Berlin-Grunewald - Getöteter Taxifahrer: Tatverdächtiger in Schleswig-Holstein festgenommen

So 09.04.23 | 13:49 Uhr
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Mitarbeiter der Berliner Polizei steht vor einem Taxi in Berlin-Grunewald. Am Donnerstagmorgen gab in der Brahmsstraße es einen tätlichen Angriff auf den Fahrer des Taxis. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Video: rbb|24 | 09.04.23 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: dpa/Fabian Sommer

Die Polizei schlug in Schleswig-Holstein zu: Ein Mann, der verdächtigt wird, einen Taxifahrer in Berlin-Grunewald getötet zu haben, ist festgenommen worden. Der 24-Jährige schweigt zu den Vorwürfen - und auch sonst sind noch einige Fragen offen.

Im Fall des in Berlin-Grunewald tödlich verletzten Taxifahrers hat die Polizei am Samstag einen Tatverdächtigen in Schleswig-Holstein festgenommen. Dies sagte der Pressesprecher der Berliner Strafverfolgungsbehörden, Sebastian Büchner, am Sonntag dem rbb.

Der 24-jährige Mann wurde demnach in Flensburg aufgrund eines bereits gegen ihn bestehenden Haftbefehls einem Ermittlungsrichter vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Verdächtiger stieg wohl am Südkreuz in das Taxi

Der Mann konnte laut Büchner durch die 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes Berlin als Tatverdächtiger identifiziert werden. Er soll am Bahnhof Südkreuz in das Taxi gestiegen sein und später auch wieder dorthin zurückgekehrt sein. Das Tatmotiv ist noch unklar, zum hiesigen Tatvorwurf konnte ihm noch kein rechtliches Gehör gewährt werden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin werde nun ein weiterer Haftbefehl gegen ihn beantragt werden, damit dann seine Überstellung nach Berlin veranlasst werden kann, hieß es. Frühestens Ende der Woche könne der Verdächtige von Flensburg nach Berlin überstellt werden.

Die weiteren Ermittlungen dauern an. Laut eines Berichts der "B.Z." sind sich die Ermittler sicher, dass der mutmaßliche Täter und das Opfer sich nicht kannten. Stattdessen sei es zwischen dem Taxifahrer und einem Fahrgast zum Streit gekommen.

Festnahme zwei Tage nach der Tat - Polizei sucht Zeugen

Am Donnerstagmorgen war der Taxifahrer im Berliner Villenviertel Grunewald angegriffen und tödlich verletzt worden. Ein Passant habe den 49-Jährigen in der Brahmsstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf), einer ruhigen Wohnstraße, gefunden, erklärte eine Polizeisprecherin am Donnerstag. Trotz erster Rettungsversuche durch Zeugen vor Ort und den Rettungsdienst war der Taxifahrer dann aber in einer Klinik gestorben.

Der oder die Täter konnten zunächst fliehen. Nach der Tat appellierte die Polizei an mögliche Zeugen, sich zu dem Vorfall am Donnerstagmorgen zu melden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 09.04.2023, 19:30 Uhr

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17 Kommentare

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  1. 17.

    Sven, das deutsche Strafrecht ist nicht zu lasch.

    Ich wende dieses tagtäglich an und spreche Recht.

    Ob es sich bei der Tat um Mord, Totschlag oder eine andere Straftat handelt, wird erst in der Hauptverhandlung durch die Strafkammer festgestellt.

    Was Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen oder meinen, ist irrelevant.

    Bis zur rechtskräftigen Verurteilung ist der Täter unschuldig. Diese Unschuldsvermutung gilt für jeden und ohne Ausnahme

  2. 16.

    Immer dieses Märchen vom guten RA. Ein RA hat in der Hauptverhandlung einen genau definierten Aufgabenkreis.
    Die Verhandlung leitet der Vorsitzende Richter.

    Ein RA kann weder zaubern noch hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung zu beeinflussen.

    Ich bin selbst Vorsitzender Richter und habe mir noch nie von einem RA auf der Nase rumtanzen lassen. Ein RA hat das Recht Fragen zu stellen und Anträge zu stellen. Anträge können aber auch abgelehnt werden.

  3. 15.

    Also wenn schon ein Haftbefehl vorlag, und er jetzt sofort gefangen wurde, dann frage ich mich, warum er nicht VOR dem Tötungsdelikt bereits inhaftiert wurde... Hm.

  4. 13.

    Für immer (!) weg sperren - “anschließende Sicherheitsverwahrung”, um Gefahr von Menschen abzuwehren, die allgemein als gefährlich für die Öffentlichkeit gelten.
    Wir hatten in den letzten Jahren genügend Straftäter, die mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gerieten und dann als Wiederholungstäter Menschen zu Schaden brachten. Damit muss jetzt Schluss sein, Milde walten zu lassen, wo jegliches Verständnis fehlt, wenn die Prognose des Straftäters im Widerspruch zur Gesetzeslage steht!!!

  5. 12.

    Dazu muss ein Mensch kein Anwalt sein um zu wissen, dass ein Strafmaß nicht nur aus der Schwere der Tat hergeleitet wird. Ein Strafverfahren, was auf den ethischen Grundlagen nicht nur dieses Staates fußt, sondern auch auf den international geltenden Menschenrechten, das bezieht die Umstände der Tat und die Motivation des Täters mit ein. Diese Motivation kann sehr verschieden sein.

    Da mögen einige Hartgesottene, die auf Aburteilung aus sind, von Weichheit sprechen: Es ist nichts anderes als dasjenige, dass Menschenrechte nicht nur für die Opfer, sondern gleichermaßen auch für die Täter gelten.

    Ein System, was zuallererst auf Furcht und Abschreckung fußt, kann nur ein fürcherliches sein.

  6. 11.

    Lassen Sie mal die Profis ihre Arbeit machen.
    Und verwechseln Sie nicht Ursache und Wirkung.
    Die Krankheiten unserer Gesellschaft metastasieren zur Genüge.

  7. 10.

    Ich bin kein Anwalt und kann Paragraphen nicht so zitieren wie Sie.
    Aber es ist Unrecht einem Menschen sein Leben zu nehmen.
    Ich trauer mit den Hinterbliebenen mein großes Mitgefühl.
    Ich hoffe einfach auf lebenslange Strafe.
    Ich Weine immer noch ,daß ein unschuldiger Taxifahrer der vielleicht auch mich sicher von A nach B gefahren hat jetzt Tod ist.

  8. 9.

    Dank an die Ermittler!!!

  9. 8.

    Vermutung, das Opfer konnte sich vor Ort, oder auf dem Weg in die Klinik zum Tathergang noch äußern. Viel interessanter ist die schnelle Verhaftung des Täters. Scheinbar hat er DNA hinterlassen. Und da er im System ist, nicht zum ersten Mal straffällig.

  10. 7.

    Zitat: Die Ermittler äußerten, dass es zum Streit gekommen sei. Woher haben die Ermittler diese Vermutung "Streit"? Einer der Beteiligten ist tot, der andere war weg und äußert sich nach der Verhaftung nicht, Tatzeugen sind bisher offensichtlich nicht bekannt.

  11. 6.

    Nee, ausgeschlossen ist das nicht. Natürlich kann man lebenslang sitzen. Deutsches Strafrecht ist viel zu lasch.

  12. 5.

    „ Stattdessen sei es zwischen dem Taxifahrer und einem Fahrgast zum Streit gekommen.“ Auch Sie sollten sich mit unserem Rechtssystem vertraut machen. Und Unterstellungen unterlassen

  13. 4.

    "lebenslanger Haft und dürfen nie wieder frei kommen." Das sind zwei verschiedene Dinge und auch im deutschen Strafrecht ist Letzteres von vornherein ausgeschlossen.
    Ansonsten gilt weiterhin §211StGB

  14. 3.

    Für einen Mord an einem Taxifahrer gibt es keine Entschuldigung,weder Alkohol, Rauschmittel oder andere Ursachen.
    Modern ist es ja z.Z. Psychische Probleme zu finden und darzustellen,aber auch dafür kann es keine Entschuldigung geben. Unsere Justiz ist oft sehr nachsichtig,z.B. bei Tätern so um die 20Jahre,die dann sehr oft,fast immer als Jugendliche behandelt werden,obwohl das Jugendalter bei 18.endet und danach nur erhebliche Entwicklungsprobleme Beachtung finden sollten. Ein guter Ra schafft

  15. 2.

    Gibt es auch mutige Morde ?.Jeder Mord ist ein unfassbares Verbrechen und stellt immer wieder die gleichen Fragen ,was macht einen Menschen zum Mörder und ist sein Leben noch schützenswert.Gnade oder Auge um Auge,oder doch die unsäglichen Versuche der Gerichtsbarkeit, Verteidiger und Gutachtern Verständnis zu finden für die Motive des Täters und dabei die Tragödie des seelischen Leids der Liebenden Angehötigen nicht mehr zu sehen.

  16. 1.

    Na ich hoffe das Sie den Tätern die Tat stichhaltig nachweisen können.
    Die müssen bestraft werden mit lebenslanger Haft und dürfen nie wieder frei kommen.
    Einen Taxifahrer zu töten ist feige.

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