Waldbrände im Mittelmeerraum - Was tun, wenn das Urlaubsziel in Flammen steht?
Derzeit richten Waldbrände in Italien und Griechenland verheerende Schäden an. Beliebte Urlaubsziele von Berlinern und Brandenburgern werden zu Feuerherden. Das müssen Reisende jetzt wissen. Von Carl Winterhagen
Welche Orte sind betroffen?
In Griechenland wüten auf mehreren Inseln Waldbrände. Vor allem die beliebte Urlaubsinsel Rhodos ist betroffen. Auf der Insel Euböa kamen beim Absturz eines Löschflugzeugs zwei Feuerwehrleute ums Leben. Ein Waldbrand im Norden Korfus ist mittlerweile weitgehend unter Kontrolle. Laut dem griechischen Zivilschutz kam es in den vergangenen Tagen zu mehr als 500 großen Bränden.
Auch auf den italienischen Inseln Sardinien und Sizilien brennt es. Der Flughafen von Palermo wurde deshalb am Montag für mehrere Stunden geschlossen.
Außerdem gibt es auf dem italienischen Festland, in der Türkei, Algerien und in Südfrankreich derzeit teils heftige Waldbrände.
Ich habe bereits einen Flug gebucht. Komme ich damit noch ans Ziel?
Ja, wenn der Flug nicht annulliert ist. Vom Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) starten derzeit noch Flugzeuge beispielweise nach Rhodos.
Wenn der Zielflughafen geschlossen ist, wie das am Montag in Palermo der Fall war, fallen die Flüge aus und Reisende haben Anspruch auf Rückerstattung.
Erste Reiseanbieter wie TUI und FTI haben angekündigt, keine Touristen mehr in den Süden von Rhodos zu bringen. Betroffene Urlauber bekommen ihre Kosten zwar erstattet, müssen aber zuhause bleiben.
Kann ich meine Reise einfach stornieren?
Das kommt darauf an, wie genau die Reise gestaltet ist. Prinzipiell gelten Katastrophen wie die aktuellen Waldbrände auf Rhodos als unvermeidbare, außergewöhnliche Zustände. Unter denen haben Reisende besondere Rechte.
Wichtig ist vor allem der Unterschied von Pauschalreisen zu selbstorganisierten Reisen. Bei einer Pauschalreise kann der Vertrag unter den außergewöhnlichen Umständen vom Kunden jederzeit gekündigt werden. "Sie können von der Pauschalreise vor Reiseantritt zurücktreten, wenn die Reise in ein Waldbrandgebiet geht", erläutert Simon Götze, Jurist bei der Berliner Verbraucherzentrale, und ergänzt: "In dem Fall muss der Reiseveranstalter innerhalb von 14 Tagen den Preis zurückerstatten."
Anders sieht es bei selbstorganisierten Reisen aus. Wer Flug und Unterkunft separat gebucht hat, bekommt nur dann sein Geld zurück, wenn diese Leistungen nicht erbracht werden können. Nur wenn der Flug annulliert wird oder das Hotel wegen der Brände schließen muss, bekommen Urlauber eine Erstattung. Ist das nicht der Fall, bliebe Reisenden nur noch, auf die Kulanz etwa der Fluggesellschaft zu hoffen, sagt Simon Götze.
Was, wenn ich schon in einer betroffenen Region bin?
Pauschalurlauber, die schon auf einer Mittelmeerinsel sind und dort von den Waldbränden überrascht werden, müssen vom Reiseveranstalter entsprechend entschädigt werden. Außerdem müssen die Reiseveranstalter sich um eine alternative Unterbringung oder die Rückreise ihrer Kunden kümmern.
"Überall dort, wo es notwendig ist, bringen wir unsere Gäste in Sicherheit: in andere Hotels oder mit einem Sonderflug nach Hause", bekräftigt Anke Budde, Präsidentin der Allianz selbständiger Reiseunternehmen. Um die Reisenden bestmöglich zu versorgen, seien die Reiseveranstalter im engen Kontakt mit den griechischen Behörden, sagt Budde, die selbst ein Reisebüro betreibt.
Urlauber, die ihre Reise selbst organisiert haben, haben auch hier eher das Nachsehen. Wird der gebuchte Flug nicht annulliert oder das Hotel geschlossen, werden ihnen die Kosten nicht erstattet. Sie müssen in diesem Fall auf die Kulanz der Fluggesellschaft oder des Hotels hoffen. Eine Umbuchung oder verfrühte Rückreise müssen Urlauber unter diesen Umständen selbst organisieren und auch selbst bezahlen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 27.07.2023, 07:00 Uhr