Stadtrat widerspricht Eigentümer - Zukunft der bunten Hostel-Fassade in Charlottenburg bleibt doch offen
Der bunte Außenanstrich das "Happy go lucky" darf bleiben, verkündete am Donnerstagvormittag noch der Eigentümer des Hostels. Stimmt nicht, heißt es dagegen vom Bezirk: Eine gemeinsame Lösung sei noch nicht gefunden worden.
Der jahrelange Streit um die bunte Fassade des Hostels "Happy go Lucky" in Berlin-Charlottenburg geht doch weiter - auch wenn es am Donnerstagmittag noch anders aussah. Laut Bezirk gibt es weiterhin keine Einigung mit dem Eigentümer des Hostels. Der Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung für Stadtentwicklung, Christoph Brzezinski (CDU), widersprach im Gespräch mit dem rbb ausdrücklich anderslautenden Berichten.
Brzezinski sagte dem rbb, es habe am Montag ein Gespräch mit allen Beteiligten gegeben. Dabei sei vereinbart worden, dass der Eigentümer einen machbaren und auch gerichtsfesten Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag sei jedoch bislang nicht eingangen.
PR-Agentur des Eigentümers verkündete Einigung
Brzezinski verwies auf ein rechtskräftiges Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wonach die bunte Fassade überstrichen werden müsse, weil sie unter anderem auch gegen Denkmalschutzrecht und Baurecht verstoße. Auch deshalb, so erklärte er, habe er noch keine Vorstellung, wie eine Lösung aussehen könne.
Der Eigentümer des Hostels hatte das am Donnerstag anders dargestellt. Über eine PR-Agentur ließ er öffentlich erklären, Bezirksamt und der Gebäudeeigentümer hätten sich außergerichtlich geeinigt. Die Fassade müsse nun doch nicht grau oder beige gestrichen werden wie die Nachbarfassaden. Im Gegenzug würde der Gebäude-Eigentümer für Farbauffrischungen künftig die vollen Kosten übernehmen. Dieser Vorschlag war bereits 2016 vom Bezirksamt gemacht worden, damals hatte der Eigentümer diesen noch abgelehnt.
Streit um Fassade hat lange Geschichte
Das Bezirksamt und die Hostel-Betreiber streiten schon seit über zehn Jahren über die Fassade des Hauses. 2016 gab es eine Beseitigungsanordnung des Bauamts Charlottenburg-Wilmersdorf, gegen die der Hostel-Besitzer klagte. Erst im März diesen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Bezirk bestätigt und geurteilt, die bunte Fassade müsse überstrichen werden.
Das Bild des irischen Künstlers Dom Browne ist über Berlin hinaus bekannt und ein beliebtes Fotomotiv.
Sendung: rbb24 Inforadio, 22.06.2023, 14:20 Uhr
Korrekturhinweis: In einer ersten Fassung dieses Beitrags hieß es, die bunte Fassade des Hostels dürfe bleiben. Darauf habe sich der Bezirk mit dem Hostel-Eigentümer geeinigt, teilte dieser mit. Dem hat der Bezirk aber inzwischen widersprochen.