Berlin - Senat beschließt Gesetzesentwurf zum schnelleren Wohnungsbau
Beim Wohnungsbau hinkt Berlin den selbstgesteckten Zielen hinterher. Nun hat der Senat eine Reihe von Gesetzen überarbeitet, damit künftig schneller gebaut werden kann. Neu eingeführt werden etwa kürzere Fristen.
Planungs- und Genehmigungsprozesse beim Neubau von Wohnungen sollen in Berlin künftig schneller durchgeführt werden. Der Senat soll außerdem mehr Eingriffsmöglichkeiten gegenüber den Bezirken bekommen. Dafür wurden zehn Gesetze überarbeitet und eine Reihe anderer Regelungen angepasst. Das ganze Paket firmiert unter dem Namen Schneller-Bauen-Gesetz.
"Das Aufgabenverständnis, das wir bei dem Prozess angelegt haben, ist vor allem die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, dass es einen integrierenden Ansatz gibt, dass nicht alle nebeneinander her arbeiten sondern miteinander und abgestimmt", sagte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Montag.
Ab 50 Wohneinheiten kann der Senat das Projekt an sich ziehen
Als neues Instrument werden beispielsweise so genannte Bauantragskonferenzen bei größeren Projekten eingeführt. Hier sollen frühzeitig alle Beteiligten und Behörden an einem Tisch versammelt werden, um mögliche Hindernisse zu identifizieren und gegebenenfalls aus dem Weg zu räumen.
Vorgenommen hat sich der Senat auch, klarer zu definieren, was Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung sind. Bei Bauprojekten mit mehr als 50 Wohneinheiten soll es künftig möglich sein, diese als Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung einzustufen. Der Senat kann dann die Zuständigkeit an sich ziehen. Außerdem soll künftig die Haupt- und nicht die Bezirksverwaltung final über Widersprüche gegen Bauvorhaben entscheiden.
Kürzere Fristen
Neu eingeführt wird eine Frist für die Verwaltungen bei der Bearbeitung von Bauunterlagen. War bisher im Zuständigkeitsgesetzt lediglich von "zügig" die Rede, wird der Passus ergänzt, dass Anträge und Stellungnahmen innerhalb eines Monats zu bearbeiten sind.
Auch beim Denkmalschutz gelten künftig verkürzte Fristen. Außerdem soll der Landesdenkmalschutz in seiner Entscheidungskompetenz gegenüber den Bezirken gestärkt werden. Ähnlich sieht es auch bei der angestrebten Neuregelung bei Grundstücksstreitigkeiten aus. Will ein Bezirk auf einer Bezirksfläche keinen Wohnungsbau, der Senat aber schon, liegt die Entscheidung künftig bei letzterem.
Noch nicht endgültig fertig ist der Prüfkatalog, der für die Erteilung von Baugenehmigungen herangezogen wird. Auch beim Schutz von Biotopen kündigte Bausenator Gaebler weitere Beratungen an. Hier gehe es um "Klarstellungen", erläuterte Gaebler. Umweltverbände hatten wiederholt kritisiert, dass strengere Berliner Regelungen zugunsten des großzügigeren Bundesnaturschutzgesetzes abgebaut werden sollen.
Senat reagiert auf Kritik von Umweltverbänden
Bei der Baumschutzverordnung werden die Änderungen nicht indes so gravierend ausfallen wie zunächst beabsichtigt. Hier soll es weiter dabei bleiben, dass bei Baugenehmigungen ein Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden herzustellen ist und deren Votum nicht ignoriert werden kann. Trotz Kritik von Umweltverbänden soll - laut Entwurf - die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen auf zwei Wochen verkürzt werden. Hier sind aber noch Änderungen möglich.
Das Schneller-Bauen-Gesetz geht nun zunächst in den Rat der Bürgermeister und wird dort diskutiert. Im August ist dann eine erneute Befassung im Senat angesetzt. Danach kann der Entwurf vom Abgeordnetenhaus beraten werden. Das Ziel der schwarz-roten Koalition ist ein Beschluss noch in diesem Jahr.
Sendung: rbb24 Abendschau, 04.06.2024, 19:30 Uhr