Schüsse in Berlin-Wedding -
Eine seit 2005 schwelende Familienfehde im Wedding mündete Ende 2021 in tödliche Gewalt. Jetzt ist am Berliner Landgericht der Mordprozess zu Ende gegangen. Von einer "Hinrichtung" ist in der Urteilsbegründung die Rede.
Eine jahrelange Fehde zwischen zwei Familien gipfelte aus Sicht des Berliner Landgerichts in Mord: Nach tödlichen Schüssen auf einen 42 Jahre alten Mann sind ein 52-jähriger Vater und sein 34-jähriger Sohn am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
"Eine Hinrichtung wurde vollstreckt", hieß es in der Urteilsbegründung.
"Heimtückisch" und aus "niedrigen Beweggründen"
Der 34-Jährige soll Anfang Oktober 2021 vor einer Shisha-Bar in Berlin-Wedding auf das Opfer geschossen haben. Der 42-Jährige wurde durch zwei Schüsse in den Kopf getötet. Vor den Schüssen sei der Vater angerufen worden, hieß es im Urteil. "Es wird gewartet, bis der Vater da ist, weil er da sein muss." Auch wenn der 52-Jährige nicht die Waffe führte, sei er "die zentrale Person, der Kopf der Familie". Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen hätten sie die Tat begangen.
Familienfehde führt zurück bis ins Jahr 2005
Hintergrund der Schüsse sollen Verwicklungen sein, die sich ab 2005 von einem Streit über einen Sitzplatz in einem Kino bis 2021 zu einer Fehde zwischen zwei Familien ausgewachsen haben.
Nach einer Hochzeitsfeier im Herbst 2018 kam eine Schwester beziehungsweise Tochter der Angeklagten bei einem Angriff auf den 42-Jährigen ums Leben. Ein Schuss hatte sich aus einer Waffe gelöst, die ein Mitglied ihrer Familie nicht ausreichend gesichert hatte. Dennoch habe ihre Familie dem 42-Jährigen vorgeworfen, für ihren Tod verantwortlich zu sein, so die Anklage.
Jahrelange Auseinandersetzungen und "Paralleljustiz"
Der 34-Jährige hatte im Prozess die Schüsse zugegeben. Er habe die Entscheidung, den Mann umzubringen, spontan und allein getroffen. Für die Tat, für die nur er verantwortlich sei, schäme er sich. Der 42-Jährige habe nach dem Geschehen 2018 darauf bestanden, dass es ein sogenanntes "Friedensgericht" geben müsse. Es sei beschlossen worden, dass der Kontrahent für eine Zeit lang Berlin verlassen sollte. Von dem Mann aber seien weiter Provokationen ausgegangen.
Der 34-Jährige und sein 52-jähriger Vater saßen zum Tatzeitpunkt im offenen Vollzug in der JVA Hakenfelde und konnten deswegen tagsüber das Gefängnis verlassen. Sie waren nach der Hochzeitsprügelei wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren verurteilt worden.
Vater und Sohn kehrten nach der Tat zum Gefängnis zurück und seien umgehend den geschlossen Vollzug verlegt worden.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gegen Vater und Sohn gefordert. Zudem wurde eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Verteidiger des 34-Jährigen forderte eine angemessene Strafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 31.05.2023, 19 Uhr