Kontrollen in Brandenburg - Zoll leitet 46 Verfahren gegen Restaurant- und Hotelbeschäftigte ein

Sa 01.07.23 | 09:46 Uhr
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Symbolbild: Beamte vom Zoll im Einsatz in Berlin (Quelle: dpa/
Bild: dpa/Jörg Carstensen

Bei bundesweiten Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe haben Zollbeamte in Brandenburg zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Ziel der Überprüfungen am Freitagabend sei insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung gewesen, wie das Hauptzollamt in Potsdam am Samstag mitteilte. Zudem seien die Betriebe auf Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug überprüft worden.

Entsendung durch ausländische Zeitarbeitsfirmen

Bis in die späten Abendstunden waren bei den Kontrollen am Freitag 48 Beamte in den Stadtgebieten Potsdam, Werder (Havel), Brandenburg/Havel, Rangsdorf und Königs Wusterhausen sowie den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel im Einsatz. Den Angaben zufolge wurden 15 Betriebe überprüft und 113 Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt.

Insgesamt 46 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren seien durch den Zoll eingeleitet worden. Davon entfielen allein auf den Landkreis Ostprignitz/Ruppin 42 Verfahren. Bei 25 Personen habe sich herausgestellt, dass sich diese illegal in Deutschland aufhielten. "Auffällig war, dass diese Personen über ausländische Zeitarbeitsfirmen nach Deutschland entsandt wurden. Ihnen wurde versichert, dass alle Dokumente korrekt seien. Die Weiterarbeit wurde ihnen untersagt", so die Einsatzleiterin des Standorts Neuruppin, Elisabeth Rohde.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Dort stellt die Behörde nach eigenen Angaben immer wieder Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verstöße gegen das Arbeitsrecht fest.

Sendung: Antenne Brandenburg, 01.07.2023, 11:00 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Schwarzarbeit und Bargeldzahlung. Die Kontrolle richtete sich gegen Schwarzarbeit. Bargeldzahlung bedeutet nicht automatisch Betrug. Der Zoll macht übrigens auch Schwarzarbeitskontrollen auf Großbaustellen.

  2. 7.

    Vermutlich wittert der "Restaurantbesucher" Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, er mutmaßt, dass das Bargeld direkt in der Tasche verschwindet. Dass Kartenzahlung mit zusätzlichem Aufwand für die Abrechnung und warten auf's Geld verbunden ist, und dieses Thema nicht dem Hauptzollamt unterliegt.

  3. 6.

    Das "System gehört verfolgt", weil sie in Brandenburger Restaurants nur mit Bargeld zahlen können? Das Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, was ist um Himmelswillen ihr Problem???

  4. 5.

    Über die Zahlarten entscheidet jeder Wirt allein. Wir bieten auch Kartenzahlung an und berechnen für EC Karte einen Aufschlag von 1 Eur und für Kreditkarten von 2-5 Eur.

  5. 4.

    Was passiert mit den 25 Personen?

  6. 3.

    Bitte dringend weiter untersuchen. Ich bin immer wieder verärgert, dass man in vielen Brandenburger Lokalen nur bar bezahlen kann. Die Begründungen sind mannigfaltig, aber meist dauerhaft, weshalb ich sie unglaubwürdig bewerte. Das hat System und gehört verfolgt.

  7. 2.

    Nochmal Bravo für diese Arbeit und Leistung.
    Das sollte regelmäßig geschehen auf allen Ebenen und bitte die Hintermänner entsprechend bestrafen die Ihre Arbeiter ausbeuten.

  8. 1.

    Ich gratuliere sollte wirklich regelmäßig stattfinden auf alle Branchen.

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