Eilantrag von Betroffenem abgelehnt - Gericht: Entlassung von kiffendem Polizisten war rechtens

Mi 30.11.22 | 12:03 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann raucht einen Joint.(Quelle:dpa/C.Soeder)
Bild: dpa/C.Soeder

Wenn ein Polizist während seiner Vorbereitungszeit auf den Vollzugsdienst gelegentlich Cannabis konsumiert, kann er deshalb entlassen und für den Polizeidienst ungeeignet erklärt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits am 18. November entschieden, wie das Gericht am Mittwoch mitgeteilt hat.

In einem Eilverfahren entschied das Gericht gegen den Mann, der sich gerichtlich gegen seine Entlassung gewehrt hatte. Ihm wird zur Last gelegt, während seiner Ausbildung in Berlin ab April 2019 gelegentlich Cannabis konsumiert zu haben. Urinproben hätten dies nachgewiesen. Diese seien angeordnet worden, weil der Auszubildende häufig krankheitsbedingt fehlte und vom Sport befreit worden war, so das Gericht.

Gericht sieht keine gesundheitliche Eignung

Der Betroffene hatte einen "punktuellen Gebrauch von Cannabis" eingeräumt und wurde daraufhin wegen fehlender gesundheitlicher Eignung und erheblichen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf entlassen.

Das Verwaltungsgericht hält dieses Vorgehen für zulässig: Der gelegentliche Cannabis-Konsum könne unter anderem zu Konzentrationsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörter motorischer Koordination führen, hieß es. Deshalb dürfe der angehende Polizist weder ein Dienstfahrzeug führen noch Dienst an der Waffe verrichten. Da auch eine erforderliche einjährige Cannabis-Abstinenz nicht nachgewiesen sei, könne der Mann die Aufgaben eines Polizeibeamten im Vollzugsdienst nicht erfüllen, so die Richter.

Zweifel an charakterlicher Eignung

Zudem bestünden "nachvollziehbar auch Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers", da er sich als Polizeibeamter "in besonderer Weise verpflichtet, sich gesetzestreu zu verhalten". Er habe allerdings womöglich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 30.11.2022, 16:00 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Zitat: "Wenn ich Polizist wäre,würde ich auch ständig unter Strom stehen.Leute seit froh das es Menschen gibt,die diesen Job machen.Undankbarer geht's nicht .Vom Staat und vom Volk nicht geliebt."

    Na mal gut, dass Sie kein Polizist sind, denn Sie scheinen ein völlig falsches Bild von diesem Beruf zu haben. Und auch Ihre Eischätzung, Polizisten seien bei Staat und Volk sehr unbeliebt, ist falsch, Rainer.

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163400/umfrage/ansehen-der-berufe-in-der-gesellschaft/

  2. 7.

    Er befand sich in der Ausbildung, damit im Verhältnis Beamter auf Widerruf, kann somit jeder Zeit entlassen werden.
    Da gibt's es kein Wenn und Aber. Ist in den Landesbeamtengesetzen so festgelegt.
    Nach der Ausbildung dann Beamter auf Probe, Entlassung per förmlichen Disziplinarverfahren, dto.
    beim Beamten auf Lebenszeit.
    Pensionäre ebenfalls über Disziplinarverfahren, hier Aberkennung des Ruhegehalts.

  3. 6.

    Ok, kiffen hin oder her - aber häufig "Montagsaua" und sportresistent - und das schon in der Ausbildung. Was soll man mit solchem Nachtwuchs anfangen? So einfach mit durchziehen, weil Durchziehen bald legal werden soll, ist auch keine Lösung. In ein paar Jahren bekommt der dann vll. Pampersrente, geht nebenbei schubbern und macht sich 'n Bunten. Die Stelle lässt sich angesichts des Personalmangels wohl effektiver besetzen.

  4. 5.

    Kennt irgendjemand Krimiautor Andreas Gruber?Sicherlich Martens Sneijder kifft da stândig.Wenn ich Polizist wäre,würde ich auch ständig unter Strom stehen.Leute seit froh das es Menschen gibt,die diesen Job machen.Undankbarer geht's nicht .Vom Staat und vom Volk nicht geliebt.Schei......

  5. 4.

    >"...noch die Flasche an den Hals hängen ohne entlassen zu werden;)"
    In der Freizeit kann er das schon. Nur Dienst mit Restalkohol oder Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit durch Alkohl hat dieselben Konsequenzen.

  6. 3.

    Ja, da frag ich mich auch, was Cannabis-Konsumierende dann alles nicht dürfen - vor der einjährigen Abstinenz?! Am Verkehr teilnehmen, schwere Maschinen bedienen, ...

  7. 2.

    Jup das ging mir auch durch den Kopf.
    Er kann ja dann auf Wiedereinstellung klagen.
    Zum anderen kann man sich immer noch die Flasche an den Hals hängen ohne entlassen zu werden;)

  8. 1.

    Passt genau zum Vorhaben Cannabis zu legalisieren.

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