Bundesgerichtshof -
Das Landgericht Neuruppin muss neu über die Strafe für einen Brandenburger verhandeln, der seine Ex-Freundin in einem Bunker am Grabowsee bei Oranienburg erstochen haben soll. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil am Mittwoch wegen rechtsfehlerhafter Beweisführung auf. Die Mutter des Opfers und die Staatsanwaltschaft hatten zuvor Revision gegen das Urteil eingelegt.
Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen Mordes
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Frau im Juli 2021 getötet hatte, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung zu beenden. Heimtücke stellte es dabei nicht fest und verurteilte den Mann im Februar 2022 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Damit folgte das Gericht der Forderung der Verteidigung. Demnach sei die Frau freiweillig mit dem Mann in den Bunker gegangen, obwohl sie gewusst haben soll, dass er gewaltätig sei.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin legten daraufhin Revision beim BGH ein. Sie fordern, dass der Täter wegen Mordes verurteilt wird. Die Revision hatte nun Erfolg. Das Landgericht habe viele Indizien nicht berücksichtigt, erklärte der BGH. Diese könnten aber dafür sprechen, dass der Angeklagte die Frau in den ehemaligen Wehrmachtsbunker gelockt habe, um sie dort zu töten.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 22.03.2023, 19:30 Uhr