Von Björn Tritschler

Guido Brügmann wollte eigentlich alles richtig machen bei seiner kleinen Balkonsolaranlage. Doch es klappte nicht, jedenfalls nicht so, wie er es geplant hatte: "Die Idee vom Balkonkraftwerk ist schon gut", sagt er, "aber es werden einem einfach zu viele Steine in den Weg gelegt."

Trotz der südlichen Ausrichtung seiner Marzahner Wohnung gibt es ausgerechnet für seine Solaranlage keine sonnigen Aussichten. "Das Problem ist, dass diese Anlage dort, wo sie eigentlich am effektivsten arbeiten kann – also hier draußen - nicht angebracht werden darf", so Brügmann. Diese Einschränkung überrascht, denn Balkon-Kraftwerke sind eigentlich genehmigungsfrei - allerdings nicht in jeder Höhe.

Höher als 22 Meter – nicht normal

Bauten über einer Traufhöhe von 22 Metern – das ist die Grenze von normalen Gebäuden in Berlin – seien Sonderbauten, so Jörg Lippert, Leiter des Bereichs Technik des Verbandes Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Bauten über dieser 22-Meter-Marke seien Hochhäuser und für diese gelten dann andere Regelungen als bei normalen Gebäuden.

Die gute, alte Platte von Guido Brügmann ist laut Bauordnung ein Hochhaus. In solch einem höheren Haus nun über die Sonne Strom zu beziehen, ist offenbar ein besonderes Problem. Um die Anlage zu installieren, frage Brügmann - regelkonform - bei seinem Vermieter nach: "Als Antwort kam, dass die Installation solch einer Anlage neu sei für die Degewo und dass sie sich auch erst mal schlau machen müssten."

Nach der Installation die Aufforderung zur Deinstallation

Guido Brügmann installierte die Anlage, steckte sie in die Steckdose und produzierte Strom. Nach einem halben Jahr aber kam dann die Aufforderung von seinem Vermieter Degewo, die Anlage zu demontieren.

"Das Gebäude ist ein Sonderbau / ein Hochhaus gemäß der Bauordnung und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten um Rückbau der Anlage", hieß es in der Aufforderung. Brügmann aber hält die Begründung für falsch: "'Gesetzliche Vorschriften' ist für mich eine Null-Aussage. Einfach zu sagen: 'Nein, das geht nicht.' ist nicht in Ordnung." Auch habe er keine Möglichkeit bekommen, eine Lösung zu finden oder gemeinsam mit der Degewo an einer Lösung zu arbeiten. Brügmann greift zu Telefon: "Ich wollte wissen: Was ist denn nun eigentlich der wahre Grund, warum mir diese Anlage verweigert wird." Als Antwort habe er die Aussage erhalten: "Wenn wir es Ihnen erlauben, dann müssen wir es allen anderen auch erlauben."

Degewo fürchtet aufwändige Antragsverfahren

Ein Interview über die Gründe der Ablehnung lehnt die Wohnungsbaugesellschaft Degewo ab und erklärt schriftlich: "Balkonkraftwerke genehmigen wir gern, so lange (...) keine (...) aufwendige externe Antragsverfahren durchgeführt werden müssen."

Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, reagiert mit Unverständnis auf die Reaktion der Degewo: "Gerade dort haben wir viele Balkone und haben viele unverschattete Flächen an den Hochhäusern: Je höher, desto sonniger in der Regel."

Bei Hochhäusern ist alles anders

Allerdings beruft sich die degewo auch auf die Bauordnung, denn eigentlich genehmigungsfreie Balkonsolaranlagen sind bei Hochhäusern eben nicht genehmigungsfrei. Sie benötigen dort eine Baugenehmigung. Für Jörg Lippert vom Verband der Wohnungsunternehmen ist diese Einschränkung für Hochhäuser durchaus berechtigt. So hätten die Häuser mehr Lasten zu tragen und auch seien dort höhere Brandschutzanforderungen zu stellen: "Man muss die Menschen, wenn es zu Rettungen kommt - etwa bei Bränden -, auch retten können aus den Gebäuden."

Berlins Mieterverein Geschäftsführer Sebastian Bartels hält diesen Grund nicht für stichhaltig: "Auch Balkonpflanzen können runterfallen. Warum sollte jetzt ausgerechnet eine PV-Solaranlage wesentlich anders behandelt werden als Pflanzenanhäufung auf einem Balkon?" Eine Baugenehmigung brauche es für solche kleinen Balkonanlagen nicht.

Keine Baugenehmigung möglich

Hier nun lehnt es die Degewo ab, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen und Guido Brügmanns Stecker-Solaranlage zu prüfen und genehmigen zu lassen. Solch einen Bauantrag zu erstellen, sei zu aufwändig. Unterstützung bekommt die Degewo dabei vom Verband der Wohnungsunternehmen, der diese Haltung verteidigt.

Eine Nachfrage von Super.Markt bei allen anderen fünf kommunalen Berliner Wohnungsbaugesellschaften sowie bei denen in Cottbus und Frankfurt/Oder bestätigt diese Haltung. Grundsätzlich blicken viele sehr positiv auf die individuellen Möglichkeiten, mit solch einer Balkonsolaranlage umweltfreundlich Energie zu erzeugen. Doch Genehmigungen gibt es bisher kaum, und die Mieter mussten teils kostenpflichtige Bauanträge selbst stellen.

Der Berliner Mieterverein fordert darum, dass die mittleren Wohnungsunternehmen, etwa landeseigene Wohnungsunternehmen, eine Vorreiterrolle übernehmen: "Die Mieter müssen informiert werden. Es müssen Info-Blätter verteilt werden und einheitliche Kriterien entwickelt werden, um diese Stecker-Solaranlagen praktikabel zu machen und das Verfahren zu erleichtern."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erklärte, sie prüfe zukünftige Verfahrenserleichterungen.

Brügmann hat für sich nun eine Zwischenlösung geschaffen: "Ich habe mir eine Konstruktion ausgedacht, um die Anlage innerhalb des Balkons aufzubauen, so wie es genehmigt, bzw. geduldet wird. Das Problem ist: Sie nimmt uns innen drin Licht weg und verschattet uns den Innenraum."

Sendung: SUPER.MARKT, 6.3.2023, 20.15 Uhr

Beitrag von Björn Tritschler

50 Kommentare

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  1. 50.

    "Ich denke das rechnet sich, aber ist das immer wichtig."
    Meinen Sie diese Antwort?

  2. 49.

    "@Matthias: Ihr Zweitrad, Fernseher ect. ist ganz allein Ihre Kanne - ohne Zuschüsse + ohne Genehmigung von irgend jemandem usw. "
    Das ist richtig, dass das meine persönliche Sache ist, hat aber nix mit Ihrer eigenen ursprünglichen Frage "Rechnet sich die "Verschandelung" der Balkons überhaupt?" zu tun, die ich beantwortet habe. Wenn Sie etwas anderes als Antwort wollen, müssen Sie etwas anderes fragen.

  3. 48.

    Wenn die Sonne scheint, und die Paneele nicht durch Bäume im Schatten stehen, schafft eine 600W Anlage so etwa 2...2,5KWh am Tag. Das sind bei 70 kWh Wochenverbraucht schon etwas mehr als 20%.
    Seit November schien leider kaum die Sonne und entsprechend gering ist dann der Ertrag. Wir wollten aber auch einfach nur ausprobieren, was so möglich wäre.
    Übrigens steht in der Beschreibung unserer Anlage, daß die Halterungen für größere Höhen nicht geeignet sind. Wird mit der Windlast zu tun haben. Also wohl keine Willkür in der Entscheidung sondern sicherheitstechnisch begründet.

  4. 47.

    "... Das Problem ist: Sie nimmt uns innen drin Licht weg und verschattet uns den Innenraum."
    Steigen dadurch nicht auch die Heizkosten und die Energiekosten für Lampen ect.?

    Fazit - für mich:
    Das ganze ist noch nicht ausgereift und sieht auch nicht besonders schön aus, wenn zu den Schüsseln jetzt auch noch "glänzende" Platten kommen :-)

  5. 46.

    Wenn ich mich richtig informiert habe, kann man seine Stromkosten um 50 bis 200 Euro pro Jahr senken.
    Anschaffungskosten ca. 1.000 Euro
    Man zahlt keine MwSt. und es gibt Förderprogramme.

    Und nun noch einmal:
    Rechnet es sich für den Mieter und für den Staat?
    Sind die "Gefahren" (Brand, Absturz, Streit mit Nachbarn) gerechtfertigt?
    Ist es nicht sinnvoller - so wie schon lange geplant - die Fördergelder ect. in den Dachausbau von öffentl. Gebäuden zu stecken oder haben wir so viel Geld übrig?

    @Matthias: Ihr Zweitrad, Fernseher ect. ist ganz allein Ihre Kanne - ohne Zuschüsse + ohne Genehmigung von irgend jemandem usw.

    @Ulrich: Vielen Dank für die Info!

  6. 45.

    Scheint recht kompliziert, man kann auch nicht einfach über fremdes Eigentum verfügen (Außenfassade) und die Effektivität scheint gering.
    Statt hier Geld durch Zuschüsse auszugeben, sollte der Senat lieber alle im Besitz der Stadt verfügbaren Gebäude mit Solar ausstatten und Eigentümer bei der Sanierung finanziell unterstützen. Aber hier geht es m E. wieder nur um Bedienung der eigenen Wähler.

  7. 44.

    Das Landgericht Frankenthal hat rechtskräftig entschieden, dass Blendungen von Solarpaneelen niemals hingenommen werden müssen. Kommt es zu Blendungen, müssen Paneele sofort entfernt werden.

  8. 43.

    Ist das in Berlin so?
    Ich habe nun schon einige Anlagen ans Netz gebracht aber höhere Zählerkosten hab ich mit PV nicht auf der Rechnung gefunden, selbst mit Einspeisung.
    Sie meinen vielleicht diese Smartmeter die auch schalten könnten. Das ist aber ein anderes Thema.
    Für Balkonkraftwerke wird üblicherweise nur ein moderner digitaler Zähler eingebaut der u.a. eine Rücklaufsperre hat also nur vorwärts zählt und rückwärts ignoriert.
    Ein separates Zählwerk für Einspeisung ist nicht zwingend notwendig, wenn keine Vergütungung erfolgt was bei 600W Anlagen üblich ist.

  9. 42.

    Ich verstehe die Verschandelung nicht, ob da nun Kunststoff- oder Siliziumplatten hängen ist doch Wurscht. Alles besser als EKOTAL mit abblätternder Farbe.
    Ich denke das rechnet sich, aber ist das immer wichtig. Mein Rennrad als Zweitrad rechnet sich auch nicht. Der Fernseher? Das iPad an dem ich hier sitze und mit rbb Lesern diskutiere? Kann ich alles nicht monetär darstellen. Denke ich auch gar nicht drüber nach.
    Was soll ein Mieter machen, um Teil der Lösung unserer Energieprobleme zu werden? Mehr als sparsam sein, geht da kaum.
    Ich sehe aber, dass in meiner Wohnung konstant Strom gebraucht wird. Aquarium, Router etc. Alles in dem Bereich den so ein Balkonkraftwerk liefern würde. Senkrecht bringt im Winter bei tiefer Sonne oder Schnee spezifisch sicher mehr als flach auf dem Dach.
    Ich bin zum Glück kein Mieter und versuche bei den Miteigentümern eine Lösung für uns oder für alle auf dem gemeinsamen Dach zu finden, die etwas mehr bringt. Plan C ist dann die Balkonbrüstung.

  10. 41.

    Ich kann mir nicht helfen, aber das Artikelbild sieht richtig gruselig aus. Es wirkt alles sehr improvisiert und absolut nicht sturmsicher. Wenn so ein Panel bloß auf der Hausseite und in der Mitte befestigt ist, können da ziemlich schnell böse Schwingungen auftreten, die zu einem katastrophalen Schaden führen. Eine fröhliche Haftpflichtversicherung wünsche ich noch!

  11. 40.

    Hier zum Nachlesen die VDE’s

    VDE-AR-N 4100; VDE-AR-N 4105; DIN VDE 0100-551; DIN VDE V 0100-551-1 sowie DIN VDE 0100-712.

  12. 39.

    "... Und - jetzt nicht lachen... Blumenkästen nicht außen vor den Balkon ..."
    Warum sollte man jetzt lachen?
    Richtig so. Ich möchte keinen Blumenkasten auf den Kopf bekommen, weil jemand meint mit einem Stück Draht ect. hält dieser schon.
    Alles schon passiert. Zum Glück hat der Kasten nur ein Auto getroffen.

  13. 38.

    Nachfolgende VDE‘s sind maßgeblich.

    Kein Vermieter wird Ihnen den Anschluss im Altbau über eine Schukosteckdose ohne separate Leitung genehmigen.

    Gerade im Altbau weiß man nicht wie die Elektroleitungen in den Räumen verlegt sind. Was passiert bei elektronischen Schäden, dann müsste der Mieter die Haftung übernehmen.

    Da der Vermieter sich aus jeglicher Haftumg raushalten wird.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vermeiter und separater Leitung die Genehmigung zu bekommen.

  14. 37.

    >"Wenn der Vermieter die Montage untersagt, hat der Mieter Pech."
    Nicht nur der Hauseigentümer kann dies untersagen. Auch die Gestaltungssatzung der Stadt bzw. Kommune.
    Bei uns sind z.B. alle Anbauten an der Fassade, z.B. Sat Schüsseln, die über den Balkon hinausragen, untersagt. Ebenso wie Wäsche aufhängen höher als die Balkonbrüstung bzw. Sichtblende der Balkonbrüstung ist. Und - jetzt nicht lachen... Blumenkästen nicht außen vor den Balkon, sondern innen! Da fallen solche Anbauten wie Balkonsolar schon mal raus.
    Da wollen wir der preußischen Akkuratesse mal ordentlich Futter geben...
    ;-)

  15. 36.

    >"Da hat ja mal jemand so richtig KEINE Ahnung:
    1) Den Zählertausch veranlasst Stromnetz Berlin, und zwar völlig KOSTENLOS"
    Na na... relativ. Wenn neuer Stromzähler, dann muss das ein neuer digitaler Stromzähler sein. Und der kostet immer mehr.. bei den Grundgebühren.

  16. 35.

    Ja, ein Zweirichtungszähler ist nötig, muss der Netzbetreiber umsonst einbauen
    Nein, es braucht keinen separaten Stromkreis. Der muss mit einer Standard 16A Sicherung abgesichert sein, hat jeder …
    Einspeisesteckdosen sind absolut unnötig, eine sinnlose Norm ist kein Gesetz, Schuko ist erlaubt
    Informationen an den Netzbetreiber und Eintrag ins Marktstammdatenregister

    Ob das jeder so macht ist jedem selbst überlassen. Technisch funktionieren tut das auch ohne das alles …

  17. 34.

    Mal etwas provokant gefragt:
    Rechnet sich die "Verschandelung" der Balkons überhaupt?
    Kann ich mich dann auch beschweren, wenn mir das Modul vom Nachbarn ständig in mein Fenster "spiegelt"?

  18. 33.

    Alexander, die Balkonkraftwerke sind doch nichts als ein Spielzeug.

    Wenn der Vermieter die Montage untersagt, hat der Mieter Pech.

    Das Aufstellen lässt sich vor Beginn des Mietvertrages ganz gut verhindern. Nämlich durch gezielte Fragen im Bewerberbogen. Das werden zukünftig auch viele Vermieter machen.

    Die Frage ist übrigens zulässig.

  19. 32.

    Da hat ja mal jemand so richtig KEINE Ahnung:
    1) Den Zählertausch veranlasst Stromnetz Berlin, und zwar völlig KOSTENLOS
    2) Der "Witz" beim Balkonkraftwerk ist ja eben gerade der, dass man KEINE Separate Leitung/Sicherung benötigt (außer man wohnt in einem unsanierten DDR-Bau mit ALU-Leitungen ... aber selbst dann....)
    3)Einspeise-Steckdose: Totaler Quark, auch technisch. Deswegen fliegt sie auch gerade wieder aus der VDE. Einige Netzbetreiber "verlangen" sie zwar, juristisch ist es aber wirkungslos, weil: "HINTER dem Zähler macht jeder Seins" ... das sehen sogar die Verträge so vor.
    4) Damit hat der Vermieter NIX zu schaffen. Diese (gesetzliche) Auflage muss der Errichter (Mieter) erfüllen, was übrigens zu (1) führt.

    Und schließlich: Sie haben noch die Registrierung der Anlage beim Markenstammregister vergessen.

  20. 31.

    Ich würde es gut finden, wenn die großen Wohnungsbaugesellschaften ihren Mietern die Chance geben sich ganz unbürokratisch an der Energiewende zu beteiligen bzw. die Chance einräumen wenigstens einen Teil des Strom selbst zu erzeugen, bevor wieder jemand mit der Zwangskeule kommt.
    Hier gibt es so ein paar Sanierungsprojekte wo EKOTAL gegen irgendwelche Kunststoffplatten ausgetauscht wurde.
    Da hätte man ohne weiteres auch leichte PV-Module nehmen können und für jede Wohnung ein paar 100W PV ermöglichen können. Süd und Ostbalkone. Viel teurer wäre das kaum geworden und ca. 1.000 EUR pro Wohnung auf 10 oder 15 Jahre umgelegt, klingt nicht nach Mietwucher. Zumal der Mieter die <100EUR/a relativ leicht beim EVU einspart.
    Win-Win-Win für Vermieter, Mieter und Umwelt.
    Gerade bei der Strangsanierung bietet sich das ja förmlich an. Einmal effizient den ganzen Abwasch mit Installation und Netzbetreiberbürokratie durchgespielt und ein ganzer Block ist dabei.

  21. 30.

    Typisch Deutsch : Absurde Bürokratie und völlig ohne Sinn und Verstand. Aber so sind sie, die Deutschen.

  22. 29.

    Ich bin gespannt, wieviele von den Dinger beim nächten oder übernächsten Sturmtief "vom Himmel" fallen.

  23. 28.

    Das wäre mit Sicherheit das letzte was unsere Terrasse bekommen würde. Auf den Dächern ist es in Ordnung, aber jetzt noch Hauswände oder Balkone mir dem Mist zu bestücken geht dann doch zu weit!

  24. 27.

    Warum kann die Behörde den Rückbau verlangen ohne zu sagen warum? Ein Hinweis auf Gesetze verlagert die Recherche auf den Bürger? Wer ist den eigentlich für wem da?
    Das Ermöglichen ist etwas anderes als ein gönnerhaftes Ja/Nein. Zeigt aber die Einstellung. Diese zeigt sich nicht dienend.

  25. 26.

    Ich frage mich warum die Mieter dann 10€ mehr zahlen müssen? Haben sie einen finanziellen Nachteil wenn eine Anlage da steht?
    Und warum nur mit einer Fachfirma, die sie bestimmen. Es gibt bestimmt einige Fachfirmen, die gut und günstig arbeiten. Oder bekommen sie Provisionen pro Auftrag?

  26. 25.

    Bitte noch folgendes bedenken:

    1)Neuer Richtungszähler anstatt Drehstromzähler ohne Rückwärtslauf
    2) Separates Elektrokabel vom Balkon an den Sicherungskasten mit neuer Sicherung
    3) Einspeisesteckdose am Balkon
    4) Anmeldung bei den Stadtnetzen

    Kosten bis ca. 1.000 €

  27. 24.

    Ich glaube ihnen kein Wort. Sie sind sicher auch kein Vermieter. Ihre Ausführungen wären real juristischer Blödsinn.
    Unser Vermieter baut Solarzellen auf das Dach.
    Für den Notfall stellen wir uns 120x60 cm faltbare Solarpanel auf den Balkontisch. Damit wird eine 1000 Watt Batterie geladen. Das kann jeder Mieter machen, auch wenn man im Vollschatten wohnt.
    Kostet etwa 1000€ und man hat Strom für Licht, Mobiltelefone und notfalls die TK Anlage (Router)

  28. 23.

    Meine Mieter bekommen eine Genehmigung, aber mit Auflagen.

    Miete 10 Eur zusätzlich
    Anbau und Abbau durch eine von mir benannte Fachfirma. Kosten trägt Mieter
    Schäden oder Spuren durch Installation werden durch Fachfirma auf Kosten des Mieters beseitigt
    Mieter haftet für alle direkten und indirekten Schäden schuldunabhängig
    Bohren in Fensterrahmen oder Flachkabel in Fenster sind verboten
    Beschweren sich Mieter, andere Eigentümer ect wird Genehmigung sofort widerrufen

  29. 22.

    Also ICH, wohnhaft unter Berliner Traufhöhe von 22m, warte trotzdem noch etwas damit … So lange, bis die Zellen noch x-mal effizienter und sie wieder made in EU sind.

  30. 21.

    Sieht doch alles hässlich aus …
    soviel bringen sie am Ende auch nicht …

  31. 20.

    Ich kann es durchaus verstehen, dass man erstmal Erfahrungen mit diesen Mini PV Anlagen sammeln möchte. Was mich wundert ist, dass in vielen Berichterstattungen das Thema "Plug In" (also an's Balkongeländer hängen, Stecker rein und gut is) im Vordergrund steht und alle anderen Aspekte und Auflagen meit zu kurz kommen. Das fängt bei einer separat abgesicherten Balkon Steckdose an, Installtionskosten durch Fachfirma (Förderung) und hört beim neuen Stromzähler auf. Ganz zu schweigen vom Versicherungsschutz, sollte so ein Ding mal den Geist aufgeben und z.B. der eingebaute Wechselrichter (macht aus PV Gleichstrom > Wechelstrom) seinen Dienst quittiert. Dann sind Kabelbrände vorprogrammiert, falls nicht vohrher die Sicherung raus fliegt. Also eine Menge Überlegungen die man in seine Entscheidung einfließen lassen sollte - was aber eben auch für Vermieter zutrifft.

  32. 19.

    Für Balkonkraftwerke sollte dasselbe gelten wie für Blumenkästen. Ok, so ein 400W-Paneel wiegt ca. 20 kg und würde beim Absturz ggf. ins Segeln kommen.
    Also mal nach "Blumenkasten außen am Hochhaus" googlen.

  33. 18.

    Wir wohnen in einem HOWOGE Haus und haben ebenfalls drei Absagen wegen einem Balkonkraftwerk erhalten.
    Angeblich wollen sie eine Lösung prüfen, aber wann, können sie nicht sagen.
    Obwohl sie ja 4 Windräder auf ein Hochhaus stellen wollen zur Stromerzeugung!
    Aber das Balkonkraftwerk mit Stecker, wo keiner belästigt wird oder Schaden nehmen kann, wird verweigert?

  34. 17.

    Genau das ist mir auch passiert, es ist schizophren, dass die grösste öffentliche WBG des Landes Berlin die Genehmigung verweigert oder ohne Grund verzögert, während das Land Berlin ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke auflegt.

  35. 16.

    Es gibt übrigens auch semiflexible Solarmodule (z.B. von Sunman), die nur einen Bruchteil herkömmlicher Module wiegen, aber etwas mehr kosten. Jedenfalls kann die Statik dann kein Gegenargument mehr sein.
    Und bei fehlender Außensteckdose kann man sehr flache Fensterdurchführungen (ca. 0,3 mm) verwenden.

  36. 15.

    Die DEGEWO hat meinen Antrag (Altbauwohnung) auch abgelehnt. Man möchte erst 2 andere Pilotprojekte testen,
    Schade, dass Mieter derart ausgebremst werden.

  37. 14.

    Das ist ein Skandal!
    Da muss schnell die Bauordnung modernisiert werden.
    Und dann müssen an allen Hochhäusern bis 2030 großflächige Solaranlagen in den nicht verschatteten Etagen Pflicht werden, und zwar die ganze sonnenbestrahlte Fassade abdeckend. Jedes Kind weiß, wie dringend notwendig das ist.

  38. 13.

    Ich habe keine Steckdose auf dem Balkon. Mein Vermieter möchte auch keine installieren. Kenne viele andere wo es ähnlich ist.
    danke für nix

  39. 12.

    Um solche Probleme zu vermeiden scheint eine Änderung der Bauordnung notwendig. Hier ist die neue Parlamentsmehrheit aus CDU- und SPD-Fraktion gefordert.

  40. 11.

    Brand- und Versicherungsschutz für Solaranlagen und die Lichtreflexionen spielen anscheinend für viele keine Rolle, zumindest solange man nicht selbst betroffen ist.

  41. 10.

    Selbst bei einem Wasserbett muss vorher die Tragfähigkeit des Bodens geprüft werden. Da auch dort schnell mal 2 Tonnen zusammenkommen können. Wenn ich einige Hobbyhandwerker hier sehe da würde ich auch nicht wollen dass die draußen am Balkon ein Solarpanel anbauen am besten bloß mit Kabelbindern. Segelt so ein Ding möglicherweise aus dem 12 Stock runter, da wollen wir lieber gar nicht drüber nachdenken. Es sollte also wirklich schon jemand anbauen der dafür ausgebildet ist und Ahnung hat. Und das mit dem 2000 Liter regenwasserbehälter, da wollen wir lieber gar nicht von anfangen

  42. 9.

    Rechnen tut sich das Ganze m.E. eh nicht. Mal unabhängig von den Kosten für die Installation durch eine "Fachfirma" als Voraussitzung für die Förderung ist vor allem als weitere Voraussetzung ein sog. Smart Meter Zähler Pflicht der verhindert dass bei Einspeisung der Standard Zähler "rückwärts" dreht. Alles "richtig" gemacht wird die produzierte Strom kWh dann billig an die Stadtwerke verkauft. Der Betreiber bezieht aber weiterhin den deutlich teuren Strom vom Versorger.

  43. 8.

    Anstatt sich mit tausenden einzelnen Baugenehmigungen herumzuplagen, sollte man als Eigentümer so vieler Wohnungen mit großen Dachflächen ggf. über die Nutzung dieser Dachflächen nachdenken. Ggf. durch Anteilige Beteiligung an Kosten und Ertrag durch interessierte Mieter. Da wird keine Fassade unsachgemäß beschädigt und es kann ein viel höherer Ertrag erwirtschaftet werden. Wer will denn bitte schön an seinem Balkon in den oberen Stockwerken die fachgerechte Anbringen gewährleisten??

  44. 7.

    @Lichtenberger, wer hat bitte einen 2000l Wasserspeicher auf seinem Balkon? Natürlich gibt es Traglasthöchstgrenzen. Die gibt es auch innerhalb der Wohnung. Wenn nicht gesondert angegeben, sollte es wohl im Baurecht ersichtlich sein. Das Problem ist die Instalation von Laien. Wer haftet bei Sturmschäden? Ich würde da prinzipielle als Wohnungsbaugesellschaft die Installation einem Fachbetrieb überlassen. Sie basteln ja auch nicht als Laie an elektrischen Leitungen.

  45. 6.

    Als Mieter der HOWOGE kann ich den geschilderten Sachverhalt des "nicht wollen und-oder nicht können" nur bestätigen.
    Ich bin seit einem Jahr mit der HOWOGE am verhandeln und komme einfach nicht voran, da die HOWOGE komplett zu macht. Da wirkt dieser Link https://www.howoge.de/unternehmen/nachhaltigkeit.html eher lächerlich.
    Eigentlich sind alle beteiligten Parteien nur dabei die jeweiligen Verantwortlichkeiten (den schwarzen Peter) immer weiter zu verschieben.
    Und Berlin will bis 2030 klimaneutral werden...da kann ich nur lachen...bisher kaum mehr als Populismus.

  46. 5.

    Balkonkraftwerke z.B. bis 2 kWp müssten alle genehmigungsfrei eingerichtet werden dürfen und einspeisen dürfen. Das wäre doch mal was zum Bürokratieabbau für die FDP.

  47. 4.

    Schade, dass sie als Mitarbeiter einer Immobilienfirma kein Verständnis für die Frage nach Eigentum/ Verantwortung und Haftung haben. Aber die Antwort der DEGEWO war ja ähnliches schwach. Haben die dort keine Anwälte!?

    Ich würde vermuten, dass die Anlage bei der DEGWO nicht von der Sekretärin, sondern von jemandem mit Fachkenntnissen angebracht wurde.

    Es geht nicht darum, dass es unschön aussieht oder ähnliches, es geht im inneren doch um die Frage der Sicherheit. Auch wenn die Kommunikation der DEGEWO sehr dürftig ist.

    Woher weiß ich als Vermieter, dass der Mieter in der Lage ist, soetwas sicher anzubringen?! Ich würde das als Vermieter gänzlich im Bereich der Eigeninstallation verbieten. Das wäre mir zu heikel. Aber bei garantierter und geprüfter sicherer Installation dürfte sich kein Vermieter verweigern.

  48. 3.

    Nicht ganz überraschend, dass seitens der städtischen Hausverwaltungen und deren Vertretung in Berlin-Brandenburg beim Thema Klimaschutz blockiert wird. Bei Innovationen, die erstmal etwas Mehrarbeit verursachen agieren diese Akteure gerne träge und nach dem altbekannten Motto: Was wir nicht haben brauchen Sie nicht!
    Offenbar müssen sie mit öffentlichem Druck zum Jagen getragen werden.

  49. 2.

    Komisch dem Mieter der DEGEWO GENEHMIGEN SIE nicht diese Anlage dabei hat gerade die DEGEWO am Helene-Weigel-Platz 7 eine solche Anlage an der Fassade angebracht um halt Energieverbrauch zu mindern,dass ist ein kompletter Widerspruch selbst dürfen und dem Mieter verbieten ich würde mich am Mieterbeirat wenden.
    Grüße DEGEWO Mieter

  50. 1.

    Die Argumentationen sind schon manchmal lustig. Wenn ich einen 2000l Regenwasserspeicher auf dem Balkon aufstelle (welcher Mieter kennt eigentlich die Tragkraft seines Balkons?) ist das Ok, sobald ich aber ein Solarpanel an die Außenseite hänge, bekomme ich Ärger wegen Brandschutz und Baulicher Veränderung. Ist doch einleuchtend, oder?

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