Berlin-Marzahn -
Zwei Jugendliche sollen am Dienstagnachmittag einen Einkaufswagen von einem Hochhaus in Berlin-Marzahn geworfen haben. Ein Teil des Einkaufswagens prallte vor dem Gebäude im Fußgängerbereich auf, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten.
Verletzt wurde dabei niemand. Da der Verdacht des versuchten Mordes besteht, übernahm eine Mordkommission die Ermittlungen. Beide Jugendliche wurden in der Nähe des Hochhauses festgenommen und ihren Erziehungsberechtigten übergeben, wie es weiter hieß.
Bedingt strafmündig
Den Angaben zufolge beobachtete ein 33-jähriger Zeuge den Vorfall am Helene-Weigel-Platz, nahe des Rathauses. Demnach wurde der Einkaufswagen von einem frei zugänglichen Balkon aus dem 25. Stockwerk des Hochhauses heruntergeworfen, das entspricht einer Höhe von etwa 70 Metern. Während der Korb des Wagens auf Höhe des 20. Stockwerks an der Fassade hängen blieb, stürzte das losgelöste Rollengestell bis nach unten in den Fußgängerbereich.
Ab dem Alter von 14 Jahren zählt man vor dem Strafrecht als Jugendlicher und ist damit bedingt strafmündig - entscheidend ist hierbei der Begriff der Reife [tagesschau.de]. Hält das Jugendgericht den Jugendlichen für reif genug, wendet es immer Jugendstrafrecht an. Es geht dann verstärkt darum, erzieherisch auf den jungen Menschen einzuwirken. Seine Bestrafung tritt in den Hintergrund. Ab dem 21. Geburtstag gilt das Erwachsenenstrafrecht.
Sendung: Fritz, 22.11.2023, 12:30 Uhr