Berliner Landgericht - Pfleger wegen sexuellen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt

Di 18.07.23 | 14:22 Uhr
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Symbolbild: Landgericht Berlin (Quelle: IMAGO/STPP)
Video: rbb24 Abendschau | 18.07.2023 | Nachrichten | Bild: Quelle: IMAGO/STPP

Ein Pfleger ist in Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht befand den 34-Jährigen am Dienstag in 70 Fällen für schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.

Der Mann soll über zwei Jahre hinweg sexuelle Handlungen an sechs Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung vorgenommen haben. Betroffen waren laut Anklage drei Frauen und drei Männer. Die Begründung des Urteils erfolgte wie die gesamte Verhandlung nicht öffentlich. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von maximal acht Jahren. Die Kammer habe die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung der Sicherungsverwahrung als nicht gegeben erachtet, teilte die Gerichtssprecherin mit. Ein sogenannter Hang sei nicht festgestellt worden.

Hinweise nach Ermittlungen wegen Kinderpornographie

Opfer des Mannes, der Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe in Berlin-Hellersdorf war, seien zwischen Juli 2020 und August 2022 Frauen und Männer im Alter von 32 bis 46 Jahren geworden, so die Anklage. 70 Fälle des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses sah das Landgericht als erwiesen an. Der 34-Jährige habe jeweils Bildaufnahmen angefertigt.

In 47 der Fälle ging das Gericht von Vergewaltigung aus. Zudem habe der Angeklagte Kinderpornografie hergestellt und besessen.

Der Pfleger befindet sich seit September 2022 in Untersuchungshaft. Er ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften rechtskräftig verurteilt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn demnach 2020 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.

Im vergangenen Jahr geriet der Mann aufgrund von Informationen einer US-amerikanischen Organisation, die sich für vermisste und ausgebeutete Kinder einsetzt, erneut in den Fokus der Ermittler. Als es bei dem Pfleger wegen des Verdachts des Verbreitens von Kinderpornografie zu einer Durchsuchung kam, seien die Ermittler des Landeskriminalamtes auf Dateien zu den Geschehnissen in der Wohngruppe gestoßen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 18.07.2023, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Meine Frage wäre eher, weshalb ist den anderen pflegenden Mitarbeitern in der Einrichtung nichts aufgefallen. Der Beschuldigte wird ja nicht der einzige Pfleger gewesen sein und Missbrauch/Vergewaltigung merkt man Menschen mit Behinderungen an auffälligem Verhalten an, auch wenn sie nichts darüber berichten (können).
    In der Einrichtung muss gewaltig was schiefgelaufen sein, denn meines Wissens müssen Mitarbeiter in Behindertenpflegeeinrichtungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und als Vorbestrafter hätte er dort gar nicht arbeiten dürfen.

  2. 4.

    Zustimmung +
    sechs Monate auf Bewährung für Verbreiten und Besitzes kinderpornografischer Schriften - für mein Empfinden - auch recht dürftig.

  3. 3.

    Und wenn der Mann z.B. der Niedersächsischen Polizei ins Visier geraten wär, würden Sie das dann wahrscheinlich auch wieder beklagen und bemängeln, dass es der Berliner Polizei nicht alleine gelungen ist .. Ich verstehe Ihr Problem nicht. Dass Strafverfolgung nicht nur überregional, sondern auch international erfolgt, ist doch einfach nur zu begrüßen!

  4. 2.

    Hmmm, da muss erst eine ausländische Strafverfolgung melden bzw. ermitteln, damit Deutsche Behörde tätig wird? Sonst hätte er ja munter weiter machen können. Schlimm!

  5. 1.

    „Ein sogenannter Hang sei nicht festgestellt worden.“

    Dieser Mann besitzt und verbreitet Kinderpornos und vergewaltigt sowohl körperlich als auch geistig behinderte Menschen … Wie da kein Hang dazu, sexualisierte Gewalt über körperlich unterlege und daher wehrlose Menschen festgestellt werden konnte, kann ich zwar nicht so recht nachvollziehen, aber ich bin ja nun auch kein Psychiater … Ihm mittels einer anschließenden Sicherungsverwahrung die Möglichkeit zu nehmen, so etwas jemals wieder einem anderen Menschen anzutun, hätte sich für mich auf jeden Fall nicht falsch angefühlt.

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