Zwischenbilanz - 14 Zwischenfälle mit Drohnen im laufenden Jahr am BER

Di 06.12.22 | 08:11 Uhr
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Symbolbild: Eine private Drohne fliegt in in weiter Entfernung von einem Flugzeug, das im Anflug auf den Flughafen Düsseldorf ist. (Quelle: dpa/Julian Stratenschulte9
Audio: rbb24 Inforadio | 06.12.2022 | Michael Ernst | Bild: dpa/Julian Stratenschulte

Am Flughafen BER in Schönefeld (Dahme-Spreewald) hat es im laufenden Jahr 14 Zwischenfälle mit Drohnen gegeben. Das teilte eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS) am Montag mit. In Frankfurt am Main (26) und Hamburg (17) wurden allerdings noch mehr Fälle registriert.

80 Prozent der Störungen in diesem Jahr hätten im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen stattgefunden, hieß es weiter.

Im Mai sorgte eine Drohne am BER für Verspätungen.

Im deutschen Luftraum hat es im laufenden Jahr generell wieder mehr Zwischenfälle mit Drohnen gegeben als in den corona-geprägten Vorjahren. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) zählte in den ersten elf Monaten insgesamt bereits 150 Störungen des Flugverkehrs. Den Angaben zufolge waren das nur zwei weniger als im gleichen Zeitraum des bisherigen Rekordjahres 2018.

2018 gab es insgesamt 158 Behinderungen. Die meisten Störungen zählte die DFS am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12).

Im Jahr 2021 hatte es in den ersten elf Monaten 127 gefährliche Vorfälle gegeben.

Vor allem Lotsen und Piloten melden Drohnen

Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.12.2022, 7 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Sagte ich doch, darüber wurde wenig erwähnt, aber wenn Aktivisten den Zaun aufschneiden. Allerdings gibt es Versuche wo sich heraus gestellt hat das der Schaden nicht dazu führt das ein Flusszeug abstürzen würde. Über 100 Tonnen gegen unter 1KG steht der Gewinner fest.

    Die meisten GPS basierten Geräte lassen sich gar nicht in die Nähe der Fläche steuern oder Sie steigen erst gar nicht auf. Also es hat sich in dieser Beziehung schon etwas bewegt seitens der Hersteller.

  2. 5.

    Keine Sorge, der wäre gelandet. Der Kollatrealschaden wäre in Kauf genommen worden um den Großschaden zu verhindern.

  3. 4.

    Doch, das kostet! Bitte einfach mal beispielsweise die Artikel über die BER-Aktion oder über bisherige Verurteilungen lesen.

  4. 3.

    Auch hier wieder die Frage, ist es eine konkrete Gefahr, oder wollen die Verantwortlichen nur mal wieder in die Medien? Denn sollte es eine konkrete Gefahr darstellen, wovon ich ausgehe, es gibt verschiedene Lösungen. Greifvögel, Störender, Jagddrohnen. Einfangen, abschießen, alles dabei. Was wird an den Flughäfen eingesetzt? Wird versucht, der Drohnen habhaft zu werden, um über Fabrikationsnummern den Eigner zu ermitteln, um Strafverfahren einzuleiten? Nicht jammern, durchziehen.

  5. 2.

    Ach bis zu 10 Jahren ! Und ankleben kostet nix? Wenn jetzt ein Flugzeug Treibstoffmangel gehabt hätte oder sonstigen Notfall? Nach Dresden hätte es nicht mehr geschaft. Das ist dann kein Eigriff in den den Flugverkehr. ( das ist Deutschland)

  6. 1.

    Hier sollte allein zur Abschreckung von den Gerichten hart geurteilt werden. "(...) Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.(...)"

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