Vermummungsverbot greift wieder - Berliner Taxifahrer dürfen keine Maske mehr tragen

Fr 03.02.23 | 21:09 Uhr
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Ein Fahrer des Mobilitaetsanbieter FREE NOW am Steuer, traegt Mundschutz. (Quelle: dpa/Frank Hoermann)
Audio: Fritz | 03.02.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Frank Hoermann

Taxifahrer in Berlin dürfen seit dem 2. Februar keine Masken mehr tragen. Das teilte Hayrettin Simsek, Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes, rbb|24 am Freitagabend mit. Grund sei das Ende der sogenannten Basisschutzmaßnahmen-Verordnung. Damit gelte das Vermummungsverbot für Autofahrerinnen und Autofahrer wieder voll. "Somit ist das Tragen von Masken für Fahrzeugführende nicht mehr möglich", so Simsek. Die allermeisten Taxen seien jedoch mit Trennschutz ausgestattet.

In der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 23 Absatz 4, heißt es: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Dem Infektionsschutz war jedoch laut Berliner Taxi-Innung Priorität eingeräumt worden, so dass Taxifahrer vor dem 2. Februar auch eine Schutzmaske tragen durften.

Fahrgäste müssen auch ohne Maske befördert werden

Fahrgäste könnten aber auch weiterhin eine Maske im Fahrzeug tragen. Taxifahrerinnen und Taxifahrer könnten ihre Passagier auch bitten, eine Maske zu tragen, "die Beförderung darf aber bei Weigerung nicht abgelehnt werden", teilte Simsek dem rbb mit.

"Ebenso können Fahrgäste gebeten werden, hinten Platz zu nehmen, sie haben jedoch wie erwähnt wieder das Recht und den Anspruch, auch auf dem Beifahrersitz befördert zu werden, ob mit oder ohne Maske."

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.02.2023, 06:00 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Der Audiobeitrag vermittelt den Eindruck, als dürften andere Autofahrer eine Maske tragen. Das durften sie aber die ganze Zeit nicht. Es gab nur eine Ausnahme für Fahrer in der Personenbeförderung, die jetzt ausgelaufen ist. Also gilt jetzt wieder für alle das Verhüllungsverbot am Steuer, egal ob im Taxi, Bus, LKW oder Privat-PKW.

  2. 31.

    Dieter, natürlich kenne ich die StVO, trotzdem finde ich den Gesundheitsschutz wichtig, darf ich doch wohl äußern dürfen. man könnte auch durchaus weiterhin vorübergehend Ausnahmen schaffen, wenn man will.

  3. 30.

    Es ist alles nur noch eine Lachnummer

  4. 29.

    Jetzt weiß ich, was Blockwartmentalität bedeutet. Ich hoffe, Sie haben umgehend Anzeige gestellt. Und ein Beweisfoto auf Facebook gepostet. Die Welt muss von diesem Skandal erfahren. Dank Ihnen, Sie Held.

  5. 28.

    Antwort auf 23. Gerd |Samstag, 04.02.2023 | 12:15 Uhr
    Schade, dass Ihr geistiger Horizont so eingeengt ist und Sie nur Stereotypen bedienen können.

  6. 27.

    "diese Notlage kann durch Daten nicht mehr belegt werden." Die Notlage ergab sich aus den Überlebenden auf der Intensivstation. Sie haben überlebt, aber die ITS blockiert. Jetzt sind diese Altersgruppen nicht mehr auf der ITS sondern liegen zuhause ein paar Tage mit Fieber, mehr nicht. Die Krankenhäuser und ITS sind daher nicht mehr überlastet. Die Sterbewahrscheinlichkeit der Bevölkerung ist aber die gleiche geblieben. Pro Monat 3000 bis 4500 die ganze Pandemie durch, auch jetzt mit Omikron. Nur sind die jüngeren die auch vorher schon überlebt haben keine ITS- und KH-Blockierer mehr.
    Anstatt über überfüllte ITS und KH zu argumentieren fände ich es besser über die Gesundheitsgefahr und Todefälle zu argumentieren. Dann ständen wir wie am Anfang vor dem gleichen Problem (3000-4500 Tote je Monat) und würden Vorsorge betreiben um Todesfälle zu vermeiden und die vermeidbaren Todefälle nicht einfach hinnehmen.

  7. 26.

    "diese Notlage kann durch Daten nicht mehr belegt werden." Die Notlage ergab sich aus den Überlebenden auf der Intensivstation. Sie haben überlebt, aber die ITS blockiert. Jetzt sind diese Altersgruppen nicht mehr auf der ITS sondern liegen zuhause ein paar Tage mit Fieber, mehr nicht. Die Krankenhäuser und ITS sind daher nicht mehr überlastet. Die Sterbewahrscheinlichkeit der Bevölkerung ist aber die gleiche geblieben. Pro Monat 3000 bis 4500 die ganze Pandemie durch, auch jetzt mit Omikron. Nur sind die jüngeren die auch vorher schon überlebt haben keine ITS- und KH-Blockierer mehr.
    Anstatt über überfüllte ITS und KH zu argumentieren fände ich es besser über die Gesundheitsgefahr und Todefälle zu argumentieren. Dann ständen wir wie am Anfang vor dem gleichen Problem (3000-4500 Tote je Monat) und würden Vorsorge betreiben um Todesfälle zu vermeiden und die vermeidbaren Todefälle nicht einfach hinnehmen.

  8. 25.

    Ich finde diese Beförderungspflicht sollte zu Gunsten der Taxifahrer deutlich überarbeitet werden.

  9. 24.

    Slapstick, ein verrotzter Fluggast steigt am BER ein und will unbedingt vorne sitzen. Loriot ist leider nicht mehr.

  10. 23.

    Maskenwahns? Müßten sie nicht eigentlich Logik-Allergiker heißen? Aber klar, wer sich Grünen-Allergiker nennte, der ist auch Klimawandel- und Coronaleugner.

  11. 22.

    Weil wir mit und nach Gesetzen leben. IfSG schrieb Maske in der "pandemischen Notlage" vor, nun gelten die Grundrechtsbeschränkungen des IfSG nicht mehr, denn diese Notlage kann durch Daten nicht mehr belegt werden. Nun gilt wieder Erkennbarkeit ("Vermummungsverbot").

    Ob und inwieweit die Vorschriften, Regelungen und Gesetze sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt. Dafür gibt es ja den demokratischen Prozess – Kontakt zu Politikern, Demos, Wahlen, Sich-Einbringen …

  12. 21.

    Zu Ihrem: "das Verbot, Maskenmuffel die Fahrt zu verweigern, ist vor diesem Hintergrund absurd."

    Lesen Sie doch bitte einmal nach: "Schranken-Regelung" und "Schranken-Schranken-Regelung" des Grundgesetzes (GG), das ist unsere Verfassung, das höchste und bindende Gesetz.

    Dort finden Sie, dass Grundrechte nur unter ganz bestimmten Bedingungen und nach festgelegten Kriterien (Schranken-Schranken) überhaupt eingeschränkt werden dürfen. Menschen sind per se FREI. Bitte gewöhnen Sie sich wieder daran.

    Nur in einer begründeten Notlage (belegt mit Daten!) und auf Gesetzesgrundlage (hier: IfSG) dürfen die Grundrechte des GG begründet, zwingend notwendig, zeitlich begrenzt, angemessen etc. vorübergehend beschränkt werden, und auch nur, wenn das IfSG die beschränkten Grundrechte jeweils zitiert.

    In einer Demokratie bestimmen nicht (angestellte oder selbständige) Taxifahrer über den Beförderungsauftrag, sondern das gewählte Parlament, dessen Gesetzen auch Taxifahrer zu befolgen haben.

  13. 19.

    Ein bissel skurril find ich das schon….
    Wie siehts denn in anderen Bereichen aus - z.B. mit dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen?

  14. 18.

    Der Titel ist irreführend, weil es sich bei der Straßenverkehrsordnung um ein bundesweites Gesetz handelt und somit nicht nur 'Berliner' Taxifahrer betroffen sind. Das Vermummungsverbot am Steuer (Stichwort: Blitzer) müsste außerdem für alle Autofahrer gelten, nicht nur für Taxifahrer. Die Meldung ist sehr nachlässig gemacht.

  15. 17.

    Sehr geehrter Windelking, Ich kenne persönlich einen Mann der Feuerwehr im Ruhestand. Dieser hat in seinem Berufsleben soviel Rauch eingeatmet, dass er jetzt im Ruhestand massive Lungenschäden hat und jede Woche zur überlebenswichtigen Therapie muss. Eine Ansteckung mit Corona führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu seinem Tod. Würden Sie ihm Ihren unqualifizierten Kommentar auch ins Gesicht sagen? Bitte denken Sie mal darüber nach!

  16. 16.

    Nein, das ist nicht traurig, sondern bedeutet nur, dass Sie die StVO nicht verstanden haben. Wie so einige andere Kommentatoren auch nicht.

  17. 15.

    Ich finde das völlig unangemessen, dass Taxifahrer:innen sich nicht schützen dürfen. Taxifahren ist ihr Beruf, ihre Lebensgrundlage und sie müssen nun in Kauf nehmen angesteckt zu werden. Busfahrer:innen auch. Das ist echt traurig.

  18. 14.

    Vermummungsverbot? Corona ist nicht mehr so relevant wie sie glauben, ich trage seit Jahren die maske nicht und lebe noch.

  19. 13.

    Na, wieder mal moppern wollen?
    Taxifahrer:innen war es auch vor Corona nicht gestattet Maske zu tragen und gingen mit diesem Verbot auch adäquat um. Auch in Grippewellen. Also was sollte Ihr Kommentar bewirken außer... siehe erster Satz?

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