Versuchter Mord in Luckau-Duben -
Weil er versucht hat, einen Mithäftling mit einem Messer zu töten, muss ein Insasse der Justizvollzugsanstalt (JVA) Luckau-Duben (Dahme-Spreewald) für acht zusätzliche Jahre ins Gefängnis. Am Cottbuser Landgericht ist am Donnerstag das Urteil gegen den Mann gesprochen worden.
Der Mann soll im Jahr 2017 einen Mithäftling von hinten überwältigt und mit einem Messer verletzt haben. Dabei soll es sich um ein bei der Essenausgabe entwendetes und angeschliffenes Messer gehandelt haben. Nur, weil Wärter schnell eingriffen hätten, sei Schlimmeres verhindert worden, hieß es in der Anklageschrift.
In das Urteil sind auch weitere Anklagepunkte eingeflossen. 2018 hatte sich der Verurteilte wegen Körperverletzung strafbar gemacht, 2019 widersetzte er sich Vollstreckungsbeamten. Der versuchte Mord in der JVA Luckau-Duben ist allerdings das am schwersten wiegende Verbrechen.
Der Mann ist insgesamt zu acht Jahren und drei Monaten verurteilft worden. Drei Monate gelten bereits als verbüßt, weil es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens so lange gedauert hatte.
Der Verurteilte war in den letzten Jahren mehrfach straffällig geworden. Seit 2015 sitzt der Mann in der JVA Luckau-Duben, weil er in einer anderen Anstalt zuvor ebenfalls versucht hatte, einen Mithäftling zu töten.
Angebliche rassistische Angriffe als Motiv
Im Prozess äußerte sich der Angeklagte zum Motiv seiner Tat. Der Mann aus dem Tschad hatte im Prozess mehrmals gesagt, dass er von Mithäftlingen und auch von Vollstreckungsbeamten angegriffen und rassistisch beleidigt, geradzu gemobbt worden sei. Das habe er der Anstaltsleitung auch gemeldet, passiert sei aber nichts. Er habe sich deshalb gezwungen gefühlt ein Zeichen zu setzen.
In der Verhandlung konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Vorfälle wirklich gemeldet hatte. Die Richter sahen das deshalb als eine sogenannte Schutzbehauptung an. Auf Videos, die die Tat in der JVA Luckau-Duben festgehalten hatten ist dagegen zu sehen, dass der Angeklagte zielstrebig und mit hoher krimineller Energie auf sein Opfer zugegangen war. Für die Richter gab es deshalb keinen Zweifel daran, dass es sich um versuchten Mord handelte.
Sendung: rbb24, 16.03.2023, 13:00 Uhr