"Grausame Übergriffe" in Berlin - Tierschutzbeauftragte kritisiert Nicht-Ahndung von Taubentötungen

Mi 01.11.23 | 20:36 Uhr
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Zahlreiche Tauben sitzen auf einem Brückengeländer am Landwehrkanal (Quelle: DPA/Monika Skolimowska)
Bild: DPA/Monika Skolimowska

Berlins Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann hat im Zusammenhang mit der Tötung von Tauben die Staatsanwaltschaft kritisiert. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass die Behörde ein Strafverfahren eingestellt habe, teilte Herrmann am Mittwoch mit. Sie sprach von "grausamen Übergriffen auf Tauben und Taubenküken".

Zeugen hätten geschildert, wie ein Mann auf öffentlichen Plätzen den Tieren bei lebendigem Leib Federn ausrupft oder mit einem Obstmesser den Hals durchtrennt. Anschließend habe er die Vögel verzehrt. "Der Anblick der Tierquälereien und liegen gelassener Kadaver sind als Störung der öffentlichen Ordnung nicht länger hinzunehmen", so Herrmann.

Sie forderte ein entschlossenes Vorgehen der zuständigen Behörden. Die Praktik verstoße gegen das deutsche und europäische Tierschutzrecht.

Staatsanwaltschaft weiß von zwei Fällen

Der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben zwei Vorfälle bekannt, die im Zusammenhang mit den genannten Vorgängen stehen dürften. Weitere Verfahren seien zunächst nicht feststellbar, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit.

In einem Fall sei gegen einen namentlich bekannten Mann ermittelt worden wegen des Verzehrs von Taubeneiern. Dieses Verfahren sei Ende September eingestellt worden, da keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz ersichtlich gewesen seien, so der Sprecher. Das Verfahren sei aber am 26. Oktober wieder aufgenommen worden, weil sich die Anzeigeerstatterin beschwert habe. Es werde geprüft, ob möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit vorliege.

In einem weiteren Fall ging es laut Staatsanwaltschaft um einen unbekannten Mann, der eine Taube gezielt zum Zwecke des Verzehrs getötet haben soll. "Dieses Verfahren wurde eingestellt, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt wurde", so der Sprecher. Zudem setze eine strafbare Handlung entweder eine Quälerei oder eine Tötung ohne vernünftigen Grund voraus. In dem Fall sei das Tier aber zum anschließenden Verzehr getötet worden.

Sendung: Fritz, 02.11.2023, 17:00 Uhr

31 Kommentare

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  1. 31.

    ....warum "unterlassen ". Was ein Wort im lockeren kommentarplausch. Klingt ja fürchterlich.

  2. 30.

    ist Wilderei keine Straftat und ist das sinnlose ausrupfen des Gefieders keine Quälerei oder war das für das Kissen oder ist es „vernünftig „rohes Aas zu verzehren.Einfach unfassbar krank sowas und gefährlich

  3. 29.

    Wenn jemand rohe Tauben frisst, handelt er nicht normal, soviel steht fest und gefährdet die damit die Öffentlichkeit.
    Ob er deswegen tatsächlich psychisch gestört oder geisteskrank ist, müssen Ärzte entscheiden.
    Aber der Geisteszustand ist für einen polizeilichen Zugriff völlig unerheblich. Denn die Polizei hilft diesem Mann nicht, sondern stellt die öffentliche Ordnung wieder her, notfalls durch Festnahme.

  4. 28.

    Das Verhalten des Mannes ist ja auch nicht wirklich normal. Wer das gut findet sollte vielleicht mal zum Psychiater gehen.

  5. 27.

    Unterschied zw. Polizei und Justiz?
    Ein psychisch Kranker, der rohe Tauben ist, braucht "Hilfe" durch die Polizei, um z.B. in ein Krankenhaus/Psychiatrie gebracht zu werden und nicht die Justiz - höchstens für eine Zwangseinweisung.

  6. 26.

    Ich glaube nicht, wenn dass ihre Meinung ist:
    „ …und die Justiz kann sich raushalten bzw. andere Fälle abarbeiten. “

    Denn die Polizei sollte sich eben nicht raushalten, wenn irgendwelche Menschen vor versammeltem Publikum Tauben abschlachten und roh fressen.

  7. 25.

    Die Tauben übertragen sicher Krankheiten, Taubenzecken usw. Nicht zu akzeptieren ist derart Sauerei an lebenden Tieren. Mir drängt sich auf, ob psychisch Probleme bei dem Hungrigen vorliegen. Roh zu essen. Die Qual des Tieres vorher wahrscheinlich genießen. Steinzeit oder schlimmer. Reste liegenlassen... irgendwie ziemlich dekadent.

  8. 24.

    Ja, wir haben eine Tierschutzbeauftragte, ich frage mich nur - wozu ? Bisher ist doch zur Reduzierung der Taubenplage noch nichts Konkretes geschehen, nur vollmundige Ankündigungen, und der Berliner stapfte weiter durch den Taubenschiet auf den Hochbahnhöfen.Ja, man mag mich zerreißen, aber auch ich bin der Meinung, dass Tauben mit allen erlaubten Mitteln reduziert werden sollen, die "Täubchen " sind zwar soo niedlich, aber eben auch Krankheitsüberträger.

  9. 23.

    Was denn nun?
    Einerseits stimmen Sie mir zu, dass der Mann wahrscheinlich starke psychische Probleme hat und anderseits schreiben Sie vom "geduldeten Kannibalismus".

    P.S. "... Ich weiß nicht, wie in ihrer Familie gegessen wird. Bei uns ist es so üblich die Dinge zum Verzehr einzukaufen und in einem gegarten Zustand gemeinsam bei Tisch zu essen ..."
    Solche Anmerkungen können Sie sich auch einfach sparen/unterlassen!

  10. 22.

    Wenn Sie mehr zu dem Thema der angeblichen fliegenden Ratten wissen wollen und nicht nur Thesen aufstellen, sehr geehrte Frau Ritter, empfehle ich Ihnen nachfolgenden, sehr lesenswerten Artikel.

    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-stadttauben-faq-fragen-antworten.html

  11. 21.

    Im Tierrpark dürfen z. B. keine lebenden Mäuse an Schlangen und kleine Raubtiere verfüttert werden, weil das für die Besucher unzumutbar sei. Aber wenn ein Perverser in aller Öffentlichkeit ein lebendes Tier quält - und nichts anderes als Tierquälerei ist das Federn ausreißen bei lebendigem Leib - schlachtet und roh verzehrt, soll zumutbar sein?
    Wir leben nicht mehr in der Steinzeit, wo Mensch sich mittels "Jagd" ernähren musste!
    Bundesartenschutzverordnung, Tierschutzgesetz und Lebensmittelverordnung durchsetzen - Stadttauben roh verzehren kann Zoonosen auf den Menschen übertragen!

  12. 20.

    Es stimmt etwas mit dem Mann nicht, soviel ist
    mal ganz sicher und mit der Justiz bzw. dem Tierschutzgesetz, wenn es sich tatsächlich, wie in diesem Artikel behauptet, nicht anwenden ließe.
    Ich weiß nicht, wie in ihrer Familie gegessen wird. Bei uns ist es so üblich die Dinge zum Verzehr einzukaufen und in einem gegarten Zustand gemeinsam bei Tisch zu essen.
    Auch Obdachlose und arme Menschen bekommen über Tafeln Zugang zu normalen Malzeiten. Und nein, dass Taubenproblem, wenn es überhaupt eines ist, löst man nicht durch geduldeten Kanibalismus.

  13. 19.

    Ich danke Ihnen für Ihren Kommentar, ich sehe das genauso.
    Zusätzlich sehe ich aber auch noch die Rücksichtslosigkeit des Mannes allen anderen Menschen gegenüber, wenn er das wirklich auf öffentlichen Plätzen gemacht hat. Mir tun auch die Zeugen total leid, die das mitansehen mussten und ich hoffe von Herzen, dass da keine Kinder mit bei waren. Was ist das für ein Mensch?

  14. 18.

    Tierschutzbeauftragte Herrmann: "Der Anblick der Tierquälereien und liegen gelassener Kadaver sind als Störung der öffentlichen Ordnung nicht länger hinzunehmen".

    Sorry, Frau Herrmann, dann unternehmen sie bitte etwas gegen die Taubenplage und machen nicht so ein Tra-Ra, um wieviele (?) Kadaver, die welche (?) öffentliche Ordnung stören
    Wieviele tote Tiere liegen denn sonst so auf unseren Straßen?
    Sehe (fast) täglich welche zwischen dem ganzen anderen Müll!

  15. 17.

    Wenn jemand Tauben roh in der Öffentlichkeit verzehrt, stimmt doch etwas anderes nicht und die Justiz kann sich raushalten bzw. andere Fälle abarbeiten.
    Entweder stimmt etwas mit diesem Mann nicht, also muss ein Arzt/Psychologe ran oder er hat so große Not/Hunger, dann ist der Staat/Obdachlosenhilfe gefordert.

  16. 16.

    Vielleicht weil wir inzwischen zivilisiert sind? Halten sie so jemanden, der einer Taube vor aller Öffentlichkeit die Federn ausreißt, ihr dann den Hals durchschneidet, sie ROH mit Keimen, Bakterien und Viren verspeist und die Überreste hinschmeißt für einen zivilisierten Menschen??

    Niemand muss hier so entarten. Und das soetwas nicht justiziabel sein soll, erschüttert mich zu tiefst. Im Übrigen ist mit dieser unsachgemäßen Tötung der Taube der Tatbestand der Tierquälerei ganz sicher erfüllt. Unsere Tierschutzgesetze sind ein Witz, ehrlich.

  17. 15.

    § 17 Tierschutzgesetz lautet:

    „ Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2.
    einem Wirbeltier
    a)
    aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b)
    länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.“

    Wird ein Tier ohne rohe Gesinnung und ohne Zufügung vermeidbarer erheblicher Schmerzen und Leiden aus einem vernünftigen Grund (z.B. Nahrungsgewinnung, Forschung oder Schädlingsbekämpfung) getötet, liegt keine Straftat vor. Dennoch wäre die Handlung z.B. nach § 4 Abs. 1 S.3 TSchG („Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“) verboten, wenn die nötige Sachkunde fehlt, die üblicherweise durch eine einschlägige Ausbildung erworben wird.

  18. 14.

    Ach, kümmert euch doch lieber um die Tiere, die in Schlachthöfen ermordet werden. Oder ist das weniger wichtig, weil das ja "normal" ist? Diese Heuchlerei ist für mich unerträglich.

  19. 13.

    Vor einigen Wochen war schon einmal ein Beitrag über die Taubenplage in Berlin hier beim rbb. Wie ich unsere Behörden kenne, hat sich seit dem nichts getan, was zur Reduzierung der Tiere führen könnte. Vielleicht ist es nur der Frust über die Untätigkeit der zuständigen Stellen.

  20. 12.

    Wenn ich mich richtig erinnere hat die Tierschuzbeauftragte vor einigen Wochen die Ansicht vertreten dass die Stadttauben Haustiere sind. Nun, Haustiere wie z.B. Hühner und Gänse darf ich auch schlachten um sie zu essen. Natürlich ohne sie zu quälen. Wildtiere dagegen darf nicht einfangen und essen. Wildtiere müssen aber vom Menschen auch nicht umsorgt und gefüttert werden, wie die Tierschuzbeauftragte es gefordert hatte.

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