Landgericht Frankfurt (Oder) -
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) gegen einen 28 Jahre alten Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wird vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben nach Angaben des Gerichts Revision eingelegt.
Der ehemalige Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus Altlandsberg (Märkisch-Oderland) wurde vergangene Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 28-Jährige an sieben und acht Jahre alten Mädchen während Rettungsübungen vergangen hat. Die Taten sollen im vergangenen Jahr in einem Rettungswagen geschehen sein, sodass die Mädchen keinerlei Fluchtmöglichkeiten hatten.
Bereits 2015 in Besitz von kinderpornographischem Material
Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Prozesses nicht geäußert. Einen vom Gericht angebotenen Deal, ein Geständnis abzulegen und im Gegenzug eine Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren zu bekommen, lehnte er ab.
Er war bereits 2015 vom Amtsgericht Strausberg wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das DRK hatte davon nach eigenen Angaben keine Kenntnis.
Sendung: Antenne Brandenburg, 09.10.2023, 8:30 Uhr