An folgenden vier Wochenenden -
Die Bundespolizei hat an den nächsten vier Wochenenden ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für mehrere Berliner Bahnhöfe erlassen. Das Verbot gilt an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Warschauer Straße und Ostkreuz, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte.
Das Verbot gilt vom 20. Oktober bis zum 19. November in den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag jeweils in der Zeit von 16.00 bis 4.00 Uhr des Folgetages.
Ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr hat die Bundespolizeidirektion Berlin zuletzt im März und im Juli dieses Jahres erlassen.
Polizei registriert vor allem an Wochenenden Gewaltvorfälle
Hintergrund des Verbotes ist laut der Bundespolizei die seit Jahren hohe Anzahl von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Dazu zählen demnach verschiedene Messer, Reizgas oder Schlaggegenstände. Vor allem an den Wochenenden komme es zu "polizeirelevanten" Vorfällen. Mit dem Verbot und den Kontrollen will die Bundespolizei verhindern, dass gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren und mitgeführte Gegenstände als Waffen eingesetzt werden.
Bei den Kontrollen im März fanden die Ermittler 26 gefährliche Gegenstände, Drogen und eine vermisste Person. Bei den letzten Kontrollen im Juli 59 Gegenstände, darunter Schlagringe, Messer, Reizgas - und einen 14-Jährigen mit einem Totschläger.
Allgemeinverfügung geht über Waffengesetz hinaus
Die Allgemeinverfügung geht über die Verbote des Waffengesetzes hinaus und untersagt auch das Mitführen von Gegenständen, die "geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen". Dazu gehören den Angaben zufolge Feuer-, Hieb- und Stichwaffen, deren Besitz und das Mitführen nicht nach dem Waffengesetz verboten ist.
Diesmal gilt die Verfügung gleich für vier Wochenenden in Folge. Die letzte Verfügung galt allerdings auch an den Bahnhöfen Friedrichstraße, Ostbahnhof und Treptower Park.
Sendung: rbb24 Inforadio, 20.10.23, 07:03 Uhr