Privathäuser ausgenommen - Brandenburg plant Solaranlagen-Pflicht auf Fabriken und Bürogebäuden
Brandenburgs Regierungskoalition will den Ausbau von Solarenergie vorantreiben und plant Änderungen in der Bauordnung: Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden sollen künftig Pflicht sein. Bei Privateigentümern setzt man weiterhin auf Freiwilligkeit.
- Fabriken, Supermärkte, Verwaltungsgebäude, sowie neu gebaute Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen sollen mit Solaranlagen ausgebaut werden
- Zudem soll es eine Solarpflicht bei Dachsanierungen geben
- Neue Gebäude werden nur noch mit Solaranlagen genehmigt
- Eigenheimbesitzer sind ausgenommen; Regierungsparteien setzen auf Freiwilligkeit
Die Brandenburger Landesregierung will Solaranlagen auf gewerblichen und öffentlichen Neubauten zur Pflicht machen. Das haben die Regierungsfraktionen am Dienstag bekanntgegeben. Dafür will die rot-schwarz-grüne Koalition die Bauordnung neu regeln.
Dächer von Fabriken, Supermärkten oder Verwaltungsgebäuden sollen zukünftig Solaranlagen bekommen, auch neu gebaute Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen müssen den Plänen zufolge mit Solarpanelen überdacht werden. Dächer ab 50 Quadratmetern müssten zur Hälfte mit Solarpanelen belegt sein.
Ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen werden soll die Solarpflicht bei Dachsanierungen für diese Gebäude. Neue Gebäude sollen zukünftig ohne Photovoltaik nicht mehr genehmigt werden.
Die regierenden Fraktionen SPD, CDU und Grünen planen, dass die Solarpflicht ab Ende des Jahres gelten soll. Das Gesetz muss aber erst durch den Landtag.
Für den Bau von Privathäusern sollen die neuen Regelungen hingegen nicht greifen. Die CDU sieht eine solche Pflicht kritisch. "Hier setzen wir darauf, dass die Menschen sich freiwillig entscheiden", betonte CDU-Infrastrukturpolitikerin Nicole Walter-Mundt. Der Grünen-Energiepolitiker Clemens Rostock sagte allerdings: "Da schauen wir uns den Prozess nochmal genau an, ob wir da auch zur Pflicht kommen oder andere Wege beschreiten." In einer Pressemitteilung der Grünen-Fraktion heißt es: "Inwieweit davon auch private Dachsanierungen und Neubauten betroffen sind, ist zurzeit noch offen und in der Erörterung."
Geplant ist, die Solarpflicht über eine Änderung der Bauordnung festzuschreiben. "Wir brauchen die erneute Novellierung der Bauordnung, um unsere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser erreichen zu können", betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz.
Hintergrund der Neuregelung sei das im vergangenen Jahr in der Koalition vereinbarte höhere Ausbauziel für erneuerbare Energien, besonders im Bereich der Photovoltaik, heißt es. Dazu kämen die prognostizierbaren höheren Stromverbräuche, wenn ab 2035 keine neuen Autos mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden dürften.
Die Solardachpflicht sieht Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) nun als wichtigen Schritt. "Damit wir die Ziele erreichen, die Voraussetzung sind, um die Klimaneutralität zu erhalten, muss dies auch entsprechend umgesetzt werden."
Die oppositionelle Linksfraktion wertete es positiv, dass die Bauordnung geändert werden soll. Im Jahr 2020 hätten SPD, CDU und Grüne den Vorschlag der Linke nach einer Solardachpflicht für Neubauten noch abgelehnt.
Die Handwerkskammer Potsdam sieht zwar einen neuen Solarboom auf Brandenburg zukommen, kritisierte aber, dass auch bei der Sanierung von Dächern zukünftig eine Solarpflicht gelten soll. Es müsste klar sein, um welche Reparaturen es gehen soll, sagte Hauptgeschäftsführer Ralph Bürig am Dienstag rbb24 Brandenburg aktuell. Hier müsse das Gesetz gut ausgestaltet werden, um "Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden".
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) wies auf den jetzt schon bestehenden Mangel an Solarhandwerkern und auf massive Lieferprobleme hin. Außerdem fürchte man, dass bauwillige Unternehmen nun stärker belastet würden.
Der BUND Brandenburg, der eine Solardachpflicht seit Jahren fordert, zeigte sich über die Initiative der Landesregierung erfreut. "Es wird Zeit, dass diese Entscheidung kommt und ich hoffe, dass es so verbindlich ausgestaltet wird, dass es wenig Ausnahmemöglichkeiten gibt", sagte Landesgeschäftsführer Axel Gruschat rbb24 Brandenburg aktuell. Es sollten keine Alibilösungen präsentiert werden, sondern vorhandene Flächen ausnutzt.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt zwar, Solaranlagen verstärkt zu nutzen, fragte aber, ob der Gesetzentwurf "nicht über das Ziel hinausschießt". So könnte die Erteilung von Baugenehmigungen länger dauern, erklärte Geschäftsführer Jens Graf. "Zielführender erscheinen vor diesem Hintergrund unbürokratisch ausgestaltete Förderprogramme mit Anreizwirkung."
Sendung: Antenne Brandenburg, 21.02.2023, 14:00 Uhr