Vergesellschaftungsgesetz - "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" kündigt zweiten Volksentscheid an

Di 26.09.23 | 11:55 Uhr
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Als «Geister» verkleidete Aktivisten der «Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen» halten bei einer Pressekonferenz vor dem Roten Rathaus über die nächsten Schritte der Initiative zur geplanten Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne Transparente in die Höhe. Bei dem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. (Quelle: dpa/B. Jutrczenka)
Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2023 | Boris Hermel | Bild: dpa/B. Jutrczenka

Vor zwei Jahren war ein Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin erfolgreich - umgesetzt wurde er bislang nicht. Eine zweite Abstimmung soll nach dem Willen der Initiatoren direkt zu einem Gesetz führen.

Die Initiative "Deutsche Wohnen Co enteignen" hat einen zweiten Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen angekündigt. Diesmal sollen die Berlinerinnen und Berliner gleich über ein Vergesellschaftungsgesetz abstimmen, wie Vertreter der Initiative am Dienstag bei einer "öffentlichen Pressekonferenz" vor dem Roten Rathaus bekanntgaben.

Damit solle verhindert werden, dass der Senat die Umsetzung des Anliegens verzögere, wie die Initiative der Landespolitik bisher immer wieder vorgeworfen hat.

Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung geplant

Seit dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 habe sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch deutlich verschlimmert. Für viele seien die Mieten kaum noch bezahlbar. Die Vermieter pressten die Mieter aus wie nie zuvor, argumentierte die Initiative. Sie will nun die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes angehen. Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten will sie eine Crowdfunding-Kampagne starten.

Bei dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der damalige rot-grün-rote Senat hatte daraufhin eine Kommission aus Expertinnen und Experten eingesetzt.

Senat plant nur Rahmengesetz

In ihrem Ende Juni vorgestellten Abschlussbericht kam sie zu der Einschätzung, die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen sei möglich. Der schwarz-rote Senat hat allerdings angekündigt, zunächst nur ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auszuarbeiten, das nicht automatisch zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen führt. Es soll außerdem erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten und davor vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" wurde von mehreren Berliner Mietervereinigungen ins Leben gerufen, darunter "Kotti & Co". Unterstützt wird sie von Anfang an auch von Gewerkschaften, dem Berliner Mieterverein sowie der Partei Die Linke.

Sendung: rbb24 Abendschau, 25.09.2023, 19:30 Uhr

129 Kommentare

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  1. 129.

    Sie sind kein "pragmatischen Altlinken", sondern ein notorischer Lügner der hier den ganzen Tag Parolen der rechtsextremen AfD herausposaunt. Es sei denn sie verstehen unter "pragmatischen Altlinken" solche Typen wie Mahler und Elsässer.

  2. 128.

    Eine gute Idee. Hat nur den Nachteilteil, dass ich weder Lohn noch Gehalt beziehe.

  3. 126.

    Genau das will die Initiative ja, danke also für die nochmalige Bekräftigung.

    Ich gehe davon aus, sie symphatisieren mit den Enteignern oder gehören zum inneren Circle.

  4. 125.

    Ändern wirt sich nichts. Klar, das vereinbarte Vergesellschaftungsrahmengesetz wird es geben. Das aber käme nur dann zur Anwendung, wenn zuvor das Bundesverfassungsgericht die vorgeschlagenen Vergesellschaftungen durchwinkt – woran allergrößte Zweifel bestehen.

    Der Plan für Enteignungen sendet genau das Signal an die Investoren aus, das die von Wohnungsnot geplagte Stadt am allerwenigsten gebrauchen kann: Bloß weg hier! Schon der am Verfassungsgericht gescheiterte Mietendeckel hatte dazu geführt, dass die Neubauzahlen drastisch eingebrochen sind. Wer will schon in einer Stadt investieren, in der Enteignungen zum gewöhnlichen Mittel der Politik zu werden drohen? Und weiter kann sich Berlin eine Vergesellschaftung von Unternehmen mit hunderttausenden Wohnungen gar nicht leisten.

  5. 124.

    Anderer Vorschlag zur sozialen Beschwichtigung.

    Wir deckeln Ihren Lohn/Ihr Gehalt auf 50 Prozent über Existenzminimum und investieren Ihr Delta, zeitlich auf 5 Jahre befristet, in den sozialen Wohnungsbau.

    Da würden Sie dann wirklich Verantwortung zeigen, Einschränkungen und staatliche Eingriffe dürften zulässig sein. Vergesellschaftung macht es möglich .

    Die Argumentation der Kommissionsmitglieder, die eine Vergesellschaftung weit unter Marktwert bejahen, passen auch auf die staatlich angeordnete Deckelung Ihres Lohns.

  6. 122.

    Oma und Opa müssen als erstes besteuert oder enteignet werden. Wenn dann alles weg ist, erübrigt sich auch die Diskussion mit der Erbschaftsteuer. Lieber die Kohle für Vergesellschaftung und die armen Teufel, als für die Erben !

  7. 121.

    Omas Häuschen soll doch der eklatanten Besteuerung unterliegen.

    Bayern klagt gerade dagegen.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsklage-erbschaftssteuer-100.html

    Schon vergessen?

  8. 120.

    Das ist schon realistisch, kommt halt immer auf den Wert der Immobilie mit Mieterträgen und Einkommen des Eigentümers an.

    Vielleicht sind er und seine Frau ja ja super fleißigen verdienen 200000 Euro Jahr.

    Da kann eine UG oder GmbH für Mieterträge von 25000 Euro durchaus Sinn machen.

    Sie sagen es doch selbst, Berlin ist teuer, Wohnen ist unerschwinglich.

  9. 119.

    Bedeutet im Ergebnis, dass eine GmbH mit nur 1 Wohnung"

    Und wie realistisch ist das? Also, das jemand für eine Wohnung eine GmbH gründet?
    Erinnert so ein wenig an das Gejammere über die Erbschaftsteuer für Ommas Häuschen, wenn man eigentlich die Mrd-Erben schützen will.

  10. 118.

    Es schafft keine einzige neue Wohnung, ist damit vollkommen unsolidarisch gegenüber uns Wohnungssuchenden in Berlin!
    Ich schlage folgenden Volksentscheid vor: "Stoppt den Enteignungs-Egoismus! Mehr Solidarität und Lösungen für alle Wohnungssuchenden in Berlin!" Ich würde diesen gerechten Volksentscheid eher unterschreiben.

  11. 117.

    Das ist ja wirklich krass. Ich werde diesmal mit nein stimmen. Es klang zwar von Gegnern der Initiative immer wieder durch, aber das die Initiative gestern selbst zugibt, jetzt auch unter der 3000er Grenze zu enteignen und auch wohl Privatleute nicht geschützt werden würden, ist schlimm!

  12. 116.

    „Möglich ist zudem, unabhängig von der Bestandsgrenze zu vergesellschaften und sich an der Rechtsform zu orientieren; dann würde man auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen zielen.“

    Bedeutet im Ergebnis, dass eine GmbH mit nur 1 Wohnung weit unter Marktwert enteignet werden kann.

    Danach orientiert man sich dann nicht mehr an kapitalmarktorientierten Unternehmen, sondern dann konzentriert man sich ganz plötzlich auf die kapitalmarktorientierten Privaten.

    „Kapitalmarktorientiert“ was ist das? Hier wird dann die Initiative schon eine Definition in ihrem Sinne finden, z. B. „Gewinnerzielungsabsicht verbieten“.

    Bedeutet also im Ergebnis, dass auch Private mit einer Wohnung und Gewinnerzielungsabsicht zukünftig einfach und weit unter Marktwert enteignet werden sollen.

  13. 115.

    Dann könnten auch jetzt Privatleute enteignet werden.
    Schämt Euch! Ihr habt unser Vertrauen ausgenutzt! Warum sollen Privatleute vor Enteignung geschützt werden und wie können Privatleute vor Enteignung juristisch sauber formuliert geschützt werden? Wird die vierte Wohnung des Privaten enteignet? Warum ist dieser Privater mit einer GmbH die vier Wohnungen hält nicht vergleichbar sondern ungleich? Ganz schäbige Aktion von DWundCoenteignen. Bah!

  14. 114.

    Schlimmer noch, das Mietendeckelgesetz wurde in der damaligen linken Regierung und unter Einsatz ganz vieler „tolle“ Juristen, inkl. des wissenschaftlichen Dienstes, erarbeitet.

    Also erarbeiteten die politischen und juristischen Experten das Mietendeckelgesetz.

    Gescheitert ist das Gesetz dann direkt vor dem Startschuss.

    Tolle Juristen! Die jetzige, politische Expertenkommission ist nichts anderes.

  15. 113.

    Gestern ist die Bombe geplatzt! DW und Co. enteignen zeigt jetzt die wahre, hässliche Fratze.

    Jeder soll enteignet werden können.

    Zieht euch also warm an und guckt, wo ihr euer Kreuz macht.

    „Wird es bei der Grenze von 3.000 Wohnungen, ab der vergesellschaftet werden soll, bleiben?

    Die Kommission hat diese Grenze als Kriterium für die Vergesellschaftung ausdrücklich bestätigt. Aber sie hat auch hier politische Spielräume aufgezeigt, sodass die Grenze ebenso bei 2.000 Wohnungen liegen könnte. Möglich ist zudem, unabhängig von der Bestandsgrenze zu vergesellschaften und sich an der Rechtsform zu orientieren; dann würde man auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen zielen. Wir müssen schauen, was nicht nur auf dem Papier, sondern auch bei der konkreten Umsetzung die beste Lösung ist.“

    https://taz.de/Der-Weg-zum-Vergesellschaftungsgesetz/!5961668/

    Gruß des pragmatischen Altlinken

  16. 112.

    Leute, immer ruhig Blut.

    Dieselben hier aktiven Verfechter der „Expertenkommission“ und „Initiative“ beschworen auch die hundertprozentige Verfassungsmäßigkeit des im Verhältnis zur komplexen Enteignung juristisch sehr einfach strukturierten Berliner Mietendeckels.

    Der Mietendeckel ist nun bekanntlich Geschichte und ganz schlimm krachend gescheitert.

    Ganz schlimm krachend gescheitert deswegen, weil die Ideologen trotz Warnungen (auch von weniger Kundigen) das kleine 1 x 1 im Ergebnis nicht wahrhaben wollten.

    Das Land Berlin hatte einfach keine Kompetenz.

    Verkauft wurde uns allen die krachende Niederlage als „juristisches Neuland“.

    Dabei hat das BVerfG aufgrund der Falschberechnung beim 1 x 1 die Klage bereits aus rein formellen Gründen erst gar nicht zur weiteren Prüfung angenommen.

    Inhaltlich materiell hat sich das BVerfG mit der Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckelgesetzes gar nicht erst auseinandergesetzt.

    Also, wir erleben hier nur eine Wiederholung.

  17. 111.

    diese Diskussion ist wie alle es fehlt den Kommentatoren über Hintergrundinfo statt selbst nachzuforschen und selbst den Horizont zu erweitern herauszufinden was parallel nebenbei abläuft. Wer sind eigentlich die "Co" die enteignet werden sollen wer sind die Aktionäre wer ist Eigentümer wer Verwalter uvm. Kapitalismus / Profit Wirtschaft

  18. 110.

    "Und genau da liegt das Problem dieser verbrecherischen Enteignungsinniative, diese wollen ja auch Genossenschaften enteignen, steht halt nur im kleinstgedruckten !!! "

    Und wieder gelogen. Davon ist keine Rede, Genossenschaften sind ausdrücklich ausgenommen. Deswegen schwafelt Battis ja von Ungleichheit. Der btw. für eine Wirtschaftskanzlei arbeitet.

    Achja, Satzzeichen sind keine Rudeltiere, auch wenn man damit seine Lügen unterstreichen will. !!!1einself.

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