Ungewollte Energieverträge - Verbraucherschützer warnen vor Datenklau am Telefon

Do 07.11.24 | 14:22 Uhr
Symbolbld:Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone.(Quelle:picture alliance/dpa/F.Gutierrez-Juarez)
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Audio: Antenne Brandenburg | 07.11.2024 | Rico Dulinski | Bild: picture alliance/dpa/F.Gutierrez-Juarez

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt vor Datenklau am Telefon. Wer unaufgeforderte Anrufe mit Fragen zu den eigenen Zählernummern erhalte, sollte am besten direkt wieder auflegen, rieten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Potsdam.

Mit den Nummern der Stom- und Gaszähler könnten Kriminelle ungewollte Wechsel der Energieversorger auslösen, die ihnen hohe Provisionen einbringen. Die gleiche Masche sei auch an der Haustür möglich, warnte die Verbraucherzentrale.

Zählernummer reicht für Lieferantenwechsel

Die Kriminellen würden sich am Telefon oder an der Haustür als Vertreter bekannter Firmen oder sogar als vermeintliche Behörden ausgeben, um persönliche Daten zu erfragen. Die Anrufe erfolgten oft im Namen von Organisationen wie der Bundeszentrale für Energiefragen oder der Energiesparagentur, um Seriosität zu vermitteln und Vertrauen zu gewinnen.

Sogar als Vertreter der Verbraucherzentrale hätten sich Anrufende zuletzt ausgegeben, hieß es weiter.

"In den Telefonaten wird erklärt, dass versucht wird, die Energiekosten zu optimieren", sagte Verbraucherschützer Rico Dulinski dem rbb auf Nachfrage. Die Anrufer seien "sehr flexibel" in ihrer Argumentation.

Ziel der Anrufe sei es, sensible Informationen wie Zählerstände, Geburtsdaten und insbesondere Zählernummern zu erhalten. Allein die Zählernummer reiche, um einen Lieferantenwechsel einzuleiten, führte Dulinski aus.

Wer Opfer der Masche wurde, erhalte eines Tages die Kündigungsbestätigung seines bisherigen Energieversorgers. Dann sollten Betroffene den alten Anbieter so schnell wie möglich kontaktieren, raten die Verbraucherschützer.

"Wenn man diese Post erhalten hat, sollte man sofort reagieren", konkretisierte Verbraucherschützer Dulinski im Gespräch mit dem rbb. Dafür habe man mindestens zwei Wochen Zeit. Die Kündigung lasse sich in vielen Fällen rückgängig machen. Sobald die Vertragsbestätigung des neuen Anbieters eintreffe, müsse der Vertrag zudem unbedingt widerrufen werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.11.2024, 15:30 Uhr

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