Nach Klage des Ordnungsamts - Bunte Hostel-Fassade muss grau oder beige werden
Ein Hostel-Besitzer in Berlin-Charlottenburg muss seine bunte Fassade grau oder beige überstreichen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Die Rechte an dem Werk hat ein amerikanischer Unternehmer - und der will dagegen klagen.
Zur Begründung hieß es, die farbenfrohe Fassade, die auch von der Stadtbahn-Trasse der S-Bahn aus zu sehen ist, passe nicht in die Umgebung. Der Eigentümer muss bis Montag erklären, ob er das Haus, wie vom OVG verlangt, jetzt beige oder grau anmalt.
Der zuständige Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) sagte dem rbb, der Ermessenspielraum sei sehr gering. Die Fassaden-Gestaltung verstoße gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Verunstaltungsverbot. Deshalb habe der Rechtsstaat keine andere Möglichkeit, als das Urteil durchzusetzen.
Bild-Besitzer will vor US-Gerichten klagen
Der Besitzer des Hauses verweist allerdings darauf, dass das Bild, das 2016 vom Künstler Dom Browne gestaltet wurde, inzwischen einem amerikanischen Marketingunternehmer gehört, der gegen eine Entfernung klagen will - auch vor US-Gerichten.
Sendung: Fritz, 07.05.2023, 10:30 Uhr
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