Berichte über Bundespläne - Brandenburger Geburtskliniken könnten deutlich weniger Zuschüsse bekommen

Di 29.11.22 | 14:36 Uhr
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Symbolbild: Eine schwangere Frau beim Monitoring (Quelle: imago/Cavan Images)
Video: Brandenburg Aktuell | 29.11.2022 | Bild: imago/Cavan Images

Geburtskliniken in Brandenburg könnten künftig deutlich weniger von Bundeshilfen profitieren, als zunächst gedacht. Knackpunkt ist der Schlüssel, über den Geld an die Länder verteilt werden soll: Geht es nach Einwohnerzahl, zieht Brandenburg den Kürzeren.

Die Geburtskliniken in Brandenburg sollen offenbar deutlich weniger Geld aus Fördertöpfen des Bundes erhalten als geplant. Wie die "Märkische Oderzeitung" (€) und die "Lausitzer Rundschau" [€] am Dienstag berichten, hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf andere Kriterien zur Verteilung der Gelder verständigt, um Krankenhäuser mit Geburtsabteilungen im ländlichen Raum zu unterstützen.

Die Geburtskliniken in Brandenburg sollen offenbar deutlich weniger Geld aus Fördertöpfen des Bundes erhalten als geplant. Wie die "Märkische Oderzeitung" (€) und die "Lausitzer Rundschau" [€] am Dienstag berichten, hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf andere Kriterien zur Verteilung der Gelder verständigt, um Krankenhäuser mit Geburtsabteilungen im ländlichen Raum zu unterstützen.

Es geht um mehr als 25 Millionen Euro

Auf Bundesebene war zunächst diskutiert worden, Standorte zu fördern, durch die Frauen nur einen bestimmten Weg zurücklegen müssen. Nach neuen Plänen aber sollen die Mittel nach dem "Königsteiner Schlüssel" verteilt werden, also nach Einwohnerzahlen und Steueraufkommen der Länder.

Damit würden - anstatt zunächst geplant mehr als 30 Millionen jährlich - nur noch 3,6 Millionen Euro in die elf brandenburgischen Kliniken fließen, kritisiert die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitswesen beim SPD-Landesverband, Britta Müller, in den Zeitungen. Länder mit vielen Einwohnern würden dagegen profitieren, wie Nordrhein-Westfalen, oder die drei Stadtstaaten, die keine Geburtskliniken in ländlichen Regionen haben.

Nonnemacher: Bedarfe nicht nur nach Bevölkerungszahl ermitteln

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bat einer Mitteilung ihres Ministeriums zufolge Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die geplante Mittelverteilung zu überdenken. Die Sicherstellung einer verlässlichen und wohnortnahen geburtshilflichen Versorgung sei gerade in Flächenländern mit dünnbesiedelten ländlichen Regionen von zentraler Bedeutung, sagte Nonnemacher dem Ministerium zufolge. Deshalb sei der Ansatz, solche Geburtskliniken nach festgelegten Kriterien besonders zu unterstützen, folgerichtig. "Dass jetzt aber vorgeschlagen wird, die Gesamtsumme nur nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder zu verteilen, können wir nicht nachvollziehen. Denn die Bedarfe können gerade nicht allein anhand der Bevölkerungszahl abgeleitet werden", so Nonnemacher weiter.

Gelder für elf Kliniken vorgesehen

Das Brandenburger Gesundheitsministerium bestätigte den Zeitungen die Pläne. Ministeriumssprecher Gabriel Hesse sagte, man hoffe, dass die Aufteilung noch einmal überdacht werde. Es gebe bereit eine erste Verständigung zwischen einzelnen Bundesländern, hier eine Korrektur herbeizuführen, so ein Sprecher.

Den Berichten zufolge sollen die Zuschüsse in Brandenburg an elf Kliniken gehen - in Prenzlau, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Perleberg, Brandenburg an der Havel, Templin, Eisenhüttenstadt, Herzberg, Lübben, Lauchhammer und Cottbus. Aktuell gebe es in Brandenburg 25 Krankenhaus-Standorte, in denen Geburtshilfe angeboten wird, schreibt die "MOZ".

Sendung: Brandenburg Aktuell, 29.10.2022, 19:30 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Sparen ist ganz wichtig, vor allem im Gesundheitswesen. Wichtig ist, dass das Geld in die Aufrüstung der Bundeswehr und für Waffen in die Ukraine fließt. Den Rest geben wir dann für die Flüchtlinge aus. Ich glaube das unsere Politiker allesamt die Bodenhaftung verloren haben, sonst könnte man nicht solche Maßnahmen beschließen.

  2. 2.

    Ich glaube das Problem was Sie meinen ist die Gesetzgebungskompetenz nach Art 74 GG.
    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
    Bei Verfassungsänderungen (GG) z.B. dürfen die Länder (Bundesrat) wohl "mitreden",
    Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrftiges_Gesetz
    aber bei den meisten wichtigen Gesetzen entscheidet der Bund allein und daran sind die Länder der "Bundestreue" nach gebunden - Art 31 GG.
    Die Länder beschließen meist "nur" Gesetze zur Ausführung der Bundesgesetze.

  3. 1.

    Mal rein hypothetisch: Ich zahle vielleicht Spitzenbeiträge an die Krankenkasse (und Steuern dazu). Wenn ich ein Kind bekomme, sollte ich aber damit rechnen, mich selbst versorgen zu müssen, schlecht betreut zu werden oder eine sehr weite Strecke zu fahren. Was soll das? Und wozu haben wir Minister, die lediglich "die Hoffnung haben, dass die Pläne nochmal überdacht werden"? Wofür wird der denn von uns Steuerzahlern finanziert?? Und ganz nebenbei: Attraktiver wird es dadurch auch nicht direkt, in Brandenburg zu wohnen.

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