Hanfprodukte verkauft - Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für Berliner CBD-Händler wieder auf

Mo 16.01.23 | 19:06 Uhr
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Symbolbild: Eine Hanfpflanze und eine CBD-Öl-Flasche (Quelle: dpa/blackday)
Bild: dpa/blackday

Hat sich ein Berliner Start-up mit seinen CBD-Hanfprodukten des Drogenhandels schuldig gemacht? Das Berliner Landgericht sprach die Mitarbeiter zunächst frei, doch der Bundesgerichtshof beanstandet Fehler in dem Verfahren.

Der Streit um den Handel mit sogenannten CBD-Hanfprodukten kommt erneut vor das Berliner Landgericht. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Montag die Freisprüche für die fünf Geschäftsführer, Teilhaber und Mitarbeiter des CBD-Handels auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück nach Berlin. Das Landgericht muss noch einmal prüfen, ob sich die Männer beim Verkauf von CBD-Hanfprodukten vorsätzlich oder fahrlässig des Drogenhandels schuldig gemacht haben.

Auch mit CBD-Produkten berauschende Wirkung möglich

Konkret geht es um jeweils mehrere Kilogramm Cannabisblüten aus der Schweiz und Luxemburg. Die Produkte hatten einen sehr geringen Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) und einen hohen Gehalt von CBD (Cannabidiol). Vertrieben wurden sie online und in Spätverkaufsstellen. CBD wirkt anders als THC nicht berauschend. Eine Lieferung beschlagnahmte schließlich der Berliner Zoll.

Das Landgericht Berlin hatte die CBD-Hanfprodukte zwar als Betäubungsmittel eingestuft, die Angeklagten 2022 aber dennoch freigesprochen. Das Gericht hatte keine Belege dafür finden können, dass die gehandelten Produkte vorsätzlich zu Rauschzwecken verkauft wurden. Im Gegenteil sei im Marketing des Unternehmens in Slogans betont worden, dass die "Räucherware" nicht zum Berauschen gedacht sei. Dass man aus einer entsprechenden Menge und auf eine spezielle Art trotzdem Kekse mit Rauschwirkung backen konnte, hätten die Angeklagten nicht vorhersehen können.

Geplante Cannabis-Legalisierung spielt keine Rolle

Der BGH stufte das Urteil des Landgerichts Berlin als lückenhaft ein. Die Strafkammer habe sich nicht genug mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten auseinandergesetzt. Zudem fehlten Angaben, welche persönlichen Vorerfahrungen die Männer womöglich mit Rauschmitteln hatten. Daraus könnten sich aber Anhaltspunkte ergeben, was die Männer über die Rauschwirkung ihrer Produkte gewusst haben könnten, so der Senat.

Der Spielraum für einen Handel mit Cannabisprodukten ist eng. Das Betäubungsmittelgesetz stuft Cannabis grundsätzlich als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel ein. Ausnahmsweise verkauft werden dürfen Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,2 Prozent. Dabei muss jedoch ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein. Dass die Bundesregierung eine Cannabis-Legalisierung anstrebt, spielt für das Verfahren keine Rolle.

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7 Kommentare

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  1. 7.

    Falsch. Richter werden vom Richterwahlausschuss gewählt. Über Dienstvergehen entscheidet das Richterdienstgericht.

    Die Senatorin überreicht nur die Ernennungsurkunde. Sie hat mit Beförderung ect nichts zu tun.

    Denn Richter sind keine Beamte

  2. 6.

    Was mich verwundert ist, dass in letzter Zeit mehrere "Berliner Urteile" vom BGH kassiert werden...siehe auch die Raser Urteile.

    Oder kommt mir das nur so vor?

  3. 5.

    In den USA haben sogar die konservativen erkannt das es Sinn macht, Hanf zu legalisieren.

  4. 4.

    Ich verstehe das nicht. CBD beruhigt und tut gut und damit befassen sich jetzt Gerichte?? Die Alkohol und Zigarettenlobby muss sich ja totlachen über solche Urteile Yeah Party mach den Schnaps auf . Und by the way : An Tankstellen 24 Stunden CBD zur Verfügung stellen würde dem Stadtverkehr man ECHT gut tun. Die Welt ist krank.

  5. 3.

    Wenn man weiß, wer Richter ernennt/vorschlägt, beurteilt und befördert und dann sieht wer dies in Berlin seit jahren macht und wohl auch nach Februar weiter macht, muss man sich nicht wundern, dass sich nach und nach links/grün geneigte Richter anreichern.

  6. 2.

    Alle von Ihnen genannten Genussmittel bleiben verpönt,
    dann soll aber auch alles gleichermaßen legal sein, oder eben nicht.
    Nur weil Sie das eine gewöhnt sind, heisst es nicht das andere gehört verboten.
    Trotzdem behalten Sie recht, dass die Grünen sich langsam aus der Regierung verabschieden sollten.

  7. 1.

    Was ist das für eine verrückte Welt. Cannabis soll frei gegeben werden, aber normales Rauchen und Alkohol werden verpönt. Wie passt das zusammen?
    Man (Die Grünen z.B.)braucht halt Wähler und die sucht man bei den jungen Menschen, also muss man ihnen was bieten. Gebt das Hanf frei passt da ja.
    Berlin sollte endlich mal wieder konservativer werden, dann blüht die Stadt auch wieder auf.
    Ich kann nur hoffen,dass Die Grünen bei der Wahl am 12.02.2023 versagen. Die müssen endlich raus aus Regierung.

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